Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. April 2017.

8 Nr. 7 / 2017 § 1 Der bisherige Text des § 2 Aufwandsentschädigungen wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: (1) Der Verbandsvorsitzende und der stellvertretende Verbandsvorsitzende erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von 600,00 € pro Jahr. (2) Die Aufwandsentschädigungen werden am Ende des Jahres ausbezahlt. § 2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2016 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, 13. April 2017 Der Verbandsvorsitzende Manfred Weber Auflösung des Grundbuchamtes Hohentengen Wie bereits angekündigt, wurde zum 13.03.2017 das Grundbuchamt Hohentengen im Zuge der landesweiten Grundbuchamts- und Notariatsreform nunmehr aufgelöst. Die Grundbücher und Grundakten sämtlicher Ortsteile mussten hierfür in den letzten Wochen aus dem Rathaus geräumt und entsprechend für die Abgabe an das neu geschaffene Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim verpackt werden. In den Räumen des bisherigen Grundbuchamtes wurde eine sogenannte Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet. Dort können vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin Grundbuchauszüge gefertigt, Einsicht in das Grundbuch gewährt, sowie Unterschriften und Abschriften öffentlich beglaubigt werden. Die Grundbuchgeschäfte selbst werden künftig beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen -Grundbuchamt- erledigt. Die Kontaktdaten der 3 unterschiedlichen Stellen, welche künftig die unterschiedlichen Bereiche in der Abwicklung von Grundbuchangelegenheiten vornehmen, lauten wie folgt:

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