Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. Februar 2017.

Nr. 2 / 2017 1 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 2 · 2. Februar 2017 · Jahrgang 42 am Hochrhein Hohentengen Die Kinder der Kindertagesstätte Wunderfitz haben zusammen mit den Erzieherinnen einen Nebenraum in einen Dschungel verwandelt und beschäftigen sich sehr interessiert mit den dort lebenden Bewohnern.

2 Nr. 2 / 2017 Weitere Bürgergespräche finden statt: 02. Februar 2017 20.00 Uhr in Herdern, Im neuen Bürgerhaus, Bürgersaal 06. Februar 2017 20.00 Uhr in Bergöschingen, Feuerwehrhaus 07. Februar 2017 20.00 Uhr in Stetten, Feuerwehrhaus 08. Februar 2017 20.00 Uhr in Hohentengen im Sitzungssaal Rathaus Hohentengen In den Bürgergesprächen können Sie sich über Ihre Wohnortgemeinde informieren und das ein oder andere Interessante erfahren. Zu den Bürgergesprächen sind alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich eingeladen. Haushaltsplan 2017 Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 in den Sitzungen am 15. Dezember 2016 und 19. Januar 2017 Bürgermeister Martin Benz macht zum Haushaltsplan für das Jahr 2017 folgende Ausführungen: Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, als wir in der ersten Gesprächsrunde innerhalb der Verwaltung zusammensaßen, wollte ich eigentlich die Parole ausgeben: Bitte macht aufgrund der finanziellen und arbeitsmäßigen Kraftakte der letzten Jahre ein bisschen langsam mit den Haushaltsansätzen. Herausgekommen ist dann nach den Diskussionen wieder ein sehr anspruchsvolles Programm, das sich im Volumen des Haushaltes wiederspiegelt. So betragen die Volumina des Verwaltungshaushaltes 11.072.400 € und des Vermögenshaushaltes 5.019.700 €. Ob wir in der Lage sein werden die Vorhaben, die sich hinter den Ansätzen verbergen, vollständig abzuarbeiten, hängt vor allem davon ab, inwieweit uns Themen wie Flugverkehr, Atommüllendlager und Breitband sowie Themen, die wir zum heutigen Zeitpunkt nicht kennen, belasten werden. Als Kernbotschaft für den neuen Haushalt kann ich Ihnen mitteilen: Die Gemeinde steht gut da. Der Verwaltungshaushalt kann voraussichtlich eine Zuführung an den Vermögenshaushalt i.H.v. 957.000 € erwirtschaften. Und das, obwohl wir den katastrophalen Finanzausgleich 2016 verkraften müssen. Der Finanzausgleich schneidet im Vergleich zu 2016 um rd. 1,7 Mio € besser ab, im Vergleich zum Vorvorjahr um rd. 700.000 € besser ab. So können wir zu einem guten Teil die Verluste aus der Rückzahlung der Gewerbesteuer kompensieren. Dieser Effekt wird jedoch 2018 wegfallen. Der Haushalt selbst weist eine Fülle von Aufgaben auf. Dabei spielen insbesondere Grunderwerb für unsere baulichen Entwicklungen, die Erschließungen von Bau- und

Nr. 2 / 2017 3 Gewerbegebieten, Investitionen in Bildung, das Sanieren des Ortskerns in Hohentengen eine zentrale Rolle. Der Haushalt beinhaltet weiterhin alle beschlossenen Maßnahmen, neue Möglichkeiten im Bereich unserer Friedhöfe (Urnenfeld in Lienheim), Waldbestattungen, u.a. Planungsansätze für die Planung einer Waldhütte, Bau eines Kinderspielplatzes in Günzgen, Verpflichtungsermächtigungen zum Kauf eins Feuerwehrfahrzeuges, Sanierung der Mehrzweckhalle und etliches mehr. Ansätze für das Sanieren der Feldwege sind ebenfalls aufgenommen. Hier verhandeln wir z.Zt. mit der Nagra über das Instandsetzen von 16 km z.T. vollständig beschädigte, unbefestigte und befestigte Feldwege. Ich denke, wir finden hier eine für beiden Seiten zufriedenstellende Lösung. Sie finden im Haushalt keinen Ansatz für den Bau eines Pflegeheimes, oder für den Neubau von Gebäuden zu Wohnzwecken. Das liegt daran, dass wir im Gemeinderat diskutieren müssen, ob wir für diese Vorhaben, an denen wir intensiv arbeiten, eine Anstalt des öffentlichen Rechts gründen wollen. Wir setzen alles daran, die Planungen für ein Pflegeheim bis zur Baureife voranzutreiben. Das bedingt aber, dass wir eine Lösung finden müssen, um gutes Personal für das Projekt zu gewinnen. Das ähnelt ab und zu der Quadratur eines Kreises. Aber auch daran arbeiten wir intensiv. Zum Schluss meiner Haushaltsrede möchte ich noch auf zwei Punkte eingehen. 1) Verschuldung Es ist uns in den letzten Jahren trotz hoher Investitionen gelungen, die Verschuldung im Kernhaushalt sehr deutlich abzubauen. Im Haushalt selbst finden Sie zwar eine Kreditaufnahme i.H.v. 500.000 €, aber sie dient lediglich dazu, den Grunderwerb zwischen zu finanzieren. Der Kredit wird mit dem Verkauf von Baugrundstücken wieder vollständig getilgt. Im Übrigen sehen Sie an der kleinen Entnahme aus der Rücklage, wie solide der Haushalt finanziert ist. 2) Personal Insbesondere aufgrund unseres hervorragenden Betreuungsangebotes haben wir eine beträchtliche Summe, nämlich 2.964.000 € an Personalkosten zu stemmen. Obwohl die Steigerung mit 133.000 € im vgl. zum letzten Jahr gering ausfällt, sehe ich kommende Ausgaben, die evtl. durch neue Angebote entstehen, kritisch. Wir haben bei den laufenden Ausgaben eine Höhe erreicht - die ja auch in finanziell schlechten Zeiten zu bringen ist- wo wir schauen müssen, dass wir mit neuen Aufgaben vorsichtig sein müssen. Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, Ihnen liegt ein Haushalt vor, den wir nur aufgrund der seit Jahren und Jahrzehnten soliden Haushaltspolitik präsentieren können, der durchfinanziert ist, der unglaublich viele Vorhaben beinhaltet und der die Gestaltung und Weiterentwicklung unserer Gemeinde garantiert.

