Mitteilungsblatt Nr. 22 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 9. November 2017.

Nr. 22 / 2017 7 Landratsamt Waldshut Unzulässige Werbung außerhalb von Ortschaften nimmt überhand Toleranzgrenze wird überschritten, Einhalt wird eingefordert: Jeder kennt sie, sieht sie, dem einen gefällt sie, dem anderen ist sie ein Ärgernis: Werbung im weiteren Sinne außerhalb von Ortschaften entlang der Straßen, die darauf abzieht auf sich selbst oder eine Veranstaltung aufmerksam zu machen. Viele wissen dabei nicht oder übersehen es bewusst, dass es außerhalb von Ortschaften nach dem Bundesfernstraßengesetz, der Straßenverkehrsordnung, der Landesbauordnung oder auch des Naturschutzgesetzes schlicht unzulässig ist, zu werben und dass auch eine Genehmigung dafür nicht erteilt werden kann. Insbesondere aus Verkehrssicherheitsgründen soll die Werbung außerorts im Bereich des Straßenverkehrs nicht erfolgen, damit sich der Verkehrsteilnehmer auf den Straßenverkehr konzentrieren kann und nicht durch Werbung abgelenkt wird. „Dabei ist der Begriff Werbung weit zu verstehen“, so Oliver Gassenmeier, Leiter der Straßenbauamtes des Landratsamtes Waldshut. Egal, „ob eine Firma für ihr Produkt oder eine Vereinigung für eine Veranstaltung wirbt, dies ist unzulässig und kann neben einer Beseitigungsanordnung auch mit einem Bußgeld belegt“ werden. Im Hinblick auf den Umfang und die Gefährdungssituationen, die von diesen Werbeschildern oder sonstigen Werbemaßnahmen ausgehen können, wird das Landratsamt Waldshut zukünftig konsequent darauf achten, dass außerhalb von Ortschaften diese Werbung nicht mehr im bisherigen Umfang toleriert wird. Appelle, auf freiwilliger Basis darauf zu verzichten, haben nicht in jedem Fall Erfolg, der Abbau oder der Hinweis auf Sanktionen führen dann meist zu Unverständnis bei den Verantwortlichen, obwohl ihr Verhalten nicht mit den gesetzlichen Vorschriften im Einklang steht. Zukünftig soll die Werbung auf sogenannten Gemeinschaftswerbetafeln innerhalb der Ortschaft beschränkt und damit in geordnete Bahnen geleitet werden. Das Landratsamt Waldshut appelliert an die Verantwortlichen, zukünftig auf die entsprechende Werbung außerhalb der Ortschaften zu verzichten und selbst oder auf Anforderung zur Vermeidung eines Bußgeldes für den Abbau der Werbeanlage zu sorgen. Jeder Werbende außerhalb von Ortschaften muss zukünftig damit rechnen, dass sein Verhalten mit einem Bußgeld geahndet wird. Landratsamt Waldshut –Kommunale Stelle für Gleichstellung: Vortrag für Frauen „Life/Work Planning - Arbeit finden, die zu MIR passt!“ Im Rahmen der Informations- und Veranstaltungsreihe BiZ & DONNA wird am Mittwoch, 15.11.2017 von 18 bis 20 Uhr ein Vortrag für Frauen in der beruflichen Veränderung angeboten. Veranstaltungsort ist das Vermessungsamt des Landratsamtes Waldshut, Eisenbahnstraße 7a (beim Bahnhof Waldshut).

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