Mitteilungsblatt Nr. 6 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 30. März 2017.

Nr. 6 / 2017 5 – Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – Haushaltsführung und der Teilnahme an Pflegekursen sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen. Versichert sind Personen- nicht aber Sachschäden. Ereignet sich ein Unfall steht die UKBW als starker Partner unter dem Motto: „Alles aus einer Hand“ an der Seite der Pflegepersonen. Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei und wird über die Gemeinden finanziert. Nach Eintritt eines Unfalls sollte eine Unfallanzeige (www.ukbw.de  „Informationen und Service“) ausgefüllt an die UKBW übersendet werden. Auf unserer Homepage erhalten Sie unter der Rubrik „Versicherte & Leistungen“ ->„häusliche Pflegepersonen“. Ansprechpartner für Rückfragen: UKBW-Service Center: 0711-9321-0, 0721-6098-0 VdK Ortsverband informiert: Verordnung von Krankenfahrten nach Pflegereform Bis Ende 2016 konnten Kassenärzte Fahrten zur ambulanten Behandlung verordnen und Krankenkassen diese Fahrten genehmigen, wenn Patienten einen Bescheid mit Pflegestufe zwei oder drei vorlegten. Seit 2017 muss der Pflegebescheid den Pflegegrad drei, vier oder fünf ausweisen. Eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung wird bei Patienten mit Pflegegrad vier und fünf als gegeben angesehen. Bei Pflegegrad drei muss der Arzt sie nochmals feststellen. Das gilt aber nur für neue Fälle. Für Patienten, die bis Ende 2016 Pflegestufe zwei und seit Januar 2017 Pflegegrad drei haben, braucht der Arzt das nicht tun. Auf dem Formular „Verordnung einer Krankenfahrt“ wird seit 2017, und zunächst weiterhin, auf „Pflegestufen“ Bezug genommen. Bis zur Formularanpassung kreuzen Ärzte weiterhin „Merkzeichen ‚aG‘, ‚BI‘, ‚H‘ oder Pflegestufe 2 beziehungsweise 3 vorgelegt“ an. Familienzentrum Hochrhein, Lauchringen Das aktuelle umfangreiche Programm des Familienzentrums finden Sie auf der Homepage: www.faz-hochrhein.de. Die Leiterin Ulla Hahn ist unter E-Mail: u.hahn@faz-hochrhein.de oder Telefon: 07741 / 96 799 23 zu erreichen.

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