Mitteilungsblatt Nr. 13 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 6. Juli 2017.

Nr. 13 / 2017 1 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 13 · 6. Juli 2017 · Jahrgang 42 am Hochrhein Hohentengen Eine Wanderung führte zu den Spuren unseres Hohentengener Trinkwassers.

2 Nr. 13 / 2017 Informationsveranstaltung „Mobilität“ Der WTV – Waldshuter Tarifverbund GmbH lädt Sie herzlich zur Informationsveranstaltung „Mobilität“ am 12. Juli 2017 zwischen 17.00 Uhr und 19.00 Uhr in das Rathaus (Sitzungssaal, Dachgeschoss) in Hohentengen ein. Die Veranstaltung ist vorrangig für Neubürger der Gemeinde Hohentengen und den umliegenden Gemeinden, darüber hinaus sind natürlich auch alle ÖPNV- Interessierten willkommen. Sie erfahren alle wichtigen Details rund um das Mobilitätsangebot in der Region. Entdecken Sie an diesem Vortrag wie einfach & bequem, und kostengünstig der regionale ÖPNV ist! Nach dieser Kurzpräsentation besteht die Möglichkeit einer individuellen persönlichen Beratung. Teilnahme und Beratung sind kostenfrei. Zudem erhalten Sie ein kostenfreies Tages-Ticket für das gesamte WTV-Gebiet, um den Nahverkehr einmal testen zu können - Gerne erwarten wir Ihre Anmeldung. Anmeldungen bis 07. Juli 2017 unter 07751-8964-12, Ansprechpartner: Frau Kerstin Thalbauer Wichtige Mitteilung – Mittagessen Schulmensa Mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 sind wir gezwungen die Organisation der Essensausgabe sowie das Abrechnungssystem umzustellen um auch weiterhin einen ordnungsgemäßen Ablauf garantieren zu können. Direkt nach den Sommerferien werden wir daher die Software MensaMax einsetzen. Hierbei handelt es sich um ein webbasiertes Abrechnungssystem. Der Zugriff ist bequem von zu Hause über den PC, eine App auf dem Handy oder auch über ein festinstalliertes Terminal in der Schule möglich. Um MensaMax nutzen zu können benötigt die Betreiberfirma Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die Klasse des Schülers/der Schülerin, welche am Essen teilnehmen möchte. Aus Datenschutzgründen sind wir nicht berechtigt diese Parameter ohne das Einverständnis der Eltern weiterzuleiten. Vor den Pfingstferien wurde in der Schule daher eine entsprechende Zustimmungserklärung verteilt. Sofern Sie diese unterschrieben zurückgegeben haben besteht aktuell kein weiterer Handlungsbedarf. Sie erhalten noch vor den Sommerferien ein ausführliches Erklärungsschreiben zu MensaMax sowie Ihre persönlichen Zugangsdaten. Alle diejenigen, die bisher keine Erklärung unterschrieben haben, deren Kinder ab dem neuen Schuljahr jedoch weiterhin am Essen teilnehmen möchten, bitten wir sich zeitnah auf dem Schulsekretariat zu melden und die Erklärung zu unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass es ab September 2017 keine andere Bestell- und Zahlmöglichkeit mehr geben wird. Wir bitten um Verständnis.

Nr. 13 / 2017 3 Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Waldshut Hochwassergefahrenkarten für den Flusslauf des Hochrheins sind fertig gestellt Die Hochwassergefahrenkarten für den Flusslauf des Hochrheins sind fertig gestellt. Im Landkreis Waldshut sind folgende Städte und Gemeinden betroffen: Albbruck; Bad Säckingen; Dogern; Hochentengen a.H. Jestetten; Küssaberg; Laufenburg; Lottstetten; Murg; Waldshut-Tiengen Wehr. Diese Hochwassergefahrenkarten stellen die vom Flusslauf des Hochrheins ausgehende Überflutungsgefahr für unterschiedliche Hochwasserszenarien dar. In den vorliegenden Karten sind die Flächenausbreitungen des Wassers bei einem 10-, 50- und 100-jährlichen Hochwasser sowie bei einem Extremhochwasser dargestellt. Anhand der Karten können Bürger ihr eigenes Risikopotential abschätzen und Vorsorgemaßnahmen treffen. Nach § 65 Abs. 1 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg sind Flächen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (100-jährliches Hochwasserereignis), festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Die Bebaubarkeit und die Nutzung dieser Flächen sind aus Gründen des Hochwasserschutzes eingeschränkt. Diese Bekanntmachung können Sie zusammen mit dem Informationsblatt „Grundstücke in Überschwemmungsgebieten“ auf der Homepage des Landkreises Waldshut www.landkreis-waldshut.de unter „Aktuelles & Presse“ herunterladen. Die Hochwassergefahrenkarten für den Flusslauf des Hochrheins können beim Landratsamt Waldshut, Amt für Umweltschutz, Zimmer Nr. 404, Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen und bei den folgenden Städten und Gemeinden für das jeweilige Gemeindegebiet während der Dienstzeiten ab dem 07.07.2017 kostenlos eingesehen werden: Gemeinde Albbruck, Rathaus, Schulstraße 6, 79774 Albbruck Stadt Bad Säckingen, Rathaus, Rathausplatz 1, 79713 Bad Säckingen Gemeinde Dogern, Rathaus, Rathausweg 1, 79804 Dogern Gemeinde Hohentengen a. H., Rathaus, Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H. Gemeinde Jestetten, Rathaus, Hombergstraße 2, 79798 Jestetten Gemeinde Küssaberg, Rathaus, Gemeindezentrum, 79790 Küssaberg Stadt Laufenburg (Baden), Rathaus, Hauptstraße 30, 79725 Laufenburg (Baden) Gemeinde Lottstetten, Rathaus, Rathausplatz 1, 79807 Lottstetten Gemeinde Murg, Bauamt und Bauhof, Am Bahndamm 5, 79730 Murg Stadt Waldshut-Tiengen, Stadtbauamt, Sulzerring 6, 79761 Waldshut-Tiengen Stadt Wehr, Rathaus, Hauptstraße 16, 79664 Wehr Die Hochwassergefahrenkarten können auch im Internet bis zu einem Maßstab von 1: 5.000 eingesehen und unter folgenden Links erreicht werden:

4 Nr. 13 / 2017 http://www.landkreis-waldshut.de/index.php?id=2750 http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml Für Auskünfte steht Ihnen das Landratsamt Waldshut – Amt für Umweltschutz – gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner sind: Tino Kammerdiener, Tel: 07751 / 86 32 07 E-mail: tino.kammerdiener@landkreis-waldshut.de Rainer Bauch, Tel: 07751 / 86 32 32, E-mail: rainer.bauch@landkreis-waldshut.de Waldshut-Tiengen, im Mai 2017 Landratsamt Waldshut -Amt für UmweltschutzInformationsblatt Grundstücke in Überschwemmungsgebieten Mein Grundstück liegt in einem nach § 65 Abs. 1 des Wassergesetzes Baden-Württemberg gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Was sind Überschwemmungsgebiete? Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Dämmen oder Hochufern, Gebiete in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und Gebiete die auf der Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Welche Auswirkungen hat das auf mein Grundstück? Die Bebaubarkeit und die Nutzung des Grundstücks sind aus Gründen des Hochwasserschutzes eingeschränkt. Untersagt sind: Die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, ausgenommen Bauleitpläne für Häfen und Werften. Das Errichten und Erweitern von baulichen Anlagen. Das Errichten von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen. Das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können. Das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche. Das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese dem vorsorgenden Hochwasserschutz entgegenstehen. Die Umwandlung von Grünland in Ackerland. Die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.

