Mitteilungsblatt Nr. 10 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. Mai 2018.

4 Nr. 10 / 2018 Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2017 des Zweckverbandes Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal und deren öffentliche Auslegung Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24. April 2018 das Ergebnis der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2017 festgestellt. Die Jahresrechnung 2017 liegt in der Zeit von Montag, 28. Mai 2018 bis Mittwoch, 06. Juni 2018, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Rechnungsamt, Zimmer OG 21 und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Hohentengen a.H., 24. Mai 2018 Manfred Weber, Verbandsvorsitzender Gemeinde Hohentengen am Hochrhein – Landkreis Waldshut Bkanntmachung der Satzung über die Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 17. Mai 2018 folgende Satzung über die Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte vom 12. November 2015 mit Änderungssatzungen vom 27.04.2017 sowie 18.05.2017 beschlossen: § 1 Der bisherige Text des § 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe Wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist der überlassene Wohnplatz. (2) Die Gebühr einschließlich der Betriebskosten beträgt für die Unterkunft Oberdorfstraße 2, 79801 Hohentengen a.H. eine Person 334,22 € je Wohnplatz und Kalendermonat die Unterkunft Hauptstraße 15 a, 79801 Hohentengen a.H. eine Person

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