Mitteilungsblatt Nr. 5 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 16. März 2017.

4 Nr. 5 / 2017 Bekanntmachung Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2017 vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2017 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. S. 22), der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 (GBl. S. 776) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresgewinn von 64.900 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 745.900 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2017 vorgesehen in Höhe von 380.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2017 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 350.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, den 16. Februar 2017 Der Bürgermeister: Benz Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2017 in der Zeit von Freitag, 17. März 2017 bis Montag, 27. März 2017 je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit der Verfügung vom 28.02.2017 die

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