Mitteilungsblatt Nr. 5 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 16. März 2017.

Nr. 5 / 2017 3 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 2.000.000 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 540.000 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 € § 3 Die Hebesätze werden festgesetzt ( nachrichtlich ) 1. für die Grundsteuer a) f ür die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A ) auf 320 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 v. H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge Hohentengen am Hochrhein, den 16. Februar 2017 Der Bürgermeister: gez. Benz Die Bekanntmachung erfolgt, aufgrund der Gemeindeordnung, unter dem Hinweis, dass der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 in der Zeit vom Freitag, 17. März bis Montag, 27. März 2017 je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 28.02.2017 die Gesetzmäßigkeit der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, den 02. März 2017 Der Bürgermeister: gez. Benz

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