Mitteilungsblatt Nr. 21 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 26. Oktober 2017.

8 Nr. 21 / 2017 5. Unbeschadet der Verschiebung des Verbotszeitraumes sind alle weiteren Vorgaben der DüV und innerhalb von Wasserschutzgebieten zusätzlich die Vorgaben der SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung) in der jeweiligen aktuellen Fassung zu beachten. Insbesondere wird auf das Verbot der Aufbringung, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist (§ 5 Abs. 1 DüV) und die Vermeidung von Nährstoffeinträgen in Oberflächengewässer hingewiesen. 6. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft und erlischt mit Ende des jährlichen Verbotszeitraumes. Die Verfügung mit Begründung kann am Landratsamt Waldshut im Landwirtschaftsamt, Gartenstr. 7, 79761 Waldshut, in Zimmer 209 eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt Waldshut, Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen, einzulegen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Regierungspräsidium Freiburg, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg erhoben wird. Waldshut-Tiengen, 11.10.2017 Dr. Kistler, Landrat Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG Die Energieversorgung Klettgau-Rheintal informiert: Ablesung Jahresverbrauchsabrechnung und EEG Abrechnung 2017 Sehr geehrter Kunde, Sehr geehrte Kundin, die EVKR führt in diesem Jahr vom 7. bis 28. November 2017 die Ablesung zur Jahresverbrauchsabrechnung Strom durch. Die Ablesung der Stromeinspeiser erfolgt vom 28. November bis 17. Dezember 2017. Für die Ablesung der Stromzähler werden Ihnen wieder Ablesekarten per Post zugesandt, die Sie selbst ausfüllen und zurücksenden können. Die beauftragte Firma Co.met GmbH hat als bundesweit agierendes Unternehmen sehr gute Erfahrungen mit dieser Art der Ablesung. Sie erhalten mit der Karte eine ausführliche Erklärung, wie die Ablesung erfolgen soll. Darauf ist ebenso beschrieben, wie Sie uns Ihre Daten via Internet, QR-Code, Telefax oder über den Postweg zukommen lassen können. Bitte achten Sie im November 2017 auf Ihre eingehende Post. Bitte bei elektronischen Zähler beachten:

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