4 Nr. 2 / 2017 Ich bedanke mich bei meiner gesamten Verwaltung, insbesondere aber bei Frau Tschentscher und Frau Schwab, bei Dir Tanja für die ausgezeichnete Arbeit. Frau Schwab wird auf die Einzelheiten eingehen. Danach liegt der Ball bei Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates. Eckdaten Haushaltsplan 2017 Haushaltsvolumen (gesamt) 16.092.100 € Verwaltungshaushalt 11.072.400 € Vermögenshaushalt 5.019.700 € Zuführung an Vermögenshaushalt 957.200 € Rücklagenentnahme 186.800 € Kreditaufnahme 500.000 € Schuldenstand (01.01.2017) 204.100 € Pro-Kopf-Verschuldung (01.01.2017) 55 € Kredittilgung 22.400 € Verpflichtungsermächtigungen (VE) 540.000 € Personalausgaben 2.963.700 € Investitionsschwerpunkte 2017 (die Aufzählung ist nicht abschließend) Fahrzeug Feuerwehr Hohentengen 10.000 € (VE 2018: 320.000 €) MZH Hohentengen (Beginn Sanierung) 120.000 € (VE 2018: 130.000 €) Lernatelier GMS Rheintal 70.000 € Urnenfeld Friedhof Lienheim 20.000 € Bestattungswald Lienheim 195.000 € Spielplatz Günzgen 50.000 € Multifunktionale Waldhütte (Planungskosten) 5.000 € Erschließung Baugebiet „Im Winkel“ OT Günzgen 1.017.800 € (Straße und Kanal) Grundstückswerb 1.972.500 € (insb. Flächenerwerb „Unterer Lenggen“ OT Lienheim) Die einzelnen Fraktionen im Gemeinderat geben zu den Haushalts- und Wirtschaftsplänen für das Jahr 2017 die nachfolgenden Stellungnahmen ab: Gemeinderat Richard Wagner spricht für die Fraktion CDU „Sehr geehrter Herr Bürgermeister Benz, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat,

Nr. 2 / 2017 5 Halbzeit – wer kennt diesen Begriff und dessen Bedeutung nicht. Halbzeit im Gemeinderat heißt, mit dem diesjährigen Jahreswechsel ist die Hälfte der aktuellen Wahlperiode vorbei. Halbzeit heißt auch, die Vergangenheit zu bewerten und das weitere Vorgehen festlegen. Für den Gemeinderat bedeutet dies aktuell, den Haushalt 2017 mit dem dazugehörigen Finanzplan (Investitionsplan bis 2020) zu beschließen. Wir, die CDU-Fraktion haben uns am Montag den 2.1.2017 zur Fraktionssitzung getroffen. Wir konnten erneut feststellen, auch dieser Haushalt ist das Ergebnis eines fortlaufenden Gedanken- und Informationsaustausches zwischen Bürgermeister, Gemeinderat, Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern. Nach eingehender Aussprache und Diskussion wollen wir mit diesem Haushalt den eingeschlagenen, erfolgreichen Weg der Gemeinde fortsetzen. Der Tresor muss erweitert werden, so steht es im Vermögenshaushalt an erster Stelle. Wenn man diesen Satz so liest, gehen einem plötzlich viele Gedanken durch den Kopf. Haben wir ein Bargeldproblem? Wissen wir nicht wohin mit Geld? Leben wir in Entenhausen? Um diese Frage zu beantworten, gilt es einen genaueren Blick auf den Haushaltsentwurf zu lenken. Der Haushalt hat ein ähnliches ambitioniertes Volumen wie 2016, d.h. im Verwaltungshaushalt sind 11.072 Millionen Euro und im Vermögenshaushalt 5.019 Millionen Euro veranschlagt. Die Höhe der Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt wird 957.200 Euro sein. Als Entnahme aus Rücklagen sind nur 186.800 Euro vorgesehen. Planmäßig sollen dann die Rücklagen zum 31.12.2017 = 1.092 Millionen Euro betragen. Erneut gibt es keine Kreditaufnahmen und keine Gebühren- und Steuererhöhungen, obwohl wir voraussichtlich mit deutlichen Mindereinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer rechnen müssen. Zur Zwischenfinanzierung von Grunderwerb ist ein Darlehen von 500 000 Euro vorgesehen. Trotz verlockender Niedrigzinsphase werden wir erneut nicht mehr Geld ausgeben als wir zur Verfügung haben. Eventuell können sogar neue, zusätzliche Rücklagen gebildet werden. Wir begrüßen ausdrücklich den soliden Haushaltsplan 2017 mit dem dazugehörigen Finanzplan bis 2020. Verschuldung zu Lasten nachfolgender Generationen gibt es mit uns nicht. Das weitere Zahlenwerk des Haushaltes 2017 haben Sie, Herr Bürgermeister, bereits umfassend dargelegt, weshalb wir getrost auf eine Wiederholung verzichten können. Wir wollen uns deshalb auf die aus Sicht der CDU-Fraktion in diesem Jahr wesentlichen Themen konzentrieren. Mit dem heutigen Beschluss werden umfangreiche Baumaßnahmen fortgesetzt, welche bereits in früheren Haushalten auf den Weg gebracht wurden. Ich möchte kurz nochmals darauf eingehen. Mit der längst überfälligen, umfassenden Sanierung und Erweiterung der Turn- und Mehrzweckhalle in Hohentengen wird begonnen, wobei die eingestellten Gelder dafür nicht ausreichen werden. Der Schulstandort Hohentengen wird weiter gestärkt, ein zusätzliches Lernatelier ist geplant. Die Sanierung der Schul- und Winkelstraße in Hohentengen wird vollzogen. Der Umbau des alten Schulhauses in Herdern zum Bürgerhaus wird abgeschlossen. Die Überquerungshilfe im Bereich ehemalige Praxis Dr.

