Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 18. Januar 2018.

Nr. 01 / 2018 1 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 1 · 18. Januar 2018 · Jahrgang 43 am Hochrhein Hohentengen Am Montag, 22. Januar 2018 findet um 19.00 Uhr im Musiksaal der Gemeinschaftsschule Rheintal der 2. Bürgerbeteiligungsabend zum „Sozialen Projekt Pfarrwiese“ statt. Hierzu laden wir alle Bürgerinnen und Bürger ganz herzlich ein.

2 Nr. 01 / 2018 Neujahrswort 2018 Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, „die menschliche Gesellschaft gleicht einem Gewölbe, das zusammenstürzen müsste, wenn sich nicht die einzelnen Steine gegenseitig stützen würden“. Mit diesem weisen Wort des römischen Philosophen Seneca darf ich Sie ganz herzlich im neuen Jahr begrüßen. Gleich welche Überraschungen und Herausforderungen die große Politik, die Globalisierung oder die Digitalisierung für uns bereithält, gemeinsam und im Gespräch miteinander werden wir unsere Gemeinde weiterbringen. Und wenn uns der Wunsch nach Frieden vereint, werden wir auch die gesellschaftspolitischen Herausforderungen gut bewältigen können. Stützen wir uns also gegenseitig und freuen uns alle gemeinsam auf das Jahr 2018. Ich jedenfalls freue mich sehr auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen. Ganz in diesem Sinne wünsche ich uns allen ein gesundes, friedliches und glückliches neues Jahr. Ihr Martin Benz Bürgermeister

Nr. 01 / 2018 3 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein EINLADUNG zum 2. Bürgerbeteiligungsabend „Soziales Projekt Pfarrwiese“ Liebe Bürgerinnen und Bürger, für Ihren zahlreichen Besuch und die vielen guten Ideen, Wünsche und Anregungen bei unserer Auftaktveranstaltung zur Bürgerbeteiligung „Soziales Projekt Pfarrwiese“ möchten wir uns ganz herzlich bedanken. Zusammen mit Ihnen möchten wir das Projekt im Jahr 2018 weiter voranbringen und Sie ganz herzlich zum 2. Bürgerbeteiligungsabend am Montag, 22. Januar 2018 um 19.00 Uhr in den Musiksaal der Gemeinschaftsschule Rheintal, Schulstraße 12, einladen. Auch Bürgerinnen und Bürger, die bei der Auftaktveranstaltung nicht dabei waren, sind hierzu ganz herzlich willkommen. Für diesen Abend haben wir folgende Themenschwerpunkte vorgesehen: – Ergebnisse der Bürgerbeteiligung am 28. November 2017 – Umsetzung der Bürgerwünsche ins Gebäudekonzept insbesondere für die ambulant betreuten Wohngemeinschaften – T ermine und Inhalte der weiteren Bürgerbeteiligung Wir freuen uns auf Ihr Kommen und Ihre Wünsche, Ideen und Anregungen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Martin Benz, Bürgermeister

4 Nr. 01 / 2018 Vorankündigung: Die diesjährigen Bürgergespräche finden statt: 20. Februar 2018 20.00 Uhr in Lienheim, Bürgerhaus 21. Februar 2018 20.00 Uhr in Herdern, Im neuen Bürgerhaus, Bürgersaal 26. Februar 2018 20.00 Uhr in Bergöschingen, Feuerwehrhaus 27. Februar 2018 20.00 Uhr in Stetten, Feuerwehrhaus 28. Februar 2018 20.00 Uhr in Günzgen, Dorfhus 01. März 2018 20.00 Uhr in Hohentengen im Sitzungssaal Rathaus Hohentengen In den Bürgergesprächen können Sie sich über Ihre Wohnortgemeinde informieren und das ein oder andere Interessante erfahren. Zu den Bürgergesprächen sind alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich eingeladen. Haushaltsplan 2018 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hohentengen a.H. Für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der geltenden Fassung, hat der Gemeinderat am 07.12.2017 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 17.904.800 € davon im Verwaltungshaushalt 11.796.800 € im Vermögenshaushalt 6.108.000 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ( Kreditermächtigung ) von 500.000 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 1.640.000 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €

Nr. 01 / 2018 5 § 3 Die Hebesätze werden festgesetzt (nachrichtlich) 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A ) auf 320 v. H. b) für die Grundstücke ( Grundsteuer B ) auf 320 v. H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge Hohentengen am Hochrhein, den 07. 12.2017 Der Bürgermeister: gez. Benz Die Bekanntmachung erfolgt, aufgrund der Gemeindeordnung, unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 in der Zeit von Freitag, 19. Januar 2018 bis Montag, 29. Januar 2018 je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 3, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 04.01.2018 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, den 09. Januar 2018 Der Bürgermeister: gez. Benz Bekanntmachung Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Moderne Kommunikationstechnologie der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2018 vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 30.11.2017 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes, der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

6 Nr. 01 / 2018 § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresgewinn von 42.583 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 679.482 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehen in Höhe von 40.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2018 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, 30.11.2017 Der Bürgermeister gez. Benz Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Moderne Kommunikationstechnologie für das Wirtschaftsjahr 2018 in der Zeit von Freitag, 19. Januar 2018 bis Montag 29.Januar 2018, je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 2, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit der Verfügung vom 04.01.2018 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes bestätigt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Hohentengen am Hochrhein, 09. Januar 2018 Der Bürgermeister: gez. Benz

