Mitteilungsblatt Nr. 8 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 27. April 2017.

6 Nr. 8 / 2017 II. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Waldshut als Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 121 Abs. 2 GemO am 17.03.2017 bestätigt. Gleichzeitig wurden die erforderlichen Genehmigungen erteilt. III. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO vom 28. April 2017 bis 09. Mai 2017, je einschließlich, während der Dienststunden im Rathaus Hohentengen, Rechnungsamt, Zimmer Nr. 7 zur öffentlichen Einsicht aus. Die Verbandsvorsitzende: Marion Frei Bürgermeisterin Fundsache Bei der Gemeindeverwaltung wurde dieses Mountainbike der Marke „Spirit“ abgegeben Wir bitten diejenigen, die dieses Mountainbike vermissen beim Fundamt, Zimmer 1, vorzusprechen oder sich per Telefon bei Frau Hüsler 07742/853-60 zu melden. 12. Europäische Impfwoche vom 24. bis 30. April 2017 Jetzt Masernimpfung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen nachholen Impflücken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen können zu Masernausbrüchen führen. Junge Menschen sind gerne unterwegs und reisen viel. Dadurch haben sie ein besonderes Risiko sich und andere mit Masern anzustecken. Darauf weist das Gesundheitsamt aus Anlass der Europäischen Impfwoche 2017 hin. Zwar sind die Masernimpfquoten der 4-bis 5-jährigen Kinder in Baden-Württemberg angestiegen. Landesweit haben 95,2% der 4-bis 5-jährigen Kinder wenigstens eine und 89,5 % der Kinder zwei oder mehr Masernimpfungen erhalten. Das ergab die aktuelle Schuleingangsuntersuchung. Trotzdem bleibt Grund zur Sorge: insbesondere Jugendliche und junge Erwachsenen sind zumeist nicht ausreichend gegen Masern geimpft. Das Gesundheitsamt bittet alle nach 1970 Geborenen, ihren Impfschutz zu überprüfen und sich durch eine Impfung zu schützen.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0