6 Nr. 2 / 2017 Zeltsch wird in Angriff genommen. Für die Folgejahre stehen weitere Baumaßnahmen im Focus. Mit der Errichtung einer multifunktionalen Waldhütte und der grundlegenden Neuausrichtung der sanitären Anlagen und dem Kiosk im Schwimmbad Hohentengen werden wir die Freizeitattraktivität unserer Gemeinde zusätzlich nachhaltig beleben. Wir alle wissen, Leistungen und Einrichtungen der öffentlichen Hand sind über Einnahmen zu finanzieren. Diese Einnahmen kommen idealtypisch von den Einwohnern und den Gewerbetreibenden. Mittel- und langfristig müssen wir somit dafür sorgen, dass z.B. durch Fortschreibung des Flächennutzungsplans bzw. durch Ausweisung von neuen Baugebieten und/oder Nachverdichtung im Bestand es möglich wird, mittels mehr Einwohnern und Gewerbetreibenden die Einnahmen zu erhöhen. Diesem Ziel tragen wir in diesem Jahr mit folgenden Projekten Rechnung: – Erschließung des Baugebietes Winkel in Günzgen mit Fortsetzung des Spielplatzkonzeptes. – Am westlichen Ortseingang von Hohentengen soll in verdichteter Bauweise erschwinglicher Wohnraum mit ca. 42 Wohneinheiten entstehen. – Mit der Erweiterung des Gewerbegebiets in Hohentengen wird begonnen. – Erste Planungskosten für das neue Wohnbaugebiet „Unterer Lenggen“ in Lienheim werden eingestellt. – 2 Millionen Euro sind für Grunderwerb vorgesehen, wobei ein Großteil davon für das neue Baugebiet „Unterer Lenggen“ ist. Ein für die Öffentlichkeit relativ neues Thema ist die Errichtung eines Bestattungswaldes in Lienheim für die Gemeinde. Hier wollen wir den Bedürfnissen der Bürger nachkommen, da immer mehr Menschen auf eine Weise bestattet werden wollen, die ihrer Lebensweise entspricht. Selbstverständlich wird dies keine Auswirkung auf die Friedhofsmaßnahmen in Lienheim haben. Auf 2 Punkte möchte ich hinweisen, die nicht im Haushalt 2017 enthalten sind. Für uns sind Ärzteversorgung und Wohnen im Alter auch im Jahr 2017 zwei herausgehobene Positionen. Trotz intensiven Bemühungen und Überlegungen sind wir nicht sehr viel weitergekommen. Die Ärzteversorgung sehen wir nach wie vor mittel- bzw. langfristig in Form einer Gemeinschaftspraxis oder sogar in einem medizinischen Versorgungszentrum – wie und wo, dies gilt es zu erarbeiten. Wohnen im Alter in Hohentengen bedeutet, wir wollen zusätzlichen Lebensraum so schaffen, dass auch ältere Menschen und Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf in ihrem vertrauten Wohnumfeld verbleiben können. In der Praxis bedeutet dies, speziell für unsere Bedürfnisse ein Konzept zu entwickeln. Eine Möglichkeit ist, verschiedene Module miteinander zu verknüpfen. Wir denken dabei an Begriffe wie Pflegeheim, Pflegewohngemeinschaft, Betreutes Wohnen, Tagesbetreuungsgruppe, Sozialstation und eventuell auch Ärzteversorgung. Wünschenswert ist hierbei die Mithilfe und Unterstützung durch bürgerschaftliches Engagement.

Nr. 2 / 2017 7 Wir beantragen deshalb, sehr geehrter Herr Bürgermeister Benz, dass die Verwaltung diese beiden Themen intensiv in der ersten Hälfte 2017 angeht und dem Gemeinderat eine Vorlage unterbreitet, wie die Zukunft hier ausschauen kann. Zum Ende meiner Ausführungen möchte ich mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die Anteil an der positiven Entwicklung unserer Gemeinde haben. Bei den Helfern, die sich um hilfsbedürftige Menschen in unserer Gemeinde kümmern. Bei allen ehrenamtlich Tätigen, ohne die Hohentengen mit Sicherheit nicht so gut dastehen würde. Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde unter der Leitung von Herrn Bürgermeister Benz und Hauptamtsleiterin Frau Würz, die über das Jahr gesehen vielfältige Herausforderungen gut und sicher gemeistert haben. Bei unserer Rechnungsamtsleiterin Frau Tschentscher und Ihrer Stellvertreterin Frau Schwab, die durch ihre Arbeit maßgeblich dazu beigetragen haben, dass die Finanzen der Gemeinde geordnet sind. Danken möchte ich Herrn Nauroth für seinen unermüdlichen Einsatz für unser modernes Kommunikationsnetz und jetzt neu für die Breitbandversorgung im Landkreis und Herrn Berger für die Neuaufstellung unserer Gemeindewerke im Zusammenhang mit der Ausgliederung der Stromversorgung an die EVKR. Denn – auch wenn immer wieder mal Kritik aus den Reihen des Rates und der Bevölkerung kommt – wir alle wissen, ohne verantwortungsvolle, zuverlässige und fleißige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung geht gar nichts. Zum Glück haben wir diese in Hohentengen. Wir sollten das zu schätzen wissen. Bedanken möchte ich mich auch bei allen Steuerzahlern und Abgabepflichtigen, die es mit ihrem Beitrag und ihrer Arbeit möglich machen, dass die Gemeinde ihre Aufgaben erfüllen kann. Weiterhin bedanke ich mich bei meinen CDU-Fraktionskollegen, die mich stets unterstützt und aktiv begleitet haben. Bei den Mitgliedern des Gemeinderates, trotz teilweise unterschiedlicher Meinung für das angenehme Miteinander. Bei Frau Gems-Thoma als Vertreterin der Presse, die fair, umfassend und positiv über unsere Arbeit berichtet hat. Wir, die CDU-Fraktion werden dem Haushaltsplan 2017 jedenfalls zustimmen. Ganz zum Schluss möchte ich nochmals kurz auf den Satz eingehen: „Der Tresor muss er-weitert werden“. Die Gemeinde „schwimmt nicht im Geld“, sondern wir investieren die zur Verfügung stehenden Gelder sinnvoll und nachhaltig in den Erhalt und Ausbau unserer Infrastruktur, damit unsere Gemeinde weiterhin lebenswert ist und bleibt. Wieso der Tresor erweitert werden muss, soll bitte Frau Tschentscher erklären. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“ Gemeinderat Markus Wehrle spricht für die Fraktion Freie Wähler „Zu Beginn möchte ich mich im Namen der Freien Wähler bei unserem Bürgermeister Martin Benz sowie bei der Gemeindeverwaltung, insbesondere bei Frau Würz, Frau Tschentscher und bei Frau Schwab für die gute Zusammenarbeit im letzten Jahr bedanken.