Nr. 01 / 2018 7 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018 Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 in den Sitzungen am 30. November 2017 und 07. Dezember 2017 Bürgermeister Martin Benz macht zu den Haushalts- und Wirtschaftsplänen für das Jahr 2018 folgende Ausführungen: „Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, in einem sehr schwierigen Jahr für die Verwaltung bin ich einmal mehr stolz auf meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zusammenstehen und bereit sind, zum Teil über die Belastungsgrenze hinaus, die Herausforderungen anzunehmen und zu bewältigen. So können wir Ihnen am heutigen Abend einen Haushalt präsentieren, der auf sehr soliden Füßen steht, der keine erkennbaren Risiken enthält und der den Haushalt 2017 nochmals toppt. Wir präsentieren Ihnen auch einen Haushalt, der die logische Konsequenz aus den Beratungen und Diskussionen im Laufe des Jahres 2017 darstellt und deswegen auch kaum Überraschungen – vielleicht bis auf das Volumen- enthält. Dabei herausgekommen ist wiederum ein sehr anspruchsvolles Programm, das wir gemeinsam abarbeiten. Aber, das erlaube ich mir an dieser Stelle zu sagen, auch davon abhängt, inwieweit wir über die entsprechenden Personalresourcen verfügen können. Das Volumen des Gesamthaushaltes beträgt rekordverdächtige 17.904.800 €. Auf den Verwaltungshaushalt entfallen 11.796.800 € und auf den Vermögenshaushalt 6.108.000 €. Frau Schwab wird Ihnen gleich Einzelheiten zu dem voraussichtlich letzten kameralen Haushalt vorstellen. Wenn alles wie angedacht läuft, dann werden wir das Jahr 2018 nützen müssen, um 2019 den ersten Haushalt nach dem neuen NKHR vorlegen zu können. Für mich immer noch der reinste Schwachsinn, der nur Geld kostet und überhaupt nichts bringt. Schwerpunkte des neuen Haushaltsjahres werden sein: – Die bauliche Entwicklung in unserer Gemeinde voranzutreiben, sei es durch Grunderwerb für Baugebiete, hier konnten wir in Bergöschingen erfolgreich wirken, für Lienheim geht es mit Macht weiter; wir sind zuversichtlich, dass wir in Kürze weitere 0,6 ha erwerben können. Als Folge davon gilt es, Bebauungspläne für Bergöschingen und das Gewerbegebiet Ensfeld voranzutreiben und die Erschließung anzugehen bzw. 2018 durchzuziehen. Zur baulichen Entwicklung gehören u.a. selbstverständlich auch die Sanierung Schul-/Winkelstraße, das Sanieren der Mehrzweckhalle Hohentengen. – Ein neues Lernatelier für unsere Gemeinschaftsschule incl. Schallschutzmaßnahmen zu erstellen, die Feuerwehrabteilung Hohentengen mit einem neuen Fahrzeug auszustatten.

8 Nr. 01 / 2018 – Planerisch voranzukommen in Sachen Radwegverbindung nach Stetten; gleiches gilt für das alte Schulhaus in Stetten. – Darauf zu achten, dass wir die immer wiederkehrenden Ausgaben insbesondere im Bereich der Personalausgaben nicht nur steigen lassen, ohne eine Gegenfinanzierung zu diskutieren. – Den Schuldendienst wieder in den kommenden Jahren zurückzufahren. Es wurden nur Kredite eingeplant für den Grunderwerb, die wie immer beim Verkauf der Grundstücke vollständig zurückbezahlt werden. Für den Kauf des Sensoplangebäudes musste ein Kredit in Höhe von 1,5 Mio. € aufgenommen werden; hier sind wir zuversichtlich, dass dieser Kredit spätestens in 10 Jahren zurückgezahlt ist; der Schuldendienst wird in diesem Zusammenhang durch Mieteinnahmen gegenfinanziert. – Das Projekt Pfarrwiese, das auch baulich ab diesem Jahr umgesetzt werden soll. – Unterhaltungsmaßnahmen für Gebäude, Kläranlage, Straßen, Wege und Investitionen im Bereich Friedhöfe. Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, wir nehmen uns eine Vielzahl großer Projekte vor, die unsere Gemeinde weiterentwickeln und attraktiver werden lassen. Ich freue mich mit Ihnen, diese doch gewaltigen Aufgaben anzupacken und zu lösen. Herzlichen Dank meiner gesamten Verwaltung für die Vorarbeiten zum Haushalt. Dank auch denjenigen im Hause, die nicht unmittelbar mit diesen Arbeiten zu tun hatten, aber durch ihre gute Arbeit den Haushaltsentwurf erst ermöglichten. Herzlichen Dank, Dir Tanja und Ihnen Frau Schwab für die erstklassige Arbeit. Frau Schwab wird Ihnen jetzt den Haushalt vorstellen. Danach liegt es an Ihnen, unsere Arbeit zu beurteilen und – so wäre unser Wunsch – den Haushalt in der Sitzung vom 07. Dezember 2017 zu beschließen.“ Frau Schwab stellt die Grundzüge des Haushalts vor und geht insbesondere auf die investiven Maßnahmen ein: VERMÖGENSHAUSHALT 2018 Einzelplan Ausgaben Einnahmen € € 0 Allgemeine Verwaltung - Erwerb von beweglichen Sachen 12.000 1 Freiwillige Feuerwehr - Zuschuss Feuerwehr 3.000 - Erwerb bewegliche Sachen 10.000 - Beschaffung HLF 10 360.000 - Zuschuss HLF 10 47.000

Nr. 01 / 2018 9 2 Grund- und Gemeinschaftsschule - Erwerb diverser beweglichen Sachen 30.000 - Hochbau Schallschutz Mensahalle 20.000 - Umbau Lernatelier 200.000 4 Kindergarten Lienheim - Hochbau 10.000 5 Mehrzweckhalle Hohentengen - Hochbau 800.000 - Zuschuss ELR, Fachförderung, Ausgleichstock 400.000 Freibad Lienheim - Erwerb von beweglichen Sachen 5.000 Gartenanlagen, Brunnen, Wanderwege, Kinderspielplätze - Spielplatz 50.000 - Erweiterung Parkfläche Rathausplatz Hohentengen 40.000 Campingplatz Herdern - Erwerb bewegliche Sachen 1.000 6 Erschließung von Gemeindestraßen - allgemein 140.000 Baugebiete - Beiträge Straßen 1.747.600 - Straßenbaumaßnahme 1.448.800 Sanierungsgebiet - Straßenbaumaßnahme 423.500 - Zuschüsse Land 169.500 7 Ortsentwässerung - Ausbaustufe 1 - allgemein - Kanalbaukosten 50.000 - Kanalhausanschlüsse 2.500 - Ersätze für Kanalhausanschlüsse 2.500 Baugebiete - Beiträge Abwasser Kanal 125.800 - Kanalbaumaßnahme 599.600 Sanierungsgebiet - Kanalbaumaßnahme 190.000 Ortsentwässerung - Ausbaustufe 2 - Baugebiete allgemein

