Mitteilungsblatt Nr. 12 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 21. Juni 2018.

Nr. 12 / 2018 11 Veranstaltungsreihe „Die digitale Welt - Ein RealitätsCheck“ Vortrag: Medien in den ersten Lebensjahren Unser Leben ist ohne sogenannte Neue Medien nicht mehr vorstellbar. In der öffentlichen Diskussion und Berichterstattung wird allerdings in oftmals schrillen Tönen darauf reagiert, was vorhandene Unsicherheiten sowohl bei Eltern als auch bei Pädagog*innen eher verstärkt. Die Abteilung Jugend, Bildung, Prävention im Landratsamt Waldshut möchte mit ihrer Veranstaltungsreihe einen förderlichen Blick ermöglichen, und möchte dazu mit Vorträgen und Workshops mit medienpädagogischen Fachleuten einen Beitrag leisten. Wann beginnt das Leben mit den Medien? Wie hängt Medienaneignung gerade von jüngeren Kindern mit ihren Entwicklungsaufgaben zusammen? Vor welchen Herausforderungen stehen in diesem Zusammenhang Eltern, Erzieher*innen und andere Bezugspersonen, und wie können Sie unterstützt werden? In ihrem Vortrag zu Medien in den ersten Lebensjahren wird die Referentin Dr. phil. Susanne Eggert vom Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis in München genau darauf eingehen. Eingeladen sind alle pädagogischen Fachleute ebenso wie Eltern und andere interessierte Menschen. Die Veranstaltung findet am 20. Juni um 19.00 Uhr im Katholischen Gemeindesaal Tiengen, Seilerbergweg 3 statt. Der Eintritt ist frei, aber eine kurze Anmeldung per Telefon oder Email ist notwendig: Tel. 07751 86 43 41; Email: gudrun.gross@landkreis-waldshut.de Den Flyer zum Vortrag sehen Sie auf www.jugend-landkreis-waldshut Verbraucherzentrale informiert Wohngebäudeversicherung – Falsche Information sorgt für Verwirrung Die Wohngebäudeversicherung ist eine komplexe Versicherungssparte mit vielen Tarifmöglichkeiten und sperrigen Begriffen wie „gleitendem Neuwertfaktor“. Wenn allerdings selbst große Versicherer mit den Inhalten der Versicherung wenig anfangen können und nicht wissen, was sie Verbrauchern verkaufen, ist das nicht nur problematisch, sondern inakzeptabel. Weil Verbraucher dadurch falsch informiert wurden, hat die Verbraucherzentrale die SV Sparkassenversicherung Holding AG abgemahnt. Mit dem gleitenden Neuwertfaktor wird die Beitragshöhe der Wohngebäudeversicherung den sich verändernden Baupreisen und damit Versicherungswerten angepasst. Versicherer können diesen Faktor selbst bestimmen. Vor allen Dingen sind sie nicht an den Faktor gebunden, den der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) ermittelt. Die SV Sparkassenversicherungen behauptete ihren Kunden gegenüber allerdings etwas Anderes: Ein Verbraucher bekam auf seine Anfrage hin vom Versicherer die schriftliche Auskunft, dass der vom GDV ermittelte Faktor „in der gesamten Versicherungswirtschaft Gültigkeit“ habe. Weiter heißt es in dem Schreiben: „Die Erhöhung gilt für alle

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