Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. April 2017.

Nr. 7 / 2017 1 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 7 · 13. April 2017 · Jahrgang 42 am Hochrhein Hohentengen Die Kinder der Kindertagesstätte Wunderfitz warten schon gespannt auf den Osterhasen.

2 Nr. 7 / 2017 Gemeinde Hohentengen am Hochrthein – Landkreis Waldshut Bekanntmachung Satzung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Hohentengen a.H. -Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) – vom 29.09.2016 Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 34 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) in der Fassung vom 02.03.2010 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen a.H. am 06. April 2017 folgende Änderung über die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Hohentengen a.H. vom 29. September 2016 beschlossen: § 1 Der bisherige Text des § 2 Kostenersatz wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: Soweit die Leistungen der Feuerwehr nach dem FwG nicht unentgeltlich sind, verlangt die Gemeinde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach §§ 2 und 34 FwG, sowie nach Maßgabe dieser Satzung Ersatz der entstandenen Kosten (Kostenersatz). Für Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Abs. 2 FwG in Verbindung mit § 34 Abs. 2 FwG wird grundsätzlich Kostenersatz verlangt. Daneben verlangt die Gemeinde Ersatz für die in § 34 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1-3 FwG aufgeführten Tatbestände. Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Abs. 5 bis 8 FwG erhoben. Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet. Der Stundensatz für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige bei Einsätzen im Sinne des § 34 Abs. 1 und 2 FwG wird nach Maßgabe des § 34 Abs. 5 FwG auf 13,00 € festgesetzt. Der Stundensatz für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige bei Brandsicherheitswachen sowie dem Feuersicherheitsdienst im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 FwG wird auf 10,00 € festgesetzt. Die Festsetzung der Stundensätze für Fahrzeuge erfolgt nach Maßgabe des § 34 Abs. 7 und 8 FwG. Für die in § 1 Abs. 1 und 2 der vom Land Baden-Württemberg erlassenen Verordnung Kostenersatz Feuerwehr (VOKeFw) aufgeführten Feuerwehrfahrzeuge gelten die dort aufgeführten Stundensätze. Im Übrigen werden folgende Stundensätze festgelegt: Tragkraftspritzenanhänger (TSA) 2,60 € Mehrzweckboot (MZB) 31,60 €

Nr. 7 / 2017 3 Sonstige Kosten und Auslagen im Sinne des § 34 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 bis 3 FwG werden nach tatsächlichem Aufwand bzw. Verbrauch abgerechnet. § 2 Der bisherige Text des § 3 Entstehung und Fälligkeit der Kostenersatzpflicht wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: Die Kostenersatzpflicht entsteht mit Beginn der Einsatzdauer. Die Einsatzdauer beginnt bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten. bei den Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und endet nach der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich Reinigungs- Prüfungs-, Reparatur und sonstiger Zeiten, die sich daraus ergeben, dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzbereit gemacht werden. Die Kostenersatzpflicht entsteht mit der Alarmierung der Feuerwehr bzw. mit der Überlassung der Geräte und Verbrauchsmaterialien. Die kostenersatzpflichtige Leistung endet mit der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach dem Einrücken der Feuerwehr in das Feuerwehrhaus bzw. mit der Rückgabe der Geräte. Der Kostenersatz wird durch Bescheid festgesetzt und wird einen Monat nach Bekanntgabe an den Zahlungspflichtigen fällig. § 3 Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft und ersetzt in den genannten Bereichen die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Hohentengen a.H. –Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS)- vom 29.09.2016. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 06.04.2017 Der Bürgermeister gez. Benz

4 Nr. 7 / 2017 Bekanntmachung Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Im Winkel“ im Ortsteil Günzgen, Gemarkung Stetten, Gemeinde Hohentengen am Hochrhein; Öffentliche Auslegung der Unterlagen Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat am 27.03.2017 in öffentlicher Sitzung die Planunterlagen des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Um den sehr hohen Bedarf an Wohnbauland vorwiegend der einheimischen Bevölkerung zu decken, soll das im derzeit gültigen Flächennutzungsplan nördlich der Kapellenstraße, am nordwestlichen Ortsausgang von Günzgen in Richtung Stetten, als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesene Gebiet „Im Winkel“ als Wohnbaufläche überplant werden. Das südöstlich angrenzende als Mischbaufläche ausgewiesene Areal soll bis zur Kapellenstraße in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden. Das südlich der Kapellenstraße derzeit als innerörtliche Grünfläche ausgewiesene Gebiet soll in ein Mischgebiet umgewandelt werden. Die Ausweisung als Mischgebiet erfolgt zur Anpassung an den angrenzenden Landwirt-schaftsbetrieb. Durch die punktuelle Änderung des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes soll die städtebauliche Grundlage für den im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan „Im Winkel“ geschaffen werden. Die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Stetten, OT Günzgen: Flst.-Nr. 2060, 2060/1, 2059, 2059/1, 2058/1, 2058, 2057/2, 2057/1, 2057, 2057/3, 2020, 1999, 1330/Teil, 2061 Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 14.03.2017 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: – Beschreibung und Bewertung der Umwelteinwirkungen 1. Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 2. Überschlägig ermittelte Ökopunkte des Schutzgutes Boden (Bestand) 3. Anlagebedingte Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Pflanzen/Biotope 4. Ermittlung des Kompensationsbedarfes für das Schutzgut Boden 5. Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter – Bestandsaufnahme und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes – Vermeidungsmaßnahmen – Beschreibung der Auswirkungen bei Durchführung der Planung – Einschätzung der Auswirkungen der Flächennutzungsplanfortschreibung – Kompensationsmaßnahmen.

Nr. 7 / 2017 5 Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Erläuterung zur punktuellen Änderung, der Planteile mit der vorgesehenen Änderung sowie der Umweltbericht wird von Montag, den 24. April 2017 bis einschließlich Freitag, den 26. Mai 2017 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt bei der Gemeindeverwaltung Küssaberg, Gemeindezentrum, Zimmer 39, ebenfalls aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, 79801 Hohentengen am Hochrhein oder bei der Gemeindeverwaltung, Gemeindezentrum, 79790 Küssaberg, Zimmer 26, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Hohentengen a.H., den 13.04.2017 Der Verbandsvorsitzende: gez. Benz Plan einfügen !!!!!