8 Nr. 2 / 2017 Auf Grund der guten Steuereinnahmen sind die Kassen von Bund, Länder und Kommunen gut gefüllt. Des Weiteren sind die Sozialausgaben für Arbeitslose so wie die Kosten für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen vergleichsweise niedrig. Dies ist eine äußerst gute Grundlage. Aber auch in dieser Lage müssen wir solide Politik betreiben. Folgender Satz des diesjährigen Vorberichts des Haushaltes „ein maßvoller Einsatz der Mittel ist weiterhin zwingend notwendig, um die bisher gute Gesamtsituation zu erhalten bzw. auszubauen“, stellt die Situation besonders treffend dar und gefällt mir aus diesem Grund auch sehr gut. Die an die Gemeinde heran getragenen Wünsche und Erwartungen zwingen uns, die laufenden Ausgaben vernünftig zu planen. Bei den Investitionen ist eine klare Priorisierung notwendig um die geplanten Projekte finanzieren zu können. Damit möchte ich auch zum Ausdruck bringen, dass nicht alles was gewünscht wird, von der Gemeinde umgehend umgesetzt werden kann bzw. muss. Während der letzten Wirtschaftskrise konnte die Gemeinde einige Projekte entwickeln, was uns stabile Preise im Handwerk und hohe Zuschüsse einbrachte. Dies sollten wir auf jeden Fall weiter im Gedächtnis behalten. Denn es ist unser Anliegen, auch in einer Krise den derzeit erreichten Standard beizubehalten. Durch die solide und vorrausschauende Haushaltspolitik wollen wir uns für die Zukunft rüsten. In den letzten Jahren haben wir viel in unsere Zukunft investiert. Unsere Schule und der neue Kindergarten sind ein Zeichen dafür, dass wir auch in der Zukunft bestens aufgestellt sein werden. Die Betreuungszeiten der Kindergarten- und Kleinkinder ist in den vergangen Jahren auf ein vorbildliches Niveau angestiegen. Zum größten Teil konnten die Wünsche der Eltern umgesetzt werden. Auch das Glasfasernetz hat einen vorbildlichen Standard erreicht und lässt sich gerne auch mit Netzen in dicht besiedelten Gegenden, wie auch Großstädten vergleichen. Im Kreis Waldshut hat es Vorbildfunktion. Trotz dieser großen Investitionen in der Vergangenheit hat unser Vermögenshaushalt auch dieses Jahr ein Volumen von 5 Mio. €. Diese Summe wird dazu verwendet, begonnene Projekte abzuschließen, u. a. werden neue Baugebiete erschlossen. Daneben wird die Schule und die dazugehörige Mehrzweckhalle sowie die Winkelstraße saniert. Dies sind alles Maßnahmen, die wir in den Gemeinderatssitzungen diskutiert und als sinnvoll erachtet haben, deshalb folgt nun deren Umsetzung. Weiter ist der Unterhalt von Bachläufen und Feldwegen geplant, auch in diesem Bereich erwarten wir eine Verbesserung des Zustandes. Im Verwaltungshaushalt stellen die Personalkosten mit fast 3 Mio. € den größten Posten dar. Der neue Kindergarten war wirklich notwendig und ist auch gut gelungen, allerdings verursacht der Kindergartenbetrieb einen Fehlbetrag von 600.000 €. 2015 lag dieser noch bei 360.000 €. Dagegen ist der Blick auf die Schulden sehr erfreulich. Im Vergleich zu 1999, dem Jahr in dem ich zum Gemeinderat kam, lag die Verschuldung pro Kopf bei 223 €, heute dagegen liegt sie nur noch bei 55 €.

Nr. 2 / 2017 9 Wir von den Freien Wählern haben den Haushaltsentwurf genau angeschaut und intern besprochen. Er ist das Ergebnis aus den Wünschen der Bürger und den Beratungen der Gemeinderatsmitglieder aus dem letzten Jahr. Der vorliegende Entwurf entspricht nicht nur unseren Vorstellungen, wir finden ihn gut, ausgewogen und realistisch. Wir können dem Haushaltsplan mit gutem Gewissen zustimmen. An dieser Stelle möchte ich mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen vom Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr bedanken. Einige Male wurde nicht nur heftig diskutiert, man könnte sagen es wurde schon fast gestritten, aber im Grunde wollen alle nur das Eine, nämlich das Beste für unsere Bürger.“ Gemeinderätin Roswitha Drayer spricht für die Fraktion der SPD „Liebe Bürgerinnen und Bürger, geschätzte Mitarbeitende in der Verwaltung, Herr Benz, liebe Kolleginnen und Kollegen im Rat! Bereits am 15. Dezember 2016 bei der Vorstellung des Haushaltentwurfs für das Jahr 2017 haben wir einiges angesprochen - vorher habe ich wie jedes Jahr im Gespräch mit Ihnen, Herr Benz, die Vorschläge für die SPD-Fraktion benennen können, für die ich hier sprechen darf. Das ganze Sitzungsjahr über – besonders aber wenn der neue Haushalt eingebracht wird – machen wir uns grundlegende Gedanken über unsere Gemeinde und wie sie sich zu einem starken und attraktiven Lebensraum entwickeln kann. Wenn ich zu einem Haushaltsplan Stellung nehme, dann brauche ich zur Orientierung eine Messlatte, ein Bewertungsinstrument. Unsere Landesregierung, das übernehme ich hier, hat sich zum Ziel gesetzt, Nachhaltigkeit zum zentralen Entscheidungskriterium der landespolitischen Entscheidungen zu machen: – Wirtschaftliche Nachhaltigkeit – Ökologische Nachhaltigkeit – Soziale Nachhaltigkeit Diese drei Aspekte bilden zusammen die Messlatte, die ich an unseren Haushalt anlege. 1. Wirtschaftliche Nachhaltigkeit Herr Bürgermeister Benz hat den Haushalt in einem kurzen Satz zusammengefasst: „Wir stehen gut da.“ Das kommt nicht von alleine: Ein vorsichtiges und maßvolles Haushalten der letzten Jahre, lässt „uns gut dastehen“. „Wir stehen gut da.“, obwohl die Landesregierung die allgemeinen Finanzzuweisungen an Städte, Gemeinden und Landkreise um 250 Millionen Euro gekürzt hat, pro Einwohner sind das rund 24 Euro. Als Gemeinde haben wir viele Aufgaben zu bewältigen; dafür müssen wir vom Land finanziell gut ausgestattet werden. Wir sind gespannt, welchen Kurs die Landesregierung künftig gegenüber den Kommunen fährt. Wer hätte das gedacht, dass die so genannte Vergnügungssteuer – Spielautomatensteuer – uns so viel Geld in die Gemeindekasse bringt: Wir dürfen mit 40.000 € Einnahmen rechnen.