Nr. 13 / 2017 5 Von diesen Verboten können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen und Befreiungen erteilt werden. Zuständig für Ausnahmegenehmigungen vom Verbot Nr. 2 (Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen) ist die Gemeindeverwaltung, auf deren Gebiet Ihr Grundstück liegt. Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben entscheidet die zuständige Baurechtsbehörde auch über eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für Ausnahmen/Befreiungen von den Verboten Nr. 1 und 3 bis 9 ist das Landratsamt Waldshut - Amt für Umweltschutz -. Wieso wurden Überschwemmungsgebiete festgesetzt? Die betroffenen Grundstückseigentümer werden auf die Hochwassergefährdung aufmerksam gemacht. Bitte prüfen Sie, ob Sie Ihr Anwesen durch Objektschutzmaßnahmen hochwassersicherer gestalten können (z.B. Sicherung von Kellerfenstern und Lichtschächten, Auftriebssicherung des Öltanks). Ferner sollen durch die Überschwemmungsgebiete Flächen für den Hochwasserschutz gesichert werden. Hochwasser braucht Platz! Durch die weitere Bebauung der Talauen wird das Hochwasser weiter flussabwärts verlagert und führt dort zu umso schlimmeren Schäden. Deshalb sollen so viele Flächen wie möglich für die Ausbreitung von Hochwasser erhalten bleiben. Ich habe weitere Fragen. An wen wende ich mich? Für Auskünfte steht Ihnen das Landratsamt Waldshut, Amt für Umweltschutz, gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner sind: Tino Kammerdiener, Tel: 07751 / 86 32 07, E-mail: tino.kammerdiener@landkreis-waldshut.de und Rainer Bauch, Tel: 07751 / 86 32 32, E-mail: rainer.bauch@landkreis-waldshut.de Bundestagswahl 2017 Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht Anlässlich der im Herbst bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 sucht die Gemeinde Hohentengen a. H. ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Mitmachen kann jeder, der für die Wahl wahlberechtigt ist. Wer Interesse hat, meldet sich beim Einwohnermeldeamt, Zimmer 1, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H. persönlich oder telefonisch (07742/853-60 oder 07742/853-62) oder per E-Mail unter einwohnermeldeamt@hohentengen-ah.de. Hundehaltung in der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Bitte beachten Sie als Hundebesitzer folgende Vorschriften: • Im Innenbereich sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen. Das bedeutet, dass Sie Ihren Hund erst nach dem Ortsschild von der Leine lassen dürfen.

6 Nr. 13 / 2017 • Im Außenbereich sind Hunde auf dem Rheinuferweg Hohentengen von der Rheinbrücke Hohentengen–Kaiserstuhl bis zum Kraftwerk Eglisau an der Leine zu führen. • Selbstverständlich haben Sie als Hundebesitzer dafür zu sorgen, dass Ihr Hund nicht frei im Dorf umherläuft. • Des Weiteren müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihr Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot müssen Sie unverzüglich beseitigen. • Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen mitgenommen werden. Wir möchten Sie darauf Hinweisen, dass Verstöße gegen obige Vorschriften ordnungswidrig sind und mit einem Bußgeld belegt werden können. HundehalterInnen und SpaziergängerInnen sollten sich selbstverständlich respektvoll begegnen. Wir bitten Sie als HundehalterInnen darum, Ihre Hunde auch im Außenbereich an die Leine zu nehmen, wenn Ihnen ein Spaziergänger oder eine Spaziergängerin entgegenkommt. Ausschreibung ELR- Zuschüsse für private Bauvorhaben 2018 Das Land schreibt das Jahresprogramm 2018 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Städte und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei ist die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die interkommunale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Vorrang erhalten Projekte, die schonend mit den natürlichen Lebensgrundlagen umgehen. Hierzu zählen Energieeinsparung, verbesserte Energieeffizienz, Verwendung erneuerbarer Energien oder die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen. Förderschwerpunkte 2018 Wohnen Ziel der Programmausschreibung 2018 ist es, Impulse zur Nutzung innerörtlicher Flächen zu setzen. Die Schaffung von zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum ist gegenwärtig in den Städten und Gemeinden eine der zentralen Herausforderungen. Gute innerörtliche Bausubstanz muss erhalten und zu zeitgemäßem Wohnraum umgebaut werden. Baufällige Gebäude hingegen können weichen und Platz für Neues schaffen. Deshalb werden im ELR 2018 prioritär Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer gefördert.

Nr. 13 / 2017 7 Gefördert wird vor allem die Umnutzung leerstehender Gebäude, z.B. von ehemaligen landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden zu Wohnungen. Für den Förderschwerpunkt „Wohnen“ wird die Hälfte der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel eingesetzt. Für den Antrag sind Bauantrag und -genehmigung mit farbigen Planunterlagen, eine Kostenschätzung nach DIN 276, sowie eine Wohn- und Nutzflächenberechnung vom Planer und eine ausführliche Beschreibung mit aussagekräftigen Bildern erforderlich. Bei Umnutzung von Gebäuden zur Schaffung von Wohnraum beträgt der Fördersatz bis zu 35%, max. 55.000 € pro Wohnung (Nr. 6.2.1.1 ELR), bei umfassender Modernisierung und bei ortsbildgerechten Neubauten bis zu 35%, max. 25.000 € pro Wohnung (Nr. 6.2.1.2 ELR). Arbeiten Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Grundversorgung Ein wesentlicher Standortfaktor für den Ländlichen Raum ist die wohnortnahe Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen. Wichtig ist u.a. der Erhalt von Dorfgasthäusern, die für die Attraktivität des Ländlichen Raumes Bedeutung haben. Weitergehender Anstrengungen bedarf es auch hinsichtlich der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Projekte im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ nach Nr. 6.3.1.1 ELR werden daher prioritär behandelt. Auszug Förderbestimmungen und allgemeine Hinweise → Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteils- oder Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses → Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuschussbescheid vorliegt → Die Finanzierung der geplanten Maßnahme muss gesichert sein → Die Förderdaten sind grundsätzlich öffentlich → Die Mehrwertsteuer ist nicht zuwendungsfähig → Nicht förderfähig sind die Grunderwerbskosten bzw. beim Erwerb von Gebäuden der Bodenwert Die Aufzählung ist nicht abschließend. Für nähergehende Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner. Bis spätestens 20.September 2017 können bei der Gemeinde vollständige Anträge für strukturell bedeutsame Einzelprojekte mit Beginn im Frühjahr 2018 eingereicht werden. Bitte achten Sie auf eine vollständige Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und Formulare. Die Antragsformulare sind online unter

