Mitteilungsblatt Nr. 11 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 7. Juni 2018.

Nr. 11 / 2018 1 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 11 · 7. Juni 2018 · Jahrgang 43 am Hochrhein Hohentengen Die Badesaison 2018 hat begonnen. Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern einen schönen Aufenthalt in unseren Freibädern.

2 Nr. 11 / 2018 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein EINLADUNG zum 6. Bürgerbeteiligungsabend „Soziales Projekt Pfarrwiese“ Liebe Bürgerinnen und Bürger, in unseren bisherigen 5 Bürgerbeteiligungsabenden konnten wir mit Ihnen zusammen zahlreiche Informationen austauschen und Ideen entwickeln sowohl zur Umsetzung und Ausgestaltung unseres Sozialen Projekts Pfarrwiese, in dessen Mittelpunkt die Einrichtung zweier ambulant betreuter Wohngemeinschaften steht, wie auch zum Zusammenleben in unserer Gemeinde. Darüber haben wir uns sehr gefreut und möchten uns ganz herzlich dafür bedanken. Gerne möchten wir Sie alle ganz herzlich zu unserem 6. und gleichzeitig letzten Bürgerbeteiligungsabend am Mittwoch, 27. Juni 2018 um 19.30 Uhr in den Musiksaal der Gemeinschaftsschule Rheintal mit dem Themenschwerpunkt „Ambulant betreute Wohngemeinschaften – Filmbeispiele aus erfolgreich umgesetzten Projekten“ einladen. Auch Bürgerinnen und Bürger, die bei den bisherigen Abenden nicht dabei waren, sind ganz herzlich willkommen. Mit diesem Abend schließen wir unsere Bürgerbeteiligungsabende zum „Sozialen Projekt Pfarrwiese“ ab und möchten Ihnen gleichzeitig einen Ausblick auf das weitere Vorgehen geben. Wie im Anschluss an unseren 1. Bürgerbeteiligungsabend versprochen, werden beim weiteren Vorgehen auch die am 1. Abend gesammelten vielen guten Ideen und Anregungen zu Projekten außerhalb des Sozialen Projekts Pfarrwiese wieder aufgegriffen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen zu unserem letzten Bürgerbeteiligungsabend und einen interessanten Ideen- und Gedankenaustausch. Mit freundlichen Grüßen Ihr Martin Benz, Bürgermeister

Nr. 11 / 2018 3 4. Treffen des Qualifizierungskurses für ehrenamtliche Hospizmitarbeiterinnen Zum vierten und letzten Mal haben sich im Mai 11 ehrenamtliche zukünftige Sterbebegleiterinnen zum Ausbildungsmodul getroffen. Im Zentrum der inhaltlichen Auseinandersetzung waren die Themen Trauer, Trauerprozesse und Umgang mit Verstorbenen und deren Angehörigen. Trauer ist ein sehr individuelles Geschehen und dennoch lässt sich anhand von Reaktionen und Verhaltensweisen ablesen, wie wir Trauernden begegnen können. Zu wissen, wie andere Kulturen mit Tod, den Verstorbenen und der Trauer umgehen, ist zusätzlich wichtig, wenn Menschen aus anderen Herkunftsländern begleitet werden wollen. Teil der Schulung zur Sterbebegleitung ist auch ein 45-stündiges Praktikum in einer sozialen Einrichtung wie beispielweise einem Pflegeheim, einer Sozialstation oder einem Krankenhaus. Denkbar ist auch ein Besuch bei einem Bestattungsinstitut. Wichtig bei diesem Praktikum ist, einen Eindruck und ein Gespür für Menschen zu bekommen, die möglicherweise in der Zukunft eine Begleitung wünschen und Erfahrungen zu sammeln, die im weitesten Sinn mit dem Feld zu tun haben, in dem zukünftig ehrenamtlich gearbeitet wird. An diesem Schulungswochenende sind über bereits gemachte Praktikumserfahrungen reflektiert wie auch mögliche Ideen zu einem Praktikum konkretisiert worden. Ganz am Schluss des Wochenendes hat eine persönliche Rückschau zu diesen vier Schulungsmodulen zur Sterbebegleitung stattgefunden. Welches war der Gewinn dieser Schulung und mit welchem Ausblick und mit welcher Motivation wird nun die kommende Praxis gesehen? Mein Fazit als Co-Leiterin dieser Schulung entspricht vieler geschenkter Erfahrungen hospizlicher Begleitungen: Es war ein intensives „Geben und Nehmen“, das wir in diesem Kurs erleben durften. Sich der eigenen Endlichkeit in der Auseinandersetzung mit den Themen Sterben und Tod zu stellen, erforderte Mut. Sich zu trauen, darüber mit anderen ins Gespräch zu kommen, brauchte ebenfalls viel Vertrauen. Und gleichzeitig entstanden gerade dadurch menschliche Nähe, tiefe, reichhaltige Begegnungen, Verständnis und Sensibilität für sich und das Gegenüber. Die Gemeinde Hohentengen wird nun bald schon bereichert sein durch eine Gruppe von Hospizbegleiterinnen, die menschlich kompetent, einfühlsam und sehr motiviert auf ihren