10 Nr. 2 / 2017 2. Ökologische Nachhaltigkeit Wir begrüßen sehr, dass die Straßenbeleuchtung auf stromsparende LED-Technik umgerüstet wird, bitten aber darum, das wäre hier im Gemeinderat zu diskutieren, ob nicht durch verminderte Lux-Leistung, besserer Ausrichtung der Lampen und Ausweitung der Nachtabschaltungen, das Streulicht reduziert werden kann („Lichtverschmutzung“). Selbstverständlich sind die Sicherheitsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger miteinzubeziehen. Eine kleine Sammlung von Themen, teilweise aus dem Sitzungsjahr 2016, habe ich hier nochmals gebündelt für das nächste Jahr bzw. für die nächsten Jahre: – „Die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm“ – an diesem Thema sollten wir unbedingt dran bleiben. – Zukünftige Mobilität ist elektrisch: Den Aufbau entsprechender Ladeinfrastruktur im Rahmen von Förderprogrammen wurde hier im Gemeinderat schon angeregt. Über die Verpachtung von Ladesäulen könnte hier die Gemeinde Einnahmen generieren. – Bei Neuanschaffungen von Fahrzeugen für den Bauhof, so geplant auch für 2017 mit dem Teleskoplader und Gerät zur Wege-Pflege für den Friedhof, bitten wir die Verwaltung zu prüfen, ob die Anschaffung von Geräten mit elektrischem Antrieb in Frage kommt. – Radweg nach Stetten im Rahmen des kreisweiten Radwegekonzepts. Das Land stellt in diesem Jahr fast 30 Millionen für die Förderung von Radwegeinfrastruktur zur Verfügung. (BaZ 28.11.2016) – Ein Teil des Geldes sähen wir gerne bei uns. – Zum Thema Klimaschutz: Die beiden regionalen Energieagenturen in den Landkreisen Waldshut und Lörrach haben vor wenigen Wochen eine Kooperation gestartet, um auch den Kommunen eine starke und unabhängige Unterstützung an die Hand zu geben, wenn es darum geht, Potenziale für Kosteneinsparung zu finden und die Chancen der Energiewende zu nutzen – so Landrat Martin Kistler. Energieeffizienz ist ein Zukunftsthema für die Kommunalentwicklung – so möchten wir anregen: Lassen wir uns das Angebot der Energieagentur hier im Gemeinderat vorstellen. (BaZ 12.12.16) – „Gemeinde setzt auf Wachstum“. So zu lesen im Südkurier zum Haushaltsentwurf 2017. Wachstumsziele müssen wir mit anderen vorgegebenen Zielen, wie der landwirtschaftlichen Nutzung, Natur- und Landschaftsschutz, Erholungswert der Landschaft unter einen Hut bringen. Wo wollen wir als Gemeinde hin? Wie weit wollen und/oder müssen wir wachsen? Wie viel Wachstum müssen wir haben, um die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur aufrecht zu erhalten… diese grundsätzlichen Überlegungen sind es wert, dass wir uns Zeit nehmen, das zu diskutieren. 3. Soziale Nachhaltigkeit Es gibt nicht nur eine verwaltungstechnische, bauliche, verkehrstechnische, wirtschaftliche oder digitale Infrastruktur -alles wichtig - es gibt auch eine soziale Infrastruktur und die ist nicht weniger wichtig als das andere. Wir sind im Rahmen der Daseinsvorsorge verpflichtet, uns der sozialen Anliegen anzunehmen. Dabei setzen wir auch auf bürgerschaftliches Engagement.

Nr. 2 / 2017 11 – Wir sind im letzten Jahr mit dem Aufbau eines ehrenamtlichen Hospizdienstes einen guten Schritt vorangekommen. 2017 startet der Kurs - unterstützt von der Gemeinde –. – Ganz neu ist die Wohnsitzauflage für Geflüchtete: Sie müssen länger im zugewiesenen Ort bleiben; das hat Auswirkungen auf die Integration, die in einem Ort unserer Größe leichter gelingen kann. Dazu braucht es immer wieder ein koordiniertes Zusammenwirken von Verwaltung und den Ehrenamtlichen des Helferkreises. Hilfe mit Herz und Verstand – das ist auch ein Anliegen von uns. Wir schätzen es sehr, dass die Gemeinde Hohentengen, neben anderen Hohentengener Arbeitgebern, Möglichkeiten der Beschäftigung, sei es auf dem Bauhof oder der Kläranlage, bietet. Für das nächste Jahr sind wichtige Projekte für uns: – Über das Projekt Bestattungswald Lienheim müssen die Bürgerinnen und Bürger noch umfassender informiert werden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass wir die Friedhöfe darüber vernachlässigen. – Bauwagen-Projekt für die Lienheimer Jugendlichen; dafür steht auch Geld bereit; ein Jugendforum wäre zu überlegen. – Pflegeeinrichtung „Pfarrwiese“: Wir wünschen uns, dass das Projekt 2017 in die Startlöcher gehen kann. – Medizinische Versorgung in Hohentengen: Wir möchten die Verwaltung bestärken, Investitionen in Headhunter-Aktivitäten (Agenturen für die Vermittlung von Fachpersonal) zu tätigen. Mit der der Verwaltung, den anderen Fraktionen, mit Vereinen, Initiativen und Kirchen möchten wir uns für die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen einzusetzen für eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltige Gemeinde. Unser Dank gilt: – Den Mitarbeitenden in unserer Gemeindeverwaltung; sie sind nicht nur Kostenstellen – sondern unser „größter Schatz“. – Allen die bei der Haushaltsaufstellung mitgearbeitet haben: Frau Schwab, Frau Tschentscher und Frau Würz. – Herrn Bürgermeister Benz für die Entgegennahme unserer Vorschläge. – An unsere Kolleginnen und Kollegen hier im Gemeinderat für die pragmatische Zusammenarbeit. Wir stimmen diesem Haushalt zu.“ Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Die Gemeinderäte dieser Fraktion können heute nicht anwesend sein und haben sich entschuldigt. Sie haben im Vorfeld mitgeteilt, dass sie dem vorliegenden Haushaltsplan vollumfänglich zustimmen können. Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 zu.

12 Nr. 2 / 2017 Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2015 Die Gemeinde Hohentengen a.H. veröffentlicht gem. § 105 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg den Jahresabschluss der Energieversorgung Klettgau – Rheintal GmbH & Co. KG. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2015 in der vorgelegten Form festgestellt. Der beauftragte Wirtschaftsprüfer, Herr Armin Sailer, Kirchtellinsfurt hat den Jahresabschluss uneingeschränkt bestätigt. Der Jahresabschluss schließt mit einem Gewinn von 829.730,18 €. Gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrags wird der Jahresüberschuss dem für jeden Gesellschafter geführten Verbindlichkeitenkonto im Verhältnis der festen Kapitalkonten gutgeschrieben. Der Jahresabschluss 2015 liegt in der Zeit von Freitag, den 03. Februar 2017 bis Montag, den 13. Februar 2017 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Hohentengen a.H., 20. Januar 2017 gez. Martin Benz Bürgermeister

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14 Nr. 2 / 2017 Energieversorgung Klettgau-Rheintal-Verwaltungs-GmbH Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2015 Die Gemeinde Hohentengen a.H. veröffentlicht gem. § 105 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg den Jahresabschluss der Energieversorgung Klettgau-Rheintal-Verwaltungs-GmbH. Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss 2015 in vorgelegter Form festgestellt. Der beauftragte Wirtschaftsprüfer, Armin Sailer, Kirchtellinsfurt hat den Jahresabschluss uneingeschränkt bestätigt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.168,59 € wird vorgetragen. Der Jahresabschluss 2015 liegt in der Zeit von Freitag, den 03. Februar 2017 bis Montag, den 13. Februar 2017 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Hohentengen a.H., 20. Januar 2017 gez. Martin Benz Bürgermeister

