Mitteilungsblatt Nr. 6 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 30. März 2017.

4 Nr. 6 / 2017 Ergänzt werden diese Funktionen durch ein Abfall-ABC. Hier kann mit Hilfe einer Suchfunktion die Entsorgungsmöglichkeit für alle relevanten Stoffe abgefragt werden. Sollten Fragen bestehen, kann aus der Abfall-App heraus direkt der Kundenservice des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft angerufen werden. Die Abfall-App ist für alle gängigen Betriebssysteme, wie Android, IOS und WindowsPhone verfügbar. Über die jeweiligen Stores kann die Abfall-App unter der Bezeichnung „Abfallplus“ für den Landkreis Waldshut kostenlos heruntergeladen werden. Zum jeweiligen Store gelangen Kunden entweder durch Direktaufruf oder über den QR-Code, welcher auf der Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft (www.abfall-landkreiswaldshut.de) unter der Rubrik Abfall-App hinterlegt ist. Die Abfall-App ergänzt den Müllkalender, der weiterhin alljährlich zum Jahresende in Papierform an alle Haushalte verteilt wird. Unfallkasse Baden-Württemberg Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz von häuslichen Pflegepersonen: Information der Unfallkasse Baden-Württemberg Das Thema häusliche Pflege wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger, denn Pflegebedürftigkeit kann jeden betreffen. Vielfach werden die Pflegebedürftigen von Personen aus dem Familien oder Freundeskreis gepflegt, wodurch der Aufenthalt in einem Pflegeheim oder einer ambulanten Einrichtung hinausgezögert werden kann und die Pflegebedürftigen länger in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Häusliche Pflegepersonen stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW). Durch das 2. Pflegestärkungsgesetz haben sich umfangreiche Änderungen beim Unfallversicherungsschutz ergeben. Personen, die eine pflegebedürftige Person mit mind. Pflegegrad zwei, wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in häuslicher Umgebung nichterwerbsmäßig pflegen, sind bei der UKBW gesetzlich unfallversichert. Versichert sind pflegerische Maßnahmen in folgenden Bereichen: – Mobilität – kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – Selbstversorgung

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