8 Nr. 13 / 2017 https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx erhältlich. Weitergehende Auskünfte erhalten Sie im Rathaus bei Herrn Philipp Wendt, Zimmer 6, Tel. 07742 853-45 sowie beim Amt für Wirtschaftsförderung im Landratsamt, Herrn Kai Müller, Tel. 07751 86-2603 oder im Internet unter www.mlr.baden-wuerttemberg. de/ELR. Qualifizierungskurs für ehrenamtliche Hospizmitarbeiterinnen In der letzten Phase des Lebens brauchen Schwerstkranke und Sterbende Zuwendung, Fürsorge und einen würdevollen Umgang. Die Angehörigen benötigen oftmals einen guten Rat, ein offenes Ohr oder einfach jemand solidarisch an ihrer Seite. Diese ehrenamtliche Aufgabe haben sich 12 Frauen aus Hohentengen, Waldshut und Umgebung ausgesucht. In einem gerade begonnenen Kurs werden sie vom Hospizdienst Hochrhein e.V. sorgfältig darauf vorbereitet. Ab September 2018 gehen sie dann als Sterbebegleiterinnen zu Schwerstkranken, Sterbenden und zu deren Angehörigen nach Hause oder in örtliche Heime. Dieser Dienst versteht sich als ergänzende Unterstützung zu hausärztlichen, seelsorgerlichen und pflegerischen Maßnahmen und ist für diejenigen, die ihn in Anspruch nehmen, kostenlos. Die Gemeinde Hohentengen, selbst Mitglied im Hospizdienst Hochrhein, unterstützt diese Qualifizierung. Bestandteil eines Kurses für Sterbebegleitung ist die persönliche Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und Trauer. Die Wahrnehmung wird geschult, um den Bedürfnissen der Schwerstkranken und deren Angehörigen einfühlsam zu begegnen. Grundlegende Kenntnisse in verbaler und nonverbaler Kommunikation, zur Patientenverfügung und Palliativmedizin werden vermittelt. Noch drei weitere Wochenenden, ein Praktikum und eine Tagesveranstaltung werden folgen, bevor der ambulante Hospizdienst Hochrhein ab Sommer 2018 ein weiteres Standbein in Hohentengen haben wird. Allen Teilnehmerinnen weiterhin gutes Gelingen! Für den Hospizdienst Hochrhein: Dorothea Flaig (Koordinatorin)

Nr. 13 / 2017 9 Deutsche Rentenversicherung Vom Flexi-Rentengesetz profitieren Ab Juli 2017 tritt der letzte Teil des Flexi-Rentengesetzes in Kraft. Wesentliche Punkte sind dabei der Ausgleich von Abschlägen bei vorgezogenen Altersrenten sowie die Neuregelungen des Hinzuverdienstes bei Rentenbezug. Wer im Alter bei einer vorgezogenen Rente keine Abschläge in Kauf nehmen möchte, hat ab Juli 2017 die Möglichkeit bereits ab dem 50. Lebensjahr zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Das ist bislang erst ab dem 55. Lebensjahr möglich. Diese Zahlungen können als Aufwendungen für Altersvorsorge bei dem Finanzamt geltend gemacht werden. Entscheidet man sich später dann doch für einen regulären Rentenbeginn, würden diese Beiträge für eine höhere Rente sorgen. Wer sich ausrechnen lassen möchte, in welcher Höhe Beiträge gezahlt werden können und ob sich das lohnt, kann einen kostenfreien Beratungstermin in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg vereinbaren. Auch beim Thema Hinzuverdienst während eines Rentenbezugs bietet die DRV BadenWürttemberg individuelle Beratung an. Ab Juli 2017 wird der Hinzuverdienst bei Renten wegen Erwerbsminderung und vorgezogenen Altersrenten nicht mehr monatlich, sondern jährlich betrachtet. Dabei gilt es die neue Grenze von 6.300 Euro im Jahr bei

10 Nr. 13 / 2017 vorgezogenen Altersrenten und voller Erwerbsminderungsrente nicht zu überschreiten. Passiert das doch einmal, so wird die Rente prozentual gekürzt. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt eine individuelle Hinzuverdienstgrenze. Weitere Informationen findet man im Internet unter http://flexirente.drv.info und in der Broschüre „Flexirente: Das ist neu für Sie“. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet (www.deutsche-rentenversicherung-bw.de) steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in unserem Regionalzentrum in Freiburg unter 0761 207070, in unserer Außenstelle in Lörrach unter 07621 4225610, in unserem ständigen Sprechtagsort in Waldshut-Tiengen unter 07751 89580 und im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Fachschule für Landwirtschaft in Teilzeitform für Nebenerwerbslandwirte/ innen Das Landratsamt Waldshut- Landwirtschaftsamt beabsichtigt, bei ausreichender Teilnehmerzahl, ab November 2017 wieder einen Kurs „Fachschule für Landwirtschaft in Teilzeitform“ für Nebenerwerbslandwirte anzubieten. Der Unterricht erstreckt sich über zwei Winterhalbjahre und ein Sommerhalbjahr. Er findet in den Räumen der Fachschule beim Landwirtschaftsamt in Waldshut zweimal wöchentlich abends am Dienstag und Donnerstag (im Sommer einmal wöchentlich) und alle zwei Wochen am Samstagvormittag statt. Inhaltlich ist der Unterricht auf jüngere Nebenerwerbslandwirte/innen abgestimmt, die ihr Wissen über Fragen der Betriebsführung und Produktionstechnik ergänzen und vertiefen möchten und bereits einen anderweitigen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben. Bei den Unterrichtsinhalten können ggf. die speziellen Verhältnisse der Betriebe der Kursteilnehmer berücksichtigt werden. Folgende Fächer werden unterrichtet: Unternehmensführung mit den Bereichen Betriebswirtschaft, Steuern, Versicherungen, Agrarpolitik, Marktlehre und Antragswesen, Tierische Erzeugung und Pflanzliche Erzeugung und ggf. Waldbau. Im Sommerhalbjahr werden ca. 22 fachpraktische Tage angeboten. Hier wird die Theorie der Winterhalbjahre durch praktische Unterweisungen ergänzt. Am Bildungs- u. Wissenszentrum in Aulendorf ist eine Woche Vollzeitunterricht vorgesehen. Ebenfalls im Sommerhalbjahr sind zwei Projektarbeiten mit einem fachlichen Thema zu erstellen. Die Schule wird mit der Prüfung zur „Fachkraft für Landwirtschaft“ abgeschlossen. Die Fachschule in Teilzeitform kann bei entsprechender Berufspraxis das Basiswissen zum Berufsabschluss „Landwirt/in“ bilden. Weitere Auskünfte erhalten sie telefonisch unter 07751 86-5300 (Hr. Käppeler). Das Anmeldeformular und weitere Informationen können Sie im Internet unter www.waldshut.landwirtschaft-bw.de herunterladen.

