Mitteilungsblatt Nr. 9 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 11. Mai 2017.

4 Nr. 9 / 2017 Nachruf Am 28. April 2017 verstarb im Alter von 86 Jahren Herr Franz Rudolf Sutter aus Lienheim. Herr Sutter gehörte von 1956 bis 1971 dem Gemeinderat der Gemeinde Lienheim an und hatte von 1965 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Gemeinderat im November 1971 das Amt des stellvertretenden Bürgermeisters inne. Der Verstorbene war außerdem von 1980 bis 1994 als Mitarbeiter im Gemeindewald für die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein tätig. Daneben war Herr Sutter viele Jahre Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Lienheim. Aufgrund seiner Verdienste wurde er zum Ehrenmitglied ernannt. Mit Herrn Sutter verlieren wir einen beliebten und geschätzten Mitbürger. Für sein großes Engagement zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger danken wir ihm ganz herzlich. Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Abbrennen von Feuerwerken in der Zeit vom 02. Januar bis 30. Dezember eines Jahres Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk, Silvesterfeuerwerk) dürfen nach § 23 Absatz 2 der 1. Sprengstoffverordnung in der Zeit vom 02. Januar bis 30. Dezember eines Jahres von Personen, die keinen Erlaubnis- oder Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz haben, nicht abgebrannt werden. Die Gemeinde kann hiervon aus begründetem Anlass Ausnahmen zulassen. Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. April 2017 die nachfolgenden Grundsätze für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen beschlossen: Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. In der Gemeinde werden pro Jahr maximal 7 Feuerwerke genehmigt, davon 2 Feuerwerke im Ortsteil Hohentengen und jeweils 1 Feuerwerk in den Ortsteilen Bergöschingen, Günzgen, Herdern, Lienheim und Stetten. Die Feuerwerke am 1. August auf den Campingplätzen werden auf Antrag zusätzlich genehmigt.

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