4 Nr. 11 / 2018 Einsatz warten. Mein Dank gilt ihnen und ihrer Bereitschaft, die freie Zeit Menschen in einer so entscheidenden Lebenssituation zu schenken. Ich bin überzeugt, dass sie ihr Bestes geben werden, um die noch verbleibende Lebenszeit im Sinne eines guten Miteinanders zu füllen. Mein Dank gilt auch der Gemeinde Hohentengen und den angrenzenden Gemeinden, die ermöglicht haben, dass hospizliche Begleitung als Teil gesellschaftlich gelebter Fürsorge realisiert worden ist. Für den Hospizdienst Hochrhein: Dorothea Flaig (Koordinatorin) Gemeinde Hohentengen am Hochrhein STELLENANGEBOTE Wir suchen zum 01. Juli 2018 eine/n Raumpfleger/in für die Kindertagestätte in Hohentengen. Die Tätigkeit wird im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung ausgeübt. Haben Sie Interesse und wollen sich zunächst näher informieren? Für nähere Informationen setzen Sie sich mit Frau Tanja Würz, Hauptamtsleiterin, in Verbindung: Rathaus, Zimmer 10, Telefon 07742/853-20 oder E-Mail: hauptamt@hohentengen-ah.de Bewerbungen richten Sie bitte bis spätestens 21.06.2018 an das Bürgermeisteramt, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H. Die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein sucht für das Freibad in Hohentengen weitere Badeaufsichten für die Mitarbeit im bestehenden Team. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist das Rettungsschwimmabzeichen in Silber. Wollen Sie sich zunächst näher über diese Tätigkeit informieren, dann setzen Sie sich bitte mit Frau Tanja Würz, Telefon 07742 / 853-20 oder per Mail hauptamt@hohentengen-ah.de in Verbindung Schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte an das Bürgermeisteramt, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H. Fundsachen Bei der Gemeindeverwaltung wurden diese Kinderräder der Marke „Pegasus“ & „Raptor“ abgegeben.

Nr. 11 / 2018 5 Wir bitten diejenigen, die diese Fahrräder vermissen beim Fundamt, Zimmer 1, vorzusprechen oder sich per Telefon bei Frau Hüsler 07742/853-60 zu melden. Förderung des Besuches einer Musikschule durch die Gemeinde Hohentengen a.H. Kurz vor Ende des Schuljahres 2017/2018 möchten wir sie nochmals auf die Möglichkeit der Musikschulförderung aufmerksam machen. Auch für das auslaufende Schuljahr 2017/2018 können Familien der Gemeinde Hohentengen a.H., deren Kinder die Musikschulen Küssaberg oder Südschwarzwald besuchen, eine jährliche Förderung pro Kind i.H.v. 50,oo € beantragen. Förderberechtigt sind Kinder vom 6. bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres, die ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Hohentengen a.H. haben. Wer diese Förderung in Anspruch nehmen möchte, kann, während der üblichen Öffnungszeiten, ein entsprechendes Antragsformular auf dem Rechnungsamt (Zimmer 3) abholen. Auf der Gemeindehomepage (www. hohentengen.de) unter der Rubrik „Freizeit und Tourismus/Musikschule“ ist das Formular ebenfalls eingestellt. Vollständig ausgefüllte und durch die jeweilige Musikschule bestätige Formulare können bei der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schwab, auf dem Rechnungsamt abgegeben werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt gesammelt zum Ende des Schuljahres 2017/2018. Ausschreibung ELR- Zuschüsse für private Bauvorhaben 2019 Das Land schreibt das Jahresprogramm 2019 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Städte und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei sind die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die interkommunale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Beiträge zum Ressourcen- und Klimaschutz sind bei kommunalen Projekten Pflicht und führen bei privaten Projekten zum einem Fördervorrang.

6 Nr. 11 / 2018 Förderschwerpunkte 2019 Wohnen Ziel der Programmausschreibung 2019 ist es, weiterhin Impulse zur Nutzung innerörtlicher Flächen zu setzen. Die Schaffung von zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum ist gegenwärtig in den Städten und Gemeinden eine der zentralen Herausforderungen. Gute innerörtliche Bausubstanz muss erhalten und zu zeitgemäßem Wohnraum umgebaut werden. Baufällige Gebäude hingegen können weichen und Platz für Neues schaffen. Deshalb werden im ELR 2019 weiterhin prioritär Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer gefördert. Im Jahresprogramm 2019 wird ca. die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Förderschwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“ eingesetzt. Besonders im Fokus der Innenentwicklung stehen Projekte, die zur innerörtlichen Nachverdichtung beitragen, also vorrangig Umnutzungen leerstehender Gebäude, Aufstockungen von Gebäuden sowie die Bebauung langjähriger Baulücken im Ortskern. Förderzuschlag bei CO2-Speicherung Erstmals werden 2019 bioökonomiebasierte Bauweisen mit einem Zuschlag von 5 % auf den ermittelten Fördersatz gefördert. Diesen erhöhen Fördersatz erhalten alle ELR-Projekte, die überwiegend nachwachsende Rohstoffe (dies dürfte in der Regel Holz sein) als Baustoff einsetzen. Der Einsatz von CO2 bindenden Rohstoffen ist bereits mit der Antragsstellung nachzuweisen. Arbeiten Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Grundversorgung Ein wesentlicher Standortfaktor für den Ländlichen Raum ist die wohnortnahe Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen. Wichtig ist u.a. der Erhalt von Dorfgasthäusern, die für die Attraktivität des Ländlichen Raumes Bedeutung haben. Weitergehender Anstrengungen bedarf es auch hinsichtlich der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Auszug Förderbestimmungen und allgemeine Hinweise – D ie Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteils- oder Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses – M it der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuschussbescheid vorliegt – D ie Finanzierung der geplanten Maßnahme muss gesichert sein – D ie Förderdaten sind grundsätzlich öffentlich – D ie Mehrwertsteuer ist nicht zuwendungsfähig – N icht förderfähig sind die Grunderwerbskosten bzw. beim Erwerb von Gebäuden der Bodenwert Die Aufzählung ist nicht abschließend. Für nähergehende Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner. Die Antragsfrist für die Abgabe der Unterlagen beim Regierungspräsidium wurde im Vergleich zum Vorjahr um einen Monat nach vorverlegt. Die Daten müssen den zuständigen Stellen bis zum 30.09.2018 vorliegen.