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16 Nr. 2 / 2017 Eigenbetrieb Gemeindewerke der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2015 Aufgrund § 16 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein in der öffentlichen Sitzung vom 19.01.2017 den Jahresabschluss 2015 festgestellt. Der Jahresabschluss schließt mit einem Gewinn von 36.380,21 € Gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes wurde beschlossen, den Jahresgewinn in Höhe von 36.380,21 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss 2015 liegt in der Zeit von Dienstag, den 07. Februar 2017 bis Mittwoch, den 15. Februar 2017 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 6, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Hohentengen a.H., den 20.01.2017 Der Bürgermeister gez. Benz Zuschuss an Landwirte - De-minimis Beihilfe Landwirte der Gemeinde Hohentengen können einen Zuschuss pro Kuh ab 2 Jahren beantragen, sofern die De-miminis Voraussetzungen gemäß VO( EG) Nr. 1408/2013 vorliegen. Datengrundlage ist die Anzahl Kühe ab einem Alter von 2 Jahren am 31.12.2016. Der Zuschuss ist auf maximal 100 Kühe pro Landwirt begrenzt. Der Zuschuss kann bis zum 15.02.2017 beantragt werden. Antragsunterlagen können ab sofort im Rathaus bei Frau Tschentscher, Zimmer 7 abgeholt oder unter 07742/853-43 (vormittags) angefordert werden. Vorab geht den Landwirten, die im Vorjahr einen Antrag gestellt haben, ein Formular zur Mitteilung über die voraussichtliche Höhe der De-Minimis-Beihilfe für das Jahr 2016‘ zu. Das Befüllen dieses Formulars ersetzt nicht den Antrag, es ist als Grundlage des Zuschusses aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben vorab zu versenden und bis spätestens 03.02.2017 auf dem Rathaus abzugeben, damit überhaupt ein Antrag gestellt werden kann.

Nr. 2 / 2017 17 Wir suchen zum 01. Juni 2017 oder früher für unsere 5gruppige Kindertagesstätte im Ortsteil Hohentengen eine/n Staatlich anerkannte/n Erzieher/in als Gruppenleiter/in in Vollzeit. Wir erwarten von Ihnen: – Eine abgeschlossene Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Erzieher/in, – Erfahrungen in der Umsetzung des Orientierungsplans – Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Kreativität Wir bieten Ihnen: – Eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit als Gruppenleiterin in unserer neuen Kindertagesstätte. – Leistungsgerechte Vergütung nach TVöD. Für weitere Fragen steht Ihnen die Leiterin unserer Kindertagesstätte, Frau Schneider unter Telefon 07742/853-90 jederzeit gerne zur Verfügung. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 28.02.2017 an das Bürgermeisteramt Hohentengen, Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H. Gemeinde Hohentengen am Hochrhein STELLENANGEBOTE Wir suchen zum 01. März 2017 Raumpflegepersonal für unsere Gemeindegebäude. Die Tätigkeiten können im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung ausgeübt werden. Bei Interesse an einer versicherungspflichtigen Tätigkeit könnten wir Ihnen eine Stelle mit einem Beschäftigungsumfang von 4 Stunden pro Tag anbieten. Haben Sie Interesse und wollen sich zunächst näher informieren? Für nähere Informationen setzen Sie sich mit Hauptamtsleiterin Tanja Würz in Verbindung: Rathaus, Zimmer 10, Telefon 07742/853-20 oder E-Mail: hauptamt@ hohentengen-ah.de. Bewerbungen richten Sie bitte bis spätestens 28.02.2017 an das Bürgermeisteramt, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H.

18 Nr. 2 / 2017 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein STELLENANGEBOTE Wir haben zum 01.08.2017 noch einen Ausbildungsplatz auf der Kläranlage (ARA) für den Beruf der Fachkraft für Abwassertechnik (m/w) zu besetzen. Voraussetzung für die Ausbildung ist der Mittlere Bildungsabschluss. Der Besuch einer Elektrofachschule wäre von Vorteil. Sie können sich bei der ARA, Herrn Florian Ottich, Telefon 07742/6920, gerne über das Berufsbild näher informieren. Bewerbungen richten Sie bitte an das Bürgermeisteramt, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H. Bundesfreiwilligendienst bei der Gemeinde Hohentengen a.H. Freie Einsatzstellen: – Gemeindebauhof – Gemeinschaftsschule Rheintal – Standort Hohentengen – Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich insbesondere an Menschen, – die nach Schule oder Studium praktisch tätig sein wollen; – Zeit bis zum Studien- oder Ausbildungsbeginn sinnvoll überbrücken möchten, – noch nicht genau wissen, in welche Richtung es beruflich gehen soll und neue Aufgabengebiete kennen lernen möchten. Nähere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst erhalten Sie auch im Internet unter: www.bundesfreiwilligendienst.de. Auch wir stehen Ihnen für Informationen gerne zur Verfügung. Melden Sie sich bei Frau Kramhöller, Zimmer 9-1, Telefon 07742/853-21 oder EMail: personalamt@hohentengen-ah.de. Bewerbungen richten Sie bitte an das Bürgermeisteramt, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H.

Nr. 2 / 2017 19 Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 13.12.1989 Aufgrund von § 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.1989 folgende Satzung beschlossen: § 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht (1) Den Straßenanliegern obliegt es innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. (2) F ür Grundstücke der Gemeinde, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen, sowie bei gemeindlichen Alters- und Wohnheimen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung (§ 41 Abs. 1 Satz 1 Straßengesetz). (3) Für die Unternehmen von Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs und von Straßenbahnen gelten die Verpflichtungen nach dieser Satzung insoweit, als auf den ihren Zwecken dienenden Grundstücken Gebäude stehen, die einen unmittelbaren Zugang zu der Straße haben oder es sich um Grundstücke handelt, die nicht unmittelbar dem öffentlichen Verkehr dienen (§41 Abs. 3 Satz 2 Straßengesetz). Die Verpflichtungen nach dieser Satzung gelten nicht für Eigentümer des Bettes öffentlicher Gewässer (§41 Abs. 3 Satz 1 Straßengesetz). § 2 Verpflichtete (1) Straßenanlieger im Sinne dieser Satzung sind die Eigentümer und Besitzer (z. B. Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben (§15 Abs. 1 Straßengesetz). Als Straßenanlieger gelten auch die Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch eine im Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehende, unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 Meter, bei besonders breiten Straßen nicht mehr als die Hälfte der Straßenbreite beträgt (§41 Abs. 6 Straßengesetz). (2) Sind nach dieser Satzung mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung; sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. (3) Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.

