Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. Februar 2017.

16 Nr. 2 / 2017 Eigenbetrieb Gemeindewerke der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2015 Aufgrund § 16 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein in der öffentlichen Sitzung vom 19.01.2017 den Jahresabschluss 2015 festgestellt. Der Jahresabschluss schließt mit einem Gewinn von 36.380,21 € Gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes wurde beschlossen, den Jahresgewinn in Höhe von 36.380,21 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss 2015 liegt in der Zeit von Dienstag, den 07. Februar 2017 bis Mittwoch, den 15. Februar 2017 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 6, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Hohentengen a.H., den 20.01.2017 Der Bürgermeister gez. Benz Zuschuss an Landwirte - De-minimis Beihilfe Landwirte der Gemeinde Hohentengen können einen Zuschuss pro Kuh ab 2 Jahren beantragen, sofern die De-miminis Voraussetzungen gemäß VO( EG) Nr. 1408/2013 vorliegen. Datengrundlage ist die Anzahl Kühe ab einem Alter von 2 Jahren am 31.12.2016. Der Zuschuss ist auf maximal 100 Kühe pro Landwirt begrenzt. Der Zuschuss kann bis zum 15.02.2017 beantragt werden. Antragsunterlagen können ab sofort im Rathaus bei Frau Tschentscher, Zimmer 7 abgeholt oder unter 07742/853-43 (vormittags) angefordert werden. Vorab geht den Landwirten, die im Vorjahr einen Antrag gestellt haben, ein Formular zur Mitteilung über die voraussichtliche Höhe der De-Minimis-Beihilfe für das Jahr 2016‘ zu. Das Befüllen dieses Formulars ersetzt nicht den Antrag, es ist als Grundlage des Zuschusses aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben vorab zu versenden und bis spätestens 03.02.2017 auf dem Rathaus abzugeben, damit überhaupt ein Antrag gestellt werden kann.

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