Nr. 13 / 2017 11 Anmeldungen werden bis zum 31.07.2017 erbeten an das Landratsamt Waldshut, Fachschule für Landwirtschaft, Gartenstr. 7, 79761 Waldshut. Tel. 07751/86-5301; Fax: 07751/86-5399. Gefahr für Hautkrebs bei zu viel Sonne – Steigerung der Fallzahlen im Landkreis – AOK rät zur Vorsorge Angesichts der aktuellen Wetterlage mit reichlich Sonnenstunden steigen die Risiken für Hautkrebs-Erkrankungen. Am Hochrhein nimmt die Zahl der an Hautkrebserkrankten deutlich zu. Das hat die AOK Hochrhein-Bodensee auf der Basis ihrer Versicherten ermittelt. 2015 zählte die AOK im Landkreis Waldshut 186 Versicherte, die an bösartigem Melanom, dem sogenannten Schwarzen Hautkrebs, erkrankt sind. 2011 waren es noch 139 AOK-Versicherte. Gemessen am Versichertenanteil ist das ist eine Steigerung von 0,23 Prozent (2011) auf 0,29 Prozent (2015) und liegt damit leicht unter dem Landesdurchschnitt. Hier bleibt der Wert der vergangenen fünf Jahre konstant bei 0,32 Prozent. „Hautkrebs ist eine Erkrankung, die zunächst keine Beschwerden verursacht. Deshalb gilt sie als besonders tückisch“, sagt AOK-Kundencenterleiterin Susanne Oergele aus Waldshut-Tiengen. Als Hauptverursacher gilt das UV-Licht der Sonne. Nach Schätzungen erkranken in Deutschland jedes Jahr rund 200.000 Menschen an hellem und etwa 15.000 an schwarzem Hautkrebs. Je häufiger und länger sind Menschen der UVStrahlung aussetzen, desto größer ist das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. „Die Anzahl der Versicherten, die sich wegen Hautkrebs in Behandlung befinden, steigt mit zunehmendem Alter deutlich an. Dabei ist der Anteil der betroffenen Frauen in jüngeren Jahren höher als bei Männern. Diese sind dagegen im Alter häufiger betroffen“, erklärt Gesundheitsexpertin Susanne Oergele. Wie die AOK mitteilt, können für die Auswertung nur Versicherte ermittelt werden, die sich tatsächlich in ärztlicher oder stationärer Behandlung befanden. Die Dunkelziffer könnte weit höher sein. Wenn der Hautkrebs frühzeitig erkannt wird, ist er in der Regel heilbar, viele schwere Krankheitsverläufe könnten vermieden werden. „Leider nutzt nur etwa jeder Dritte die Hautkrebsvorsorge“ bemängelt Susanne Oergele. Die AOK bietet ihren Versicherten ein sogenanntes Hautkrebsscreening bereits ab 20 Jahre alle zwei Jahre an. Dabei untersucht ein Arzt, teilweise mit Auflichtmikroskop, die gesamt Hautoberfläche. Die AOK empfiehlt ihren Versicherten diese Vorsorgeuntersuchung zu nutzen und rät auch dazu, einen ausreichenden Sonnenschutz (mindestens Faktor 30) zu verwenden sowie auf lange Sonnenbäder, insbesondere in der Mittagssonne, zu verzichten. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Mehr Rente ab Juli 2017: Rentnerinnen und Rentner in den alten Bundesländern können sich über 1,9 Prozent und in den neuen Bundesländern über 3,59 Prozent mehr Rente freuen. Die Höhe der Rentenanpassung basiert auf den Zahlen des Statistischen Bundesamts zu Lohnentwicklung und beitragspflichtiger Entgeltentwicklung. Grund für die

12 Nr. 13 / 2017 unterschiedliche Rentenerhöhung ist die höhere Lohnsteigerung in den neuen im Vergleich zu den alten Bundesländern. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg weist darauf hin, dass die Anpassungsmitteilungen - abhängig vom erstmaligen Rentenbeginn - in den Monaten Juni und Juli vom Rentenservice der Deutschen Post AG versendet werden. Erklärungen zu den Fachbegriffen in der Rentenversicherung bietet die Broschüre »Das Renten-ABC«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per EMail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet (www.deutsche-rentenversicherung-bw.de) steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen sowie bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Sammeltermine Papiersammlung durch den Bonanza-Club am 08. Juli 2017 Verkehrsamt Tageswanderung zur Küssaburg Sonntag, 9. Juli, Treffpunkt 9.30 Uhr Rathausplatz Hohentengen Wir starten am Rathaus, wandern das Retschloch hinauf, durch den Wald bis zum Dachshof. Von dort geht es auf dem Hochrheinwanderweg bis zur Küssaburg. Wir genießen die einmalige Aussicht ins Rheintal, in die Alpen und in den Schwarzwald. Mittagspause im Gasthaus Küssaburg. Danach geht die Wanderung zurück nach Hohentengen. Wer den Rückweg nicht mehr auf sich nehmen will, kann sich ab dem Gasthof von Angehörigen abholen lassen. Einfache Wegstrecke bis Küssaburg: 11 km, Wanderführer: Franz Brädler. Ohne Anmeldung, einfach am Treffpunkt erscheinen. Führung durch das Kraftwerk Glattfelden Dienstag, 18. Juli, Treffpunkt 14.30 Uhr Wir treffen uns an dem Platz oberhalb vom Kraftwerk (deutsche Seite)– von Herdern her mit dem PKW gut erreichbar. Herr Fuchs Herbert wird dann Interessantes und Wissenswertes zum Kraftwerk erzählen. Ein Mitarbeiter der AXPO wird uns um 15 Uhr dann zu einer Führung im Kraftwerk erwarten und unsere Fragen beantworten. Führung findet erst ab 10 Personen statt. Bei teilnehmenden Kindern gibt es eine Altersempfehlung ab 8 Jahren. Dauer ca. 2 ½ Stunden, Anmeldung bitte bis 11. Juli im Verkehrsamt Tel. 07742 853-50 oder bei Birgit Zimmermann, Tel. 0173 4394162

