Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 18. Januar 2018.

24 Nr. 01 / 2018 Sicherheitsholzschlag Waldrand oberhalb Hansengelstrasse in Hohentengen Der Wald nördlich der Hansengelstrasse ist im Besitz der Ortsbürgergemeinde Kaiserstuhl. Nachdem in den letzten Jahren immer wieder Bäume natürlicherweise Richtung Siedlungsgebiet umgestürzt sind, wurde vor mehr als einem Jahr die Ausführung eines Sicherheitsholzschlages an die Hand genommen, denn als Waldeigentümer hat man eine Sicherungspflicht. Das bedeutet, man ist haftbar für Schäden an Sachgütern und Personen, die durch umstürzende Bäume verursacht werden, die offensichtlich instabil sind. Nach diversen Abklärungen und Gesprächen hat sich der Stadtrat Kaiserstuhl, in Rücksprache mit dem Bürgermeisteramt Hohentengen und dem Kreisforstamt, entschlossen alle Bäume oberhalb der Wohnhäuser auf einer Tiefe von rund 30 Metern entfernen zu lassen. In der Folge soll die natürlich nachfolgende Bestockung durch gezielte Pflege in einen ökologisch wertvollen Waldrand, mit Dornenhecken und Sträuchern, überführt werden. Voraussichtlich wird der Holzschlag im Januar-Februar 2018 erfolgen. Besten Dank für das Verständnis. Forstteam Region Kaiserstuhl Landesfamilienpass 2018 Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg oder eine der vielen nicht staatlichen Angebote besuchen. Antragsberechtigt sind: – Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, – Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, – Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, – Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und – Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Familien ab sofort im Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zimmer 1.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0