6 Nr. 7 / 2017 M W W 1 M 3 2 M 4 ABGANGSFLÄCHE 0.4 HA ABGANGSFLÄCHE 0.3 HA N KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN TEL:07742/92440, FAX:924420, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN Der Verwaltungsverbandsvorsitzende: M 3 4 W W M 2 1 ZUGANG WOHNBAUFLÄCHE UMWANDLUNG MISCHBAUFLÄCHE IN WOHNBAUFLÄCHE UMWANDLUNG GRÜNFLÄCHE IN MISCHBAUFLÄCHE UMWANDLUNG RESTGRÜNFLÄCHE IN MISCHBAUFLÄCHE AUSZUG FNP GVV KÜSSABERG Teilauszug Gemeinde Hohentengen a.H. Gemarkung Stetten im Ortsteil Günzgen PUNKTUELLE ÄNDERUNG M. 1:5000 Hohentengen im März 2017 Stand 14. März 2017 ZUGANG ABGANG

Nr. 7 / 2017 7 Bekanntmachung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer - vom 18. März 2003 Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 2, 8 Abs. 2 Nr. 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 06.04.2017 folgende Aufhebung der Satzung über die Zweitwohnungssteuer vom 18.03.2003 beschlossen: § 1 Aufhebung der Satzung Die Satzung zu Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 18.März 2003 wird aufgehoben. § 2 Inkrafttreten Diese Zweitwohnungssteuersatzung tritt zum 01.01.2017 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 06.04.2017 Der Bürgermeister gez. Benz Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal Bekanntmachung der Satzung über die Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 09. Oktober 2013 Die Verbandsversammlung des Schulverbands „Gemeinschaftsschule Rheintal“ hat am 27. März 2017 aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl S. 581, berichtigt S. 698) zuletzt geändert am 17.12.2015 (GBl. 2016 S. 1) und § 16 Absatz 4 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (GBl S. 408, berichtigt 1975 GBl. S. 460, 1976, GBl. S. 408) zuletzt geändert am 15.12.2015 (GBl. S. 1147) folgende Satzung über die Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 09. Oktober 2013 beschlossen:

8 Nr. 7 / 2017 § 1 Der bisherige Text des § 2 Aufwandsentschädigungen wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: (1) Der Verbandsvorsitzende und der stellvertretende Verbandsvorsitzende erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von 600,00 € pro Jahr. (2) Die Aufwandsentschädigungen werden am Ende des Jahres ausbezahlt. § 2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2016 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, 13. April 2017 Der Verbandsvorsitzende Manfred Weber Auflösung des Grundbuchamtes Hohentengen Wie bereits angekündigt, wurde zum 13.03.2017 das Grundbuchamt Hohentengen im Zuge der landesweiten Grundbuchamts- und Notariatsreform nunmehr aufgelöst. Die Grundbücher und Grundakten sämtlicher Ortsteile mussten hierfür in den letzten Wochen aus dem Rathaus geräumt und entsprechend für die Abgabe an das neu geschaffene Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim verpackt werden. In den Räumen des bisherigen Grundbuchamtes wurde eine sogenannte Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet. Dort können vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin Grundbuchauszüge gefertigt, Einsicht in das Grundbuch gewährt, sowie Unterschriften und Abschriften öffentlich beglaubigt werden. Die Grundbuchgeschäfte selbst werden künftig beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen -Grundbuchamt- erledigt. Die Kontaktdaten der 3 unterschiedlichen Stellen, welche künftig die unterschiedlichen Bereiche in der Abwicklung von Grundbuchangelegenheiten vornehmen, lauten wie folgt:

Nr. 7 / 2017 9 Die Auswirkungen der vom Land Baden-Württemberg beschlossenen Reform können mit der erwähnten Grundbucheinsichtsstelle nur teilweise abgemildert werden. Für das Verständnis bedanken wir uns. Ihre Gemeindeverwaltung Überprüfung der Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen Bitte überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Reisepass noch gültig sind. Zurzeit beträgt die Wartezeit von der Antragsstellung bis zur Fertigstellung durch die Bundesdruckerei Berlin für Personalausweise zwei bis drei Wochen, für Reisepässe drei bis vier Wochen. Bei vorläufigen Personalausweisen und Reisepässen beträgt die Wartezeit von der Antragsstellung bis zur Fertigstellung 2 Tage. Sollte Ihr Ausweisdokument demnächst ungültig werden, bitten wir Sie, beim Einwohnermeldeamt (Zimmer 1) persönlich, unter Vorlage des bisherigen Ausweises bzw. Passes sowie eines biometrietauglichen Lichtbilds, vorzusprechen. Abgelaufene Personalausweise oder Reisepässe können nicht verlängert werden. Ihr Einwohnermeldeamt. Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BadenWürttemberg informiert: Im Rahmen des FFH-Mähwiesen-Monitorings werden von Mitte April bis Ende August 2017 floristische Kartierungen durchgeführt. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Die Erfassungen werden durch private Fachbüros vorgenommen und finden ausschließlich im Außenbereich statt. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierern als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG).

10 Nr. 7 / 2017 Öffentliche Bekanntmachungen Bebauungsplan „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“ Ortsteil Kadelburg mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat der Gemeinde Küssaberg hat am 20.03.2017 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“, Ortsteil Kadelburg gebilligt und beschlossen sämtliche Unterlagen für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freizugeben. Neben der Aufstellung des Bebauungsplanes wird auch der Flächennutzungsplan für den nordwestlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes in einer punktuellen Änderung angepasst; dies wird im Rahmen eines Parallelverfahrens zum Bebauungsplan vollzogen. Mit Ausweisung der neuen Wohnbaufläche von 0,5 ha im Neubaugebiet Neunschwanz-Erweiterung sollen gleichzeitig auf Flächennutzungsplanebene bisher rechtskräftig ausgewiesene Wohnbauflächen in gleicher Größe im Ortsteil Ettikon abgetauscht werden. Der südöstliche Änderungsbereich des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes „Neunschwanz“ entspricht den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes. Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat daher am 27.03.2017 in öffentlicher Sitzung den Entwurf für das FNP-Parallel-Verfahren ebenfalls gebilligt und beschlossen sämtliche Unterlagen für die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich mit den Unterlagen zum Bebauungsplan freizugeben. Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften und die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes sind die nachstehenden Kartenausschnitte maßgebend. Die Abgrenzungen ergeben sich dabei wie folgt:

Nr. 7 / 2017 11 Die Geltungsbereiche der Bebauungsplanerweiterung bzw. 1. Änderung liegen nordwestlich am Ortsrand von Kadelburg. Der Erweiterungsbereich schließt nord-westlich an das bereits rechtskräftig ausgewiesene Neubaugebiet „Neunschwanz“ an und wird im Norden durch die Erschließungsstraße Soolweg und im Osten sowie im Süden durch die neu zu errichtete Erschließungsstraße, welche den Holunderweg und den Soolweg im Neubaugebiet miteinander verbindet, begrenzt und dehnt sich schließlich im Westen bis zu den dortigen landwirtschaftlich genutzten Grundstücken aus. Der mittels vorliegendem Verfahren zu ändernde Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“ liegt im südöstlichen Teil des dortigen Geltungsteilbereiches und wird südlich von der Schanzstraße, im Westen von der neuen Erschließungsstraße, welche durch das Neubaugebiet führt und im Osten durch ein bereits bebautes Wohnhausgrundstück begrenzt. Mit der Änderung im Südosten werPunktuelle Änderung des FNP im Bereich „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“, Ortsteil Kadelburg; Kennzeichnung als Wohnbaufläche und Fläche für sportliche Zwecke Punktuelle Änderung des FNP im Ortsteil Ettikon; Kennzeichnung als Wohnbaufläche und Fläche für sportliche Zwecke

12 Nr. 7 / 2017 den nach wie vor die Ziele des derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 2006 umgesetzt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gingen umweltrelevanten Stellungnahmen ein, die zum Teil in der Satzung, in den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung zum Bebauungsplan berücksichtigt wurden. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Umweltbericht Als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan beinhaltet der Umweltbericht Aussagen zu rechtlichen und planerischen Grundlagen, zum Bedarf an Grund und Boden, zum Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung, zu Zielen des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung, zur Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltstandes, zur Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes der Schutzgüter Boden, Wasserhaushalt, Pflanzen, Tiere, Lebensräume, Landschaftsbild und Erholungsfunktion, Klima, Menschen und Gesundheit und das Wirkungsgefüge und die Wechselwirkungen zwischen ihnen, zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen, zu geplanten Maßnahmen zur Überwachung. Schalltechnisches Gutachten zum Bolzplatz Das schalltechnische Gutachten zum nordwestlich gelegenen Bolzplatz beinhaltet Aussagen zu rechtlichen und planerischen Grundlagen zum Lärmschutz. Insbesondere wurden in ihm Aussagen zum Umfang der Nutzungszeiten des Bolzplatzes und zur Ausgestaltung des Lärmschutzwalles getroffen. Eingegangene Stellungnahmen von Fachbehörden Die aus den eingegangenen Stellungnahmen vorliegenden umweltbezogenen Informationen können im Rahmen der Planoffenlage zusammen mit den auszulegenden Unterlagen gleichzeitig eingesehen werden. Diese beziehen sich auf die Themenbereiche Geotechnik, Bodenschutz, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Oberflächengewässer, Bergbau, Geotopschutz, Altlasten, Naturschutz, Wasserschutz sowie Brandschutz und Straßenbau. Ziel und Zweck der Planung Mit Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Neunschwanz“ vom 13.11.2015 konnte die Gemeinde Küssaberg die letzte im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesene Erweiterungsfläche im Nordwesten von Kadelburg überplanen. Die Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet „Neunschwanz“ sind seit September 2016 abgeschlossen. Während des Grundstückerwerbes, welcher im Rahmen der Neubaugebietsausweisung für den Bebauungsplan „Neunschwanz“ erfolgte, konnte die Gemeinde Küssaberg ebenso die Grundstücksabschnitte für die im Norden geplante Erweiterung des Baugebietes Neunschwanz erwerben und möchte diese Fläche nun ebenfalls überplanen. Da diese Flächen derzeit noch nicht im Flächennutzungsplan als potenzielle Wohnbauflächen festgesetzt sind, soll die Überplanung dieses Erweiterungsgebietes über ein FNP-Parallelverfahren erfolgen. Mit dem Erweiterungsgebiet soll schließlich vor allem der sehr hohe Bedarf an Wohnbauland, vorwiegend aus der einheimischen Bevölkerung,

Nr. 7 / 2017 13 gedeckt werden; die sehr hohe Nachfrage an Wohnbauland aus der eigenen Bevölkerung machte sich bereits während des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan „Neunschwanz“ im Jahr 2015 bemerkbar. Mit dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Neunschwanz“ konnte die Gemeinde Küssaberg aufgrund der ebenso wichtigen Planung von Mehrfamilienhäusern (Mietwohnungsbau) im Hinblick auf die Ziele der Landesregierung, Flächen zu sparen, lediglich 9 Einfamilienwohnhausgrundstücke ausweisen, welche für die Bewerberanzahl nicht einmal annähernd ausreichen. Mit der nördlichen Erweiterung, sollen nunmehr weitere 10 Einzelhausgrundstücke entstehen; die Festlegungen auf eine möglichst lockere Bebauung (ohne Reihenhäuser z.B.) resultiert aus den klimatischen Empfehlungen des Stallklimadienstes vom Regierungspräsidium, welcher hier zur Beurteilung der Abstände zu den bestehenden landwirtschaftlichen Anwesen im Verfahren mit beteiligt wurde. Der westliche Erweiterungsbereich, soll ebenso, wie der westliche Teil des Neubaugebietes „Neunschwanz“ mit einem Grünstreifen (Versickerungsfläche) und einem Erdwall zu den im Westen angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücken abgegrenzt werden. Nordwestlich, direkt angrenzend an die dort bereits bestehende Erschießungsstraße „Soolweg“ und hinter dem Erdwall in Richtung der dort befindlichen landwirtschaftlichen Anwesen, ist zudem die Errichtung einer Sonderfläche für sportliche Zwecke zur Anlage eines Bolzplatzes geplant. Dieser Bolzplatz ist über einen neu anzulegenden fußläufigen Weg, welcher durch den geplanten Grünstreifen entlang der Baugebiete führt, zugänglich und soll den voraussichtlich zu entfernenden Bolzplatz (Bebauungsplanverfahren Steinäcker/Steinwiesen) in der Steinäckerstaße ersetzen. Im südlichen Teil des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes „Neunschwanz“ sind Änderungen hinsichtlich der Fläche für Tiefgaragen, Garagen und Stellplätze aufgrund der im Rahmen der Erschließungsplanung nachträglich festgesetzten durchgängigen Gehwegplanung entlang der dortigen Erschießungsstraßen Holunderweg und Schanzstraße, geplant. Die Fläche für Tiefgaragen, Garagen und Stellplätze muss um 0,5 m in Richtung Baufenster verkleinert werden, damit schließlich ein durchgängiger Gehweg in diesem Bereich realisiert werden kann. Außerdem wurde das Baufenster im Zuge dessen nochmals linear leicht angepasst. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung, sowie Entwurf zum Umweltbericht, das Lärmschutzgutachten und die Informationen zu umweltbezogenen Themen als auch die Unterlagen zur punktuellen Flächennutzungsplanänderung werden von Montag, 10.04.2017 bis einschließlich Montag, 22.05.2017 im Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum, vor dem Zimmer 39 für Jedermann frei zugänglich während der üblichen und bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Offenlage wird im Rathaus Küssaberg, Zimmer 39 Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben, bzw. können dort Anregungen vorgebracht werden. Von Donnerstag, 13.04.2017 bis einschließlich Montag, den 22.05.2017 wird außerdem parallel die Erläuterung zur punktuellen Flächennutzungsplanänderung bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9/2 öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist wird auch dort Gelegen-