Nr. 13 / 2017 13 Wanderung mit dem Schwarzwaldverein – Ortsgruppe Lottstetten: in Fortsetzung unserer Wanderungen „ Hegauer Kegelspiel“ wandern wir am 16.07.2017 auf dem Premiumwanderweg „ Aacher Geißbock“. Diese Wanderung führt uns 13,3 km durch die interessante Ortschaft Aach mit ihrem alten historischen Kern sowie durch das Wasserburger Tal über die staatl. Flintenschule (Einkehr) zur Aachquelle. Dauer der Wanderung: ca. 4:00 Std Aufstieg: 368 m Schwierigkeit: mittel Kleine Rucksackverpflegung. Abfahrt: 08:45 Uhr unterer Parkplatz Gem.Halle Lottstetten Treffpunkt: Bahnhof Erzingen um 09:15 weiter mit dem Zug und Bus nach Aach. Rückkehr: ca. 20:00 Uhr Im Verkehrsbüro erhalten Sie: Ansichtskarten, Leporello vom Skulpturenweg, Wanderkarten, Radkarten; Bücher von Herbert Fuchs: Geschichte und Geschichten, Die alten Eichen erzählen; Buch Eva Baumgartner: Südschwarzwald und Hochrhein – Faszination und Vielfalt einer Landschaft im äußersten Südwesten Deutschlands; Veranstaltungskalender 07./08. Juli 2017 SPD Filmnächte Rathausplatz 08. Juli 2017 Papiersammlung Bonanzaclub 10. Juli 2017 HV FC Hochrhein 15. Juli 2017 17.00 Uhr Vokal –und Instrumentalmusik Kapuzinerkloster Stühlingen VHS Waldshut 3-Tages-Fahrt vom 11. – 13.082017 an den Garda-See mit Besuch der Oper „Madame Butterfly“ in Verona Die Volkshochschule Waldshut bietet vom 11.-13.08.2018 eine Fahrt an den Garda-See an. Am 11.08.2017 besteht die Möglichkeit die Oper „Madame Butterfly“ mit der Musik von Giacomo Puccini auf der größten Opernbühne der Welt, im Amphitheater in Verona zu besuchen. Auf dem Programm steht auch eine Schifffahrt auf dem Garda-See und Besichtigung in Lazise. Preis für Fahrt, 2 Übernachtungen mit Frühstück, ein Abendessen, Schifffahrt, Eintrittskarte Gradinata 355,-- € im DZ EZ-Zuschlag 90,--€, Informationen und Anmeldung direkt bei der Reiseleiterin Frau Merone, Tel.: 07751 2856, beatrice.merone@t-online.de 8. Juli 2017, Kulturring Wutöschingen - Klosterschüer Ofteringen, 20 Uhr (Einlass 19:15 Uhr): 30 Jahre x-bluesive - Open-Air-Konzert (bei schlechtem Wetter in der Klosterschüer). Der Kulturring freut sich sehr darüber, dass x-bluesive im Rahmen ihrer Jubilee-Tour in der Klosterschüer Ofteringen zu Gast ist. Seit 30 Jahren sind sie mit legendären Bluesrocknummern unterwegs. Neben ihrem Bläsersatz „THE X-HORNS“ bringen sie wieder

14 Nr. 13 / 2017 hochkarätige Gastmusiker mit, die Abwechslung, Spannung und musikalische Delikatessen versprechen. In der Klosterschüer sind sie mit diesen Special Guests: Bernd Keller, Tenorsax, Altsax, „rising star“ am Hochrhein. Big Mouth Heinz Harp alias Markus Heinzler sorgt mit seiner Bluesharp für waschechtes Chicago-Feeling, und Blues Blind Herbie alias Jürgen Herbstritt rockt jeden Saal mit seiner Stimme. Boomer alias Markus Baumann, der Virtuose an sechs Saiten ist hier bekannt u.a. durch seine perfekte Gitarrenarbeit in der Rock-Band Deja-vu. Karten gibt es beim Bürgermeisteramt Wutöschingen/ Kulturing, Telefon 07746/85211, oder per E-Mail (aloll@wutoeschingen.de) VVK 15 Euro, AK 17 Euro, Jugendliche 10 Euro Interessenten für Freiwilligendienste sehen Einsatzfahrzeuge und Leitstelle Informationsveranstaltung beim Roten Kreuz in Waldshut Über das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD) informiert am Mittwoch, 12. Juli 2017, eine Veranstaltung beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Waldshut mit attraktivem Rahmenprogramm. Anlass ist der Besuch von Melanie Flick und Karin Eberle vom DRK-Landesverband Badisches Rotes Kreuz, Beauftragte für Freiwilligendienste. Bei der Informationsveranstaltung werden Einsatzfahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes gezeigt und über deren moderne Ausstattung informiert. Auf dem Programm ist zudem eine Führung durch die Integrierte Leitstelle für Feuerwehr und DRK-Notfallrettung. Neben Melanie Flick, Karin Eberle und Ansprechpartnern vom DRK-Kreisverband Waldshut werden auch junge Leute, die gerade ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren, über den Freiwilligendienst informieren. Eingeladen zu der Informationsveranstaltung sind alle Frauen und Männer, die die Schule unlängst abgeschlossen haben oder vor einer beruflichen Neuorientierung stehen. Je nach Interesse und Eignung bietet der DRK-Kreisverband Waldshut Einsatzstellen beim Rettungsdienst und beim Fahrdienst mobilPlus, bei Schülerhorten und Mensen sowie bei der Unterstützung von Senioren. Ein Freiwilliges Jahr beim DRK-Kreisverband Waldshut bietet somit beste Voraussetzungen, um Erfahrung mit medizinischen, sozialen oder pädagogischen Berufsbildern zu sammeln oder, durch den Einsatz in einer Mensa, sich auf eine Tätigkeit in der Gastronomie vorzubereiten oder auf ein Studium der Haushalts- und Ernährungswissenschaften. Attraktiv ist auch der Einsatz beim Fahrdienst mobilPlus mit seiner Flotte moderner Fahrzeuge, die für Passagiere mit Rollstuhl geeignet sind. Die vollklimatisierten Autos sind mit elektrischer Hebebühne, Standheizung und Navigationsgerät ausgestattet. Damit chauffiert geschultes Personal Fahrgäste von jung bis alt zu allerlei Anlässen. Es gibt Patientenfahrten (etwa Fahrten zur Dialyse oder Fahrten zum Arzt), Einkaufsfahrten, Fahrten zum Besuch von Theater-Aufführungen oder Konzerten, Material- und Kurierfahrten, Schülertouren und Besuchsfahrten. Ein abwechslungsreicher Job also, für den ein attraktives Fahrsicherheitstraining vom DRK-Kreisverband Waldshut spendiert wird.

