Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 18. Januar 2018.

8 Nr. 01 / 2018 – Planerisch voranzukommen in Sachen Radwegverbindung nach Stetten; gleiches gilt für das alte Schulhaus in Stetten. – Darauf zu achten, dass wir die immer wiederkehrenden Ausgaben insbesondere im Bereich der Personalausgaben nicht nur steigen lassen, ohne eine Gegenfinanzierung zu diskutieren. – Den Schuldendienst wieder in den kommenden Jahren zurückzufahren. Es wurden nur Kredite eingeplant für den Grunderwerb, die wie immer beim Verkauf der Grundstücke vollständig zurückbezahlt werden. Für den Kauf des Sensoplangebäudes musste ein Kredit in Höhe von 1,5 Mio. € aufgenommen werden; hier sind wir zuversichtlich, dass dieser Kredit spätestens in 10 Jahren zurückgezahlt ist; der Schuldendienst wird in diesem Zusammenhang durch Mieteinnahmen gegenfinanziert. – Das Projekt Pfarrwiese, das auch baulich ab diesem Jahr umgesetzt werden soll. – Unterhaltungsmaßnahmen für Gebäude, Kläranlage, Straßen, Wege und Investitionen im Bereich Friedhöfe. Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, wir nehmen uns eine Vielzahl großer Projekte vor, die unsere Gemeinde weiterentwickeln und attraktiver werden lassen. Ich freue mich mit Ihnen, diese doch gewaltigen Aufgaben anzupacken und zu lösen. Herzlichen Dank meiner gesamten Verwaltung für die Vorarbeiten zum Haushalt. Dank auch denjenigen im Hause, die nicht unmittelbar mit diesen Arbeiten zu tun hatten, aber durch ihre gute Arbeit den Haushaltsentwurf erst ermöglichten. Herzlichen Dank, Dir Tanja und Ihnen Frau Schwab für die erstklassige Arbeit. Frau Schwab wird Ihnen jetzt den Haushalt vorstellen. Danach liegt es an Ihnen, unsere Arbeit zu beurteilen und – so wäre unser Wunsch – den Haushalt in der Sitzung vom 07. Dezember 2017 zu beschließen.“ Frau Schwab stellt die Grundzüge des Haushalts vor und geht insbesondere auf die investiven Maßnahmen ein: VERMÖGENSHAUSHALT 2018 Einzelplan Ausgaben Einnahmen € € 0 Allgemeine Verwaltung - Erwerb von beweglichen Sachen 12.000 1 Freiwillige Feuerwehr - Zuschuss Feuerwehr 3.000 - Erwerb bewegliche Sachen 10.000 - Beschaffung HLF 10 360.000 - Zuschuss HLF 10 47.000

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