Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. April 2017.

12 Nr. 7 / 2017 den nach wie vor die Ziele des derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 2006 umgesetzt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gingen umweltrelevanten Stellungnahmen ein, die zum Teil in der Satzung, in den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung zum Bebauungsplan berücksichtigt wurden. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Umweltbericht Als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan beinhaltet der Umweltbericht Aussagen zu rechtlichen und planerischen Grundlagen, zum Bedarf an Grund und Boden, zum Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung, zu Zielen des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung, zur Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltstandes, zur Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes der Schutzgüter Boden, Wasserhaushalt, Pflanzen, Tiere, Lebensräume, Landschaftsbild und Erholungsfunktion, Klima, Menschen und Gesundheit und das Wirkungsgefüge und die Wechselwirkungen zwischen ihnen, zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen, zu geplanten Maßnahmen zur Überwachung. Schalltechnisches Gutachten zum Bolzplatz Das schalltechnische Gutachten zum nordwestlich gelegenen Bolzplatz beinhaltet Aussagen zu rechtlichen und planerischen Grundlagen zum Lärmschutz. Insbesondere wurden in ihm Aussagen zum Umfang der Nutzungszeiten des Bolzplatzes und zur Ausgestaltung des Lärmschutzwalles getroffen. Eingegangene Stellungnahmen von Fachbehörden Die aus den eingegangenen Stellungnahmen vorliegenden umweltbezogenen Informationen können im Rahmen der Planoffenlage zusammen mit den auszulegenden Unterlagen gleichzeitig eingesehen werden. Diese beziehen sich auf die Themenbereiche Geotechnik, Bodenschutz, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Oberflächengewässer, Bergbau, Geotopschutz, Altlasten, Naturschutz, Wasserschutz sowie Brandschutz und Straßenbau. Ziel und Zweck der Planung Mit Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Neunschwanz“ vom 13.11.2015 konnte die Gemeinde Küssaberg die letzte im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesene Erweiterungsfläche im Nordwesten von Kadelburg überplanen. Die Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet „Neunschwanz“ sind seit September 2016 abgeschlossen. Während des Grundstückerwerbes, welcher im Rahmen der Neubaugebietsausweisung für den Bebauungsplan „Neunschwanz“ erfolgte, konnte die Gemeinde Küssaberg ebenso die Grundstücksabschnitte für die im Norden geplante Erweiterung des Baugebietes Neunschwanz erwerben und möchte diese Fläche nun ebenfalls überplanen. Da diese Flächen derzeit noch nicht im Flächennutzungsplan als potenzielle Wohnbauflächen festgesetzt sind, soll die Überplanung dieses Erweiterungsgebietes über ein FNP-Parallelverfahren erfolgen. Mit dem Erweiterungsgebiet soll schließlich vor allem der sehr hohe Bedarf an Wohnbauland, vorwiegend aus der einheimischen Bevölkerung,

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