Mitteilungsblatt Nr. 4 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. März 2017.

Nr. 4 / 2017 7 Bekanntmachung Der Haushaltssatzung der Gemeinde Hohentengen a.H. für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der geltenden Fassung, hat der Gemeinderat am 19.01.2017 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 16.092.100 € davon im Verwaltungshaushalt 11.072.400 € im Vermögenshaushalt 5.019.700 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ( Kredit- ermächtigung ) von 500.000 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 540.000 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 € § 3 Die Hebesätze werden festgesetzt (nachrichtlich) 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ( Grund- steuer A ) auf 320 v. H. b) für die Grundstücke ( Grundsteuer B ) auf 320 v. H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge Hohentengen am Hochrhein, den 19. Januar 2017 Der Bürgermeister: gez. Benz Die Bekanntmachung erfolgt, aufgrund der Gemeindeordnung, unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 in der Zeit von Freitag, 03. März 2017 bis Montag, 13. März 2017 je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

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