Nr. 11 / 2018 7 Aufgrund von Urlaubszeit sowie der benötigen Bearbeitungszeit durch die Gemeinde bitten wir Interessenten bis spätestens 31. Juli 2018 vollständige Anträge für strukturell bedeutsame Einzelprojekte mit Beginn Frühjahr 2020 einzureichen. Bitte achten Sie auf eine vollständige Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und Formulare. Die Antragsformulare sind online unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx erhältlich. Weitergehende Informationen finden Sie auch unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ Darüber hinaus erhalten Sie Auskunft im Rathaus bei Frau Kristina Schwab, Zimmer 3, Tel. 07742 853-41 sowie beim Amt für Wirtschaftsförderung im Landratsamt, Herrn Kai Müller, Tel. 07751 86-2603. Neubau Kreisverkehrsplatz L161 – Ortsdurchfahrt Kadelburg Vollsperrung von Samstag, 23.06.2018, 07:00 Uhr bis Montag, 25.06.2018, 06:00 Uhr Für den Einbau der Asphaltdeckschicht muss die Ortsdurchfahrt Kadelburg/Hauptstraße/ L161 von der Gartenstraße bis zur Hauptstraße 44 von Samstag, 23.06.2018, 07:00 Uhr bis Montag, 25.06.2018, 06:00 Uhr voll gesperrt werden. Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert. Sollte es witterungsbedingt nicht möglich sein, die Arbeiten durchzuführen, wird der Asphalteinbau um eine Woche verschoben. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis. Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat Herrn Hubert Röder ZV Kommunale Datenverarbeitung Stuttgart Krailenshaldenstraße 44 70469 Stuttgart Tel. Nr.: 0711 / 8108-11472 e-mail: datenschutz@hohentengen.de zum behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt. Datenschutz der Grund- und Gewerbesteuer Die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein erhebt für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz (bebaute und unbebaute Grundstücke, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) Grundsteuer von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Erbbauberechtigten. Von Un-

8 Nr. 11 / 2018 ternehmen mit Gewerbebetrieben, die eine Betriebsstätte in Hohentengen am Hochrhein haben, erhebt sie die Gewerbesteuer. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind veränderte Daten, die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch Schutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen (anonymisierte oder pseudonymisierte Daten). Wenn die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erhebt, speichert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht. Die Gemeinde informiert mit dem nachfolgenden Text „Merkblatt zum Datenschutz bei der Grund- und Gewerbesteuer“, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Dieser Text ist zusätzlich auch auf unserer Homepage einsehbar. Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer Stand 01.06.2018 Vorwort Die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein erhebt für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz (bebaute und unbebaute Grundstücke, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) Grundsteuer von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Erbbauberechtigten. Von Unternehmer/innen/Unternehmen mit Gewerbebetrieben, die eine Betriebsstätte in Hohentengen am Hochrhein haben, erhebt sie die Gewerbesteuer. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind veränderte Daten, die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch Schutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen (anonymisierte oder pseudonymisierte Daten). Wenn die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erhebt, speichert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. Inhaltsverzeichnis 1. Wer sind Ihre Ansprechpartner? 8

Nr. 11 / 2018 9 2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten? 8 3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir? 9 4. Wie verarbeiten wir diese Daten? 10 5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben? 10 6. Wie lange speichern wir Ihre Daten? 10 7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? 10 8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen? 11 1. Wer sind Ihre Ansprechpartner? Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein, vertreten durch den Bürgermeister, richten. Sie können diese Fragen auch unmittelbar an die innerhalb der Gemeindeverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer zuständige Steuerabteilung bzw. Gemeindekasse richten. Die Kontaktdaten der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein lauten: • Bürgermeister der Gemeinde Hohentengen, Kirchstraße 4 in 79801 Hohentengen a. H. • Steuerabteilung der Gemeinde Hohentengen, Kirchstraße 4 in 79801 Hohentengen a. H. • Gemeindekasse der Gemeinde Hohentengen, Kirchstraße 4 in 79801 Hohentengen a. H. Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde: ZV Kommunale Datenverarbeitung Stuttgart Krailenshaldenstr. 44 70469 Stuttgart Tel.: 0711 / 8108-11472 Mail: datenschutz@hohentengen.de wenden. 2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten? Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Grund- und Gewerbesteuer nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung). Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet bzw. weiterverarbeitet, für das sie erhoben bzw. zur Weiterverarbeitung übermittelt wurden (§§ 29b und 29c der Abgabenordnung). In den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen oder an uns übermittelten personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 der Abgabenordnung). Beispiel zur Verarbeitung: Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Grundsteuer- und Gewerbesteuerveranlagung verarbeitet. Beispiel zur Weiterverarbeitung: Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden vom zuständigen Finanzamt die Steuermessbeträge und in den Fällen der Zerlegung der Grund- und Gewerbesteuermessbeträge die Zerlegungsanteile durch Messbescheide bzw. Zerlegungsbescheide festgesetzt. Hierzu werden

10 Nr. 11 / 2018 Daten vom zuständigen Finanzamt in einem selbstständigen Verfahren verarbeitet. Der Inhalt der Grund- und Gewerbesteuermessbescheide und der Zerlegungsbescheide und weitere erforderliche Daten wird/werden uns vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Wir verarbeiten die mitgeteilten Daten weiter, indem wir sie bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Steuerfestsetzungs- und -erhebungsverfahren berücksichtigen. 3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir? Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten: • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z.B. • Vor- und Nachname, • Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer, • Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigte(n), des/der Geschäftsführer(s), des/der Gesellschafter, • Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, • Geburtsdatum und -ort, • Steuernummer, Buchungs- oder Kassenzeichen. • Für die Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderliche Informationen, z.B. • Gewerbesteuermessbetrag, • Einheitswert und Grundsteuermessbetrag, • Zerlegungsanteil am Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuermessbetrag, • Bankverbindung, • Angaben über geleistete oder erstattete Steuern und Vorauszahlungen, • Angaben über gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe. Bei der Grund- und Gewerbesteuer erhalten wir Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie über die Messbescheide und Zerlegungsmitteilungen des zuständigen Finanzamts und verarbeiten diese weiter. Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge. Schließlich erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind. Beispiele: − Unser Gewerbeamt übermittelt uns Daten über Gewerbemeldungen; − unser Einwohnermeldeamt übermittelt uns Meldedaten. Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen von Steuerämtern anderer Kommunen. Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstre-

Nr. 11 / 2018 11 ckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben. Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten. 4. Wie verarbeiten wir diese Daten? Im weitgehend automationsgestützten Besteuerungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer zugrunde gelegt. Wir bedienen uns dabei der Dienstleistungen durch das kommunale Rechenzentrum Baden-Franken, das die Daten in unserem Auftrag verarbeitet. Sowohl wir als auch das Rechenzentrum setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. 5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben? Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzämter, Verwaltungsgerichte, Rechtsaufsichtsbehörden oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist. Beispiel: − M itteilung der Namen und Anschriften von Grundstückseigentümern, die bei der Verwaltung der Grundsteuer bekannt geworden sind, an andere Behörden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. 6. Wie lange speichern wir Ihre Daten? Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind grundsätzlich die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung). Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung). 7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung. • Recht auf Auskunft S ie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Grund- oder Gewerbesteuer, das betroffene Veranlagungsjahr und ein Hinweis, ob es um die Festsetzung der Steuer oder um Zahlungsangelegenheiten geht) gemacht werden.

