Mitteilungsblatt Nr. 13 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 6. Juli 2017.

Nr. 13 / 2017 9 Deutsche Rentenversicherung Vom Flexi-Rentengesetz profitieren Ab Juli 2017 tritt der letzte Teil des Flexi-Rentengesetzes in Kraft. Wesentliche Punkte sind dabei der Ausgleich von Abschlägen bei vorgezogenen Altersrenten sowie die Neuregelungen des Hinzuverdienstes bei Rentenbezug. Wer im Alter bei einer vorgezogenen Rente keine Abschläge in Kauf nehmen möchte, hat ab Juli 2017 die Möglichkeit bereits ab dem 50. Lebensjahr zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Das ist bislang erst ab dem 55. Lebensjahr möglich. Diese Zahlungen können als Aufwendungen für Altersvorsorge bei dem Finanzamt geltend gemacht werden. Entscheidet man sich später dann doch für einen regulären Rentenbeginn, würden diese Beiträge für eine höhere Rente sorgen. Wer sich ausrechnen lassen möchte, in welcher Höhe Beiträge gezahlt werden können und ob sich das lohnt, kann einen kostenfreien Beratungstermin in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg vereinbaren. Auch beim Thema Hinzuverdienst während eines Rentenbezugs bietet die DRV BadenWürttemberg individuelle Beratung an. Ab Juli 2017 wird der Hinzuverdienst bei Renten wegen Erwerbsminderung und vorgezogenen Altersrenten nicht mehr monatlich, sondern jährlich betrachtet. Dabei gilt es die neue Grenze von 6.300 Euro im Jahr bei

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