Mitteilungsblatt Nr. 11 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 7. Juni 2018.

Nr. 11 / 2018 9 2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten? 8 3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir? 9 4. Wie verarbeiten wir diese Daten? 10 5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben? 10 6. Wie lange speichern wir Ihre Daten? 10 7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? 10 8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen? 11 1. Wer sind Ihre Ansprechpartner? Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein, vertreten durch den Bürgermeister, richten. Sie können diese Fragen auch unmittelbar an die innerhalb der Gemeindeverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer zuständige Steuerabteilung bzw. Gemeindekasse richten. Die Kontaktdaten der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein lauten: • Bürgermeister der Gemeinde Hohentengen, Kirchstraße 4 in 79801 Hohentengen a. H. • Steuerabteilung der Gemeinde Hohentengen, Kirchstraße 4 in 79801 Hohentengen a. H. • Gemeindekasse der Gemeinde Hohentengen, Kirchstraße 4 in 79801 Hohentengen a. H. Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde: ZV Kommunale Datenverarbeitung Stuttgart Krailenshaldenstr. 44 70469 Stuttgart Tel.: 0711 / 8108-11472 Mail: datenschutz@hohentengen.de wenden. 2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten? Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Grund- und Gewerbesteuer nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung). Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet bzw. weiterverarbeitet, für das sie erhoben bzw. zur Weiterverarbeitung übermittelt wurden (§§ 29b und 29c der Abgabenordnung). In den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen oder an uns übermittelten personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 der Abgabenordnung). Beispiel zur Verarbeitung: Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Grundsteuer- und Gewerbesteuerveranlagung verarbeitet. Beispiel zur Weiterverarbeitung: Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden vom zuständigen Finanzamt die Steuermessbeträge und in den Fällen der Zerlegung der Grund- und Gewerbesteuermessbeträge die Zerlegungsanteile durch Messbescheide bzw. Zerlegungsbescheide festgesetzt. Hierzu werden

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