Mitteilungsblatt Nr. 13 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 6. Juli 2017.

Nr. 13 / 2017 7 Gefördert wird vor allem die Umnutzung leerstehender Gebäude, z.B. von ehemaligen landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden zu Wohnungen. Für den Förderschwerpunkt „Wohnen“ wird die Hälfte der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel eingesetzt. Für den Antrag sind Bauantrag und -genehmigung mit farbigen Planunterlagen, eine Kostenschätzung nach DIN 276, sowie eine Wohn- und Nutzflächenberechnung vom Planer und eine ausführliche Beschreibung mit aussagekräftigen Bildern erforderlich. Bei Umnutzung von Gebäuden zur Schaffung von Wohnraum beträgt der Fördersatz bis zu 35%, max. 55.000 € pro Wohnung (Nr. 6.2.1.1 ELR), bei umfassender Modernisierung und bei ortsbildgerechten Neubauten bis zu 35%, max. 25.000 € pro Wohnung (Nr. 6.2.1.2 ELR). Arbeiten Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Grundversorgung Ein wesentlicher Standortfaktor für den Ländlichen Raum ist die wohnortnahe Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen. Wichtig ist u.a. der Erhalt von Dorfgasthäusern, die für die Attraktivität des Ländlichen Raumes Bedeutung haben. Weitergehender Anstrengungen bedarf es auch hinsichtlich der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Projekte im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ nach Nr. 6.3.1.1 ELR werden daher prioritär behandelt. Auszug Förderbestimmungen und allgemeine Hinweise → Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteils- oder Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses → Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuschussbescheid vorliegt → Die Finanzierung der geplanten Maßnahme muss gesichert sein → Die Förderdaten sind grundsätzlich öffentlich → Die Mehrwertsteuer ist nicht zuwendungsfähig → Nicht förderfähig sind die Grunderwerbskosten bzw. beim Erwerb von Gebäuden der Bodenwert Die Aufzählung ist nicht abschließend. Für nähergehende Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner. Bis spätestens 20.September 2017 können bei der Gemeinde vollständige Anträge für strukturell bedeutsame Einzelprojekte mit Beginn im Frühjahr 2018 eingereicht werden. Bitte achten Sie auf eine vollständige Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und Formulare. Die Antragsformulare sind online unter

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