Mitteilungsblatt Nr. 15 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 3. August 2017.

Nr. 15-16 / 2017 7 Hundehaltung in der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Liebe Hundebesitzer, immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Beschwerden und Anzeigen über Hundebesitzer ein, die ihre Hunde nicht an der Leine führen oder die abgelegten Hundekot nicht beseitigen. Wir bitten Sie, die Vorschriften der Polizeiverordnung der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein einzuhalten. § 10 - Gefahren durch Tiere (3) Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Im Außenbereich auf dem Rheinuferweg Hohentengen von der Rheinbrücke Hohentengen–Kaiserstuhl bis zum Kraftwerk Eglisau sind Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. § 11 - Verunreinigung durch Hunde Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, Wiesen- und Ackerflächen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen diese Vorschriften eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld belegt werden können. Wichtige Mitteilung an die Privatwaldbesitzer Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit im Winter, Frühjahr und Frühsommer bereiten derzeit die Borkenkäfer massive Probleme. Die Waldbesitzer werden gebeten, ihre Bestände auf Befall zu untersuchen sowie befallenes Holz umgehend einzuschlagen und aus dem Wald zu entfernen. Betroffen ist insbesondere die Fichte. Befall erkennt man an sich rot färbenden Kronen, Rindenabfall am stehenden Baum und braunem Bohrmehl auch an gesund aussehenden, noch grünen Bäumen.

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