Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. April 2017.

10 Nr. 7 / 2017 Öffentliche Bekanntmachungen Bebauungsplan „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“ Ortsteil Kadelburg mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat der Gemeinde Küssaberg hat am 20.03.2017 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“, Ortsteil Kadelburg gebilligt und beschlossen sämtliche Unterlagen für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freizugeben. Neben der Aufstellung des Bebauungsplanes wird auch der Flächennutzungsplan für den nordwestlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes in einer punktuellen Änderung angepasst; dies wird im Rahmen eines Parallelverfahrens zum Bebauungsplan vollzogen. Mit Ausweisung der neuen Wohnbaufläche von 0,5 ha im Neubaugebiet Neunschwanz-Erweiterung sollen gleichzeitig auf Flächennutzungsplanebene bisher rechtskräftig ausgewiesene Wohnbauflächen in gleicher Größe im Ortsteil Ettikon abgetauscht werden. Der südöstliche Änderungsbereich des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes „Neunschwanz“ entspricht den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes. Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat daher am 27.03.2017 in öffentlicher Sitzung den Entwurf für das FNP-Parallel-Verfahren ebenfalls gebilligt und beschlossen sämtliche Unterlagen für die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich mit den Unterlagen zum Bebauungsplan freizugeben. Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften und die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes sind die nachstehenden Kartenausschnitte maßgebend. Die Abgrenzungen ergeben sich dabei wie folgt:

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