Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. April 2017.

4 Nr. 7 / 2017 Bekanntmachung Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Im Winkel“ im Ortsteil Günzgen, Gemarkung Stetten, Gemeinde Hohentengen am Hochrhein; Öffentliche Auslegung der Unterlagen Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat am 27.03.2017 in öffentlicher Sitzung die Planunterlagen des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Um den sehr hohen Bedarf an Wohnbauland vorwiegend der einheimischen Bevölkerung zu decken, soll das im derzeit gültigen Flächennutzungsplan nördlich der Kapellenstraße, am nordwestlichen Ortsausgang von Günzgen in Richtung Stetten, als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesene Gebiet „Im Winkel“ als Wohnbaufläche überplant werden. Das südöstlich angrenzende als Mischbaufläche ausgewiesene Areal soll bis zur Kapellenstraße in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden. Das südlich der Kapellenstraße derzeit als innerörtliche Grünfläche ausgewiesene Gebiet soll in ein Mischgebiet umgewandelt werden. Die Ausweisung als Mischgebiet erfolgt zur Anpassung an den angrenzenden Landwirt-schaftsbetrieb. Durch die punktuelle Änderung des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes soll die städtebauliche Grundlage für den im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan „Im Winkel“ geschaffen werden. Die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Stetten, OT Günzgen: Flst.-Nr. 2060, 2060/1, 2059, 2059/1, 2058/1, 2058, 2057/2, 2057/1, 2057, 2057/3, 2020, 1999, 1330/Teil, 2061 Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 14.03.2017 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: – Beschreibung und Bewertung der Umwelteinwirkungen 1. Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 2. Überschlägig ermittelte Ökopunkte des Schutzgutes Boden (Bestand) 3. Anlagebedingte Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Pflanzen/Biotope 4. Ermittlung des Kompensationsbedarfes für das Schutzgut Boden 5. Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter – Bestandsaufnahme und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes – Vermeidungsmaßnahmen – Beschreibung der Auswirkungen bei Durchführung der Planung – Einschätzung der Auswirkungen der Flächennutzungsplanfortschreibung – Kompensationsmaßnahmen.

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