12 Nr. 11 / 2018 • Recht auf Berichtigung S ollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen. • Recht auf Löschung S ie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 6.). • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung S ie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht. • Recht auf Widerspruch S ie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens). • Recht auf Beschwerde W enn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Beschwerde einlegen, soweit das Besteuerungsverfahren auf der Grundlage der Abgabenordnung erfolgt, im Übrigen (insbesondere bei der Vollstreckung) beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI). Die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter www.bfdi.bund.de bzw. unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de. Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f der Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit. Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht. 8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen? Weitergehende Informationen können Sie • d em BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMF-Schreiben / Allgemeines) sowie

Nr. 11 / 2018 13 • d er Broschüre „Steuern von A bis Z“ (siehe http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Service - Publikationen - Broschüren) • d em Serviceportal Baden-Württemberg (siehe https://www.service-bw.de unter dem Stichwort Datenschutz) • d en Internetseiten der vorstehend aufgeführten Datenschutzaufsichtsbehörden entnehmen. Die Vorschriften der Abgabenordnung finden Sie u.a. unter https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/ Stellenausschreibung

14 Nr. 11 / 2018 Das Landratsamt Waldshut - Amt für Kreisschulen und Liegenschaften - hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Elektromeister/in oder Elektrofachkraft (m/w) in Vollzeit zu besetzen. Die Einstellung richtet sich nach den geltenden Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die ausführliche Ausschreibung mit den Stelleninhalten als Elektromeister/in und als Elektrofachkraft sowie unser Anforderungsprofil finden Sie auf unserer Homepage unter www.landkreis-waldshut.de. Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns Sie kennenzulernen. Bewerben Sie sich jetzt online unter www.landkreis-waldshut.de. Alternativ senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis spätestens 17.06.2018 an das Landratsamt Waldshut, Haupt- und Personalamt, Kaiserstraße 110 in 79761 WaldshutTiengen. Offene Treffs im Landkreis Waldshut Ein kostenfreies Angebot für Eltern mit Kindern im vorschulischen Alter. Vielleicht suchen Sie Kontakt zu Familien und möchten sich gerne mit anderen Eltern über deren Erfahrungen austauschen? Oder Sie wünschen sich Tipps zur Erziehung? Im Landkreis Waldshut gibt es an folgenden Standorten Offene Treffs: Bad Säckingen, Klettgau-Grießen, Küssaberg-Kadelburg, Lauchringen, Jestetten, Murg, Stühlingen, Höchenschwand, Waldshut-Tiengen und St. Blasien. Jeder Offene Treff wird von einer Fachkraft geleitet. Kontaktdaten und weitere Informationen zu den einzelnen Offenen Treffs finden Sie unter: www.famlien-plus.de. Frühe Hilfen – Betreuung/Förderung – Familienbegleitende Angebote. Vorankündigung Studienreise 2018 VHS Küssaberg und VHS Klettgau Auf den Spuren des Jakobsweg – Camino Frances * Touristische Highlights 22. – 29. Sep. 2018 Keine Pilgerreise! Studienreise mit leichten Wanderungen Wir fliegen in die baskische Stadt Bilbao und sehen das Guggenheim Museum (Besichtigung von außen), erbaut von Frank Gehry, das bekannt ist für seine außergewöhnliche Architektur. Ein UNESCO Weltkulturerbe ist die Puente Colgante (Schwebebahn über den Fluss).

Nr. 11 / 2018 15 Besichtigung von Pamplona und Weinverkostung in Rioja. In Burgos und Leon besichtigen wir die hervorragenden gotischen Kathedralen. In Astorga sehen wir den von Gaudi geschaffenen Bischofspalast. In Santiago de Compostela laden die Pilgerkathedrale und die Altstadt zum Besuch ein. Ausflug zum Kap Finisterre. Unterwegs werden kleine, leichte Wanderungen angeboten. Flug ab/bis Zürich, Studien- u. Wanderreise, Übernachtungen / Halbpension, Eintrittsgelder, Preis: ca. € 1.380 Anmeldung und Information VHS Kuessaberg und Klettgau Studienreisen Heiner Patrzek T: 07741 – 966 0 996 Behindertenparkplätze zugeparkt? VdK-Hinweiskarte schafft Abhilfe Oft sind Falschparker auf Behindertenparkplätzen ein Ärgernis, denn etliche Autofahrer stellen bewusst, aus Gedankenlosigkeit oder Unwissenheit ihr Auto auf den speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen ab. Diese sind jedoch ausschließlich den Menschen mit „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „Bl“ (blind) im Schwerbehindertenausweis vorbehalten, zudem Menschen mit beidseitiger Fehlbildung der Gliedmaßen, bei angeborenem Fehlen von Gliedmaßen oder vergleichbaren Funktionseinbußen. Keine Rolle spielt, ob die Betroffenen selbst am Steuer sind. Wichtig: Die Berechtigten müssen ihren speziellen Parkausweis hinter der Windschutzscheibe auslegen. Sonst können auch sie ein 35-Euro- „Knöllchen“ bekommen und abgeschleppt werden. Doch die Drohung mit einem Verwarnungsgeld nützt dem Schwerstbehinderten, der einen „fehlbelegten“ Behindertenparkplatz vorfindet, nichts, wenn kein Ordnungshüter vor Ort ist. Daher gibt der Sozialverband VdK gelbe Hinweiskarten heraus, die man den Falschparkern hinter die Wischblätter stecken und sie zum Nachdenken anregen kann. Erhältlich sind sie in der Stuttgarter Landesgeschäftsstelle: g.petri@vdk.de (0711) 61956-34 „Amtliche Helden“: Mit einem Spiel auf der Suche nach jungen Talenten Der demographische Wandel trifft auch die BA in ihrer Rolle als Arbeitgeberin. In den kommenden zehn Jahren wird sie ein Drittel ihres Personals altersbedingt verlieren. Die BA steht bereits jetzt im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern um Nachwuchskräfte. Neue Wege in der Rekrutierung mit dem Spiel „Amtliche Helden“ Um ihre Bekanntheit bei Jugendlichen zu erhöhen, hat die BA ein Rekrutierungsspiel mit dem Titel „Amtliche Helden“ entwickelt, um gezielt junge Menschen auf sich als attraktive Arbeitgeberin aufmerksam zu machen. Rund 1.500 Auszubildende und Studierende stellt die BA jedes Jahr neu ein.

