Mitteilungsblatt Nr. 5 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 16. März 2017.

Nr. 5 / 2017 1 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 5 · 16. März 2017 · Jahrgang 42 am Hochrhein Hohentengen Das Bürgerhaus in Herdern ist fertiggestellt. Kommen Sie zum Tag der offenen Tür am Samstag, 18. März 2017 ab 11.30 Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

2 Nr. 5 / 2017 Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hohentengen a.H. für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der geltenden Fassung, hat der Gemeinderat am 16.02.2017 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 17.592.100 € davon im Verwaltungshaushalt 11.072.400 € im Vermögenshaushalt 6.519.700 € Einweihung des Bürgerhauses in Herdern Die Eröffnung des Bürgerhauses in Herdern möchten wir mit einem Tag der offenen Tür am 18. März 2017 ab 11.30 Uhr mit der Bevölkerung begehen. Zum Tag des offenen Bürgerhauses möchten wir die Bevölkerung recht herzlich einladen und freuen uns auf Ihren Besuch. Der Angelsportverein Hohentengen wird mit Fischspezialitäten, Kaffee/Kuchen und Getränken für Ihr leibliches Wohl sorgen. Über Ihren Besuch würden wir uns sehr freuen. Martin Benz Bürgermeister

Nr. 5 / 2017 3 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 2.000.000 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 540.000 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 € § 3 Die Hebesätze werden festgesetzt ( nachrichtlich ) 1. für die Grundsteuer a) f ür die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A ) auf 320 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 v. H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge Hohentengen am Hochrhein, den 16. Februar 2017 Der Bürgermeister: gez. Benz Die Bekanntmachung erfolgt, aufgrund der Gemeindeordnung, unter dem Hinweis, dass der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 in der Zeit vom Freitag, 17. März bis Montag, 27. März 2017 je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 28.02.2017 die Gesetzmäßigkeit der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, den 02. März 2017 Der Bürgermeister: gez. Benz

4 Nr. 5 / 2017 Bekanntmachung Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2017 vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2017 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. S. 22), der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 (GBl. S. 776) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresgewinn von 64.900 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 745.900 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2017 vorgesehen in Höhe von 380.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2017 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 350.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, den 16. Februar 2017 Der Bürgermeister: Benz Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2017 in der Zeit von Freitag, 17. März 2017 bis Montag, 27. März 2017 je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit der Verfügung vom 28.02.2017 die

Nr. 5 / 2017 5 Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, den 02. März 2017 Der Bürgermeister: gez. Benz Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes für das Gebiet „Im Winkel“ im Ortsteil Günzgen im Parallelverfahren mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in öffentlicher Sitzung am 02.03.2017 den Bebauungsplan „Im Winkel“ im Ortsteil Günzgen, in der Fassung vom 22.02.2017 bestehend aus Planzeichnungen und textlichen Festsetzungen als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Stetten: 2060, 2016/1, 2059, 2058, 2058/1, 2057/2, 2057/1, 2057, 2057/3, 2061/Teil, 2020, 1999 Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 22.02.2017 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Der Bebauungsplan „Im Winkel“ im OT Günzgen und die Örtlichen Bauvorschriften mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Eingriffsbewertung treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung mit Umweltbericht und Eingriffsbewertung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Ortsteil Hohentengen, Zimmer 9-2 während der üblichen bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb

6 Nr. 5 / 2017 eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Nach § 4 Abs. 4 GemO und § 4 Abs. 5 GemO gelten Satzungen – sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund von Ermächtigungen in der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen sind – ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Hohentengen a. H. Tübingen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Hohentengen am Hochrhein, den 16.03.2017 Der Bürgermeister: gez. BENZ

Nr. 5 / 2017 7 4.00 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 4.00 4.00 2 4 4.00 3.00 3.00 3 3.00 4.00 4.00 4.00 6.50 1.50 4.00 1 4.50 1.00 4.50 4.50 1.00 4.50 4.50 1.00 4.50 8 6 7 16 15 13 18 19 23 14 21 20 5 12 9 10 11 17 22 Lochbach Gu_40 D= 382.75 S= 379.77 Ø250 6.5 ‰ -> Ø300 5.4 ‰ -> Ø300 <-19 ‰ Ø300 <-8.5 ‰ Ø300 <- 7.5 ‰ Ø300 <- 4.7 ‰ 9.7 ‰ -> Ø500 Gu_113 D= 381.86 S= 378.96 Gu_013 D= 381.63 S= 379.08 Gu_013R D= 381.89 S= 380.29 Gu_014 D= 381.47 S= 378.80 Gu_015 D= 381.11 S= 378.48 Gu_014R D= 381.51 S= 380.04 Ø300 21.0 ‰ -> 11.0 ‰ -> Ø300 Gu_015R D= 381.27 S= 379.85 Gu_015.1R D= 381.17 S= 379.73 Ø300 17.0 ‰ -> Gu_019R D= 380.65 S= 379.36 Gu_016 D= 380.42 S= 378.41 Gu_016R D= 380.57 S= 379.31 Ø500 1.2 ‰ -> 9.6 ‰ -> Ø300 Ø500 18 ‰ -> 32 ‰ -> Ø400 Verbindungssammler D= 382.28 S= 379.57 Gu_35 D= 382.63 S= 379.43 Gu_36 D= 382.39 S= 379.25 Ø500 14.0 ‰ -> Gu_018 D= 381.22 S= 378.79 Lochbach 4.00 4.00 4.00 4.00 4.00 4.00 5.00 5.00 5.00 4.00 5.00 5.00 4.00 4.00 6.00 4.50 24.00 3.00 3.00 3.00 3.00 5.00 4.00 20.50 24.00 4.00 5.00 4.00 4.00 4.00 9.93 4.00 5.00 4.00 5.00 4.70 3.00 3.00 5.50 4.50 3.00 4.00 3.00 4.00 4.00 5.00 3.00 4.00 5.00 3.00 5.00 5.00 7.00 4.00 4.00 4.00 5.00 15.13 1.76 3.00 5.00 5.00 3.00 1.00 4.00 3.00 4.50 5.00 1.00 4.50 4.50 5.00 1.00 5.001.00 4.50 4.50 5.00 1.00 4.50 4.50 5.001.00 4.50 3.50 5.001.00 4.50 5.00 1.00 4.50 3.00 4.50 1.00 3.50 3.00 4.50 1.00 3.50 5.00 1.00 4.50 4.50 1.00 4.50 4.00 4.50 1.00 3.50 4.00 4.50 5.00 Öffentlich Ausgelegen Genehmigt M. 1:500 Der Bürgermeister: Planung Gemeinde Hohentengen a. H. Als Satzung Beschlossen Rechtskräftig nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 1 BauGB in Vereinbarung mit § 4 GemO am Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 3 BauGB durch die Bekanntmachung vom Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 2 und 3 BauGB TEL:07742/92440, FAX:924420, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN 15.58 / 1 Straßen- und Baugrenzenplan Bebauungsplan "Im Winkel" Gemarkung Stetten, im Ortsteil Günzgen Hohentengen im Februar 2017 Stand 22. Februar 2017 Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 TH FH GF 13 15 16 17 18 19 20 21 22 23 14 269.34 692.00 590.27 714.36 711.82 521.29 558.13 583.09 686.08 590.55 503.47 501.00 662.61 779.67 773.34 778.55 787.62 498.63 800.42 618.30 717.87 717.30 724.54 511.73 391.40 391.50 391.60 391.70 392.20 391.80 391.80 392.20 391.80 391.70 391.60 391.40 391.40 391.40 391.40 391.90 391.50 391.50 391.50 391.50 391.50 391.50 391.50 - - 389.20 389.30 389.40 389.50 390.00 389.60 389.60 390.00 389.60 389.50 389.40 389.20 389.20 389.20 389.20 389.70 389.30 389.30 389.30 389.30 389.30 389.30 389.30 Planungsgebietsgrenze Zeichenerklärung Sichtdreieck Entfallende Grundstücksgrenzen Baugrenzen Geplante Grundstücksgrenzen bestehende Grundstücksgrenzen Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung öffentliche Grünfläche bestehendes Gewässer (Lochbach) Allgemeines Wohngebiet WA Gebäude Bestand mit Hauptfirstrichtung* Garage Bestand Gebäude Neu mit Hauptfirstrichtung* Garage Neu Dorfgebiet MD Oberflächenwasser Bestand bestehender Schmutzwasserkanal Fläche für Rigolen b = 1.50 m Gebäudenummerierung Grundflächenzahl GRZ Art der baulichen Nutzung zulässige Dachneigungen Bauweise Zahl der Vollgeschosse Geschossflächenzahl GFZ * siehe auch Ausnahme unter C 1.2 (Drehung um 90°) Offene und überdachte Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen, im Sinne von § 14 Bau NVO sind nicht zulässig Spielplatz Umlegungstrasse Lochbach öffentliche Verkehrsflächen 1 - 23 H/B = 594 / 841 (0.50m²) o 0.4 II WA TEILBEREICH A o 0.4 II MD TEILBEREICH B 0.8 0.8 DN 3° - 40° DN 3° - 40°

