Mitteilungsblatt Nr. 17 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 31. August 2017.

6 Nr. 17 / 2017 Bundestagswahl 2017 Hinweis – Kennzeichnung der Stimmzettel Nach Änderung der Bundeswahlordnung ist nunmehr auf allen Stimmzetteln eine ertastbare Kennung am oberen rechten Rand durch ein eingestanztes Loch oder eine abgeschnittene Ecke vorgesehen. Dies ist dafür bestimmt, dass auch blinde oder sehbehinderte Wähler, die sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels nach § 57 Abs. 4 Bundeswahlordnung auch einer Stimmzettelschablone bedienen können, selbst erkennen können, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist. Parksituation Schwimmbad Hohentengen Beim Schwimmbad Hohentengen ist durch eine Sperrfläche ein Halteverbot gekennzeichnet. Auf dieser ist das Halten und Parken nach § 41 Abs. 1 StVO in Verbindung mit Anlage 2 verboten. Bitte halten Sie die Straße sowie die Sperrfläche frei. In einem Notfall kann die Feuerwehr ansonsten nicht zur Bootsanlegestelle gelangen. Die Badesaison geht zu Ende Ab Montag, 11. September 2017, wird die diesjährige Badesaison beendet. Die Freibäder in Hohentengen und Lienheim sind dann geschlossen. Wir danken allen Badegästen für ihren Besuch. Glascontainer in der Gemeinde: Lärmbelästigung durch Entsorgung von Altglas Wir möchten die Bevölkerung dringend bitten, die bei den Glascontainern angeschriebenen Einwurfzeiten zu beachten.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0