16 Nr. 11 / 2018 Valerie Holsboer, Vorstand Ressourcen: „In meiner Jugendzeit gab es die Möglichkeiten noch nicht, die die sozialen Medien heute jungen Menschen bei der Berufswahl und -findung bieten. Sich virtuell in den Arbeitsalltag eines Unternehmens hineinzubegeben, war undenkbar. Ich bin überzeugt, dass das neue Rekrutierungsspiel unseren Bekanntheitsgrad erhöhen und die BA als attraktive Arbeitgeberin zeigen wird. “ Das Spiel „Amtliche Helden“ ist ein sogenanntes „Serious Game“: Es soll nicht nur Spaß machen, sondern gezielt Informationen und Inhalte über spielerische Elemente vermitteln. Jugendliche schlüpfen in die Rolle einer Geschäftsführerin oder eines Geschäftsführers und managen eine fiktive Agentur für Arbeit. Sie stellen sich ihre Agentur personell zusammen, entwickeln ihre Arbeitsvermittler, bilden Arbeitslose weiter und vermitteln diese an Arbeitgeber. Ab dem 24. Mai 2018 im App-Store verfügbar Ab dem 24. Mai 2018 steht die App kostenfrei im App-Store für Android- und Apple-Geräte zum Download bereit. Weitere Informationen zu dem Spiel sind unter: www.arbeitsagentur.de/ba-helden zu finden. Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter: www.twitter.com/bundesagentur WieDerEinstieg gelingt! Sie möchten gerne nach einer längeren Familienphase zurück ins Berufsleben? Sie haben Fragen rund um das Thema Wiedereinstieg? Sie brauchen individuelle Unterstützung? Eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme ist möglich in der offenen Sprechstunde der Wiedereinstiegsberaterin Viviane Neff am Dienstag, 19.06.2018 von 09:30 bis 11:30 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Melden Sie sich beim Empfang der Arbeitsagentur Waldshut, Waldtorstr. 1a. Eine Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung ist darüber hinaus auch per E-Mail möglich unter Loerrach.Wiedereinstieg@arbeitsagentur.de Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Melanie Payer. Tel.: 07621 178 470 oder E-Mail: Loerrach.PresseMarketing@arbeitsagentur.de Herzensgute Betreuerin gesucht nach Dangstetten Wir suchen eine flexible und körperlich fitte Betreuungsperson mit Tagesfreizeit, die einen 14jährigen Jungen mit mehrfacher Behinderung im Haushalt der Familie stundenweise betreuen möchte. Gegen Bezahlung. Die Betreuungszeiten können individuell besprochen werden. Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderung oder in der Pflege sind nicht erforderlich. Bitte melden Sie sich unter Tel.: 07741/965 72 77 oder per Mail pa.wt@lebenshilfe-ssw.de

Nr. 11 / 2018 17 Gastschülerprogramm Dringender Hilferuf für 4 Schülerinnen aus Russland (Samara und St. Petersburg)! Lernen Sie einmal das Land Russland trotz Vorurteile ganz praktisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Russland sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa für 14-15-jährigen Gastschülerinnen aus Russland ganz DRINGEND für den Zeitraum von 23.06. - 25.07.2018 aufgeschlossene Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein viertägiges Seminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Gegenbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138 Handy 0172-6326322, Frau Sellmann und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, Fax 0711-625168, e-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Familienzentrum Hochrhein Aktuelle Angebote sind auf der Homepage des Familienzentrums eingestellt. FaZ-Café, täglich von 09.30 -17.00 Uhr geöffnet. Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen. Das aktuelle vielseitige, umfangreiche Angebot des Familienzentrums Hochrhein finden Sie auf der Homepage: www.faz-hochrhein.de, oder setzen Sie sich mit Frau Ulla Hahn in Verbindung: Telefon 07741/9679923, E-Mail: u.hahn@faz-hochrhein.de. Veranstaltungen 09. Juni 2018 Tanzveranstaltung FFW Hohentengen (Gerätehaus) 10. Juni 2018 Volksradfahren RSV Lienheim 15.-18. Juni 2018 Sportwochenende SC Hohentengen 16. Juni 2018 Saisonabschluss FC Hochrhein 19. Juni 2018 Hauptversammlung Jugend FC Hochrhein, SC Vereinsheim 20. Juni 2018 Hauptversammlung FC Hochrhein, SC Vereinsheim

