Mitteilungsblatt Nr. 11 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 7. Juni 2018.

Nr. 11 / 2018 5 Wir bitten diejenigen, die diese Fahrräder vermissen beim Fundamt, Zimmer 1, vorzusprechen oder sich per Telefon bei Frau Hüsler 07742/853-60 zu melden. Förderung des Besuches einer Musikschule durch die Gemeinde Hohentengen a.H. Kurz vor Ende des Schuljahres 2017/2018 möchten wir sie nochmals auf die Möglichkeit der Musikschulförderung aufmerksam machen. Auch für das auslaufende Schuljahr 2017/2018 können Familien der Gemeinde Hohentengen a.H., deren Kinder die Musikschulen Küssaberg oder Südschwarzwald besuchen, eine jährliche Förderung pro Kind i.H.v. 50,oo € beantragen. Förderberechtigt sind Kinder vom 6. bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres, die ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Hohentengen a.H. haben. Wer diese Förderung in Anspruch nehmen möchte, kann, während der üblichen Öffnungszeiten, ein entsprechendes Antragsformular auf dem Rechnungsamt (Zimmer 3) abholen. Auf der Gemeindehomepage (www. hohentengen.de) unter der Rubrik „Freizeit und Tourismus/Musikschule“ ist das Formular ebenfalls eingestellt. Vollständig ausgefüllte und durch die jeweilige Musikschule bestätige Formulare können bei der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schwab, auf dem Rechnungsamt abgegeben werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt gesammelt zum Ende des Schuljahres 2017/2018. Ausschreibung ELR- Zuschüsse für private Bauvorhaben 2019 Das Land schreibt das Jahresprogramm 2019 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Städte und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei sind die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die interkommunale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Beiträge zum Ressourcen- und Klimaschutz sind bei kommunalen Projekten Pflicht und führen bei privaten Projekten zum einem Fördervorrang.

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