10 Nr. 01 / 2018 - Erweb bewegliche Sachen - Baukostenanteil CH Gemeinden Baugebiete - Beiträge Abwasser Kläranlage 48.100 Friedhof - Bestattungswald 195.000 Gemeindebauhof - Erwerb bewegliche Sachen 25.000 8 Grundstückserlöse - bebaute Grundstücke - unbebaute Grundstücke 2.131.400 Grunderwerb 1.024.100 Sonstige Gemeindegebäude - Baumaßnahme 50.000 9 Zuführung vom Verwaltungshaushalt 779.700 Entnahme der allgemeinen Rücklage 153.400 Kapitaleinlage 300.000 0 Darlehensaufnahmen 500.000 Kredittilgung 121.500 6.108.000 6.108.000 Die einzelnen Fraktionen im Gemeinderat geben zu den Haushalts- und Wirtschaftsplänen für das Jahr 2018 die nachfolgenden Stellungnahmen ab: Gemeinderat Richard Wagner spricht für die Fraktion CDU Sehr geehrter Herr Bürgermeister Benz, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat Der Tresor muss erweitert werden, so haben wir es im Haushaltsplan für das Jahr 2017 beschlossen. Dieser Beschluss ist jetzt hinfällig, für das Haushaltjahr 2018 ist eine Neuanschaffung des Tresors geplant. Brauchen wir auf Grund des neuen Rekordhaushaltes jetzt einen neuen, noch größeren Tresor? Bevor ich diese Frage beantworte, lassen Sie uns einen Blick auf den Haushalt 2018 werfen. Wie bereits erwähnt, kann der Haushalt 2018 ein neuer Rekordhaushalt mit einem geplanten Gesamtvolumen von 17.904.800 Euro werden. Davon sind im Verwaltungshaushalt 11.796.800 Euro und im Vermögenshaushalt 6.108.000 Euro vorgesehen. Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt wird 779.700 Euro betragen. Aus den Rücklagen sollen 153.400 Euro entnommen werden. Zu beachten gilt, die geplante Entnahme

Nr. 01 / 2018 11 in Höhe von 186.600 Euro für das Jahr 2017 wird so nicht kommen, sondern wir werden 2017 mit einer Zuführung in die Rücklagen abschließen. Bevor ich auf den Haushalt 2018 eingehe, möchte ich Ihnen die Entwicklung unseres Haushaltes in den letzten 10 Jahren aufzeigen. Jahr Gesamthaushalt Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Zuführungsrate Rücklagen 31.12. 2018 17.904.800,00 € 11.796.800,00 € 6.108.000,00 € 779.700,00 € 868.250,75 € 2017 17.592.100,00 € 11.072.400,00 € 6.519.700,00 € 957.200,00 € 1.021.650,75 € 2016 15.597.645,14 € 10.991.111,48 € 4.606.533,66 € 1.001.170,51 € 1.208.450,75 € 2015 12.415.092,17 € 10.167.283,77 € 2.247.808,40 € 965.788,80 € 2.469.303,79 € 2014 16.252.123,70 € 11.948.489,39 € 4.303.634,31 € 3.039.918,42 € 2.875.839,63 € 2013 13.444.496,01 € 10.148.702,33 € 3.295.793,68 € 1.673.263,90 € 1.659.726,80 € 2012 12.796.665,05 € 10.081.949,91 € 2.714.715,14 € 2.257.830,20 € 2.513.410,07 € 2011 10.564.340,30 € 8.804.304,99 € 1.760.035,31 € 962.607,99 € 1.591.570,03 € 2010 10.798.208,43 € 8.847.482,21 € 1.950.726,22 € 1.138.927,22 € 992.308,91 € 2009 10.143.722,96 € 8.389.944,09 € 1.753.778,87 € 454.466,39 € 304.485,20 € Mit einer gewissen Sorge treibt mich da die Entwicklung im Verwaltungshaushalt um. In den letzten 10 Jahren ist das Volumen im Verwaltungshaushalt um 3,4 Millionen Euro, bzw. 40% gestiegen. In diesem Jahr betragen alleine die Personalkosten 3.197.900 Euro. Dies sind knapp 27% des Verwaltungshaushalts. Trotz der angespannten Personalsituation in der Verwaltung sind das im Vergleich zum Vorjahr nochmals 234.200 Euro mehr. Wobei zu berücksichtigen ist, ein Teil der Personalkosten wird gegenfinanziert unter anderem über die Beratungstätigkeit für den Backbone oder den Verwaltungskostenbeitrag bei den Werken oder Moko. Die Entwicklung im Vermögenshaushalt ist grundsätzlich sehr erfreulich, spiegelt dies doch die Investitionen in bauliche Tätigkeiten. Diese Investitionen führen dazu, dass unsere Gemeinde noch lebenswerter wird. Die Steuereinnahmen belaufen sich volkswirtschaftlich zurzeit auf einem sehr hohen Niveau. Das bedeutet, den Kommunen geht es aktuell sehr gut, so auch unserer Gemeinde. In finanziell schlechteren Zeiten kann dies anders aussehen. Der Vermögenshaushalt kann der Finanzkraft unserer Gemeinde angepasst werden, Investitionen in neue Projekte können verschoben oder zurückgestellt werden. Im Verwaltungshaushalt ist dies leider nur beschränkt möglich. Laufende Ausgaben müssen finanziert werden. Im Extremfall werden liebgewonnene Leistungen gekürzt oder durch Steuer- oder Gebührenerhöhung finanziert. Investitionen im Vermögenshaushalt führen teilweise zwangsläufig und langfristig zu Belastungen im Verwaltungshaushaushalt. An dieser Stelle möchte ich die Personal- und die Unterhaltskosten anführen. Trotz der derzeitigen mehr als zufriedenstellenden Haushalts-lage bleibt uns bei allem Optimismus keinesfalls erspart, auch in Zukunft die ständige Über-prüfung und gegebenenfalls Anpassung und Fortschreibung der Gebühren vorzunehmen. Doch jetzt zum Haushalt 2018. Herr Bürgermeister Benz und Frau Schwab haben bereits ausführlich und schlüssig den Haushaltsentwurf 2018 vorgestellt. Der Entwurf ist auch in diesem Jahr das gemeinsame Ergebnis eines fortlaufenden Gedanken- und Informationsaustausches zwischen Bürgermeister, Gemeinderat, Verwaltung und Bürgerinnen

