Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. Februar 2017.

24 Nr. 2 / 2017 In Lienheim Donnerstag, 23. Februar 2017 Wecken 06.00 bis 07.30 Uhr Hemdglunkerumzug 19.00 bis 20.00 Uhr Rosenmontag, 27. Februar 2017 Fastnachtsumzug 13.30 bis 15.30 Uhr Samstag, 04. März 2017 Fastnachtsverbrennung 19.00 bis 19.30 Uhr Während der vorgenannten Umzüge werden die Straßen für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt. Es ist mit Verkehrsbehinderungen und kleinen Wartezeiten zu rechnen. Bitte um Beachtung Der Kurs um 13.18 Uhr „Waldshut - Hohentengen“ und um 14.24 Uhr „Hohentengen- Waldshut“ wendet in Reckingen. Ausfall Reckingen - Hohentengen- Reckingen. Der Kurs um 14.38 Uhr „Waldshut - Hohentengen“ wartet in Reckingen von 15.09 Uhr bis 15.30 Uhr- danach Weiterfahrt. Abbrennen von Fastnachtsfeuer im Landkreis Waldshut Verbrennen von Abfällen Aus gegebenem Anlass weist das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises Waldshut darauf hin, dass beim Abbrennen von Fastnachtsfeuern nur trockenes, unbehandeltes Holz, Reisigwellen sowie trockenes Stroh verwendet werden darf. Sollten Abfälle verbrannt werden, welche nicht für das Fastnachtsfeuer verwendet werden dürfen (z.B. behandeltes Holz, Paletten, sonstige Abfälle), wird gegen den Veranstalter ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Hinweis: Das Merkblatt für die Narrenzünfte, örtlichen Vereine usw. zur sicheren Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen kann während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 11 eingesehen werden.

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