Mitteilungsblatt Nr. 20 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 12. Oktober 2017.

Nr. 20 / 2017 9 T A G E S O R D N U N G 1. Flächennutzungsplan (FNP)-Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Taläcker, Grundstück Flst. Nrn. 17 (Teil), 18/1 und 19“ im Ortsteil Bechtersbohl; Prüfung und Abwägung der während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen; Wirksamkeitsbeschluss 2. Flächennutzungsplan (FNP)-Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“ im Ortsteil Kadelburg; Prüfung und Abwägung der während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen; Wirksamkeitsbeschluss 3. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet “Im Winkel” im Ortsteil Günzgen, Gemarkung Stetten, Gemeinde Hohentengen am Hochrhein; Abwägung der während der öffentlichen Auslegung von der Öffentlichkeit und den Behörden sowie Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum FNP-Parallelverfahren, Billigung der Unterlagen, Wirksamkeitsbeschluss 4. Bekanntgaben, Wünsche und Anträge Übermittlung von Meldedaten Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung Die Meldebehörde der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein übermittelt nach § 58 Abs. 1 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) an das Bundesamt für Wehrverwaltung folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2018 volljährig werden (Geburtsjahr 2000): 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift. Nach § 58 Abs. 1 Satz 2 WPflG werden die Daten nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) der Datenübermittlung widersprochen hat. Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung nicht wünschen, werden gebeten, dies dem Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H. schriftlich oder per E-Mail, t.huesler@hohentengenah.de, bis spätestens 31.12.2017 mitzuteilen.

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