Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 18. Januar 2018.

Nr. 01 / 2018 5 § 3 Die Hebesätze werden festgesetzt (nachrichtlich) 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A ) auf 320 v. H. b) für die Grundstücke ( Grundsteuer B ) auf 320 v. H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge Hohentengen am Hochrhein, den 07. 12.2017 Der Bürgermeister: gez. Benz Die Bekanntmachung erfolgt, aufgrund der Gemeindeordnung, unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 in der Zeit von Freitag, 19. Januar 2018 bis Montag, 29. Januar 2018 je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 3, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 04.01.2018 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, den 09. Januar 2018 Der Bürgermeister: gez. Benz Bekanntmachung Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Moderne Kommunikationstechnologie der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2018 vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 30.11.2017 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes, der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

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