Mitteilungsblatt Nr. 13 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 6. Juli 2017.

6 Nr. 13 / 2017 • Im Außenbereich sind Hunde auf dem Rheinuferweg Hohentengen von der Rheinbrücke Hohentengen–Kaiserstuhl bis zum Kraftwerk Eglisau an der Leine zu führen. • Selbstverständlich haben Sie als Hundebesitzer dafür zu sorgen, dass Ihr Hund nicht frei im Dorf umherläuft. • Des Weiteren müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihr Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot müssen Sie unverzüglich beseitigen. • Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen mitgenommen werden. Wir möchten Sie darauf Hinweisen, dass Verstöße gegen obige Vorschriften ordnungswidrig sind und mit einem Bußgeld belegt werden können. HundehalterInnen und SpaziergängerInnen sollten sich selbstverständlich respektvoll begegnen. Wir bitten Sie als HundehalterInnen darum, Ihre Hunde auch im Außenbereich an die Leine zu nehmen, wenn Ihnen ein Spaziergänger oder eine Spaziergängerin entgegenkommt. Ausschreibung ELR- Zuschüsse für private Bauvorhaben 2018 Das Land schreibt das Jahresprogramm 2018 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Städte und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei ist die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die interkommunale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Vorrang erhalten Projekte, die schonend mit den natürlichen Lebensgrundlagen umgehen. Hierzu zählen Energieeinsparung, verbesserte Energieeffizienz, Verwendung erneuerbarer Energien oder die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen. Förderschwerpunkte 2018 Wohnen Ziel der Programmausschreibung 2018 ist es, Impulse zur Nutzung innerörtlicher Flächen zu setzen. Die Schaffung von zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum ist gegenwärtig in den Städten und Gemeinden eine der zentralen Herausforderungen. Gute innerörtliche Bausubstanz muss erhalten und zu zeitgemäßem Wohnraum umgebaut werden. Baufällige Gebäude hingegen können weichen und Platz für Neues schaffen. Deshalb werden im ELR 2018 prioritär Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer gefördert.

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