Nr. 13 / 2017 15 Voraussetzung für jeden Einsatz im Freiwilligendienst beim DRK-Kreisverband Waldshut ist ein Schulabschluss (egal welcher). Für die meisten Einsatzbereiche ist zudem die Fahrerlaubnis für PKW erforderlich. Die Veranstaltung beginnt am Mittwoch, 12. Juli, um 14 Uhr im großen Unterrichtsraum U2/U3 im Rotkreuzhaus an der Fuller Straße 2 im Waldshuter Stadtteil Schmittenau. Anmeldung ist nicht erforderlich. Auskunft gibt es bei Helga Brandenburger, Telefon 07751 8735 22, E-Mail: brandenburger@drk-kv-wt.de. Agentur für Arbeit informiert: Informationsveranstaltung „Berufe in Uniform“ Am Donnerstag, den 13. Juli 2017 findet um 15:00 Uhr eine Informationsveranstaltung „Berufe in Uniform“ in der Agentur für Arbeit Lörrach, Brombacher Str. 2, Berufsinformationszentrum (BiZ), im Raum E.14 statt. Wie kann man Polizist/in, Soldat/in, Offizier/in oder Beamter/Beamtin in der Zollverwaltung werden? Welche Chancen bieten diese Berufe im mittleren und gehobenen Dienst? Die Landes- und die Bundespolizei, die Bundeswehr und die Zollverwaltung geben Informationen und beantworten Fragen zu ihren Berufen. Die Vorträge beginnen um 15:00 Uhr mit der Landespolizei, 15:45 Uhr - Bundespolizei, 16:30 Uhr – Bundeswehr, 17:15 Uhr – Zollverwaltung. Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. WieDerEinstieg gelingt! Sie möchten gern nach einer längeren Familienphase zurück ins Berufsleben? Sie haben Fragen rund ums Thema Wiedereinstieg? Sie brauchen individuelle Unterstützung? Eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme ist möglich in der offenen Sprechstunde der Wiedereinstiegsberaterin Viviane Neff am Dienstag, 11.07.2017 von 09.30 bis 11.30 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Melden Sie sich beim Empfang der Arbeitsagentur Waldshut, Waldtorstr. 1a. Eine Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung ist darüber hinaus auch per E-Mail möglich unter Loerrach.Wiedereinstieg@arbeitsagentur.de Last-Minute-Ausbildungsstellenbörse Noch keinen Ausbildungsplatz für dieses Jahr? Dann wird es jetzt Zeit. Die Arbeitsagentur Lörrach hat noch viele interessante Lehrstellen im Angebot. Am 11. Juli 2017 können interessierte Jugendliche von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr unkompliziert, unbürokratisch und ganz ohne Termin die Last-Minute-Aktion in der Agentur für Arbeit Waldshut-Tiengen, Waldtorstr. 1a besuchen. Experten der Berufsberatung stehen für Fragen rund ums Thema Ausbildung zur Verfügung. 25 Jahre KAKERLKI Clowntheater – Nur das Beste zum „Jubelläum“ In Zusammenarbeit mit den Kurverwaltungen und anderen Partnern wie Kommunen, Vereinen und Verbänden, hat die Abt. Jugend, Bildung und Prävention des Landkreises Waldshut auch in diesem Jahr eine Kindertheatertournee mit den Kakerlakis organisiert.

16 Nr. 13 / 2017 Clownsgeschichten mit den KAKERLAKI Clowns Beppo und Ferdinand gibt es nun schon im 25. Jahr im Landkreis Waldshut. Zu diesem ganz besonderen „Jubel-läum“ präsentieren die beiden Clowns bei ihrer diesjährigen Tournee das Beste aus ihren Programmen. Da darf natürlich ein Ausflug in den Urwald genauso wenig fehlen wie ein tollpatschiger Fakir, der in eine Kiste steigt, da gibt es handgemachte Musik aus aller Welt auch tellerwarm zu Spaghetti gereicht, es fressen Koffer Bälle, es gibt Abrakatastrofen und Clowns tanzen Ballett. KAKERLAKI – auch nach 25 Jahren einfach gut. Termine: 01.07. Wehr, 10.07. Nöggenschwiel, 09.08. Höchenschwand, 10.08. Todtmoos, 14.08. Herrischried, 15.08. Menzenschwand, 16.08. Dogern, 17.08. Bonndorf, 18.08. Lauchringen, 21.08. Eggingen, 22.08. Görwihl, 23.08. Stühlingen, 28.08. Birkendorf, 29.08. Rickenbach, 30.08. Bernau, 03.09. Albbruck, 05.09. Klettgau, 06.09. Murg und Jestetten, 07.09. St. Blasien, 08.09. Häusern. Die genauen Spielorte und –zeiten erfahren Sie über die jeweiligen Tourist-Infos bzw. Kurverwaltungen. Die Deutsche Kapuzinerprovinz bietet an: eine Christliche Erlebnisfreizeit für Jungen ab 14 Jahren! Zusammen mit Gleichgesinnten zwölf Tage lang in der beeindruckenden Bergwelt Südtirols unterwegs sein. Geplant sind neben dem Durchklettern mehrerer Klettersteige, u. a. eine Wanderung durch die imposante Bletterbachschlucht, den „Grand Canyon“ Südtirol, Baden im Kalterer See und der Besuch des Ötzi-Museums in Bozen. Und vieles anderem mehr. Ort: Kapuzinerklösterle Gschnon bei Neumarkt in Südtirol, Italien Anreise: Eigenanreise bis Kloster Stühlingen, Südschwarzwald; von dort gemeinsame Weiterfahrt. Termin: 16.08. bis 27.08.2017 Kosten: 320,00 € für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung sowie die Miete der Kletterausrüstung Leitung/ Begleitung: B r. Stephan Schweitzer, Kapuziner, Stühlingen und David Richter, Student, Münster Anmeldung:: Br. Stephan Schweitzer (stephan.schweitzer@kapuziner.org), Kapuzinerkloster Stühlingen, 79780 Stühlingen, 07744-9399-0, www.kapuziner.entdecken.de/angebote/hoch-hinaus Offene Treffs im Landkreis Waldshut Ein kostenfreies Angebot für Eltern mit Kindern im vorschulischen Alter. Vielleicht suchen Sie Kontakt zu Familien und möchten sich gerne mit anderen Eltern über deren Erfahrungen austauschen? Oder Sie wünschen sich Tipps zur Erziehung? Im Landkreis Waldshut gibt es an folgenden Standorten Offene Treffs:

Nr. 13 / 2017 17 Bad Säckingen, Klettgau-Grießen, Küssaberg-Kadelburg, Lauchringen, Jestetten, Murg, Stühlingen, Höchenschwand und Waldshut-Tiengen. Jeder Offene Treff wird von einer Fachkraft geleitet. Kontaktdaten und weitere Informationen zu den einzelnen Offenen Treffs finden Sie unter: www.familien-plus.de: Frühe Hilfen - Betreuung/Förderung - Familienbegleitende Angebote Kontakt: Netzwerk der Unternehmerinnen Hochrhein+Südschwarzwald e. V. (UNHS), Amthausstraße 1, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel. 07751 - 91 85 89 8, www.un-hs.de, kontakt@un-hs.de. Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Hohentengen a.H. Freitag, 07.07.2017 19.00 Uhr Wortgottesfeier in Günzgen Samstag, 08.07.2017 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Stetten Sonntag, 09.07.2017 10.45 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim Freitag, 14.07.2017 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen, anschließend Ehrenamtsfest im Pfarrsaal Samstag, 15.07.2017 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen Sonntag, 16.07.2017 10.45 Uhr Familiengottesdienst auf der Küssaburg, Familientag der Seelsorgeeinheit, bei schlechtem Wetter in der Kirche in Rheinheim Mittwoch, 19.07.2017 14.00 Uhr Seniorengottesdienst im kath. Pfarrheim in Hohentengen anschließend Seniorennachmittag mit Werner Dörflinger MdB i.R.,„Quo vadis Europa?“ Krankenkommunion Am Donnerstag, 20. Juli ist Krankenkommunion in Hohentengen und Lienheim durch Diakon Wolfgang Spitznagel. Pfarrgemeinderatssitzung Der Pfarrgemeinderat hat am Donnerstag, 13. Juli um 20.00 Uhr in der Brücke in Rheinheim öffentliche Sitzung. Die Tagesordnung wird in den Schaukästen bei den Kirchen veröffentlicht. Pfarrbüros geschlossen Am Mittwoch, 12. Juli sind beide Pfarrbüros wegen Redaktionssitzung geschlossen. Krabbelgruppe Käfer (Alter ab 6 Mon.) Treffpunkt jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Stefanie Fischer, Tel. 07742/9260145. Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung Emaile Adresse: hohentengen@se-ch.de, Internet: www.se-st-christophorus.de