12 Nr. 01 / 2018 und Bürger. Den Haushaltsplan sehen wir nicht als ein starres und statisches Gebilde, sondern der Haushaltsplan dient uns als Richtschnur. Die bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen wie Sanierung Mehrzweckhalle Hohentengen, Sanierung Schul- und Winkelstrasse, Gewebegebiet Hohentengen, Neubaugebiet Lienheim, Soziales Projekt Pfarrwiese, Baugebiet Bergöschingen werden fortgesetzt. Die Feuerwehr Hohentengen bekommt ein neues Fahrzeug und für die Sanierung und Umnutzung des Schulhauses in Stetten werden erste Gelder eingestellt. Mit großen Schritten kommen wir dem Bau einer Waldhütte für die Bevölkerung näher. Eine Verpflichtungserklärung wird für 2019 vorgesehen, so dass im laufenden Jahr entsprechende Verträge abgeschlossen werden können. Die Standortfrage ist noch offen, gute Ideen sind willkommen. Neue Großprojekte kommen nicht hinzu. Das zentrale Thema in 2018 wird die Umsetzung des Sozialen Projektes auf der Pfarrwiese, einschließlich der Ärzteversorgung sein. Nicht die bauliche Seite ist die Herausforderung, sondern die konzeptionelle Umsetzung. Eines wurde mir bewusst, sollte das Projekt so wie angedacht kommen, wird eine weitere Stelle in der Verwaltung notwendig sein. Auch der Haushalt 2018 ist solide durchfinanziert. Ob der Haushalt 2018 insgesamt ein neuer Rekordhaushalt wird, hängt maßgeblich vom Vermögenshaushalt ab. Die Vergangenheit zeigt uns, nicht alle Projekte kommen zeitlich so wie geplant. Wenden wir unseren Blick dem Finanzplan bis zum Jahr 2021 zu. Wichtig für die Bürgerinnen und Bürger: Es sind keine Steuererhöhungen im Bereich der Grundsteuer und Gewerbesteuer vorgesehen. Aus dem Kiesabbau wird mit einem jährlichen Erlöse in Höhe von 580 000 Euro gerechnet. Der Verwaltungshaushalt wird sich nur unwesentlich ändern, d.h. es sind nur tarifliche Lohnsteigerungen eingeplant. Alle anderen Positionen bleiben mehr oder weniger unverändert. Der Vermögenshaushalt wird sich in den nächsten Jahren auf ein deutlich niedrigeres Niveau bewegen und das ist gut so. Die bereits angestoßenen Großprojekte werden umgesetzt und abgeschlossen. Aus meiner Sicht muss dabei zum Teil mit zeitlichen Verzögerungen gerechnet werden. Neue Großprojekte sind vorerst nicht vorgesehen, ausgenommen eventuell Neubaugebiete. Selbstverständlich sind „kleinere“ Maßnahmen wie Neugestaltung des Kiosk- und Sanitärbereich im Schwimmbad Hohentengen eingeplant. Zum Schluss möchte ich im Namen der CDU-Fraktion meinen herzlichen Dank an alle richten, die in den vergangenen Wochen intensiv mit der Aufstellung des Haushaltsplans beschäftigt waren. Besonderen Dank gilt Herrn Bürgermeister Benz, Frau Würz und Frau Schwab. Danken möchte ich den Herren Nauroth und Berger für die Bereiche Moderne Kommunikation und Gemeindewerke, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde, sowie dem Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit. Danken möchte ich auch Frau Gems-Thoma für die gute Pressearbeit. Unser Dank gilt nicht zuletzt auch den zahlreichen Menschen in unserer Gemeinde, die sich in vielfältiger Weise Tag für Tag ehrenamtlich für Ihre Mitbürger einsetzen, sei

Nr. 01 / 2018 13 es in den sport- und kulturtreibenden Vereinen, den Hilfsorganisationen, den Kirchen, bei der Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Flüchtlingen, in der Alten- und Krankenpflege oder wo auch immer. Sie alle sorgen mit Ihrem Einsatz dafür, dass unsere Gemeinde lebenswert ist und bleibt. Wir, die CDU-Fraktionsmitglieder stimmen dem Haushaltsplan 2018 und dem dazugehörenden Finanzplan bis 2021 in der vorliegenden Fassung nach eingehender Beratung zu. Ganz zum Schluss nochmals zum Tresor: Das sind ganz pragmatische Gründe. Die Kassenstelle wird barrierefrei ins Erdgeschoss verlegt und auf Grund seines Alters und Gewichtes kann der Tresor nicht mehr transportiert werden und verbleibt zur anderweitigen Nutzung im Obergeschoß. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Gemeinderat Markus Wehrle spricht für die Fraktion Freie Wähler Zu Beginn möchte ich mich im Namen der Freien Wähler bei unserem Bürgermeister Martin Benz, sowie bei allen Mitarbeitern der Gemeinde, insbesondere bei Frau Würz, Frau Tschentscher und bei Frau Schwab für die gute Zusammenarbeit im letzten Jahr bedanken. Aufgrund der guten Situation am Arbeitsmarkt, so wie der guten konjunkturellen Lage von Industrie und Handwerk sind die Kassen von Bund, Länder und Kommunen gut gefüllt. Des Weiteren sind die Sozialausgaben für Arbeitslose vergleichsweise niedrig. Dies ist eine äußerst gute Grundlage. Aber auch in dieser Lage müssen wir solide Politik betreiben, ein maßvoller Einsatz der Mittel ist weiterhin zwingend notwendig, um die bisher gute Gesamtsituation zu erhalten bzw. auszubauen. In vielen Gesprächen mit Bürgern unserer Gemeinde wurden Anregungen und Wünsche an uns herangetragen. Diese haben wir in der Fraktion und im Gemeinderat analysiert und diskutiert. Aus diesen Anregungen aber auch eigenen Visionen und Ideen ist dieser Haushalt entstanden. Wie auch in den letzten Jahren investieren wir in unsere Zukunft. In der Schule wird ein weiteres Lernatelier eingerichtet, mit diesem können wir den Umbau unserer Schule zur Gemeinschaftsschule abschließen. Durch den Umbau unserer Schule zur Gemeinschaftsschule ist es uns gelungen, den Schulstandort Hohentengen auch in Zukunft zu erhalten. Für die Feuerwehr soll ein neues Fahrzeug angeschafft werden. Das Spielplatzkonzept soll wie in der Vergangenheit fortgeführt werden. Aber auch Gemeindestraßen, Feldwege und Bachläufe sollen gepflegt und unterhalten werden.