8 Nr. 5 / 2017 Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Klausen-Hansengelstraße West“, Gemarkung Hohentengen mit Vorhaben- und Erschließungsplan und örtlichen Bauvorschriften Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 16.02.2017 in öffentlicher Sitzung den vorhabenzogenen Bebauungsplan „Klausen-Hansengelstraße West“, Gemarkung Hohentengen mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung, Umweltbericht und örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Hohentengen: Flst.-Nrn. 1613/5, 1511/Teil Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil (Straßen- und Baugrenzenplan mit Begrünung“) vom 06.02.2017. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Klausen-Hansengelstraße West“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Der Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan samt örtlichen Bauvorschriften kann einschließlich der Begründung und Umweltbericht bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan samt örtlichen Bauvorschriften und die Begründung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Nach § 4 Abs. 4 GemO und § 4 Abs. 5 GemO gelten Satzungen – sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund von Ermächtigungen in der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande

Nr. 5 / 2017 9 gekommen sind – ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Hohentengen a. H. Tübingen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Hohentengen a.H., 16.03.2017 Der Bürgermeister: gez. Benz 1613/3 1613 1648 1602/1 1613/4 1613/2 1614 Innere Klausen 1599 1600 1602 1611/2 1612/2 Gar 27 Whs Gar Whs Gar 25 Whs Gths Gar 1510/2 Gar 19 Whs 21 Whs Gar 23 WS WS 1613/1 1401 Schu 24 Whs 26 Whs 28 Whs Gar EFH382.65 Traufe 386.2 First388.0 Whs 30 Traufe 385.9 1603 Hansengelstraße Gar KD = 377,35 KS = 375,72 Leitungsschacht KD = 377,44 1649 1511 3.49 15.67 6.90 14.485 15.65 18.315 3.07 5.00 6.74 9.77 3.49 5.01 4.10 6.33 18.67 5.00 3.50 Terrasse = 381,10m.ü.NN FFBEG: ± 0,00 Stadtwald Kaiserstuhl AG (CH) Terrasse überdachter Eingang 5.00 6.74 9.77 3.49 1613/5 A A L L Waldgrenze A2/V2 A1 E1 Pflanzung von heimischen standortgerechten Bäumen innerhalb des B-Plangebietes. A1 35 St. Entwicklung einer Feldhecke mittlerer Standorte. A2/V2 134 m² Extensive Begrünung der Garagen (Dachbegrünung). V1/A3 138 m² Bau einer Trockenmauer. E1 8 m² V1/A3 Zeichenerklärung Planungsgebietsgrenze bestehende Grundstücksgrenzen Geplante Grundstücksgrenzen Baugrenzen Öffentliche Verkehrsflächen Entfallende Grundstücksgrenzen Wohngebiet Allgemein Erweiterung Öffentliche Verkehrsfläche Feldweg (Naturbelag) Private Verkehrsflächen Waldfläche Gebäude mit Hauptfirstrichtung Neu Garage Neu Garage Bestand Gebäude Bestand Landschaftschutzgebiet gemäß LUBW von jeglicher Bebauung freizuhalten Waldgrenze Feldhecke mittlerer Standorte Lage der Maßnahme Bäume Bestand zulässige Dachneigungen Zahl der Vollgeschosse Bauweise Bäume gemäß Pflanzliste A1 A1 Maßnahmen - Nr. Maßnahmenbeschreibung Erläuterung der Maßnahme Öffentlich Ausgelegen Genehmigt Der Bürgermeister: Als Satzung Beschlossen Rechtskräftig nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 1 BauGB in Vereinbarung mit § 4 GemO am Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 3 BauGB durch die Bekanntmachung vom Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 2 und 3 BauGB Planung Gemeinde Hohentengen a. H. vorhabenbezogener Bebauungsplan TEL:07742/92440, FAX:924420, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN Straßen- und Baugrenzenplan mit Begrünung M. 1:500 "Klausen - Hansengelstraße West" im Ortsteil Hohentengen 16.25 / 1 Stand 06. Februar 2017 Hohentengen im Februar 2017 N H/B = 297 / 841 (0.25m²) II o DN 13°