18 Nr. 11 / 2018

Nr. 11 / 2018 19 Verkehrsamt Tageswanderung „Schluchtensteig Etappe 5 von St. Blasien nach Todtmoos“ Sonntag, 17. Juni 2018 Treffpunkt und Abfahrt 9.00 Uhr Rathausplatz Hohentengen Fahrt in Fahrgemeinschaften nach St. Blasien zum Parkplatz beim Discounter Lidl. Für diese Wanderung ist eine Anmeldung bei Franz Brädler (Tel. 07742 7657 oder Email: fbraedler@ web.de) bis Samstag, 16.06., 12.00 Uhr unbedingt erforderlich. Wir beginnen unsere Wanderung beim Kurpark St. Blasien. Schon nach wenigen Minuten beginnt der Aufstieg zum Lehenkopf, den wir beim Lusthausfelsen kurz unterbrechen. Die Hälfte ist geschafft und wir werfen einen letzten Blick auf die Domstadt. Wir wandern weiter bis zum Aussichtsturm auf dem Lehenkopf, genießen den Ausblick bis zu den Alpen und dem Feldberg und machen uns dann auf den Weg nach Dachsberg. Über einzelne Höfe am Weg erreichen wir den idyllischen Klosterweiher. Über einen kurzen Anstieg kommen wir zum Kreuzfelsen und hinüber nach Ibach. Nach dem Ibacher Kreuz geht es steil zickzack hinunter in die Hochwehraschlucht bis vor die Tore von Todtmoos. Dort angekommen gönnen wir uns eine Rastpause in einer Gaststätte bevor wir uns mit dem Wanderbus nach St. Blasien (Fahrkarte ca. 4 Euro) zurückfahren lassen. Von dort Heimfahrt nach Hohentengen. Wanderführer: Franz Brädler. Bitte nicht vergessen: Rucksack mit Verpflegung und etwas zum Trinken für kleine Rastpause unterwegs. Gute Wanderschuhe, Wanderstöcke, sowie der Witterung angepasste Kleidung, eine gute Kondition und Trittsicherheit sind unbedingt erforderlich. Wegstrecke: 20 km, Gehzeit: ca. 6 Std. Wir bieten Ihnen eine umfassende Einarbeitung, sehr attraktive Arbeitsplätze und überdurchschnittliche Sozialleistungen. Info: 07742 92340 Wir expandieren weiter … und suchen weitere Kolleg/ -innen, die in einem starken Team mitarbeiten möchten. Vorzugsweise examinierte Kranken- und Altenpfleger/ -innen in Festanstellung oder auf Stundenbasis.

20 Nr. 11 / 2018 Wanderungen mit dem Schwarzwaldverein Lottstetten e.V. Toggenburger Höhenweg Am Samstag, 23.06.2018 beginnen wir unsere Bergwanderungen mit einer leichten Etappe in einer der schönsten und aussichtsreichsten Gegenden im St. Galler Land. Wir verpflegen uns aus dem Rucksack. Mit einer wildromantischen Seilbahn fahren wir von Starkenbach aus zur oberen Seilbahnstation (1578 hm) und wandern dann immer leicht abwärts über Zinggen – Iltios (1360 hm) vorbei an den Schwendiseen hinunter nach Wildhaus (1050 hm) Gäste sind wie immer willkommen. Info zur Tour: Abstieg ca. 500 hm, Länge 14 km km, Gehzeit ca. 4,5 Stunden, Rucksackverpflegung, vorausgesetzt sind Bergausrüstung und mittlere Kondition. Preis für Seilbahn: SFr. 10,00 und Bus Wildhaus-Starkenbach ? Wanderführer: Reissaus Peter , Tel. 07742-922529 oder 0171-7148220 Abfahrt: 06:30 Uhr Lottstetten oberer Hallenparkplatz Ausrüstung: Sonnenschutz, Schirm, Kopfbedeckung, Stöcke, gutes Schuhwerk Anmeldung: wegen evtl. Absage Im Verkehrsbüro erhalten Sie: Ansichtskarten, Leporello vom Skulpturenweg, Wanderkarten, Radkarten; Bücher von Herbert Fuchs: Geschichte und Geschichten, Die alten Eichen erzählen; Buch Eva Baumgartner: Südschwarzwald und Hochrhein – Faszination und Vielfalt einer Landschaft im äußersten Südwesten Deutschlands; Buch von Johann Schmieder: HOCHRHEIN - 165 Regio-Entdeckungen zwischen Basel und dem Schaffhauserland Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Hohentengen a.H. Freitag 08.06.2018 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Günzgen Samstag 09.06.2018 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Stetten Sonntag 10.06.2018 10.45 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim Freitag 15.06.2018 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Bergöschingen Sonntag 17.06.2018 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen mit Vorstellung Hospizdienst Freitag 22.06.2018 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Herdern Kirchenchor St. Oswald Lienheim/ Projektchor zur Bläsermesse Zum Patrozinium am 05. August 2018 um 10.00 Uhr singen wir die Missa buccinata. Alle, die gerne singen, vor allem auch alle, die vielleicht noch gar nicht wissen, dass singen Freude bereitet und das Singen im Chor schon immer mal ausprobieren und kennen lernen wollen, sind herzlich eingeladen. Projektstart: Donnerstag, 14.06.2018 um 20.00 Uhr im Pfarrheim in Lienheim. Bis zum Patrozinium wird dann immer wöchentlich donnerstags geprobt. Margot Bernauer, Vorstand 07742/6597, Michael Ebner, Chorleitung +491716860535.