14 Nr. 7 / 2017 heit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben, bzw. können dort Anregungen zur Flächennutzungsplanänderung vorgebracht werden. Innerhalb Auslegungsfrist können auch schriftliche Anregungen vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Küssaberg,13.04.2017 Manfred Weber, Bürgermeister Die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein sucht für ihre Kindertagesstätten eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter die/der die Kinder, die an der Ganztagsbetreuung teilnehmen, mit dem Kindergartenbus von den Kindertagesstätten in Herdern und Lienheim abholt und zur Kindertagesstätte nach Hohentengen bringt. Der Beschäftigungsumfang beträgt ca. 3 Stunden pro Woche. Wollen Sie sich näher informieren, dann setzen Sie sich mit der Leiterin unserer Kindertagesstätte Hohentengen, Frau Margot Schneider, Telefon 07742/85390 oder Email: kiga-hohentengen@hohentengen.net in Verbindung. Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG informiert: AN-/Abmeldungen Es kommt immer wieder zu Rückfragen bei An/Abmeldungen für Strom. Wir bitten Sie, uns folgende Daten zeitnah und schriftlich mitzuteilen: Einzug/Auszug zum: _______________ Persönliche Daten/alte + neue Adresse Zähler-Nr. _______________________ Zählerstand bei Ein-/Auszug (kWh) Teilen Sie uns wenn möglich den Vermieter, bzw. den Nachmieter mit. Bitte beachten Sie, dass die Ummeldung auf dem Rathaus nicht automatisch eine Meldung an uns bedeutet Formulare finden Sie unter: www.evkr-gmbh.de Bei Fragen melden Sie sich bitte unter: (07742 – 935 231), service@evkr.net Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal

Nr. 7 / 2017 15 Verschiebung der Müllabfuhr an den Osterfeiertagen Aufgrund der Osterfeiertage wird die Müllabfuhr entsprechend der üblichen Feiertagsregelung um jeweils einen Tag wie folgt verlegt: von Ostermontag, den 17.04.2017 auf Dienstag, den 18.04.2017 Innovationen gesucht! Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg – Dr. Rudolf-Eberle-Preis – 2017 Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg schreibt auch in diesem Jahr wieder den renommierten Innovationspreis des Landes BadenWürttemberg, den Dr. Rudolf-Eberle-Preis, aus. Mit dem Preis sollen kleine und mittlere Unternehmen für ihre herausragenden Bemühungen bei der • Entwicklung neuer Produkte, technischer Verfahren oder technologischer Dienstleistungen oder • Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen ausgezeichnet werden. Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung, die • ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und • mit nicht mehr als 500 Beschäftigten • einen Jahresumsatz bis zu 100 Mio. Euro erzielen. Hinweis: Bestehen bei einem Unternehmen Mehrheitsbeteiligungen mit anderen Unternehmen, so ist der Umsatz der Unternehmensgruppe maßgebend. Ingenieurbüros müssen in Deutschland produzieren lassen. Die Bewerbungen werden von einem hochkarätigen Preiskomitee nach folgenden Kriterien bewertet. • technischer Fortschritt • besondere unternehmerische Leistung • nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg Alle drei Bewertungskriterien müssen erfüllt sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für den traditionsreichen und etablierten Landesinnovationspreis stellt das Land ein Preisgeld von insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus lobt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH (MBG) im Rahmen des Innovationspreiswettbewerbs einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der sich gezielt an junge Unternehmen richtet.

16 Nr. 7 / 2017 Bewerbungen um den Landesinnovationspreis werden ausschließlich online unter https://bewerbung.innovationspreis-bw.de bis 31. Mai 2017 entgegengenommen. Um möglichst viele qualifizierte Bewerbungen zu erhalten, bitten wir um Ihre Unterstützung bei der Teilnehmerakquisition. Die Ausschreibungsunterlagen und weitere Informationen zum Landeswettbewerb sind auch im Internet unter http://www.innovationspreis-bw.de abrufbar. Den Text der Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sowie das Logo des Wettbewerbs als Grafikdatei finden Sie ebenfalls dort. Beides können Sie für einen Hinweis auf Ihrer Internetseite verwenden. Europa erleben – Jugendbegegnung in Cassino / Italien Vom 28.07.-12.08.2017 findet eine Jugendbegegnung in Cassino in Italien statt. Dieses Angebot des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 20 Jahren, die diesen Sommer nicht nur etwas erleben, sondern sich auch engagieren möchten. Informationen zu diesem Projekt und weiteren Angeboten im Bereich der Jugendarbeit im Sommer 2017 erhalten Sie beim Landesverband Baden-Württemberg unter der Telefonnummer 07531-9052-0 oder per mail an heike.baumgaertner@volksbund.de Familienzentrum Hochrhein, Lauchringen Das aktuelle umfangreiche Programm des Familienzentrums finden Sie auf der Homepage: www.faz-hochrhein.de. Die Leiterin Ulla Hahn ist unter E-Mail: u.hahn@faz-hochrhein.de oder Telefon: 07741 / 96 799 23 zu erreichen. Veranstaltungskalender 13. April 2017 Saujasse, FFW Lienheim, (Halle Lienheim) 14. April 2017 Ostereierschießen, Schützenverein Bergöschingen 23. April 2017 Kirchenkonzert Musikverein Lienheim und Kirchenchor Lienheim 25. April 2017 19.00 Uhr Das System der Schikane; StollVITA Stiftung im Haus der Stiftung Brückenstraße 15 Waldshut 28./29. April 2017 T heaterabende KunstStoff Ensemble (Mehrzweckhalle Hohentengen) Offene Treffs im Landkreis Waldshut Ein kostenfreies Angebot für Eltern mit Kindern im vorschulischen Alter. Vielleicht suchen Sie Kontakt zu Familien und möchten sich gerne mit anderen Eltern über deren Erfahrungen austauschen? Oder Sie wünschen sich Tipps zur Erziehung? Im Landkreis Waldshut gibt es acht Offene Treffs an den Standorten:

Nr. 7 / 2017 17 Bad Säckingen, Klettgau, Küssaberg-Kadelburg, Lauchringen, Lottstetten, Murg, Stühlingen und Waldshut-Tiengen. Jeder Offene Treff wird von einer Fachkraft geleitet. Kontaktdaten und weitere Informationen zu den einzelnen Offenen Treffs finden Sie unter: www.familien-plus.de: Frühe Hilfen - Betreuung/Förderung - Familienbegleitende Angebote Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt GRÜNDONNERSTAG die drei österlichen Tage von Leiden, vom Tod, von der Grabesruhe und von der Auferstehung des Herrn Donnerstag, 13.04.2017 19.00 Uhr Messe vom Letzten Abendmahl mit Fußwaschung in Hohentengen KARFREITAG Fast- und Abstinenztag - Die Feier vom Leiden und Sterben Christi Freitag, 14.04.2017 10.00 Uhr Karfreitagsliturgie in Hohentengen 10.00 Uhr Kinderkreuzweg im Pfarrheim St. Maria in Hohentengen. Gemeinsamer Beginn in der Pfarrkirche. OSTERSONNTAG Sonntag, 16.04.2017 05.00 Uhr Auferstehungsfeier in Lienheim mit Kirchenchor, Beginn am Osterfeuer, Segnung der Ostergaben. Nach der Auferstehungsfeier gibt es in der Lienheimer Halle ein Frühstück,dazu sind alle recht herzlich eingeladen. 10.00 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen mit Tauffeier mitgestaltet vom Kirchenchor, Segnung der Ostergaben OSTERMONTAG Montag, 17.04.2017 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Stetten mit Kirchenchor, Segnung der Ostergaben Sonntag, 23.03.2017 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen 18.00 Uhr Kirchenkonzert in Lienheim Erstkommunion Am Donnerstag, 27.04.2017 von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr Probe der Erstkommunionkinder aus Lienheim in der Kirche. Von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr Probe der Erstkommunionkinder aus Hohentengen in der Kirche. Kirchenchor St. Oswald – Kirchenkonzert mit Musikverein Der Kirchenchor St. Oswald und der Musikverein Lienheim gestalten gemeinsam am Sonntag, 23. April um 18.00 Uhr ein Kirchenkonzert. Dazu möchten wir alle recht herz-

18 Nr. 7 / 2017 lich einladen. Bei einen gemütlichen Ausklang sorgt anschließend der Kirchbauverein für das leibliche Wohl. Krankenkommunion Am Donnerstag 27.04.2017 ist in Hohentengen und Lienheim Krankenkommunion durch Pfarrer Marcus Maria Gut,in Rheinheim mit Gemeindereferent Reinhard Lang und in Kadelburg mit Herrn Paul Stoll. Krabbelgruppe Käfer (Alter ab 6 Mon.) Treffpunkt jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Stefanie Fischer, Tel. 07742/9260145. Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung Emaile Adresse: hohentengen@se-ch.de, Internet: www.se-st-christophorus.de - das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr besetzt. Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: Immer am ersten Freitag des Monat von 18.00 – 19.00 Uhr. Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966 Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Gottesdienste in der Karwoche und an Ostern, Bergkirche, Kadelburg: Ökumenischer Kreuzweg der Jugend, 12.04.2017, 17.00 Uhr Am Mittwoch, den 12. April sind Konfis und Jugendliche eingeladen, den Ökumenischen Kreuzweg der Jugend mitzufeiern. Beginn ist um 17.00 Uhr in der Bergkirche in Kadelburg. Karfreitag, 14.04., 10.10 Uhr Gottesdienst zum Karfreitag (Kaiser) mit Abendmahl parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe. Dieser Gottesdienst lädt ein, der Botschaft vom Kreuz zu begegnen. Ostersonntagmorgen, 16.04., 6.00 Uhr Einladung zur Feier des Ostermorgens Der Gottesdienst beginnt am Osterfeuer vor der Bergkirche und geht dem Geheimnis der Auferstehung in der Morgendämmerung an verschiedene Stationen im Freien und in der Kirche nach. Er ist für Erwachsene und Kinder gleichermaßen gedacht. Ostermontag, 17.04., 10.10 Uhr Gottesdienst (Kaiser), parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe Osterfrühstück-Vorbereitung Die Osterfrühstück-Vorbereitung findet am Karsamstag, 15.04. ab 10.00 Uhr im Bonhoefferhaus statt. Kontakt B. Dammenhayn-Scott 07741-62263 Ostermorgen-Vorbereitung für Kinder Kinder und Jugendliche, die den Ostermorgen mitgestalten möchten, treffen sich zur Vorbereitung mit Pfarrerin Kaiser am Karsamstag, 15.04.,von 10.00 – 12.00 Uhr bei der Bergkirche. Am besten telefonisch oder per mail anmelden.