18 Nr. 13 / 2017 - das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr besetzt. Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: Immer am ersten Freitag des Monat von 18.00 – 19.00 Uhr. Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966 Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Gottesdienste in der Bergkirche, Kadelburg: Sonntag, 09.07.2017, 10.10 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfarrerin Kaiser), parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe. Sonntag, 16.07.2017, 10.10 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin A. Kaiser) parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe. Neuer Konfirmandenkurs 2017/2018 Die Anmeldung zum neuen Konfirmandenkurs läuft. Unterlagen dazu gibt es im Pfarramt. Angebote der Kirchengemeinde in Hohentengen: Mittagstisch „Essen für Leib und Seele“: Nächste Termine: 05. Juli, 02. August An jedem ersten Mittwoch im Monat wird herzlich eingeladen zum Mittagessen in geselliger Runde ab 11.00 Uhr im Restaurant Saloniki. Anmeldung bei Gisela Kaminski: 07742/1760. Im Dietrich-Bonhoeffer-Haus (DBH) in Kadelburg, im Spitz 2: verschiedene Eltern-Kind Gruppen: bei Interesse im Pfarramt melden. Naturmäuse: Mo+Di, 8.30 Uhr - 12.15 Uhr, betreute Kleinkindgruppe. Kinderbistro: Di ab 12.00 Uhr, anschließend an die Schule oder den Kindergarten bis 15.00 Uhr. Mittagessen in Gemeinschaft „mit Spaß und Tradition“. Gitarrengruppe: Die Gitarrengruppe trifft sich montags, wöchentlich um 20.00 Uhr. Gegenstandslose Meditation Im Stile des ZEN: donnerstags, 14-tägig, immer in der geraden Woche, um 19.30 Uhr im DBH. Auskunft: Alexander Rutschmann, Tel. 07742 7315. Frauenkreis: 1x monatlich lädt der Frauenkreis ins Bonhoefferhaus zum Gespräch ein. Kontakt: Dr. Sabine Jacobi: 07741-686550 Trauercafe: Das Trauercafe lädt am Mittwoch, den 19.07.2017 um 15.00 Uhr zum Gespräch bei Kaffee und Kuchen und zwangloser Atmosphäre ins Bonhoefferhaus ein. Storchencafe: ein Treffpunkt für Mütter mit Babys, man kann Kontakte knüpfen und sich austauschen (Donnerstag) Leitung: Gisela Haberstock: 07741 606772 Zwillingseltern-Kinder-Treff: Immer donnerstags, 14-tägig ist Zwillingseltern-Treff ins Bonhoefferhaus ein. Beginn 10.00 Uhr. Kontakt: Melanie Haberstock: 07741 3800 Kurs „Familientraining - Atempause für Eltern“: aktueller Kurs, dienstags, 20.00 Uhr, wöchentlich, bis Anfang Juli. Infos über aktuelle Kurse bei Beate Harmel, Tel: 07751 700 959

Nr. 13 / 2017 19 Bildungs- und Lernangebot für Kinder: Mathe und Englischtraining mit KUMON Zu Gast im Bonhoefferhaus ist das Bildungsprogramm KUMON, ein weltweites Lernprogramm für Mathematik und Englisch, Mo und Do ab 15.00 Uhr, Information bei: Rosszita Baumann: 07741-8070755 Betreuungsteam Kinderbistro: Mithilfe bei der Hausaufgabenbetreuung, kreative Angebote oder im Kochteam. Für unser Kochteam wird Verstärkung gesucht. Wer Freude am gemeinsamen Kochen hat und dieses generationsübergreifende Angebot, bei dem Senioren und Kinder zusammen essen, mit seiner oder ihrer Mithilfe unterstützen kann, ist herzlich eingeladen. Aktuelle Veranstaltungen über www.bergkirche-kadelburg.de Evangelisches Pfarramt, Andrea Kaiser, Pfarrerin Im Spitz 3, 79790 Küssaberg, Tel: 07741/ 3613, oder 015152591888, Bergkirche@web. de, Sekretariat Susanne Böger: Di, Mi, Do, Fr: 10.00 -12.00 Uhr Alt-Katholische Kirchengemeinde Pfarrbüro: Tel.: 07742/ 6230, e-mail: dettighofen@alt-katholische.de Gottesdienstordnung und andere wichtige Termine Sonntag, 09. Juli 2017 14. Sonntag der Lesereihe Gott kommt uns entgegen Lottstetten, 10.00 Uhr Eucharistiefeier mit Taufe aus der Familie Maske Sonntag, 16. Juli 2017 15. Sonntag der Lesereihe Wir sind noch im Werden Dettighofen, 15.00 Uhr Eucharistiefeiermit Dekan Joachim Sohn Verabschiedung des Pfarrers Georg Blase Gedenken des verstorbenen Eugen Wägeler Im Anschluss Fest der Gemeinden vor der Kirche, Mitwirkende: Jodlerclub Dübendorf, Chorgemeinschaft Finanzamt Waldshut-Tiengen Zukunft und Karriere in der Steuerverwaltung Baden-Württemberg Mit einem dualen Studium zum Bachelor of Laws oder einer Ausbildung zur Finanzwirtin oder zum Finanzwirt in der Steuerverwaltung eröffnen sich vielfältige Perspektiven: Abwechslung, Aufstiegsmöglichkeiten, Verantwortung, ein krisensicherer Job, ein gutes Gehalt, flexible Arbeitszeiten. Ein Studium und eine Ausbildung mit Hand und Fuß und was fürs Köpfchen. Vorlesungen und Unterricht in kleinen Gruppen, Wechsel zwischen interessanter Theorie und spannender Praxis, attraktive Ausbildungs- und Studienvergütungen, Beglei-

20 Nr. 11 / 2017 tung durch erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder – das sind echte Pluspunkte. Auch die Work-Life-Balance stimmt: Durch moderne und flexible Arbeitsbedingungen lassen sich Beruf und Privatleben ideal vereinen. Und schließlich gibt die Arbeit im Finanzamt ein gutes Gefühl: Denn Steuern sind die Grundlage unseres gemeinschaftlichen Wohlergehens - sie machen die Finanzierung wichtiger öffentlicher Aufgaben erst möglich, wie z. B. Bildung, Innere Sicherheit, Infrastruktur, Verbraucher- und Umweltschutz. Das duale Studium dauert drei Jahre. Der Studiengang „Gehobener Dienst der Steuerverwaltung“ zeichnet sich durch den Wechsel zwischen interessanten Theoriephasen an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (Fakultät II) und spannenden Praxisphasen im Finanzamt aus. Dafür bekommen die Studierenden eine monatliche Studienvergütung von rund 1.200 Euro. Für das Studium zum Bachelor of Laws wird die Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Schulabschluss vorausgesetzt. Die Ausbildung zur Finanzwirtin oder zum Finanzwirt in der Steuerverwaltung dauert zwei Jahre – und das bei einer monatlichen Ausbildungsvergütung von rund 1.150 Euro. Acht Monate lang dreht sich im Bildungszentrum der Oberfinanzdirektion Karlsruhe in Freiburg alles um die Fachtheorie, zum Beispiel um Steuerrecht, Buchführung, und Verwaltungsorganisation. Es gibt auch günstige Wohnheime. 16 Monate verbringen die Auszubildenden im Finanzamt und zwar von Beginn an im Team und mit echten Aufgaben. Alle Infos unter www.steuer-kann-ich-auch.de und direkt beim Ausbildungsleiter Hartmut Röderer im Finanzamt Waldshut-Tiengen, Tel. 07741/603-170 oder ausbildung-20@ finanzamt.bwl.de . Info: 07742 92340 Wir expandieren weiter … und suchen weitere Kolleg/ -innen, die in einem starken Team mitarbeiten möchten. Vorzugsweise examinierte Kranken- und Altenpfleger/ -innen in Festanstellung oder auf Stundenbasis Wir bieten Ihnen eine umfassende Einarbeitung, sehr attraktive Arbeitsplätze und überdurchschnittliche Sozialleistungen. (Ende des amtlichen Teils)