14 Nr. 01 / 2018 Auch wollen wir in diesem Jahr mit der Sanierung des Rathauses, über die wir schon seit Jahren diskutieren, beginnen. Eine größere Maßnahme ist die Sanierung und Umbau der Mehrzweckhalle, hier wurden viele Anregungen von den Vereinen berücksichtigt und mit in die Planung aufgenommen. Ich könnte viele geplante Investitionen aufzählen. Die größte Herausforderung stellt allerdings unser soziales Projekt im Pfarrgarten dar. Erst vor kurzem konnten wir es den Bürgern vorstellen und erhoffen uns eine rege Beteiligung. Wünschenswert wäre es, wenn wir im kommenden Jahr mit dem Bau beginnen könnten. Die Nachfrage nach Bauland ist ungebrochen, die Gemeinde ist bemüht und unternimmt einige Anstrengungen, um dem Bedarf gerecht zu werden. Dabei gilt es aber auch verantwortungsvoll mit den vorhandenen Ressourcen umzugehen. Wir sollten die schöne Landschaft in der wir wohnen nicht übermäßig belasten. Dennoch sollten wir es den bauwilligen Bürgern von Hohentengen ermöglichen, den Traum vom eigenen Haus in unserer Gemeinde zu verwirklichen. Was wir jedoch nicht wollen, ist für den Kanton Zürich Wohnraum im großen Stile zu schaffen. Was sich immer wieder als sehr schwierig erweist, ist der Ankauf von Flächen für Baugebiete, ohne die wir aber keinen Bebauungsplan erstellen können. Uns ist bewusst, dass der Verkauf von Grund und Boden eine besondere persönliche und tiefgreifende Angelegenheit ist. Trotzdem bitten wir die Grundstückseigentümer im Sinne einer guten Weiterentwicklung unserer Dörfer, mit der Gemeinde zusammenzuarbeiten. Wir haben in den letzten Jahren viel in die Infrastruktur unserer Gemeinde investiert, wie zum Beispiel Schule, Kindergarten, Schulhaus in Herdern, schnelles Internet durch Brietbandversorgung und vieles mehr. Mit diesem Haushalt möchten wir diesen eingeschlagenen Weg weiterverfolgen und unsere Gemeinde so weiterentwickeln, dass sie für unsere Bürger noch attraktiver und lebenswerter wird. Der uns hier vorliegende Haushalt ist der Größte, den die Gemeinde Hohentengen je aufgestellt hat, er hat ein Volumen von rund 18 Mill. €. Mit diesem Haushalt stoßen wir aber auch an unsere Grenzen, alles muss gut geplant und umgesetzt werden. Auch finanziell sind unsere Mittel begrenzt. An den folgenden Zahlen kann man dies auch deutlich sehen. So ist die Zuführungsrate von rund 1 Mill. € im Jahr 2016 auf 887 Tausend € im Jahr 2018 zurückgegangen. Gleichzeitig haben sich die Rücklagen der Gemeinde von 1,2 Mill € auf 870 Tausend € verringert. Die Pro Kopfverschuldung konnte in den letzten 12 Jahren von 318 € auf 55€ im Jahr 2016 zurückgeführt werden. Im letzten Jahr ist durch den Kauf des Sensoplan Areals die Verschuldung der Gemeinde wieder auf 1.606.700€ angestiegen. Das Gebäude ist aber vermietet und das Darlehen kann mit den Mieteinnahmen getilgt werden. Auch kann über den Verkauf von einem Teil oder des ganzen Areals nachgedacht werden.

Nr. 01 / 2018 15 Wir von den Freien Wählern haben den Haushaltsentwurf genau angeschaut und intern besprochen. Wie zu Beginn erwähnt ist es das Ergebnis aus den Wünschen der Bürger und den Beratungen der Gemeinderatsmitglieder. Der vorliegende Entwurf entspricht nicht nur unseren Vorstellungen, wir finden ihn gut, ausgewogen und realistisch. Wir können ihm mit gutem Gewissen zustimmen. Wir von den Freien Wählern möchten uns bei allen Bürgern, die sich auf welche Art auch immer für ein gutes Miteinander in unserer Gemeinde einsetzen, ob dies in der Nachbarschaft, in Vereinen oder in sozialen Bereichen wie Flüchtlingsbetreuung oder unserem neuen Projekt im Pfarrgarten ist, herzlich bedanken, denn ohne die vielen Ehrenamtlichen Helfer wäre unsere Gemeinde längst nicht so lebenswert. An dieser Stelle möchte ich mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen vom Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr bedanken. Einige Male wurde nicht nur heftig diskutiert, man könnte sagen, es wurde fast schon gestritten, aber im Grunde wollen alle nur das eine, nämlich das Beste für unsere Bürger. Gemeinderätin Roswitha Drayer spricht für die Fraktion der SPD Liebe Bürgerinnen und Bürger, geschätzte Mitarbeitende in der Verwaltung, sehr geehrter Herr Benz, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat! Ich spreche auch für meine Fraktionskolleginnen Ulrike Gabrin und Sabine SchillingBoller. Leitperspektiven für einen Haushaltplan und alles kommunalpolitische Handeln sind für uns: 1. Wirtschaftliche Nachhaltigkeit 2. Ökologische Nachhaltigkeit 3. Soziale Nachhaltigkeit 4. Bürgerbeteiligung bei Projekten 1. Wirtschaftliche Nachhaltigkeit Hohentengen profitiert in einem weiteren, sehr steuerstarken Jahr von vorrausschauender und solider Haushaltsführung. 2. Ökologische Nachhaltigkeit „Global denken – und kommunal handeln“ – wir befürworten diesen Grundsatz für kommunalpolitische Entscheidungen. Wir bitten für 2018, dass im Gemeinderat eine Meinungsbildung stattfindet, ob wir für Hohentengen einen Aktionsplan - im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten - zu „Biodiversität, Erhalt der biologischen Vielfalt, Maßnahmen gegen Insektensterben…“ erstellen. Es gibt dazu für Kommunen Fördergelder des Landes Baden-Württemberg. 3. Soziale Nachhaltigkeit