Nr. 7 / 2017 19 Sonntag, 23.04.2017, 10.10 Uhr Gottesdienst (Heinrich Bährle, Prädikant), parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe. Sommerfreizeit auf der Insel Sardinien Die große Sommerfreizeit für Jugendliche im Alter von 12-17 Jahren geht 2017 vom 06.08. - 19.08. 2017 in ein Camp auf die Insel Sardinien direkt ans Meer. Infos und Anmeldung über das Pfarramt. Angebote der Kirchengemeinde in Hohentengen: Mittagstisch „Essen für Leib und Seele“: 03. Mai An jedem ersten Mittwoch im Monat ist wieder das Mittagessen in geselliger Runde ab 11.00 Uhr im Restaurant Saloniki. Anmeldung bei Gisela Kaminski: 07742/1760. Im Dietrich-Bonhoeffer-Haus (DBH) in Kadelburg, im Spitz 2 verschiedene Eltern-Kind Gruppen: bei Interesse im Pfarramt melden. Naturmäuse: Mo+Di, 8.30 Uhr - 12.15 Uhr, betreute Kleinkindgruppe. Kinderbistro: Di ab 12.00 Uhr, anschließend an die Schule oder den Kindergarten bis 15.00 Uhr. Mittagessen in Gemeinschaft „mit Spaß und Tradition“. Betreuungsteam Kinderbistro: Mithilfe bei der Hausaufgabenbetreuung, kreative Angebote oder im Kochteam unter Anleitung eines Kochs. Gitarrengruppe: Die Gitarrengruppe trifft sich montags, wöchentlich um 20.00 Uhr. Gegenstandslose Meditation Im Stile des ZEN: donnerstags, 14-tägig, immer in der geraden Woche, um 19.30 Uhr im DBH. Auskunft: Alexander Rutschmann, Tel. 07742 7315. Frauenkreis: 1x monatlich lädt der Frauenkreis ins Bonhoefferhaus zum Gespräch ein. Interessierte Frauen sind herzlich willkommen. Kontakt: Dr. Sabine Jacobi: 07741-686550 Ökumenischer Männerkreis: 15.05. 20.00 Uhr DBH, „Luther, wie man ihn nicht kennt“, Pfarrerin Andrea Kaiser Trauercafe Das Trauercafe lädt am Mittwoch, den 17.05.2017 um 15.00 Uhr zum Gespräch bei Kaffee und Kuchen und zwangloser Atmosphäre ins Bonhoefferhaus ein. Storchencafe ein Treffpunkt für Mütter mit Babys, man kann Kontakte knüpfen und sich austauschen (Donnerstags) Leitung: Gisela Haberstock: 07741 606772 Zwillingseltern-Kinder-Treff Immer donnerstags, 14-tägig ist Zwillingseltern-Treff ins Bonhoefferhaus ein. Beginn 10.00 Uhr. Kontakt: Melanie Haberstock: 07741 3800 Kurs „Familientraining - Atempause für Eltern“: Neuer Kurs Ein neuer Kurs startet nach den Osterferien, immer dienstags, 20.00 Uhr, wöchentlich, 10x. Infos über aktuelle Kurse bei Beate Harmel, Tel: 07751 700 959

20 Nr. 7 / 2017 Bildungs- und Lernangebot für Kinder: Mathe und Englischtraining mit KUMON Information bei: Rosszita Baumann: 07741-8070755 Aktuelle Veranstaltungen über www.bergkirche-kadelburg.de Evangelisches Pfarramt, Andrea Kaiser, Pfarrerin Im Spitz 3, 79790 Küssaberg Tel: 07741/ 3613, oder 015152591888, Bergkirche@web.de Sekretariat Susanne Böger: Di, Mi, Do, Fr: 10.00 -12.00 Uhr Alt-Katholische Kirchengemeinde Gottesdienstordnung und andere wichtige Termine Donnerstag, 13. April 2017 Gründonnerstag „Tut dies zum meinem Gedächtnis“ Hohentengen 19.00 Uhr Feier des letzten Abendmahl mit Fußwaschung und Ölberg-Meditation Freitag, 14. April 2017 Karfreitag „Er ist den Weg bis zum Ende gegangen“ Lottstetten, 15.00 Uhr Liturgie von Leiden und Sterben Jesu, um Blumensträuße zur Schmückung und Verehrung des Kreuzes wird gebeten Samstag, 15. April 2017 Karsamstag Grabesruhe Die Feier der Osternacht beginnt erst nach Einbruch der Dämmerung Dettighofen 20.30 Uhr Feier der Osternacht mitgestaltet von der Chorgemeinschaft Sonntag, 16. April 2017 Ostern Auferstehung des Herrn Hohentengen 11.00 Uhr Eucharistiefeier „… denn Gott war mit ihm“ Erzingen 17.00 Uhr Eucharistiefeier in der Seniorenresidenz „Apfelblüte“ Montag, 17. April 2017 Ostermontag Bleibe bei uns, Herr“ Lottstetten 10.00 Uhr Eucharistiefeier, Gedenken der verstorbenen Emma Sprattler Freitag, 21. April 2017 Vorbereitung auf die Feier der Erstkommunion Dettighofen 16.00 Uhr Basteln der Kommunionkerzen Sonntag, 23. April 2017 2. Ostersonntag – Weißer Sonntag Dettighofen 10.00 Uhr Feier der ERSTKOMMUNION von: Ariane Hoegee, Lian Hoegee, Maximilian Kaiser, Ruben Paul Schäuble, Gedenken der Verstorbenen: Frieda Bägi, Paula Rutschmann, Ernst Spitznagel

Nr. 7 / 2017 21 Info: 07742 92340 Das Team der Sozialstation wünscht Ihnen frohe Ostern.  Ambulante Pflege  Tagespflege  MenüMobil  Dorfhilfe  Betreuungsgruppen Ideengarten-Unteralpfen 07755 - 919 743 Verkaufshalle-WT-Tiengen 07741-640 9003 Grabmale Hochrhein (Ende des amtlichen Teils)

22 Nr. 7 / 2017 Techniker für die Kaiserbühne im Kaiserstuhler Amtshaus Für unseren Theaterbetrieb suchen wir per sofort eine Technik-affine Person mit Interesse am Kulturbetrieb in einem kleinen Theater. Aufgabengebiet: • Unterhalt, Reparatur und Einkauf (Ersatz, Neuanschaffungen) der technischen Theaterinfrastruktur (Licht und Ton) • Auflistung Inventar und Nachführung • Budgetkontrolle Infrastruktur Raum und Technik • Unterhalt und Pflege Theaterraum (Podeste, Bestuhlung) und Garderobe • Technische Betreuung von Gastspielen und Vermietungen – Technischer Abenddienst in Absprache mit Gruppen, Künstlern und Mietern – Raumübergaben und Besichtigungen Wir freuen uns über begeisterungsfähige Personen mit den entsprechenden Qualifikationen, die Spass am Aufbau und Betrieb einer kulturellen Begegnungsstätte haben. Es erwartet Sie eine vielfältige Tätigkeit in einem Kleinpensum, die auch finanziell abgegolten wird. Für Auskünfte und Details melden Sie sich bitte bei Karin Preisig, Telefon +41 44 858 28 42 oder Claudia Meierhofer, Telefon +41 44 858 28 63, claudia.meierhofer@kaiserbuehne.ch www.kaiserbuehne.ch muelhaupt immobilien ZU VERKAUFEN - älteres Wohnhaus - Klettgau-Griessen, Areal 803 m², 5 Zi., Wfl. ca. 137 m², teilunterkellert, Garage, kl. Schopf, sofort frei, keine EA Pflicht 158.000,- € ZU VERMIETEN Waldshut, 4,5 Zimmer-Wohnung, ca. 108 m², EBK, Abstellraum, Gäste/WC, Bad, Balkon, frei nach Absprache, KM 970,- € + NK 250,- € + 2M Kaution, Garage 80,- €, EA-V,129 kWh, Gas, BJ2012 immobilien-muelhaupt Mülhaupt Ute 79771 Klettgau Mobil: 0172-35 911 35  07742-91390 www.immobilien-muelhaupt.de info@immobilien-muelhaupt.de

