Mitteilungsblatt Nr. 21 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 26. Oktober 2017.

Nr. 21 / 2017 9 Die vorangestellten Zahlen im Display bedeuten: 1.8.1 Strombezug Hochtarif 1.8.2 Strombezug Niedertarif 1.8.0 Gesamtstrombezug 2.8.0 Stromeinspeisung Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne unter Tel. 07742/935-290 zur Verfügung. Bekanntmachung des Statistischen Landesamtes: Haushalte für Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018 gesucht Das statistische Landesamt Baden-Württemberg sucht private Haushalte, die sich im kommenden Jahr an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS, beteiligen möchten. Anhand der Ergebnisse der alle fünf Jahre stattfindenden EVS wird ermittelt, wieviel Einkommen die privaten Haushalte beziehen und für welche Güter und Dienstleistungen es ausgegeben wird. Diese Angaben werden dem Statistischen Landesamt von privaten Haushalten zur Verfügung gestellt, die sich für eine freiwillige Teilnahme an der EVS entschlossen haben. Was ist für Haushalte zu tun? Die freiwillig teilnehmenden Haushalte führen ein Haushaltsbuch, in welchem für ein Quartal alle Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet werden. Darüber hinaus werden allgemeine Angaben und die Ausstattung mit Geld- und Sachvermögen erfragt. Eine geringere Anzahl an Haushalten – etwa jeder fünfte – wird ausgewählt, zusätzlich ein Feinaufzeichnungsheft zu Nahrungsmitteln und Getränken zu führen. Wie profitieren die Haushalte von einer Teilnahme? Die teilnehmenden Haushalte gewinnen einen guten Überblick über die Zusammensetzung Ihres persönlichen Budgets. Einnahmen und Ausgaben werden transparenter. Anhand der persönlichen Aufzeichnungen kann gut nachvollzogen werden, wo „das Geld bleibt“. Für die Beteiligung an der EVS 2018 gibt es zudem eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 100 €. Wofür werden die Ergebnisse der EVS benötigt? Die Informationen der EVS eröffnen einen zuverlässigen Blick auf die Zusammenhänge zwischen Einnahmen, Ausgaben und Vermögensbildung. Neben vielfältigen wissenschaftlichen Analysen zur Sozial- und Wirtschaftspolitik und neben der Verwendung für andere Statistiken (u. a. Preisstatistik, volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen) werden die EVS-Ergebnisse auch für die Berechnung von Regelsätzen in der sozialen Grundsicherung herangezogen.

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