16 Nr. 01 / 2018 „Eine sorgende Gemeinde“ – die Bürgerinnen und Bürger, die bei der Bürgerbeteiligung zum sozialen Projekt „Pfarrwiese“ dabei waren, haben das in der Präsentation von der Vertreterin der Caritas gehört – und da geht es um weit mehr als die „Pfarrwiese“. „Sorgende Gemeinde“ heißt: Im Schulterschluss mit Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Kirchen und sozialen Diensten stellen wir uns den Herausforderungen. Dazu gehört auch Förderung und höchste Wertschätzung von ehrenamtlichem Engagement. Wenn jede und jeder ein bisschen anpackt, ob in Vereinen oder Kirchen, in Besuchsdiensten oder der Unterstützung für Geflüchtete… dann ist die Gemeinde in guten Händen. „Die kleinen Bäche machen die großen Ströme“. 4. Bürgerbeteiligung bei Projekten Bürgerbeteiligung generiert gute Ideen und stärkt den Zusammenhalt am Wohnort. Das Miteinander zu fördern ist genauso wichtig wie kühles Rechnen. Gemeinde geht nur gemeinsam. Gemeinderat - der Ort, wo Positionen, Erfahrungen und Ideen ausgetauscht und entwickelt werden - und zwar nicht in einem scharfen Konflikt zwischen Mehrheit und Minderheit oder zwischen Gemeindeverwaltung und Gemeinderat sondern unter den Vorzeichen von Verständigung und Ausgleich. So wollen wir uns auch 2018 in die kommunaler Belange einbringen. Wir bedanken uns am Ende dieses Jahres: Bei allen Mitarbeitenden in unserer Gemeinde für ihre Dienste. Allen, die beim Erstellen des Haushalts mitgearbeitet haben. Bei Herrn Benz. Bei dem Gremium des Gemeinderats. Wir stimmen diesem Haushalt zu. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Die Gemeinderäte dieser Fraktion können heute nicht anwesend sein und haben sich entschuldigt. Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 zu.

Nr. 01 / 2018 17 Wichtige Mitteilung Mittagessen Schulmensa Mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 waren wir gezwungen; die Organisation der Essensausgabe sowie das Abrechnungssystem umzustellen; um auch weiterhin einen ordnungsgemäßen Ablauf garantieren zu können. Mittlerweile ist das System gut angelaufen. Die anfänglichen Probleme konnten behoben werden. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang gerne nochmals auf folgende Punkte hinweisen: – Bitte geben Sie im Verwendungszweck unbedingt den Ihnen mitgeteilten Benutzernamen an. Dieser setzt sich immer aus den ersten beiden Buchstaben des Nachnamens und des Vornamens sowie einer willkürlich vergebenen Zahlenkombination zusammen. Nur bei einer korrekten Angabe ist eine automatische Zuordnung des Zahlungseingangs möglich. Sofern der Benutzername nicht korrekt angegeben wird, kommt es zu Verzögerungen in der Zuordnung. Es kann dann nicht sichergestellt werden, dass Sie das Mittagessen pünktlich bestellen können. – Bitte beachten Sie unbedingt die mitgeteilten Bestellfristen. Nach Ablauf der Bestellfristen für die jeweilige Woche ist keine Buchung oder Stornierung von Mahlzeiten mehr möglich. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Frau Kohler (Schulsekretariat) oder Frau Schwab (Rechnungsamt, Gemeinde) wenden. Fasnacht 2018 Hinweis: Das Merkblatt für die Narrenzünfte, örtlichen Vereine usw. zur sicheren Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen kann während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 11 eingesehen werden.

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22 Nr. 01 / 2018 Mehrzweckhalle Hohentengen und Lienheim Bis zum Ende der „närrischen Zeit“ können die Hallen der Gemeinde wegen der Dekoration von den sporttreibenden Vereinen nur eingeschränkt benutzt werden. Die Mehrzweckhalle in Hohentengen kann ab dem 14. Februar 2018 von den sporttreibenden Vereinen ohne Einschränkungen wieder genutzt werden. Die Gemeindehalle Lienheim bedarf nach der närrischen Zeit einer Generalreinigung. In der Zeit vom 13. Februar 2018 bis einschließlich 16. Februar 2018 ist deshalb keinerlei Sportbetrieb möglich. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Bestellung von Brennholz Brennholz aus dem Gemeindewald kann auch in diesem Jahr wahlweise in der herkömmlichen Form (1 Meter lang) oder in langer Form bestellt werden. Preis für Laubhartholz in 1 Meter Form: (Sterholz) 68,-- €/Ster Preis für Laubmischholz in langer Form: 53,--€ bis 58,--€/Festmeter (1 Festmeter entspricht ca. 1,4 Ster) Bitte geben Sie Ihren Bestellschein bis Ende November 2017 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen, Zimmer 9.2 ab. Sie können Ihren Bestellschein selbstverständlich schicken oder in den Briefkasten beim Rathaus einwerfen oder aber per Fax 853-15 an uns senden. Bestellung von Brennholz Vorname, Name Ortsteil und Straße Telefon Ich bestelle wie folgt: ___________ Ster Brennholz – 1 Meter Form- ___________ Ster Brennholz lang (mind. 5 Ster) Schlagraumlose und Durchforstung in Selbstwerbung können direkt beim Revierleiter Michael Albrecht – Tel.:07742/4532- Fax Nr.: 850879 oder E-Mail: michael.albrecht@ landkreis-waldshut.de angemeldet werden!