Nr. 7 / 2017 23 Claudia‘s Nähstube mit Selbstgenähtem und -gestricktem sowie Änderungsschneiderei. Stoll‘s Bauernladen Backwaren, Obst, Gemüse, Eier und Bioland-Käse direkt vom Erzeuger. Frisch gepresster Apfelsaft und frisches Eis. Günter‘s Grill Es wird heiß gebrutzelt! Gegrilltes und Gekühltes. Jasmin‘s Feinkost getrocknete Tomaten, Oliven, Käse, eingelegte und gefüllte Spezialitäten Gaststände, auch gerne von Vereinen, sind jederzeit herzlich willkommen. Anmeldung unter Tel. 0 77 42 / 853-60 bei Theresa Hüsler. Besuchen Sie uns freitags von 10 bis 13 Uhr auf dem Rathausplatz Wochenmarkt Hohentengen

24 Nr. 7 / 2017 Wir laden Sie herzlich ein zu unserem 1. Mai-Hock an der Guggenmühle Ab 11.00 Uhr – Mittagessen – Kaffee und Kuchen Ihr Ortsverein Hohentengen Vorschau: 7. und 8. Juli: Hohentengener Filmnächte www.spd-hohentengen-am-hochrhein.de Norbert Mülhaupt & Söhne Bestattungen und Überführungen 79790 Küssaberg-Dangstetten, Langackerweg 28 Tel. 07741 / 62215 oder 0171 422 51 02 Fax 07741 / 670837

Nr. 7 / 2017 25 1995 natursteine grabmalehandgefertigt und einzigartig bildhauer & steinmetzarbeiten restaurierungen zum aggensell eins klettgau-erzingen telefon 07742 54 24 www.boll-eisele.de SEIT

26 Nr. 7 / 2017 Erinnerungen sind kleine Sterne, die tröstend in das Dunkel unserer Trauer leuchten. FRANZ JOSEF HARTEL 7. 6. 1933 - 17. 3. 2017 In stiller Trauer haben wir von unserem Ehemann, Vater und Großvater Abschied genommen. Er ist nach kurzer Krankheit verstorben. Die Beisetzung fand im engen Familien- und Freundeskreis statt. In liebevoller Erinnerung, Gertrud und Michael Hartel Dr. Robert Hartel und Familie

Nr. 7 / 2017 27 Verloren! Graue CMP-Jacke mit Kapuze, Wollfilz-Optik, innen Orange, im Auenweg verloren. Telefon 0 77 42 / 853-90 Zuverlässige Reinigungskraft gesucht in Hohentengen, 2 Stunden pro Woche, gute Bezahlung. Per sofort oder Vereinbarung Telefon 0 77 42 / 14 10 oder AB Mobil 0171/ 955 38 25 0041 76 / 324 37 43 A A A A Gründonnerstag Sau-Jass Beginn: 20:00 Uhr 4 Durchgänge Attraktive Preise Auf Ihr Kommen freut sich: Freiwillige Feuerwehr Lienheim 13. April 2017 Halle Lienheim Ideengarten-Unteralpfen 07755 - 919 743 Verkaufshalle-WT-Tiengen 07741-640 9003 Grabmale Hochrhein Landgasthof Hirschen Rheintalstraße 13 · 79801 Lienheim Tel. 0 77 42 / 76 35 oder 85 82 66 Fax 0 77 42 / 73 25 Email info@hirschen-lienheim.de Wir suchen ab sofort oder nach Vereinbarung Teilzeitkraft für: Etagen-/Thekendienst Wochentage nach Vereinbarung und 1 bis 2 Wochenenden im Monat (Führerschein Klasse B von Vorteil) Bitte melden Sie sich bei Frau Knuth oder Herrn Kuno Tel. 0 77 42 / 76 35 oder 85 82 66, oder senden Ihre Bewerbung per Post an o.g. Adresse oder per Email an info@hirschen-lienheim.de

28 Nr. 7 / 2017 Informationen für Grenzgänger? Wir beraten Sie gerne. Als Grenzgänger privat krankenversichert? Wir prüfen Für Sie kostenlos, ob eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Rufen Sie uns einfach an. Versicherungsbüro Mayer GbR Bergstraße 1 79801 Hohentengen Telefon 07742 5882 mayer.gbr@ wuerttembergische.de weit und breit nichts Besseres! Nähzentrum Handarbeits-Studio HUG RiesenAuswahl super günstig Nähmaschinen Verkauf aller Marken - Fabrikate WT-Tiengen - Hauptstr. 16 City Haus UG - Tel. 07741- 2436 ... soweit das Auge reicht ... auf über 500 qm Reparatur- Annahme aller Fabrikate

Nr. 7 / 2017 29 Ihr persönlicher Ansprechpartner in Hohentengen, Lauchringen und Dangstetten Wolf Dietrich Duttlinger Telefon 0 77 41 / 91 39 52 Mobil 0172 / 765 33 21 wolf-dietrich.duttlinger@kobold-kundenberater.de wir schaffen verbindung www.hochrheinnet.de Immer noch kein schnelles Internet? Wechsle jetzt und erlebe pure Bandbreite! Hol dir dein NET! Günstig an Bastler abzugeben: MTD Aufsitzmäher zum Mulchen geeignet. € 150,– Neue Batterie und neues Messer. Telefon 0 77 42 / 61 33