10 Nr. 5 / 2017 Neuer Wassermeister der Gemeinde Herr Uwe Sauerbeck hat im Februar 2017 seine Tätigkeit bei der Gemeinde im Bereich der Gemeindewerke – Wasserversorgung – aufgenommen. Straßensperrung Vollsperrung der Kreisstraße 6596 (Kapellenstraße) zwischen Günzgen und Stetten ab der Kapelle in Günzgen bis zum Ortsausgang Günzgen Aufgrund von Kanal-, Strom-, Glasfaser- und Wasseranschlussarbeiten muss die Kreisstraße 6596 (Kapellenstraße) zwischen Günzgen und Stetten ab der Kapelle in Günzgen bis zum Ortsausgang Günzgen während den Osterferien vom 10. April 2017 – 21. April 2017 voll gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über Günzgen – L 161 – Hohentengen – L 161 a – Stetten und umgekehrt. Während der Vollsperrung kann der Linienbus der SBG die Haltestellen in Herdern und Günzgen nicht anfahren. Betroffen sind die Fahrten um 8.32 Uhr, 12.02 Uhr und 17.04 Uhr in Herdern sowie um 8.34 Uhr, 12.04 Uhr und 17.07 Uhr in Günzgen. Der Bus fährt von Hohentengen nach Stetten und wieder zurück. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Nr. 5 / 2017 11 Küssaberg Hohentengen a. H. B E K A N N T M A C H U N G Zur öffentlichen Verbandssitzung am Montag, 27. März 2017, Beginn 18.30 Uhr, Rathaus der Gemeinde Hohentengen, Kirchstr. 4, Sitzungssaal, laden wir die Bevölkerung freundlich ein. Die Tagesordnung ist unter www.hohentengen.de und an den Anschlagtafeln der Gemeinde in allen Ortsteilen veröffentlicht. Der Vorsitzende: gez. Weber SCHULVERBAND GEMEINSCHAFTSSCHULE RHEINTAL Gemeindeverwaltungs- Küssaberg verband Küssaberg Hohentengen a. H. B E K A N N T M A C H U N G Am Montag, 27. März 2017, 18.00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses Hohentengen eine öffentliche Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes statt. Die Bevölkerung ist hierzu freundlich eingeladen. Der Vorsitzende: gez. Benz Die Tagesordnung ist unter www.hohentengen.de und an den Anschlagtafeln der Gemeinde in allen Ortsteilen veröffentlicht.

12 Nr. 5 / 2017 Gemeinschaftsschule Rheintal – Standort Hohentengen: Anmeldungen zur Aufnahme in Klasse 5 der Gemeinschaftsschule Rheintal Die Anmeldung der kommenden Fünftklässler an der Gemeinschaftsschule Rheintal findet am Dienstag, 04.04. von 8.00–12.30 Uhr und von 14.00–17.00 Uhr und am Mittwoch, 05.04. von 8.00–12.30 Uhr im Sekretariat der Schule Hohentengen statt. Bitte bringen Sie zur Anmeldung Blatt 4 und 5 der Grundschulempfehlung mit. gez. S. Nikolai, Schulleiterin Deutsche Rentenversicherung: Altersrenten – Wer? Wann? Wie(viel)? Aktuelle Informationen rund um die Rente und Antworten auf die wichtigsten Fragen bietet das Regionalzentrum Freiburg der Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg in seinen kostenlosen Vorträgen und Seminaren. In Waldshut-Tiengen informiert die Rentenversicherung am 22.03.2017 um 16:30 Uhr über das Thema „Altersrenten – Wer? Wann? Wie(viel)?“. Die Fachleute der Rentenversicherung gehen dabei unter anderem auf folgende Fragen ein: Wer kann eine Altersrente beanspruchen? Wann sind die Voraussetzungen dafür erfüllt? Wie, wo und wann kann die Rente beantragt werden? Ergeben sich Rentenabschläge? Flexible Übergangsmodelle (z. B. Altersteilzeit). Der Vortrag findet in der Waldtorstraße 1a statt und dauert etwa zwei Stunden, um Anmeldung unter der Telefonnummer 07751-895810 oder per E-Mail unter beratungsort. waldshut-tiengen@drv-bw.de wird gebeten. Deutsches Rotes Kreuz: Neue Helden gesucht – jede Blutspende hilft Leben zu retten DRK Blutspendedienst bedankt sich mit einem Rucksack für das Mitbringen eines neuen Blutspenders. Täglich werden in Baden-Württemberg knapp 1.800, in Hessen knapp 900 Blutspenden benötigt. Das geht nur durch gemeinsames Engagement. Zum Leben retten lädt der DRK-Blutspendedienst ein am Dienstag, 21. März 2017 von 15.00 bis 19.30 Uhr, Inselpavillon in Rheinheim, Gemeindezentrum 4, 79790 Küssaberg-Rheinheim Nur drei Prozent der Bevölkerung in Deutschland geht regelmäßig Blutspenden. Allein durch die Demographie verliert der DRK-Blutspendedienst dabei jedes Jahr langjährige

Nr. 5 / 2017 13 und engagierte Spender. Um auch zukünftig die Versorgung sicherstellen zu können, sucht die Hilfsorganisation neue Helden. Und da engagierte Lebensretter die besten Botschafter sind, erhält jeder Spender, der sein Umfeld fürs Leben retten begeistern kann und zur Blutspende mitbringt als Dankeschön einen exklusiven DRK-Rucksack. Die Aktion ist gültig vom 01. März 2017 bis 30. April 2017. Jede Spende zählt. Blut spenden kann jeder Gesunde von 18 bis zur Vollendung des 73. Lebensjahres, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Leben retten kann. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen. Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 0800-1194911 und im Internet unter www.blutspende.de erhältlich. Forstpflanzenbestellung Wer Pflanzen bestellen möchte, soll sich bitte bis spätestens Freitag, 24. März 2017 bei Förster Michael Albrecht melden: Telefon 07742/4532, Fax 07742/850879 oder e-mail: michael.albrecht@landkreis-waldshut.de. Mitteilung des Försters: Brennholz lang zu verkaufen Aus dem Gemeinde- und Staatswald sind noch einige Brennholz lang – Lose zu verkaufen. Interessenten wenden sich bitte an Michael Albrecht, Telefon 07742/4532 oder per mail an: michael.albrecht@landkreis-waldshut.de. Sammeltermine Vorschau: Schadstoffsammlung am 04. April 2017, 11.30 bis 13.30 Uhr bei der Mehrzweckhalle Hohentengen Landratsamt versendet Abfallgebührenbescheide 2016/17 In den nächsten Wochen erhalten die Haushalte im Kreis Waldshut die Abfallgebührenbescheide mit der Jahresendabrechnung 2016 und der Vorauszahlung 2017. Sofern dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bislang noch keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden dem Gebührenbescheid auch ein Überweisungsträger sowie der Vordruck einer Einzugsermächtigung beigefügt. Wir bitten von der Möglichkeit der Einzugsermächtigung Gebrauch zu machen. Dies erleichtert die Arbeit des Eigenbetriebs und verhindert, dass durch verspätete Zahlungen zusätzliche Kosten entstehen. Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung vom 07.12.2016 eine Erhöhung der Müllgebühren zum 01.01.2017. Er sah sich zu diesem Schritt gezwungen, da durch die Kosten-