Nr. 01 / 2018 23 Obstbaumschnittkurs Am Samstag, 27.1.2018 findet in Hohentengen der diesjährige Obstbaumschnittkurs statt. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsveranstaltung der Gemeinde Hohentengen mit der BUND-Ortsgruppe Hohentengen. Die halbtägige Veranstaltung findet unter der Leitung von Jürgen van Cuyck und Wolfgang Bittel, Gartenbauer und Baumpfleger der Firma Töndle Green aus Rheinheim statt. Wir wollen uns dieses Jahr wieder ganz gezielt den hochstämmigen, alten Exemplaren unter den Obstbäumen widmen. Diese sind in unserer Gemeinde erfreulicherweise noch zahlreich vorhanden, vielfach aber überaltert, zum Teil lange nicht geschnitten und daher anspruchsvoll in der Pflege. Speziell diese Bäume sind aber aus ökologischer Sicht ganz besonders wertvoll, ausserdem oft die letzten Vertreter alter, regionaler Sorten. Treffpunkt ist um 9.00 am unteren Juckenhof, Dauer bis etwa 12.30 Uhr. Der Unkostenbeitrag beträgt 8,– Euro. Mitzubringen sind warme, wetterfeste Kleidung, nach Möglichkeit eigene Geräte (Schere, Astschere, Baumsäge, ggf. Baumleiter nach Rücksprache). Anmeldung wird erbeten über Sekretariat Bürgermeisteramt, Tel. 853-0. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Weitere Infos und zur Rückfrage bei unsicherer Witterung am Veranstaltungstag: Ulrike Gabrin, Tel. 015209429667 oder 07742 91473 45. Kreisjugendskitage 2018 Die Abt. Jugend, Bildung & Prävention des Landkreises Waldshut veranstaltet auch 2018 in Kooperation mit der Skizunft Bernau, dem Skiclub Menzenschwand und dem Staatl. Schulamt Lörrach die Kreisjugendskitage. Die Gemeinden, die Bergwacht und der Skibezirk unterstützen diese Veranstaltung. Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler der 1. bis 9. Klasse. Die Ausschreibungen werden bzw. wurden direkt nach den Weihnachtsferien an die Schulen verschickt, die Anmeldungen für die Teilnahme können nur über die jeweilige Schule erfolgen. Die Begleitung der Schülerinnen und Schüler kann sowohl durch LehrerInnen der jeweiligen Schulen als auch durch engagierte Eltern bewerkstelligt werden. Der Termin für den „nordischen Skitag“ in Menzenschwand ist der 01. Februar 2018, Ausweichtermin 22. Februar 2018, Meldeschluss nordisch 29. Januar 2018. Der „alpine Skitag“ findet am 01. Februar 2018 in Bernau statt, Ausweichtermin 20. Februar 2018, Meldeschluss alpin 01. Februar 2018. Unter kjs-wt.de sind die Ausschreibung, aktuelle Infos und nach den Skitagen auch die Ergebnislisten zu finden.

24 Nr. 01 / 2018 Sicherheitsholzschlag Waldrand oberhalb Hansengelstrasse in Hohentengen Der Wald nördlich der Hansengelstrasse ist im Besitz der Ortsbürgergemeinde Kaiserstuhl. Nachdem in den letzten Jahren immer wieder Bäume natürlicherweise Richtung Siedlungsgebiet umgestürzt sind, wurde vor mehr als einem Jahr die Ausführung eines Sicherheitsholzschlages an die Hand genommen, denn als Waldeigentümer hat man eine Sicherungspflicht. Das bedeutet, man ist haftbar für Schäden an Sachgütern und Personen, die durch umstürzende Bäume verursacht werden, die offensichtlich instabil sind. Nach diversen Abklärungen und Gesprächen hat sich der Stadtrat Kaiserstuhl, in Rücksprache mit dem Bürgermeisteramt Hohentengen und dem Kreisforstamt, entschlossen alle Bäume oberhalb der Wohnhäuser auf einer Tiefe von rund 30 Metern entfernen zu lassen. In der Folge soll die natürlich nachfolgende Bestockung durch gezielte Pflege in einen ökologisch wertvollen Waldrand, mit Dornenhecken und Sträuchern, überführt werden. Voraussichtlich wird der Holzschlag im Januar-Februar 2018 erfolgen. Besten Dank für das Verständnis. Forstteam Region Kaiserstuhl Landesfamilienpass 2018 Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg oder eine der vielen nicht staatlichen Angebote besuchen. Antragsberechtigt sind: – Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, – Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, – Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, – Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und – Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Familien ab sofort im Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zimmer 1.

Nr. 01 / 2018 25 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten... ...an Parteien, Wählergruppen und anderen bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung, darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammengang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@hohentengen-ah.de eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. ...an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr (2019) volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@ hohentengen-ah.de eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. ...an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des Badenwürttembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlichen-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften.

26 Nr. 01 / 2018 Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@hohentengen-ah.de eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. ... an Adressbuchverlage Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt bei der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@hohentengen-ah.de eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. ...aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.

Nr. 01 / 2018 27 Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@ hohentengen-ah.de eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Straßensperrung in Klettgau-Grießen Grießen Am Fasnachtsmontag, 12. Februar 2018 wird während der Zeit des Fasnachtsumzuges von ca. 13:00 – 16:00 Uhr die Ortsdurchfahrt durch Grießen gesperrt sein. Bitte beachten Sie, dass während dieser Zeit keine Durchfahrt in Richtung Hohentengen möglich ist. Nach dem Umzug findet an der Gemeindehalle eine Festmeile statt, wir möchten die Verkehrsteilnehmer bitten, Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen. Ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung Die GMS Rheintal hat im Bereich Digitalisierung einen weiteren Schritt nach vorne gemacht. Seit dem neuen Kalenderjahr arbeitet die gesamte Schule mit einer digitalen Lernumgebung („DiLer“). Diese ermöglicht es den Lehrkräften ein individuelles Feedback über die aktuellen Leistungen eines jeden Schülers zu geben. Die Eltern und Schüler können dies jederzeit online abfragen. Auch die Kommunikation zwischen Schülern, Eltern und Lehrer wird über eine Texter-Funktion deutlich vereinfacht. Mehr Informationen erhalten Sie auf digitale-lernumgebung.de