20 Nr. 2 / 2017 § 3 Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht (1) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen, die Bestandteil einer öffentlichen Straße sind. (2) Entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn sind, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, Flächen in einer Breite von 1,50 Metern. (3) Entsprechende Flächen von verkehrsberuhigten Bereichen sind an deren Rand liegende Flächen in einer Breite von 1,50 Metern. Erstrecken sich Parkflächen, Bänke, Pflanzungen u. ä. nahezu bis zur Grundstücksgrenze, ist der Straßenanlieger für eine Satz 1 entsprechend breite Fläche entlang dieser Einrichtung verpflichtet. (4) Gemeinsame Rad- und Gehwege sind die der gemeinsamen Benutzung von Radfahrern und Fußgängern gewidmeten und durch Verkehrszeichen gekennzeichnete Flächen. (5) Friedhof-, Kirch- und Schulwege sowie Wander- und sonstige Fußwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen, die nicht Bestandteil einer anderen öffentlichen Straße sind. (6) H aben mehrere Grundstücke gemeinsam Zufahrt oder Zugang zur sie erschließenden Straße oder liegen sie hintereinander zur gleichen Straße, so erstrecken sich die gemeinsam zu erfüllenden Pflichten nach dieser Satzung auf den Gehweg und die weiteren in Abs. 2 bis Abs. 5 genannten Flächen an den der Straße nächstgelegenen Grundstücken. § 4 Umfang der Reinigungspflicht, Reinigungszeiten (1) Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Die Reinigungspflicht bestimmt sich nach den Bedürfnissen des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung. (2) Bei der Reinigung ist der Staubentwicklung durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere Umstände (z. B. Frostgefahr) entgegenstehen. (3) Die zu reinigende Fläche darf nicht beschädigt werden. Der Kehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder dem Nachbarn zugeführt noch in die Straßenrinne oder andere Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben geschüttet werden. § 5 Umfang des Schneeräumens (1) Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist; sie sind in der Regel mindestens auf dreiviertel ihrer Breite zu räumen.

Nr. 2 / 2017 21 (2) Der geräumte Schnee und das auftauende Eis ist auf dem restlichen Teil der Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn bzw. am Rande der in § 3 Abs. 2 bis 6 genannten Flächen anzuhäufen. Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann. (3) Die von Schnee oder auftauendem Eis geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Flächen gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens 1 Meter zu räumen. (4) Die zu räumende Fläche darf nicht beschädigt werden. Geräumter Schnee oder auftauendes Eis darf dem Nachbarn nicht zugeführt werden. § 6 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte (1) Bei Schnee und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benützt werden können. Die Streupflicht erstreckt sich auf die nach § 5 Abs. 1 zu räumenden Fläche. (2) Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. (3) Die Verwendung von Salz oder salzhaltigen Stoffen ist auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken. (4) § 5 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. § 7 Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr. § 8 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 5 Straßengesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig seine Verpflichtung aus § 1 nicht erfüllt, insbesondere 1. Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen nicht entsprechend den Vorschriften in § 4 reinigt, 2. Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen nicht entsprechend den Vorschriften in den §§ 5 und 7 räumt,

22 Nr. 2 / 2017 3. bei Schnee- und Eisglätte Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen nicht entsprechend den Vorschriften in den §§ 6 und 7 streut. (2) Ordnungswidrigkeiten können nach § 54 Abs. 2 Straßengesetz und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 2,55 Euro und höchstens 510,52 Euro und bei fahrlässigen Zuwiderhandlung mit höchstens 255,26 Euro geahndet werden. Gemeinschaftsschule Rheintal – Standort Hohentengen Anmeldung der Schulanfänger 2017 In diesem Jahr werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2017 das 6. Lebensjahr vollenden, schulpflichtig. Kinder, die im Zeitraum zwischen 01. Oktober 2017 und 30. Juni 2018 das sechste Lebensjahr vollenden, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Die Anmeldung der kommenden Erstklässler erfolgt am Montag, 06. März 2017 und Dienstag, 07. März 2017 jeweils von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr im Sekretariat der Schule Hohentengen. Bitte bringen Sie eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mit. Alle im vergangenen Jahr zurückgestellten Kinder müssen erneut angemeldet werden. Eventuelle Anträge auf Zurückstellung sollten an diesem Termin gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. S. Nikolai, Schulleiterin Erste Hilfe an der GMS Rheintal In diesem Schuljahr finden im Mensch-Natur-Kultur-Unterricht der Grundschule der GMS Rheintal viele spannende und jahrgangsübergreifende Projekte statt. So bekamen wir, die Projektgruppe „Gesundheit & Krankheit“ am Montag, den 23.01.2017 Besuch von Frau Schwarz vom Deutschen Roten Kreuz der Ortsgruppe Hohentengen a. H.. Sie brachte auch ihre Schüler Elisa und Mark (aus Lerngruppe 8) vom Jugendrotkreuz als Unterstützung mit. Gemeinsam zeigten sie uns geduldig wichtige Grundlagen der ersten Hilfe. Neben der Notrufkette und der stabilen Seitenlage wurden verschiedene Wundverbände besprochen, die wir dann auch sogleich in Kleingruppen ausprobieren durften. Für uns war der Vormittag sehr interessant. Wir hatten große Freude und bedanken uns recht herzlich für den tollen Besuch.

Nr. 2 / 2017 23 Die Projektgruppe Klasse 3 / 4 Über Fastnacht: Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und der Postagentur Schmutziger Donnerstag 23. Februar 2017 nachmittags geschlossen Freitag 24 .Februar 2017 geöffnet Samstag 25. Februar 2017 Post geöffnet Rosenmontag 27. Februar 2017 ganztags geschlossen Fastnachtsdienstag 28. Februar 2017 geöffnet ACHTUNG! SPORTTREIBENDE VEREINE UND GRUPPEN Straßensperrung anlässlich von Fastnachtsumzügen In Hohentengen: Sonntag 26.Februar 2017 Fastnachtsumzug ab 13.00 für den Fahrzeugverkehr gesperrt : Vom Sportplatz Hohentengen – Weiherstraße Streckenverlauf: Weiherstraße – Stettenerstraße – Hauptstraße (L161) – Kirchstraße – Hansengelstraße bis zur Mehrzweckhalle (Auflösung) Närrisches Treiben in der Kirchstraße In der Kirchstraße und Rathausvorplatz findet in der Zeit von 12.00 bis 18.00 das „närrische Treiben unter freiem Himmel statt.“