14 Nr. 5 / 2017 steigerungen der vergangenen Jahre die Kosten des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft drastisch gestiegen sind. Zugleich waren auf der Ertragsseite nur schlechte Wertstofferlöse zu erzielen und nur geringe Zinserträge zu verzeichnen. Die Gebührenerhöhung beträgt bei der Jahresgebühr durchschnittlich rd. 18,8 % und bei der Entleerungsgebühr durchschnittlich rd. 16,5 %. Nach dieser Gebührenerhöhung liegen die Müllgebühren im Landkreis Waldshut leicht über dem Durchschnitt des Landes Baden-Württemberg. Da der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft nicht auf Gewinn wirtschaftet, werden durch die Gebührenerhöhung nur die tatsächlichen Kosten an die Bürgerinnen und Bürger weiterberechnet. Für Rückfragen ist der Eigenbetrieb unter der Service-Nummer 07751 86 54 32 zu erreichen. Das Landratsamt - Landwirtschaftsamt – Waldshut informiert: Gemeinsamer Antrag 2017 Am Mittwoch, 22. März 2017 um 20.00 Uhr findet im Gasthaus „Brauerei“ in Grießen eine Informationsveranstaltung zum Gemeinsamen Antrag 2017 statt. Besprochen wird der neue Antrag 2017 mit folgenden Themen: Graphische Antragsstellung in FIONA, Neuerungen und Änderungen im Bereich der Zahlungsansprüche, die Direktzahlungen, Greening und FAKT Interessierte Landwirte sind herzlich eingeladen. Landratsamt Waldshut – Gemeinsam stark für Kinder –: Offene Treffs im Landkreis Waldshut Ein kostenfreies Angebot für Eltern mit Kindern im vorschulischen Alter: Vielleicht suchen Sie Kontakt zu Familien und möchten sich gerne mit anderen Eltern über deren Erfahrungen austauschen? Oder Sie wünschen sich Tipps zur Erziehung? Im Landkreis Waldshut gibt es acht „Offene Treffs“ an den Standorten Bad Säckingen, Klettgau, Küssaberg-Kadelburg, Lauchringen, Lottstetten, Murg, Stühlingen und Waldshut-Tiengen. Jeder dieser Treffs wird von einer Fachkraft geleitet. Kontaktdaten und weitere Informationen zu den einzelnen Offenen Treffs finden Sie unter; www.familien-plus.de: Frühe Hilfen – Betreuung/Förderung – Familienbegleitende Angebote. Landratsamt Waldshut – Kommunale Stelle für Gleichstellungsfragen -: Vortrag für Frauen zum Thema „Arbeitsrecht“ Gleiche Rechte für Frauen und Männer am Arbeitsplatz sind heutzutage selbstverständlich. Das Arbeitsrecht gilt für beide Geschlechter, beim Zugang zum Arbeitsplatz ebenso wie bei der Ausübung der Tätigkeit. In der Realität sind bestimmte arbeitsrechtliche Themen für Frauen besonders wichtig.

Nr. 5 / 2017 15 Im Rahmen der Informations- und Veranstaltungsreihe BiZ & DONNA wird am Donnerstag, 30. März 2017 um 18 Uhr im Vermessungsamt des Landratsamtes Waldshut, Eisenbahnstraße 7a ein Vortrag zum Thema Arbeitsrecht für Frauen angeboten. Der Referent Bernd Wieland, Fachanwalt für Arbeitsrecht, beantwortet Fragen u. a. zu Kündigungsschutz, Teilzeit, Befristungen und dazu, welche Fragen in einem Vorstellungsgespräch erlaubt sind. Veranstalterin ist die Kommunale Stelle für Gleichstellung des Landkreises Waldshut in Kooperation mit der Beauftragten für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit, Lörrach. Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Schule am Hochrhein – Standort Lauchringen -; Regionale Ausbildungsbörse für Schulabgänger aller Schularten Nach dem großen Erfolg der Ausbildungsbörsen der vergangenen Jahre, findet am 01.04.2017 die fünfte regionale Ausbildungsbörse in Lauchringen statt. Um jugendlichen Schulabgängern aller Schularten einen gelungenen Start in ein erfolgsreiches Berufsleben zu ermöglichen, präsentieren sich in der Schule am Hochrhein, Standort Lauchringen Am Samstag, 01. April 2017 von 11.00 bis 15.00 Uhr Wieder über 40 Ausbildungsbetriebe der Region und stellen die von ihnen angebotenen Ausbildungsberufe vor. Die Aussteller geben Auskunft und Informationen zu den jeweiligen Ausbildungsmöglichkeiten und informieren über Einstellungsvoraussetzungen, Lerninhalte, Weiterbildungsmöglichkeiten und Zukunftsperspektiven. Die Infostände der Betriebe und Aussteller können durchgehend von 11.00 bis 15.00 Uhr besucht werden. Wer sich im Vorfeld schon ein Bild von den Ausstellern machen möchte, kann sich auf www.ausbildungsboerse-lauchringen.de informieren. Familienzentrum Hochrhein, Lauchringen Das aktuelle umfangreiche Programm des Familienzentrums finden Sie auf der Homepage: www.faz-hochrhein.de. Die Leiterin Ulla Hahn ist unter E-Mail: u.hahn@faz-hochrhein.de oder Telefon: 07741 / 96 799 23 zu erreichen. Agentur für Arbeit: WieDerEinstieg gelingt! Sie möchten gern nach einer längeren Familienphase zurück ins Berufsleben? Sie haben Fragen rund ums Thema Wiedereinstieg? Sie brauchen individuelle Unterstützung? Eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme ist möglich in der offenen Sprechstunde der Wiedereinstiegsberaterin Melanie Zimmermann am Mittwoch, 29.03.2017 von 09.30 bis 11.30 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Melden Sie sich beim Empfang der Arbeitsagentur Lörracher, Brombacher Str. 2.