30 Nr. 7 / 2017 Wichtige Telefonnummern Mitteilungsblatt Nächste Ausgabe: 27. April 2017 Annahmeschluss: 21. April, 12.00 Uhr Inserate: Druckstudio Feser 0 77 42 / 92 32-0 mitteilungsblatt@feser.de Polizei 110 Polizei Waldshut 0 77 51 / 83 16-0 Notruf 112 (Notarzt, DRK Feuerwehr) Krankentransport (ohne Notfall) 0 77 51 / 19 222 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Allgemeinarzt, Zahnarzt außerhalb der Sprechzeiten 01805 / 19 292 430 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 01803 / 222 555-30 Vergiftung, Behandlungszentrum Freiburg 0761 / 27 04-361 DRK-Fahrdienst (mobiPlus, Hausnotruf) 0800 / 00 79 761 DRK Hausnotruf - Info: 0 7751 / 87 35-55 DRK-Dienste für Senioren 0 77 41 / 969 77 10 Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen: 0 77 41 / 91 35 44 Apotheken-Notdienst www.lak-bw.notdienst-portal.de Flugverkehr Beschwerden: Abweichungen, ungewöhnliche Flugmanöver: Lärm-Hotline 0041 43 81 62 131 Fax 0041 43 81 64 780 Mitteilungsblatt Redaktion / Amtlicher Teil Telefon 0 77 42 / 853-0 info@hohentengen-ah.de Soziale Dienste Sozialstation Klettgau-Rheintal Telefon 0 77 42 / 92 34-0 Caritasverband Hochrhein 0 77 51 / 8011-0 Diakonisches Werk Hochrhein, Waldshut Telefon 0 77 51 / 83 04-0 Familienberatung beim Landratsamt Telefon 0 77 51 / 86-44 01 Frauen- und Kinderschutzhaus Kreis WT Telefon 0 77 51 / 35 53 “Donum vitae” Schwangerschaftsberatung Telefon 0 77 51 / 89 82 37 Offene Beratung “Courage” Telefon 0 77 51 / 91 08 43 Deutscher Kinderschutzbund OV Waldshut Telefon 0 77 51 / 67 27 24 Anonymes Sorgentelefon (Erwachsene) Telefon 0800 / 111 01 11 Anonymes Sorgentelefon (Kinder/Jugendl.) Telefon 0800 / 111 03 33 Hospitzdienst Hochrhein e.V. Telefon 0 77 51 / 80 23 33 Tierschutzverein Waldshut e.V. Telefon 0 77 41 / 68 40 33 Tierheim Steinatal Notruf 0151 / 55 41 47 85 Postagentur Telefon 0 77 42 / 853-52 Öffnungszeiten Mo–Mi, Fr 09.00–12.00 15.00–17.00 Do 09.00–12.00 15.00–18.00 Sa 09.30–12.00

Nr. 7 / 2017 31 Bürgermeisteramt Postanschrift: Kirchstraße 4 79801 Hohentengen a. H. E-mail info@hohentengen-ah.de Telefon Zentrale 0 77 42 / 853-0 Telefax 0 77 42 / 853-15 Haupt-/Bauamt 0 77 42 / 853-20 Rechnungsamt 0 77 42 / 853-41 Gemeindekasse 0 77 42 / 853-40 Grundbuchamt 0 77 42 / 853-30 Standesamt 0 77 42 / 853-31 Einwohnermeldeamt 0 77 42 / 853-60 Fremdenverkehr 0 77 42 / 853-50 Forstverwaltung 0 77 42 / 45 32 Öffnungszeiten Mo–Mi, Fr 08.00–12.00 Do 14.00–18.00 In Sterbefällen auch außerhalb der Öffnungszeiten. Gemeindewerke Hohentengen Wasser- und Nahwärmeversorgung Störungsdienst – während der Dienstzeit Telefon 0 77 42 / 853-80 oder 0 77 42 / 853-0 Störungsdienst - außerhalb der Dienstzeit Telefon 0151 / 17 24 62 18 Verbrauchsabrechnungen Abrechnungen, Zählerablesungen, Kasse Telefon 0 77 42 / 853-80 Energieversorgung Klettgau Rheintal Stromversorgung - www.evkr-gmbh.de Störungsdienst – während der Dienstzeit Telefon 0 77 42 / 935 231 (tagsüber) und 0151 / 21 28 81 46 Störungsdienst - außerhalb der Dienstzeit Telefon 0151 / 21 28 81 46 MKTH GmbH - TV/Internet/Telefon Störungen und Abrechnungen Montag–Freitag 08.00–12.00 Uhr Telefon 0 77 42 / 926 00 00 Eigenbetrieb Moderne Kommunikationstechnologie Glasfaserkabel / Hausanschlüsse Telefon 0 77 42 / 853-85 Einrichtungen Besuchsdienst Telefon 0 15 25 / 707 07 73 Bauhof Telefon 0 77 42 / 853-70 Kläranlage Telefon 0 77 42 /69 20 Kindergärten Hohentengen 0 77 42 / 853-90 Herdern 0 77 42 / 77 10 Lienheim 0 77 42 / 41 80 Schulen Hohentengen 0 77 42 / 92 99 00 Lienheim 0 77 42 / 73 34 Mehrzweckhalle Hohentengen Hausmeister 0151 / 14 70 57 46 Mehrzweckhalle Lienheim Hausmeisterin 0 77 42 / 64 02 Schwimmbad / Camping Camping Hohentengen 0170 / 705 78 32 Bad Hohentengen 0 77 42 / 18 41 Camping Herdern 0 77 42 / 16 80 Camping und Bad Lienheim 0 77 42 / 61 72 Bankverbindungen Gemeinde Volksbank Hochhrein BIC GENODE61WT1 · IBAN DE11 6849 2200 0005 0054 00 Sparkasse Hochrhein BIC SKHRDE6WXXX · IBAN DE89 6845 2290 0011 0080 75 Gemeindewerke Volksbank Hochrhein BIC GENODE61WT1 · IBAN DE10 6849 2200 0005 0054 18 Sparkasse Hochrhein BIC SKHRDE6WXXX · IBAN DE95 6845 2290 0011 5000 48

32 Nr. 7 / 2017 Exzellente Engelhof Weine zum Osterfest für Sie ... am Hochrhein zieht der Frühling ein und lockt mit vielen kulinarischen Köstlichkeiten wie dem ersten jungen Spargel. Was könnte dazu besser munden als herrlich frische Engelhof-Weine. „Auf dem Weingut Engelhof an der schweizer Grenze ist Weingeschichte Familiengeschichte” Besuchen Sie uns: Samstag 22. April von 14 – 18 Uhr Sonntag 23. April 14 -17 Uhr im ENGELHOF WEINFORUM „ÖFFENTLICHE „FRÜHJAHRSWEINKOST“ Freuen Sie sich über die ersten knackig frischen 2016er und vorzüglich gereifte Burgunder und das nette, ungezwungene Ambiente. Eintritt frei. Südlichstes Weingut Deutschlands Wein- und Sektgut Engelhof 79801 Hohentengen/Hochrhein Telefon +49 (0) 7742 7497 www.engelhof.de

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