Nr. 11 / 2018 21 Kirchenchor Hohentengen-Stetten/Einladung zum Brunch Nach dem Gottesdienst am Sonntag, 17. Juni 2018 lädt der Kirchenchor ab ca. 10.00 Uhr zu einem gemütlichen Brunch in den Pfarrsaal in Hohentengen ein. Der Erlös ist für die Renovierung der Kirche St. Maria in Hohentengen bestimmt. Altenwerk St. Maria/Seniorennachmittag Am Mittwoch, den 20. Juni 2018 ist um 14.00 Uhr Gottesdienst im Pfarrheim St. Maria in Hohentengen. Danach Seniorennachmittag „Der Salm im Rhein – Fischerei vor 100 Jahren am Hochrhein“ mit Programm vom Angelsportverein Krankenkommunion Am Donnerstag, 21.06.2018 ist Krankenkommunion in Hohentengen und Lienheim durch Pfarrer Marcus Gut. Pfarrgemeinderatssitzung Der Pfarrgemeinderat trifft sich am Donnerstag, 21.06.2018 um 20.00 Uhr zur Sitzung im Pfarrheim St. Maria in Hohentengen. Die Tagesordnung wird in den Schaukästen bei den Kirchen veröffentlicht. Krabbelgruppe Käfer (Alter ab 6 Mon.) Treffpunkt jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sarah Boller-Berger, Tel. 07742-978 99 74. Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung Emaile Adresse: hohentengen@se-ch.de Internet: www.se-st-christophorus.de - das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr besetzt. Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: Immer am ersten Freitag des Monat von 18.00 – 19.00 Uhr. Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966 Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Aktuelle Veranstaltungen über www.bergkirche-kadelburg.de Gottesdienste in der Bergkirche/Kadelburg Sonntag, 10.06., 10.10 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser), parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe. Sonntag, 17.06., 10.10 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser), parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe. Angebote der Kirchengemeinde in Hohentengen: Mittagstisch „Essen für Leib und Seele“: Nächste Termine: 6. Juni 2018, 4. Juli An jedem ersten Mittwoch im Monat wird herzlich eingeladen zum Mittagessen in geselliger Runde ab 11.00 Uhr im Restaurant Saloniki. Anmeldung bei Gisela Kaminski: 07742/1760.

22 Nr. 11 / 2018 Neuer Kurs für Eltern: „Kommunikation auf Augenhöhe“ ab Juni im Bonhoefferhaus, Kadelburg Dieser Kurs bietet Begleitung und Unterstützung in der alltäglichen Erziehungs- und Beziehungsarbeit in der Familie an. Es geht um Kommunikation in der Familie, um mit klare Aussagen, verständliche Sprache und die Möglichkeit, eigene Lösungen zu finden. Eingeladen sind Mütter, Väter und alle, die sich dafür interessieren. 10 Abende, Dienstags 20.00 -22.00 Uhr. Weitere Informationen und Anmeldung bei Beate Harmel, Telefon 07751 700 959 oder per Mail an info@augenhöhe.eu Angebote im Dietrich-Bonhoeffer-Haus (DBH) in Kadelburg, im Spitz 2: -wöchentlich, Naturmäuse: Mo+Di, 8.30 Uhr - 12.15 Uhr, betreute Kleinkindgruppe. -wöchentlich, verschiedene Eltern-Kind Gruppen: bei Interesse im Pfarramt melden. -wöchentlich, Kinderbistro: Di ab 12.00 Uhr, anschließend an die Schule oder den Kindergarten bis 15.00 Uhr. Mittagessen in Gemeinschaft „mit Spaß und Tradition“. Wer das Koch-Team verstärken kann, ist herzlich eingeladen. -wöchentlich, Gitarrengruppe: Die Gitarrengruppe trifft sich montags, wöchentlich um 20.00 Uhr. -Trauercafe: monatlich, jeden dritten Mittwoch, nächster Treff, 18.6., das Trauercafe lädt von 15.00 -17.00 Uhr zum Gespräch bei Kaffee und Kuchen und zwangloser Atmosphäre ins Bonhoefferhaus ein. -Gegenstandslose Meditation Im Stile des ZEN: 14.06.2018., immer donnerstags, 14-tägig, gerade Woche, 19.30 Uhr im DBH. Auskunft: Alexander Rutschmann, Tel. 07742 7315. -Frauenkreis: 1x monatlich lädt der Frauenkreis ins Bonhoefferhaus zum Gespräch ein. Kontakt: Sabine Jacobi: 07741-686550 -Seniorentreff: alle 8 Wochen, mittwochs 15.00-17.00 Uhr, Treffen in geselliger Runde mit Kaffee und Kuchen und unterschiedlichen Themen, die Jahresübersicht 2018 wird auf Wunsch zugeschickt. -Kurs „Familientraining - Atempause für Eltern“: Es geht um das Zusammenleben als Familie, um Kommunikation, Konflikte und tragfähige Beziehungen. Ein neuer Kurs startet nach den Sommerferien, Infos bei Beate Harmel, Tel: 07751 700 959 Bildungs- und Lernangebot für Kinder: Mathe und Englischtraining mit KUMON Zu Gast im Bonhoefferhaus ist das Bildungsprogramm KUMON, ein weltweites Lernprogramm für Mathematik und Englisch, Mo und Do ab 15.00 Uhr, Information bei: Rosszita Baumann: 07741-8070755 Aktuelle Veranstaltungen über www.bergkirche-kadelburg.de Evangelisches Pfarramt, Andrea Kaiser, Pfarrerin Im Spitz 3, 79790 Küssaberg Tel: 07741/ 3613, oder 015152591888, Bergkirche@web.de Sekretariat Susanne Böger: Di, Mi, Do, Fr: 10.00 -12.00 Uhr Alt-Katholische Gemeinden Dettighofen/Hohentengen/Lottstetten

Nr. 11 / 2018 23 Alt-Kath. Pfarramt Dettighofen Hauptstr. 31, 79802 Dettighofen Pfarrverweser Pfr. Armin Strenzl Katholisches Pfarramt der Alt-Katholiken Hochrhein-Wiesental St. Peter und Paul Rheinbadstr. 10, D - 79713 Bad Säckingen, Tel.: 07761 - 2076, Fax: 07761 - 50065 E-Mail: badsaeckingen@alt-katholisch.de Terminkoordination in der Vakanzzeit Marion Rehm, Kaltenbrunnenstr. 8, 79807 Lottstetten, Tel.: 07745 – 919585 E-Mail: marion@rehmfamily.de (Ende des amtlichen Teils) Im Trauerfall sind wir für Sie da. Otmar Schiessel Degernauer Straße 10 Erzingen Tel. 0 77 42 / 75 16 Josef Stoll Herrenstraße 12 Grießen Tel. 0 77 42 / 52 34