16 Nr. 5 / 2017 Eine Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung ist darüber hinaus auch per E-Mail möglich unter Loerrach.Wiedereinstieg@arbeitsagentur.de Kunst- und Kulturreisen der Volkshochschule Waldshut Die Volkshochschule Waldshut bietet vom 22. – 29.07.2017 eine Bus-Reise nach Cornwall an, mit Landschaften, die aussehen als wären Sie dem Bilderbuch entsprungen und Küsten, die einem den Atem nehmen. Die Landschaft von Cornwall wurde durch die Romane und die Verfilmungen der Rosamunde Pilcher weltberühmt. Freuen Sie sich auf diese Reise der ganz besonderen Art. Anmeldeschluss ist am 18.05.2017 Vom 16.-23.10.2017 bietet die VHS Waldshut eine Flugreise an den Golf von Neapel an. Auf dieser exklusiven Kunst-Kultur- und Natur-Reise erwartet Sie eine Kombination aus atemberaubenden Landschaften, Kultur pur und italienischem Lebensgefühl. Sie besuchen Neapel mit ihrer wunderschönen Altstadt (UNESCO-Weltkulturerbe), zwei noch aktive Vulkane, die Phlegräischen Felder und den Vesuv, die weltberühmte Ausgrabungsstätte Pompeji, sowie als Highlight die Insel Capri und die atemberaubende Amalfi-Küste mit den zauberhaften Orten Positano, Amalfi und Ravello, die sich wie Perlen aneinander reihen. Anmeldeschluss ist am 12.07.2017. Detaillierte Informationen für beide Fahrten erhalten Sie direkt bei der Reiseleiterin Frau Beatrice Merone, Tel.: 07751 2856 Das Verkehrsamt informiert: Genießer-Wanderung Am 12.03.2017 bietet der Schwarzwaldverein eine leichte Genießer-Wanderung für alle an. Eine Stadtführung mit Klatschweib Theres. Liebschaften, Rebellen, Waisenkinder - worüber man in Waldshut in den vergangen Jahrhunderten tratschte. Gäste sind natürlich wie immer herzlich willkommen. Treffpunkt: Waldshut, beim Rheincafe in der Schmittenau um 14:00 oder in Lottstetten beim unteren Parkplatz bei der Halle um 13.00 Uhr. Ablauf : Wanderung entlang des Rheins, Stadtbesichtigung, Rückweg zum Camping Restaurant, Abendessen. Info: Wanderführer Günther Haberstock, Tel. 07745-91037 oder 0171-6055887 Feuer und Eis Wo einst die Berge Feuer spuckten und das Eis die Täler formte, wo der Herrgott sein Kegelspiel spielte, dort ist der Schwarzwaldverein am Sonntag, 26.03.2017 unterwegs. Die ca. 4,5 stündige Rundwanderung vom Hohentwiel zum Hohenkrähen (665) hm, über den Mägdeberg (665 hm) zum Staufen (593 hm) und wieder zurück zum Hohentwiel ist ca. 15 km lang. Gäste sind natürlich wie immer willkommen. Wanderführer: Roswitha Isele, Tel.07745-7760 Treffpunkt: 10:00 Uhr – unterer Hallenparkplatz Lottstetten oder 10:45 Uhr Parkplatz Hohentwiel, Singen (Domänhof)

Nr. 5 / 2017 17 Rückkehr: ca. 19:00 Uhr Info zur Tour: Rucksackverpflegung, Einkehr nach der Tour, voraussichtlich in Jestetten. Rhein und Reben Am Sonntag, 23. April machen die Schwarzwaldverein Ortsgruppen Laufenburg und Lottstetten eine gemeinsame Wanderung, die unter dem Motto „Rhein und Reben“ steht. Startpunkt der Tour ist am Ortseingang im Lottstetter Ortsteil Nack. Auf einem Teilstück des Rheins, der zu den schönsten des gesamten Rheinverlaufs zählt, geht es nach Rüdlingen in die Schweiz. Der Rückweg der zwölf Kilometer langen Tour zieht sich über die Schweizer und Nacker Rebberge. Bei einer Rast bei der Kirche Buchberg verpflegen sich die Wanderer aus dem Rucksack. Kinder und Gäste sind willkommen. Weitere Infos gibt es beim Lottstetter Wanderführer Thomas Güntert, Tel. 07745-7058. Treffpunkt für die Laufenburger Teilnehmer ist um 09:00 beim Parkhaus Brunnenmatt. Anmeldung wegen Bildung von Fahrgemeinschaften nimmt der Wanderführer: Hajo Müller, Tel. 07763/8423, E-Mail hjm.1a@gmx.de, entgegen. Veranstaltungskalender 18. März 2017 Tag des offenen Bürgerhauses Herdern, ab 11.30 Uhr 18./19. März 2017 Saisonabschluss in Grindelwald, Skiclub SC Hohentengen 19. März 2017 Suppensonntag, Kath. Pfarrgemeinde Hohentengen 23. März 2017 Seniorennachmittag 26. März 2017 Vereinsmeisterschaft, TTC Lienheim (Halle Lienheim) Fußballkalender Fr, 17.03.17 18:00 SG Hochrhein VfB Waldshut B-Junioren Sportplatz Stetten Sa, 18.03.17 11:00 SG Wutöschingen SG Hochrhein D-Junioren 15:30 FC Hochrhein SV Unteralpfen Herren Sportplatz Stetten So, 19.03.17 13:30 SV Niederhof FC Hochrhein Frauen 15:00 FC Weizen SG Hochrhein B-Juniorinnen 15:00 FC Hochrhein 2 SG Bettmaringen/Mauchen Sportplatz Hohentengen Sa, 25.03.17 13:00 SG Hochrhein SV Jestetten D-Junioren Sportplatz Hohentengen 14:00 SG Wutöschingen 2 SG Hochrhein 2 D-Junioren 14:00 SV Lottstetten SG Hochrhein B-Junioren 14:30 TuS Binzen SG Hochrhein B-Juniorinnen

18 Nr. 5 / 2017

Nr. 5 / 2017 19

18 Nr. 5 / 2017 15:30 FC Hochrhein 2 SV Rheintal 2 Herren Sportplatz Hohentengen So, 26.03.17 14:30 FC Hochrhein SV Nöggenschwiel Herren Sportplatz Stetten 15:00 FC Hochrhein Spfr. Neukirch Frauen Sportplatz Hohentengen Veranstaltungen der Stoll-Vita-Stiftung Donnerstag, den 23.03.2017 um 19.00 Uhr Begleitvortrag zur Fledermausausstellung (bis 30.04.2017). Der Vortrag hat das Verhalten mancher unserer heimischen Fledermausarten zum Thema, die, ähnlich wie Zugvögel, im Winter in den Süden fliegen. Eintritt frei. Sonntag, den 02. April 2017 um 17.00 Uhr literarisch-musikalischer Abend zum Thema Kräuter. Ausgewählt und gelesen von Antje und Martin Schneider, musikalisch kommentiert von Gabriele Müller am Flügel. Eintritt 15,-- €, Anmeldung ist erforderlich. Die Veranstaltungen finden im Haus der Stiftung, Brückenstraße 15, Waldshut statt. Reservierung und Kartenvorverkauf unter Telefon 07751/84-220 oder e-mail: info@stollvitastiftung.de. Veranstaltung in der Klosterschüer Ofteringen Samstag, 18.03.2017, 20.00 Uhr Vokalbänd DELTA Q, A-Cappella mit vier Stimmen. Weitere Infos unter: www.delta-q-band.de. Karten an der Abendkasse (22,--€); Vorverkauf beim Bürgermeisteramt WutöschingenKulturring, Telefon 07746/852-11, e-mail: aloll@wutoeschingen.de. (20,--€). Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Hohentengen a.H. Donnerstag, 16.03.2017 06.30 Uhr Frühschicht in Hohentengen, anschließend einfaches Frühstück im Pfarrheim St. Maria Freitag, 17.03.2017 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Bergöschingen Sonntag, 19.03.2017 10.45 Uhr Familiengottesdienst für alle Erstkommunionkinder der ganzen Seelsorgeeinheit in Hohentengen. Nach dem Gottesdienst Suppenessen im Pfarrheim St. Maria, dazu Kuchenverkauf der Ministranten für das Minilager. Donnerstag, 23.03.2017 06.30 Uhr Frühschicht in Lienheim anschließend einfaches Frühstück im Pfarrheim St. Oswald Freitag, 24.03.2017 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Günzgen Samstag, 25.03.2017 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim, anschließend Ehrenamtsfest im Bürgersaal in Lienheim Sonntag, 26.03.2017 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Stetten

