Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. April 2017.

Nr. 7 / 2017 11 Die Geltungsbereiche der Bebauungsplanerweiterung bzw. 1. Änderung liegen nordwestlich am Ortsrand von Kadelburg. Der Erweiterungsbereich schließt nord-westlich an das bereits rechtskräftig ausgewiesene Neubaugebiet „Neunschwanz“ an und wird im Norden durch die Erschließungsstraße Soolweg und im Osten sowie im Süden durch die neu zu errichtete Erschließungsstraße, welche den Holunderweg und den Soolweg im Neubaugebiet miteinander verbindet, begrenzt und dehnt sich schließlich im Westen bis zu den dortigen landwirtschaftlich genutzten Grundstücken aus. Der mittels vorliegendem Verfahren zu ändernde Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“ liegt im südöstlichen Teil des dortigen Geltungsteilbereiches und wird südlich von der Schanzstraße, im Westen von der neuen Erschließungsstraße, welche durch das Neubaugebiet führt und im Osten durch ein bereits bebautes Wohnhausgrundstück begrenzt. Mit der Änderung im Südosten werPunktuelle Änderung des FNP im Bereich „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“, Ortsteil Kadelburg; Kennzeichnung als Wohnbaufläche und Fläche für sportliche Zwecke Punktuelle Änderung des FNP im Ortsteil Ettikon; Kennzeichnung als Wohnbaufläche und Fläche für sportliche Zwecke

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