Mitteilungsblatt Nr. 8 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 27. April 2017.

Nr. 8 / 2017 3 Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung am 27. März 2017 in öffentlicher Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 143.000 € davon im Verwaltungshaushalt 143.000 € im Vermögenshaushalt 0 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000 € § 3 Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage wird auf 5.000 € festgesetzt. Hohentengen a.H., 27. März 2017 Manfred Weber, Verbandsvorsitzender Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde vom Landratsamt Waldshut mit Schreiben vom 05.04.2017 bestätigt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit von Dienstag, 02. Mai 2017 bis Mittwoch, 10. Mai 2017, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Rechnungsamt, Zimmer OG 21 und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Manfred Weber, Verbandsvorsitzender

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