Nr. 13 / 2017 21 wir schaffen verbindung www.hochrheinnet.de Immer noch kein schnelles Internet? Wechsle jetzt und erlebe pure Bandbreite! Hol dir dein NET! SOMMERNACHT VORMERKEN! 29. JULI SOMMER

22 Nr. 13 / 2017 Ideengarten-Unteralpfen 07755 - 919 743 Verkaufshalle-WT-Tiengen 07741-640 9003 Grabmale Hochrhein

Nr. 13 / 2017 23 Wir brauchen Verstärkung! Für unsere Paketshop-Filiale Pilss in Hohentengen, suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung einen kompetenten Mitarbeiter (m/w) auf Minijob - Basis Ihre Aufgaben:  Warenannahme und Eingangskontrolle  Erfassen und Einbuchen der Pakete  Paketausgabe  Paketversand  dazugehörige administrative Aufgaben Wir würden uns freuen, Sie in unserem freundlichen Team begrüssen zu dürfen! Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an: Lotto Wagner, Petra & Michael Pilss, Hauptstrasse 38, 79801 Hohentengen a. H. Tel.: 07742 5931, gerne auch per Mail an: info@lotto-wagner.de Der SC Hohentengen bedankt sich ganz herzlich bei allen Sponsoren, bei Frau Guhl/Rutschmann, der Spielgemeinschaft Musikverein Hohentengen - Musikgesellschaft Kaiserstuhl für die Unterstützung bei der Durchführung des diesjährigen erfolgreichen Sportwochenendes und den vielen Gästen für Ihren Besuch von Sport & Fest. Die Vorstandschaft Die AH-Abteilung des SC Hohentengen bedankt sich ganz herzlich! Vielen Dank an unsere Sponsoren des AH-Turniers: Baugeschäft Fuchs, Versicherungsbüro Mayer, und Edeka Wagner für das Spenden der Hauptpreise. Vielen Dank auch an die Besucher unseres Turnierabends. Eure Alten Herren

24 Nr. 13 / 2017 Vetter GmbH Kabelverlegetechnik Industriestraße 28 D-79807 Lottstetten www.vetter-kabel.de Harald Vetter Tel. 07745/9293-380 vetter.harald@vetter-kabel.de Die Vetter GmbH Kabelverlegetechnik bietet ein einmaliges Programm an Maschinen und Geräten für die Installation von Netzen zur welt-weiten Telekommunikation über Glasfaser und zur Stromversorgung - zwei stetig wachsende und krisenfeste Branchen. Wir sind europaweit tätig und in unserer Nischenbranche Marktführer. Ein gut geschultes und motiviertes Team, innovative und technisch hochwertige Produkte sowie ein hohes Qualitätsniveau bilden die Grundlage unseres Erfol-ges. Unser modernes Unternehmen mit einem dynamischen Team von 39 Personen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Vertriebsmitarbeiter (m/w) im Bereich Kabelverlegetechnik 100% Ihre Aufgaben • Telefonische und persönliche Produktberatungen • Telefonische und persönliche Kundenbetreuung und Verkaufs- gespräche • Erstellen und Nachfassen von Angeboten • Mitwirkung bei Seminaren und Kundenschulungen • Teilnahme bei Messeauftritten und Fachveranstaltungen Ihr Profil • Technische Ausbildung oder gutes technisches Verständnis • Mehrjährige Vertriebserfahrung von erklärungsbedürftigen und technisch anspruchsvollen Produkten • Problemlösungen und Kundenzufriedenheit ist Ihr oberstes Ziel • Teamplayer • Gepflegtes, selbstsicheres Auftreten • Verhandlungssicheres Englisch in Wort und Schrift • Hohe Lernbereitschaft Wir bieten Ihnen • Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem langjährigen und gesunden Familienunternehmen • Eine überdurchschnittliche und leistungsorientierte Vergütung • Flexible Arbeitszeiten • Moderne Arbeitsplätze • Weiterbildungsangebote und Mitgestaltungsmöglichkeiten • Betriebliches Gesundheitsmanagement Wenn Sie sich angesprochen fühlen und Freude an einer neuen Herausforderung haben, senden Sie uns per E-Mail Ihre vollständige Bewerbung mit Foto und Angabe des frühestmöglichen Eintrittstermins.

Nr. 13 / 2017 25 Babysitter gesucht für unsere 2 Wir suchen dringend einen Babysitter der auf unsere zwei Kinder 4 und 2 aufpasst. Eine Woche mittags bis Nachmittags mit abholen aus der Kita. Die andere Woche Nachmittags bis Abends und das im Wechsel und das regelmäßig. Kennenlernen von Vorteil. Habt Ihr Lust und Zeit dann meldet euch einfach unter folgender Telefonnr.: 0 77 42 / 857 99 77. Kleine Dachgeschoss-Wohnung ab sofort zu vermieten. Möbliert, 3 Zimmer, Küche und Bad. Vorzugsweise Grenzgänger. € 500,00 NK inklusive Telefon +49 7771 62 540 Zimmer möbliert mit Dusche, auch für kurzfristige Aufenthalte zu vermieten. Telefon +49 7771 62 540

26 Nr. 13 / 2017 Änderung in den Erscheinungsterminen des Mitteilungsblattes. Das Mitteilungsblatt Nr. 16 vom 17. August 2017 fällt aus. Bitte bei der Terminierung Ihrer Inserate für Veranstaltungen berücksichtigen. Die Erscheinungstermine im Sommer sind wie folgt. Nr. 14 20.07.2017 / KW 29 Annahmeschluss 14.07.2017, 12.00 Uhr Nr. 15/16 03.08.2017 / KW31 Annahmeschluss 28.07.2017, 12.00 Uhr Nr. 17 31.08.2017 / KW35 Annahmeschluss 25.08.2017, 12.00 Uhr Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Sommerurlaub! Ihr Mitteilungsblatt-Team ZU VERMIETEN in Lauchringen: GEWERBE-AREAL ab sofort - freie Stellfläche 440 m² mit überdachtem Bereich und 2-Zi.-Büro 36m² + WC Tel: 07745 928706

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