28 Nr. 01 / 2018 Mikrozensus 2018 Fragen zur Wohnsituation und Mietbelastung Auch im Jahr 2018 wird die Mikrozensus-Befragung bei einem Prozent der Haushalte in Deutschland durchgeführt. Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden. Mit der Durchführung der Befragung sind die Statistischen Landesämter und von ihnen beauftragte und geschulte Erhebungsbeauftragte betraut. Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich über das ganze Jahr erhoben. Knapp 1 000 Haushalte werden pro Woche in Baden-Württemberg befragt. Die ausgewählten Haushalte sind nach § 7 des Mikrozensusgesetzes auskunftspflichtig Oft irritiert die Bürger, dass Namen und Anschrift in den Anschreiben handgeschrieben sind. Dies ist durch die Stichprobe bedingt, in der zunächst Gebäude gezogen werden. Die Namen der betroffenen Haushalte werden erst von den Erhebungsbeauftragten vor Ort ermittelt und aus Datenschutzgründen handschriftlich auf die Anschreiben geschrieben. Gerne können sich betroffene Haushalte bei Fragen direkt mit dem Statistischen Landesamt unter Telefon 0711 / 641 -2513 in Verbindung setzen. Weitere Informationen zum Mikrozensus sind auf der Homepage des Statistischen Landesamtes unter www.statistik-bw.de/DatenMelden/Mikrozensus abrufbar. Kulturring Wutöschingen 19. Januar 2018, Kulturring Wutöschingen - Klosterschüer Ofteringen, 20 Uhr (Einlass 19:15 Uhr): VOCALDENTE - A-Cappella als rein vokales Erlebnis, authentisch und unverfälscht! Stilistisch gibt es für „Vocaldente“ keine Grenzen: von Charleston, Rock’n’Roll, DiscoMusik, bis hin zu New Metal, Hip Hop oder Bollywood-Songs. International mehrfach ausgezeichnet, sind sie aktuell mit ihrem Programm „Life is a Highway“ auf Tour. Karten gibt es beim Bürgermeisteramt Wutöschingen/ Kulturing, Telefon 07746/852-11, oder per E-Mail (aloll@wutoeschingen.de) VVK 21 Euro, AK 23 Euro, ermäßigt 12 Euro Unterstützung für Eltern im Erziehungsalltag Neuer Kurs „Starke Eltern – starke Kinder ®“ ab 07.02.2018 im diakonischen Werk Waldshut Erziehung ist etwas Alltägliches, aber nicht unbedingt Leichtes. Was sind sinnvolle Regeln und wie setze ich sie durch? Was braucht ein Kind in welchem Alter? Wie können unter-schied¬liche Bedürfnisse unter einen Hut gebracht werden? Dies sind u.a. The-

Nr. 01 / 2018 29 men an den zehn Treffen des Elternkurses. Interessierte Mütter und Vä¬ter haben die Möglichkeit, außerhalb des Familien¬alltags über ihre Erziehungsziele nachzu¬denken und werden dabei unterstützt, Kon-flikte besser zu verstehen und neue Lösungswege auszuprobieren. Ort: diakonisches Werk Waldshut, Waldtorstr. 1A ab 07.02.18 Information und Anmeldung: Anja Grimbichler, Tel. 07763/4798, Handy-Nr. 01622079239, E-Mail anja@grimbichler.de Gastschülerprogramm Schüler aus Mexiko suchen dringend die Gastfamilien! Lernen Sie einmal die neuen Länder in Lateinamerika ganz praktisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit der Schule aus Mexiko sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Mexiko/Guadalajara vom 21.01.201828.03.2018. Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sind zwischen 13 und 14 Jahre alt und sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein viertägiges Seminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Gegenbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Frau Sellmann und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138 Handy 0172-6326322, Fax 0711-625168, e-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Landratsamt Waldshut Fit in den Frühling - Gesundheitsaktionswochen 2018 14. Februar - 29. März - Mit freundlicher Unterstützung der DAK Gesundheit, Servicezentrum Waldshut Schon jetzt an die Zeit nach Fasnacht denken! Denn die Fastenzeit ist auch Zeit für „Fit in den Frühling“! Auch 2018 gibt es wieder zahlreiche Angebote der Gesundheitsaktionswochen.

30 Nr. 01 / 2018 Wer sich vorgenommen hat, einige ungeliebte Gewohnheiten zu ändern, das eigene Konsum- und Alltagsverhalten zu überdenken, wer eine Zeit lang auf Alkohol verzichten, endlich Nichtraucher werden oder weniger ungesund Essen möchte, weniger Stress und mehr Ausgeglichenheit anstrebt, sich mehr bewegen möchte, und wer auch mal etwas Neues ausprobieren will, findet mit den Angeboten der Gesundheitsaktionswochen vielfältige und wertvolle Unterstützung. Mitmachen können also wieder alle, die sich für den Frühling in Form bringen möchten. Für einige Angebote gewähren Krankenkassen einen Zuschuss zur Teilnahmegebühr. Angebote, bei denen die DAK eine finanzielle Beteiligung übernimmt, sind besonders gekennzeichnet. Wenn Sie anderweitig krankenversichert sind, erkundigen Sie sich bei ihrer Krankenkasse nach einer Zuschussmöglichkeit. Nutzen Sie also die Gesundheitsaktionswochen 2018, um sich nach den „tollen Tagen“ zu besinnen und Körper und Geist wieder in Form zu bringen. Das komplette Programm finden Sie im Internet auf www.sucht-waldshut.de Weitere Information und Anmeldungen: Landratsamt Waldshut, Wilfried Könnecker, Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel. 07751 86 43 44, E-Mail wilfried.koennecker@landkreis-waldshut.de Badisch Landwirtschaftlicher Haupverband Veranstalrtung für Junglandwirte Datum: Do. 25. Januar 2018 Uhrzeit 20.00 Uhr Ort: Gasthaus Adler, Indlekofen-Aispel, Obere Landstr. 28 Thema: HEUTE SCHON AN MORGEN DENKEN, Tipps für junge Landwirte - Testament, Ehevertrag, Vorsorgevollmacht. Hier erfährst Du alles, was Du zum Thema wissen solltest. Referenten: Michael Martin, Bezirksgeschäftsführer, Michaela Schöttner, Bildungsreferentin Veranstaltung für Pensionspferdehalter Datum: Mi. 31. Januar 2018 Uhrzeit 14.00 bis 16.30 Uhr Ort: Hotel Feldeck, 79787 Lauchringen, Klettgaustr. 1 Themen: HYGIENE IM BETRIEB – Basis einer gesunden Betriebsführung, Baurechtliche Bestimmungen für Pferdebetriebe u. die Auswirkungen der „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“

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