Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. April 2017.

Nr. 7 / 2017 13 gedeckt werden; die sehr hohe Nachfrage an Wohnbauland aus der eigenen Bevölkerung machte sich bereits während des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan „Neunschwanz“ im Jahr 2015 bemerkbar. Mit dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Neunschwanz“ konnte die Gemeinde Küssaberg aufgrund der ebenso wichtigen Planung von Mehrfamilienhäusern (Mietwohnungsbau) im Hinblick auf die Ziele der Landesregierung, Flächen zu sparen, lediglich 9 Einfamilienwohnhausgrundstücke ausweisen, welche für die Bewerberanzahl nicht einmal annähernd ausreichen. Mit der nördlichen Erweiterung, sollen nunmehr weitere 10 Einzelhausgrundstücke entstehen; die Festlegungen auf eine möglichst lockere Bebauung (ohne Reihenhäuser z.B.) resultiert aus den klimatischen Empfehlungen des Stallklimadienstes vom Regierungspräsidium, welcher hier zur Beurteilung der Abstände zu den bestehenden landwirtschaftlichen Anwesen im Verfahren mit beteiligt wurde. Der westliche Erweiterungsbereich, soll ebenso, wie der westliche Teil des Neubaugebietes „Neunschwanz“ mit einem Grünstreifen (Versickerungsfläche) und einem Erdwall zu den im Westen angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücken abgegrenzt werden. Nordwestlich, direkt angrenzend an die dort bereits bestehende Erschießungsstraße „Soolweg“ und hinter dem Erdwall in Richtung der dort befindlichen landwirtschaftlichen Anwesen, ist zudem die Errichtung einer Sonderfläche für sportliche Zwecke zur Anlage eines Bolzplatzes geplant. Dieser Bolzplatz ist über einen neu anzulegenden fußläufigen Weg, welcher durch den geplanten Grünstreifen entlang der Baugebiete führt, zugänglich und soll den voraussichtlich zu entfernenden Bolzplatz (Bebauungsplanverfahren Steinäcker/Steinwiesen) in der Steinäckerstaße ersetzen. Im südlichen Teil des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes „Neunschwanz“ sind Änderungen hinsichtlich der Fläche für Tiefgaragen, Garagen und Stellplätze aufgrund der im Rahmen der Erschließungsplanung nachträglich festgesetzten durchgängigen Gehwegplanung entlang der dortigen Erschießungsstraßen Holunderweg und Schanzstraße, geplant. Die Fläche für Tiefgaragen, Garagen und Stellplätze muss um 0,5 m in Richtung Baufenster verkleinert werden, damit schließlich ein durchgängiger Gehweg in diesem Bereich realisiert werden kann. Außerdem wurde das Baufenster im Zuge dessen nochmals linear leicht angepasst. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung, sowie Entwurf zum Umweltbericht, das Lärmschutzgutachten und die Informationen zu umweltbezogenen Themen als auch die Unterlagen zur punktuellen Flächennutzungsplanänderung werden von Montag, 10.04.2017 bis einschließlich Montag, 22.05.2017 im Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum, vor dem Zimmer 39 für Jedermann frei zugänglich während der üblichen und bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Offenlage wird im Rathaus Küssaberg, Zimmer 39 Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben, bzw. können dort Anregungen vorgebracht werden. Von Donnerstag, 13.04.2017 bis einschließlich Montag, den 22.05.2017 wird außerdem parallel die Erläuterung zur punktuellen Flächennutzungsplanänderung bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9/2 öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist wird auch dort Gelegen-

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