Nr. 5 / 2017 19 Erstkommunion Die Erstkommunionkinder aus Hohentengen und Lienheim treffen sich am Samstag, 25.03.2017 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr zum thematischen Kindertag im Pfarrheim St. Maria in Hohentengen. In Lienheim werden die Gewänder mit Absprache von Frau Petra Stoll ausgegeben. Krankenkommunion Am Donnerstag, 16.03.2017 ist Krankenkommunion in Hohentengen und Lienheim durch Diakon Wolfgang Spitznagel. Minilager 2017 Das Mini-Lager für die Ministranten aus Hohentengen und Lienheim findet vom Montag, 31. Juli bis Samstag, 05. August im Ferienheim Albin in Brigels statt. Osterkerzenverzieren Am Dienstag, 21. März 2017 treffen sich Alle, welche die Osterkerzen für unsere Kirchen und Kapellen verzieren. Treffpunkt ist um 19.00 Uhr im Pfarrhaus in Lienheim. Pfarrgemeinderatssitzung Der Pfarrgemeinderat hat am Donnerstag 23. März 2017 um 20.00 Uhr im Pfarrheim St. Maria in Hohentengen öffentliche Sitzung. Die Tagesordnung wird in den Schaukästen bei den Kirchen veröffentlicht. Krabbelgruppe Käfer (Alter ab 6 Mon.) Treffpunkt jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Stefanie Fischer, Tel. 07742/9260145. Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung Email Adresse: hohentengen@se-ch.de, Internet: www.se-st-christophorus.de - das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr besetzt. Die beiden Pfarrbüros sind am Donnerstag, 23. März wegen Redaktionssitzung geschlossen. Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: Immer am ersten Freitag des Monat von 18.00 – 19.00 Uhr. Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966 Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Gottesdienste in der Bergkirche in Kadelburg: Sonntag, 19.03.2017, 10.10 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser), parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe. Sonntag, 26.03.2017, 10.10 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser), parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe.. Weitere Angebote der Kirchengemeinde in Hohentengen: Mittagstisch „Essen für Leib und Seele“: 05. April An jedem ersten Mittwoch im Monat ist wieder das Mittagessen in geselliger Runde ab 11.00 Uhr im Restaurant Saloniki. Anmeldung bei Gisela Kaminski: 07742/1760.

20 Nr. 5 / 2017

Nr. 5 / 2017 21

20 Nr. 5 / 2017 Im Dietrich-Bonhoeffer-Haus (DBH) in Kadelburg, im Spitz 2: -verschiedene Eltern-Kind Gruppen: bei Interesse im Pfarramt melden. -Naturmäuse: Mo+Di, 8.30 Uhr - 12.15 Uhr, betreute Kleinkindgruppe. -Kinderbistro: Di ab 12.00 Uhr, anschließend an die Schule oder den Kindergarten bis 15.00 Uhr. Mittagessen in Gemeinschaft „mit Spaß und Tradition“. -Betreuungsteam Kinderbistro: Mithilfe bei der Hausaufgabenbetreuung, kreative Angebote oder im Kochteam unter Anleitung eines Kochs. Gitarrengruppe: Die Gitarrengruppe trifft sich montags, wöchentlich um 20.00 Uhr. Gerne werden neue Spieler aufgenommen Grundkenntnisse genügen. Gegenstandslose Meditation Im Stile des ZEN: -donnerstags, 14-tägig, immer in der geraden Woche, um 19.30 Uhr im DBH. Auskunft: Alexander Rutschmann, Tel. 07742 7315. Frauenkreis, Donnerstag, 23.03., 19.00 Uhr: -Thema: Was uns trägt: Konfirmationssprüche.1x monatlich lädt der Frauenkreis ins Bonhoefferhaus zum Gespräch ein. Interessierte Frauen sind herzlich willkommen. Kontakt: Dr. Sabine Jacobi: 07741-686550 Ökumenischer Männerkreis: 20.03., 20.00 Uhr - in der Brücke (katholisches Gemeindezentrum Rheinheim) Thema: Kennenlernen der Alt-Katholischen Kirche- eine ökumenische Begegnung.Referent: Pfarrer Georg Blase Trauercafe Das Trauercafe lädt am Mittwoch, den 15.03.2017 um 15.00 Uhr zum Gespräch bei Kaffee und Kuchen und zwangloser Atmosphäre ins Bonhoefferhaus ein. Nächster Termin 19.04. Das Storchencafe ein Treffpunkt für Mütter mit Babys, man kann Kontakte knüpfen und sich austauschen (Donnerstags) Leitung: Gisela Haberstock: 07741 606772 Zwillingseltern-Kinder-Treff Immer donnerstags, 14-tägig ist Zwillingseltern-Treff ins Bonhoefferhaus ein. Beginn 10.00 Uhr. Kontakt: Melanie Haberstock: 07741 3800 Kurs „Familientraining - Atempause für Eltern“: Infos über aktuelle Kurse bei Beate Harmel, Tel: 07751 700 959 Bildungs- und Lernangebot für Kinder: Mathe und Englischtraining mit KUMON Zu Gast im Bonhoefferhaus ist das Bildungsprogramm KUMON, ein weltweites Lernprogramm für Mathematik und Englisch, Mo und Do ab 15.00 Uhr, Information bei: Rosszita Baumann: 07741-8070755 Aktuelle Veranstaltungen über www.bergkirche-kadelburg.de Evangelisches Pfarramt, Andrea Kaiser, Pfarrerin Im Spitz 3, 79790 Küssaberg, Tel: 07741/ 3613, oder 015152591888, Bergkirche@web. de; Sekretariat Susanne Böger: Di, Mi, Do, Fr: 10.00 -12.00 Uhr

Nr. 5 / 2017 21 Alt-Katholische Kirchengemeinde Pfarrbüro: Tel.: 07742/ 6230, e-mail: dettighofen@alt-katholische.de Freitag, 17. März 2017 Vorbereitung auf die Feier der Erstkommunion Dettighofen, 16.00 Uhr Pfarrhaus Sonntag, 19. März 2017 3. Sonntag der österlichen Bußzeit Sehnsucht nach dem lebendigen Wasser Lottstetten, 10.00 Uhr Eucharistiefeier mit Gemeindeversammlung Gedenken des verstorbenen Rolf Krämer Erzingen, 17.00 Uhr Eucharistiefeier in der Senioren-Residenz „Apfelblüte Freitag, 24. März 2017 Vorbereitung auf die Feier der Erstkommunion Dettighofen, 16.00 Uhr Pfarrhaus Sonntag, 26. März 2017 4. Sonntag der österlichen Bußzeit Sehend handeln Dettighofen, 9.30 Uhr Eucharistiefeier, Gedenken der Verstorbenen: Werner Büttner, Heike Knopf, Lilo Beardi, Berta Frankenstein Hohentengen, 11.00 Uhr Eucharistiefeier mit Gemeindeversammlung Gedenken der Verstorbenen der Familie Hässig und Edmund Stadler (Ende des amtlichen Teils) Info: 07742 92340 Die Erweiterung unserer Tagespflege ist fertiggestellt und wir freuen uns, weitere Gäste begrüßen zu können. Am 28. Mai laden wir Sie zum Tag der offenen Tür ein und zeigen Ihnen die schönen Räumlichkeiten unserer Einrichtung!

