Mitteilungsblatt Nr. 10 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. Mai 2018.

Nr. 10 / 2018 3 § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 147.000 € davon im Verwaltungshaushalt 147.000 € im Vermögenshaushalt 0 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000 € § 3 Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage wird auf 5.000 € festgesetzt. Hohentengen a.H., 24. April 2018 Manfred Weber, Verbandsvorsitzender Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde vom Landratsamt Waldshut mit Schreiben vom 08.05.2018 bestätigt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit von Montag, 28. Mai 2018 bis Mittwoch, 06. Juni 2018, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Rechnungsamt, Zimmer OG 21 und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Manfred Weber, Verbandsvorsitzender Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2017 des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg und deren öffentliche Auslegung Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24. April 2018 das Ergebnis der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2017 festgestellt. Die Jahresrechnung 2017 liegt in der Zeit von Montag, 28. Mai 2018 bis Mittwoch, 06. Juni 2018, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Rechnungsamt, Zimmer OG 21 und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Küssaberg, 24. Mai 2018 Martin Benz, Verbandsvorsitzender

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