24 Nr. 11 / 2018 Die offene Gesellschaft gibt es nur dann… ...wenn genug Menschen für sie eintreten. Und weil das so ist, organisieren wir eine Bewegung für Demokratie. Für Freiheit. Für eine starke Zivilgesellschaft. Wir geben all jenen eine Bühne, die sich für eine offene Gesellschaft einsetzen. Von der Town-Hall-Debatte bis zur Tafel der Vielfalt, vom Festival bis zum Storytelling-Abend: Nutzen wir unsere Freiheit, um gemeinsam in Aktion zu treten. Und um zu zeigen, wer die Mehrheit in diesem Land ist! Mehrere Tausend Freundinnen und Freunde sind schon dabei: Träumer, Normalos, Hessen Weltbürgerinnen, Heimische und Zugezogene. Und hoffentlich auch Sie! Wir treffen uns am Samstag, dem 16. Juni im Hartenstein von 15 Uhr bis 19 Uhr und reden zwischen Gebäck und Nudelsalat über Grundeinkommen, die Flucht nach Europa und darüber, welches Land wir eigentlich sein wollen. Kein offizielles Programm, keine Ansprachen, aber Beiträge zum Buffet und zur Unterhaltung sind willkommen. Miteinander zu diskutieren darf in einer Demokratie nicht verloren gehen. Hanneliese Minor Pension Hartenstein, Hauptstraße 3 www.die-offene-gesellschaft.de

Nr. 11 / 2018 25 Einladung zur Mitgliederversammlung des FC Hochrhein Hohentengen-Stetten e.V. Zur Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 20.06.2018, 20.00 Uhr, laden wir alle Aktiv- und Passivmitglieder ins Vereinsheim in Hohentengen ein. Tagesordnung 1) Begrüßung 2) Protokoll der letztjährigen Mitgliederversammlung vom 10. Juli 2017 3) Bericht der 1. Vorsitzenden 4) Bericht der Trainer/Jugendleiter 5) Bericht des Kassierers 6) Bericht der Kassenprüfer 7) Statusbericht der TaskForce 8) Aufnahme der Abteilungen des SC Hohentengen in den FC Hochrhein 9) Satzungsänderung 10) Wahl des Wahlleiters 11) Entlastung der Vorstandschaft 12) Neuwahlen 13) Gäste haben das Wort 14) Verschiedenes Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen. Die Vorstandschaft des FC Hochrhein Hohentengen-Stetten e.V. P.S.: Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 10. Juli 2017 kann unter www.fc-hochrhein.de eingesehen werden. Einladung zur Jugendversammlung des FC Hochrhein Hohentengen-Stetten e.V. Zur Jugendversammlung am Dienstag, den 19.06.2018, 19.30 Uhr, laden wir die Mitarbeiter der Jugendabteilung sowie die Jugendspielerinnen und Jugendspieler zusammen mit ihren Eltern ins Vereinsheim in Hohentengen ein. Tagesordnung 1) Begrüßung 2) Bericht der Jugendleiter 3) Bericht der Trainer 4) Bericht der Vorstandschaft 5) Entlastung des Vereinsjugendausschusses 6) Neuwahlen 7) Gäste haben das Wort Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen. Die Jugendleitung des FC Hochrhein Hohentengen-Stetten e.V.

Claudia‘s Nähstube mit Selbstgenähtem und -gestricktem sowie Änderungsschneiderei. Stoll‘s Bauernladen Backwaren, Obst, Gemüse, Eier und Bioland-Käse direkt vom Erzeuger. Frisch gepresster Apfelsaft und frisches Eis. Günter‘s Grill Es wird heiß gebrutzelt! Gegrilltes und Gekühltes. Gaststände, auch gerne von Vereinen, sind jederzeit herzlich willkommen. Anmeldung unter Tel. 0 77 42 / 853-60 bei Theresa Hüsler. Besuchen Sie uns freitags von 10 bis 13 Uhr auf dem Rathausplatz Wochenmarkt Hohentengen

Nr. 11 / 2018 27 Inserate ONLINE aufgeben! Schnell, einfach und unkompliziert unter www.feser.de/mitteilungsblätter

28 Nr. 11 / 2018 DOMIZIL. Der Komplett-Schutz für Eigenheimbesitzer. • Wohngebäude-, Hausrat- und Glasversicherung zum günstigen Paket-Preis. • Ergänzung durch Rechtsschutz- und Haftpflicht- versicherung möglich. • Lückenloser Komplett-Schutz ohne Doppelversicherungen. Seit über 40 Jahren für Sie vor Ort: Versicherungsbüro Mayer GbR Bergstr. 1 · 79801 Hohentengen Telefon 07742 5882 mayer.gbr@wuerttembergische.de

Nr. 11 / 2018 29 ZAHNARZTPRAXIS DR. HORVATH: Bahnhofstrasse 24, 79798 Jestetten www.drhorvath.de Kontaktdaten: Praxis Dr. Horvath Bahnhofstrasse 24, 79798 Jestetten Telefon: 07745 7211 E-Mail: kontakt@drhorvath.de Stellenangebot Die Zahnarztpraxis Dr. Horvath in Jestetten sucht jemanden für die Reinigung der Praxis. Wir sind eine innovative Zahnarztpraxis in Jestetten, in der wir unseren Patienten ein modernes Behandlungsspektrum auf einem qualitativ hohen Niveau anbieten. Zu einer erfolgreichen Behandlung gehören auch die entsprechenden Rahmenbedingungen, auf die wir sehr großen Wert legen. Insbesondere ein gutes Betriebsklima und die gute Zusammenarbeit im Team sind uns in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Weiter Informationen zu unserer Praxis Þnden Sie im Internet auf www.drhorvath.de. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung. Über Ihre Bewerbung würden wir uns sehr freuen. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an die folgende Anschrift: Kontaktdaten ZAHNARZTPRAXIS DR. HORVATH BAHNHOFSTRASSE 24 79798 JESTETTEN Anforderungen an Sie • Motiviert • Teamfähig • Freundliche und offene Art • Arbeitszeit: 20h/Woche Was wir Ihnen bieten • Arbeit in einer hochmodernen Praxis • Gutes Betriebsklima • Attraktive Arbeitsbedingungen

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