22 Nr. 5 / 2017 Claudia‘s Nähstube mit Selbstgenähtem und -gestricktem sowie Änderungsschneiderei. Stoll‘s Bauernladen Backwaren, Obst, Gemüse, Eier und Bioland-Käse direkt vom Erzeuger. Frisch gepresster Apfelsaft und frisches Eis. Günter‘s Grill Es wird heiß gebrutzelt! Gegrilltes und Gekühltes. Jasmin‘s Feinkost getrocknete Tomaten, Oliven, Käse, eingelegte und gefüllte Spezialitäten Gaststände, auch gerne von Vereinen, sind jederzeit herzlich willkommen. Anmeldung unter Tel. 0 77 42 / 853-60 bei Theresa Hüsler. Besuchen Sie uns freitags von 10 bis 13 Uhr auf dem Rathausplatz Wochenmarkt Hohentengen

Nr. 5 / 2017 23 Ideengarten-Unteralpfen 07755 - 919 743 Verkaufshalle-WT-Tiengen 07741-640 9003 Grabmale Hochrhein Zu vermieten an NR ab dem 01.07.2017 in Hohentengen. 3 1/2 Zimmer Wohnung ca. 105 m2, Hauptstr., auf 2 Ebenen, renoviert 2011. EBK, FBH, Gäste WC.Sep.Eingang, 2 x Südbalkon, 2 x Keller, Stellplatz + Garage mit direktem Zugang zur Wohnung. Zusätzlich kann evtl. ein weiterer Garagenstellplatz zugemietet werden. Schwedenofen + Garderobenmöbel sollten übernommen werden. KM Euro 750,-- + Garage + Stellplatz + NK. 2 MM Kaution Bei Interesse bitte Mail an: Privatbiz@web.de

24 Nr. 5 / 2017 Die SilberStier GmbH ist ein aufstrebender Fachhändler für E-Zigaretten, E-Shishas, Liquid und Zubehör. Wir verkaufen unsere Produkte direkt im SilberStier Shop in Jestetten und online über mehrere Plattformen. Zur Erweiterung unseres Verkauf-Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Verkaufsmitarbeiter (m/w) in Teilzeit 50% mit folgenden Hauptaufgaben:  Persönliche Kundenberatung und Verkauf  Pflege des Warenwirtschaftssystems  Pflege der Online-Verkaufsplattformen  Kommissionieren, Verpacken und Versenden der Online-Bestellungen  Lagerbestandsüberwachung Wir wenden uns an eine/n ausgelernten Einzelhandelskaufmann/kauffrau mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung. Ihre Muttersprache ist Deutsch und Sie kommunizieren und überzeugen gerne im direkten Gespräch mit Interessenten und Kunden. Sie arbeiten strukturiert und können übersichtlich organisieren und präsentieren. Ein gepflegtes Auftreten rundet Ihr angenehmes Profil ab. Wenn Sie diese Herausforderung anspricht, senden Sie uns bitte Ihre Bewerbung, Lebenslauf mit Foto und Zeugnisse per E-Mail oder Post unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins. Bei Fragen vorab bitte ebenfalls E-Mail an uns oder rufen Sie uns an. SilberStier GmbH Waldshuter Straße 6 D - 79798 Jestetten www.silberstier.com Tel. 07745 92 662 92 jobs@silberstier.com Wir laden ein: „Gut leben in unserer Gemeinde“ Mittwoch, 22. März 2017, 19.30 Uhr Pension Hartenstein, Hohentengen Moderation: Volker Jungmann, SPD, ehem. Bürgermeister von Klettgau Wir freuen uns auf Sie! Ihr SPD-Ortsverein Hohentengen OV Hohentengen, Ulrike Gabrin, 1. Vorsitzende, Wannenbergstraße 17, 79801 Hohentengen, Tel. 07742 91473

Nr. 5 / 2017 25 SEIT20 JAHREN natursteine grabmalehandgefertigt und einzigartig bildhauer & steinmetzarbeiten restaurierungen Ihr Meisterbetrieb im Klettgau zum aggensell eins klettgau-erzingen telefon 07742 54 24 www.boll-eisele.de 90x120_sw.qxp_Layout 1 06.03.15 09:43 Seite 1

26 Nr. 5 / 2017 Wir suchen: PTA, die/der sich verbessern möchte zur Verstärkung unseres Teams wir bieten: beste Bedingungen (Urlaub, Gehalt, Fahrtkosten) besondere Anreize zum Stellenwechsel Ihre Bewerbung wird selbstverständlich mit Diskretion behandelt. Kontaktaufnahme bitte mit Herrn Jörg Hader KLOSTER-APOTHEKE Hauptstraße 32 79798 Jestetten Tel: 07745/7008 e-mail: Kloster-Apotheke-Jestetten@t-online.de Ihr persönlicher Ansprechpartner in Hohentengen, Lauchringen und Dangstetten Wolf Dietrich Duttlinger Telefon 0 77 41 / 91 39 52 Mobil 0172 / 765 33 21 wolf-dietrich.duttlinger@kobold-kundenberater.de

Nr. 5 / 2017 27 DER GIGOLO Ein Lustspiel in drei Akten nach Andreas Wening Regie: Roderich Stelter Vorverkauf: EDEKA-Wagner Tel. 0 77 42 / 92 31-0 Kartenreservierung: karten@kunst-stoff-ensemble.de Abholung bei EDEKA-Wagner E N S E M B L E www.kunst-stoff-ensemble.de · mail@kunst-stoff-ensemble.de Freitag, 28. April 2017 Samstag, 29. April 2017 Freitag, 5. Mai 2017 Samstag, 6. Mai 2017 Mehrzweckhalle Hohentengen Beginn 20.00 Uhr · Einlass 19.00 Uhr · Eintritt € 10,– Vorverkauf ab 20.März

28 Nr. 5 / 2017 Versicherungsbüro Mayer GbR Bergstr. 1 79801 Hohentengen Telefon 07742-5882 mayer.gbr@wuerttembergische.de Schadenfreiheit zahlt sich aus. Mit unserer Mopedversicherung. Jetzt durch schadenfreies Mopedfahren Rabatte sichern: Wir rechnen Ihnen bis zu zwei schadenfreie Jahre bei Ihrem ersten Auto oder Motorrad an.

