Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. April 2017.

Nr. 7 / 2017 9 Die Auswirkungen der vom Land Baden-Württemberg beschlossenen Reform können mit der erwähnten Grundbucheinsichtsstelle nur teilweise abgemildert werden. Für das Verständnis bedanken wir uns. Ihre Gemeindeverwaltung Überprüfung der Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen Bitte überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Reisepass noch gültig sind. Zurzeit beträgt die Wartezeit von der Antragsstellung bis zur Fertigstellung durch die Bundesdruckerei Berlin für Personalausweise zwei bis drei Wochen, für Reisepässe drei bis vier Wochen. Bei vorläufigen Personalausweisen und Reisepässen beträgt die Wartezeit von der Antragsstellung bis zur Fertigstellung 2 Tage. Sollte Ihr Ausweisdokument demnächst ungültig werden, bitten wir Sie, beim Einwohnermeldeamt (Zimmer 1) persönlich, unter Vorlage des bisherigen Ausweises bzw. Passes sowie eines biometrietauglichen Lichtbilds, vorzusprechen. Abgelaufene Personalausweise oder Reisepässe können nicht verlängert werden. Ihr Einwohnermeldeamt. Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BadenWürttemberg informiert: Im Rahmen des FFH-Mähwiesen-Monitorings werden von Mitte April bis Ende August 2017 floristische Kartierungen durchgeführt. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Die Erfassungen werden durch private Fachbüros vorgenommen und finden ausschließlich im Außenbereich statt. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierern als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG).

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