Mitteilungsblatt Nr. 4 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. März 2017.

8 Nr. 4 / 2017 Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügungen vom 16.02.2017 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, den 22. Februar 2017 Der Bürgermeister: gez. Benz Bekanntmachung Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Moderne Kommunikationstechnologie der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2017 vom 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 10.11.2016 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes, der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresgewinn von 116.616 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 619.097 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2017 vorgesehen in Höhe von 40.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2017 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, Februar 2017 Der Bürgermeister gez. Benz Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Moderne Kommunikationstechnologie für das Wirtschaftsjahr 2017 in der Zeit von

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0