Nr. 5 / 2017 29

30 Nr. 5 / 2017 Die ZG Raiffeisen eG ist ein breit aufgestelltes Handels- und Dienstleistungsunternehmen, das mit seinen rund 1.900 Mitarbeitern überwiegend in Baden aktiv ist. Als Teil der ZG Raiffeisen-Gruppe ist die Raiffeisen Baucenter GmbH der Baustoff-Fachhandelspartner für private Bauherren und gewerbliche Kunden in der Region. Ab sofort suchen wir Sie in Vollzeit Zu Ihren Aufgaben gehören sowohl die Beratung, Problemlösung und Betreuung unserer Kunden aus dem Handwerk vor Ort als auch die fachspezifische Beratung unserer Privatkunden. Der Thekenverkauf gehört zum Tagesgeschäft, aber auch die kaufmännische Abwicklung, insbesondere das Erstellen von Angeboten und Lieferscheinen sowie die Warenbestellung. Die fachgerechte und umfangreiche Kundenberatung liegt auf dem kompletten Baustoffsortiment. Sie passen zu uns mit folgendem Profil . Eine abgeschlossene kaufmännische oder handwerkliche Ausbildung, idealerweise im Baustoffhandel oder baunahen Umfeld . Erfahrungen im Baustoffhandel sind von Vorteil . Freundliches und sicheres Auftreten gegenüber unseren Kunden . Erfahrung als Verkäufer und im Umgang mit Kunden . Idealerweise regionale Marktkenntnisse und Kundenkontakte . Zielorientiertes und sorgfältiges Arbeiten . Gute EDV-Kenntnisse (MS Office und SAP R/3 sind von Vorteil) Neben einem vielseitigen, abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Aufgabenbereich, erwartet Sie eine angenehme Arbeitsatmosphäre. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung unter Angabe von möglichem Eintrittstermin und Gehaltsvorstellung über unser Online-Formular: www.zg-rai€eisen.de/jobs Ihr Ansprechpartner Raiffeisen Baucenter GmbH · Franz Bezikofer · Heiligenbreite 43 88662 Überlingen · catrin.rinner@raiffeisen-baucenter.de · Tel. 07551 8003-16 EIN UNTERNEHMEN DER ZG RAIFFEISEN-GRUPPE www.rai€eisen-baucenter.de RBC_STEL_ANZ170112 für unser Rai€eisen Baucenter in Klettgau-Grießen FACHBERATER BAUSTOFFE (m/w)

Nr. 5 / 2017 31 Walter Seidel Gas-Wasser-Installateurmeister Bautrocknung Sanitär-Heizung Solartechnik Kundendienst Service rund ums Bad Blechnerei Nägel 15 | 79771 Rechberg | Mobil 0179 760 55 05 Werkstatt Fabrikstr. 10 | 79771 Erzingen | Fon 07742 92 86 21 | Fax 92 86 27 Filiale Gewerbestr. 14 | 79777 Ühlingen-Birkendorf | Fon 07743 460 | Fax 54 70 *info@saniver.de | 8www.saniver.de 94x40_neu:Layout 1 14.10.14 10:00 Seite 1 Bezirksleiter Markus Güntert Tel. 07751 8967-14 Markus.Guentert@LBS-SW.de Norbert Mülhaupt & Söhne Bestattungen und Überführungen 79790 Küssaberg-Dangstetten, Langackerweg 28 Tel. 07741 / 62215 oder 0171 422 51 02 Fax 07741 / 670837

32 Nr. 5 / 2017 Norbert Mülhaupt & Söhne Bestattungen und Überführungen 79790 Küssaberg-Dangstetten, Langackerweg 28 Tel. 07741 / 62215 oder 0171 422 51 02 Fax 07741 / 670837

Nr. 5 / 2017 33 Lieblingskäse Finde Deinen www.biomarkt-hauser.de Hauptstraße 42 | Lauchringen Bio-Erlebniswelten auf 750m2 Käsewochen Probieren & Erleben 1.3. – 31.3. Von mild bis herzhaft. Von klassisch bis exotisch. Junge 4 köpfige Familie sucht Haus oder Wohnung mit Garten. Ab 100 qm und bis 1000 € warm. Für jede Mithilfe gibt´s 1 KM Belohnung. Kontakt: + 49 152 3279 3597 oder p.ondruszak@web.de

34 Nr. 5 / 2017 Wichtige Telefonnummern Mitteilungsblatt Nächste Ausgabe: 30. März 2017 Annahmeschluss: 24. März, 12.00 Uhr Inserate: Druckstudio Feser 0 77 42 / 92 32-0 mitteilungsblatt@feser.de Polizei 110 Polizei Waldshut 0 77 51 / 83 16-0 Notruf 112 (Notarzt, DRK Feuerwehr) Krankentransport (ohne Notfall) 0 77 51 / 19 222 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Allgemeinarzt, Zahnarzt außerhalb der Sprechzeiten 01805 / 19 292 430 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 01803 / 222 555-30 Vergiftung, Behandlungszentrum Freiburg 0761 / 27 04-361 DRK-Fahrdienst (mobiPlus, Hausnotruf) 0800 / 00 79 761 DRK Hausnotruf - Info: 0 7751 / 87 35-55 DRK-Dienste für Senioren 0 77 41 / 969 77 10 Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen: 0 77 41 / 91 35 44 Apotheken-Notdienst www.lak-bw.notdienst-portal.de Flugverkehr Beschwerden: Abweichungen, ungewöhnliche Flugmanöver: Lärm-Hotline 0041 43 81 62 131 Fax 0041 43 81 64 780 Mitteilungsblatt Redaktion / Amtlicher Teil Telefon 0 77 42 / 853-0 info@hohentengen-ah.de Soziale Dienste Sozialstation Klettgau-Rheintal Telefon 0 77 42 / 92 34-0 Caritasverband Hochrhein 0 77 51 / 8011-0 Diakonisches Werk Hochrhein, Waldshut Telefon 0 77 51 / 83 04-0 Familienberatung beim Landratsamt Telefon 0 77 51 / 86-44 01 Frauen- und Kinderschutzhaus Kreis WT Telefon 0 77 51 / 35 53 “Donum vitae” Schwangerschaftsberatung Telefon 0 77 51 / 89 82 37 Offene Beratung “Courage” Telefon 0 77 51 / 91 08 43 Deutscher Kinderschutzbund OV Waldshut Telefon 0 77 51 / 67 27 24 Anonymes Sorgentelefon (Erwachsene) Telefon 0800 / 111 01 11 Anonymes Sorgentelefon (Kinder/Jugendl.) Telefon 0800 / 111 03 33 Hospitzdienst Hochrhein e.V. Telefon 0 77 51 / 80 23 33 Tierschutzverein Waldshut e.V. Telefon 0 77 41 / 68 40 33 Tierheim Steinatal Notruf 0151 / 55 41 47 85 Postagentur Telefon 0 77 42 / 853-52 Öffnungszeiten Mo–Mi, Fr 09.00–12.00 15.00–17.00 Do 09.00–12.00 15.00–18.00 Sa 09.30–12.00

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0