24 Nr. 2 / 2017 In Lienheim Donnerstag, 23. Februar 2017 Wecken 06.00 bis 07.30 Uhr Hemdglunkerumzug 19.00 bis 20.00 Uhr Rosenmontag, 27. Februar 2017 Fastnachtsumzug 13.30 bis 15.30 Uhr Samstag, 04. März 2017 Fastnachtsverbrennung 19.00 bis 19.30 Uhr Während der vorgenannten Umzüge werden die Straßen für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt. Es ist mit Verkehrsbehinderungen und kleinen Wartezeiten zu rechnen. Bitte um Beachtung Der Kurs um 13.18 Uhr „Waldshut - Hohentengen“ und um 14.24 Uhr „Hohentengen- Waldshut“ wendet in Reckingen. Ausfall Reckingen - Hohentengen- Reckingen. Der Kurs um 14.38 Uhr „Waldshut - Hohentengen“ wartet in Reckingen von 15.09 Uhr bis 15.30 Uhr- danach Weiterfahrt. Abbrennen von Fastnachtsfeuer im Landkreis Waldshut Verbrennen von Abfällen Aus gegebenem Anlass weist das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises Waldshut darauf hin, dass beim Abbrennen von Fastnachtsfeuern nur trockenes, unbehandeltes Holz, Reisigwellen sowie trockenes Stroh verwendet werden darf. Sollten Abfälle verbrannt werden, welche nicht für das Fastnachtsfeuer verwendet werden dürfen (z.B. behandeltes Holz, Paletten, sonstige Abfälle), wird gegen den Veranstalter ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Hinweis: Das Merkblatt für die Narrenzünfte, örtlichen Vereine usw. zur sicheren Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen kann während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 11 eingesehen werden.

Nr. 2 / 2017 25 Mehrzweckhalle Hohentengen und Lienheim Bis zum Ende der „närrischen Zeit“ können die Hallen der Gemeinde wegen der Dekoration von den sporttreibenden Vereinen nur eingeschränkt benutzt werden. Die Mehrzweckhalle in Hohentengen kann ab dem 01. März 2017 von den sporttreibenden Vereinen ohne Einschränkungen wieder genutzt werden. Wichtiger Hinweis: Halle Lienheim Die Gemeindehalle in Lienheim bedarf nach der närrischen Zeit einer Generalreinigung. In der Zeit vom 28. Februar 2017 bis einschließlich 03. März 2017 ist deshalb keinerlei Sportbetrieb möglich. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Altpapierstraßensammlungen der Vereine Künftig keine Mitnahme von Kartonagen Seit vielen Jahren erfassen Vereine im Landkreis Waldshut im Rahmen von Straßensamm-lungen für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Altpapier. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt und der Landkreis Waldshut wird die Vereine auch in Zukunft weiterhin unterstützen. Aus aktuellem Anlass weist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut darauf hin, dass die Qualität des Altpapiers aus den Straßensammlungen stark abgenommen hat. Dies liegt vor allem am mittlerweile hohen Anteil miterfasster Kartonagen im Altpapier. Dies führt dazu, dass das gesammelte Papier am Markt oft nicht mehr als sortenreines und wertvolles Altpapier verwertet werden kann, sondern nur noch als Mischpapier. Deshalb bittet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft alle Bürgerinnen und Bürger, Altpapier für die Straßensammlungen der Vereine nur noch mit Schnüren gebündelt bereitzustellen. Hierdurch wird den Vereinen die Arbeit erheblich erleichtert. Künftig werden Kartonagen, die als Behälter für das Altpapier dienen, bei den Altpapier-Sammlungen der Vereine im Landkreis Waldshut wieder an Ort und Stelle zurückgestellt und nicht mitgenommen. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese neue Regelung und um Beachtung folgender Sammelhinweise im Müllkalender: Von den Vereinen wird nur gutes Papier gesammelt, wie z. B. Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte etc. verunreinigtes Papier, beschichtetes Papier, braunes Papier, beschichtete Papiertüten, Kartonagen etc. dürfen hingegen nicht zur Sammlung bereitgestellt werden.

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30 Nr. 2 / 2017 Landkreisbroschüre „65 plus – Seniorenwegweiser“ 2017 Der Pflegestützpunkt des Landkreises Waldshut teilt mit, dass die bekannte Broschüre „65 plus – Seniorenwegweiser“ nunmehr in der fünften Auflage 2017 vorliegt. Die Publikation ist ein Angebot des Landkreises, seine Bürgerinnen und Bürger auf ihrem Weg durch das Alter zu informieren. Sie soll als Leitfaden und Orientierungshilfe dienen, wie Landrat Dr. Martin Kistler in seinem Vorwort schreibt. Der Ratgeber enthält eine Fülle von interessanten Informationen, Erklärungen und Tipps zu Themen wie Bildung, Freizeit und Engagement im Alter sowie zu Fragen der sozialen Sicherung und rechtlichen Vorsorgemöglichkeiten. Ein weiterer wichtiger Themenbereich umfasst Informationen zu ambulanten Pflegediensten, Tagespflegeeinrichtungen, Pflegeheimen sowie Betreuten Seniorenwohnanlagen und Wohngemeinschaften. Weitere Angebote sind ambulante Alltagshilfen, Mahlzeitendienste und Hausnotrufsysteme. Auch Kontaktdaten zu organisierten Nachbarschaftshilfen, Selbsthilfegruppen und verschiedenen Beratungsstellen sowie auch zum barrierefreien Sanieren und Wohnen sind in der Broschüre zu finden. Schwerpunkte der Beratung des Pflegestützpunktes sind die Themen Pflege und Versorgung sowie die Beratung zu den Leistungsangeboten und den entsprechenden Sozialgesetzen. Der Seniorenwegweiser ist ab sofort kostenfrei beim Pflegestützpunkt sowie bei den Gemeindeverwaltungen, den Wohlfahrtsverbänden und den hiesigen Geschäftsstellen der Kranken- und Pflegekassen erhältlich. Der Pflegestützpunkt des Landkreises Waldshut bietet in vielen Gemeinden des Landkreises Außensprechstunden an, in welchen sich Ratsuchende Beratung und Unterstützung von den Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes einholen können. Zu welchen Zeiten der Pflegestützpunkt im Rathaus vor Ort ist, können die Bürgerinnen und Bürger ihrem jeweiligen Gemeindemitteilungsblatt entnehmen. Die Kontaktdaten des Pflegestützpunktes im Landratsamt Waldshut sind wie folgt: Pflegestützpunkt, Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel. 07751/ 86 4255, E-Mail: pflegestützpunkt@landkreis-waldshut.de Sprechstunden Die VdK Sozialrechtsschutz gGmbH durch Frau Elvira Bendzko informiert: Die Sprechtage finden in der VdK Geschäftsstelle Bahnhofstr. 12, 79761 WT-Tiengen statt. Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 07741/96 98 73-0. Telefonisch erreichbar sind wir von Montag-Freitag v.9:00 - 12:00 Uhr. Die Sprechtage im Februar 2017 finden wie folgt statt: Montag den, 06.Febr. u. Mittwoch den, 15. Febr. Weitere Termine auf Anfrage! Beratung und Vertretung erfolgt in allen sozialrechtlichen Fragen, z.B. Schwerbehindertenrecht, gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

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