Mitteilungsblatt Nr. 12 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 21. Juni 2018.

Nr. 12 / 2018 7 Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Höhere Rente ab 1. Juli Der Bundesrat hat der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2018 zugestimmt. Dadurch erhalten bundesweit rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner mehr Rente. Die Erhöhung liegt in den alten Bundesländern bei 3,22 Prozent, in den neuen Bundesländern bei 3,37 Prozent. Wann das Rentenplus bei den Rentnerinnen und Rentnern ankommt, hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Wer bis März 2004 Rentner wurde, erhält die höhere Rente bereits Ende Juni. Wenn die Rente ab April 2004 begonnen hat, wird das Plus bei der Rente erst Ende Juli auf dem Konto der Rentnerinnen und Rentner sein. Die Zahlung erfolgt automatisch. Die gesetzliche Rentenversicherung versendet an ihre Rentnerinnen und Rentner ein Schreiben, in dem sie über die Rentenanpassung informiert. Mit dieser Rentenanpassungsmitteilung erhalten die Rentnerinnen und Rentner erstmalig den neuen folienverstärkten Rentenausweis im praktischen Scheckkartenformat. Der Ausweis ermöglicht Rentnerinnen und Rentner Vergünstigungen – etwa bei kulturellen Veranstaltungen oder im öffentlichen Nahverkehr. Eine Recherche im Internet oder ein Nachfragen vor Ort hilft, die angebotenen Preisnachlässe zu finden und zu erhalten. Auskünfte zu den Themen Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000 480 24 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Polizeipräsidium Freiburg informiert: Falscher Polizeibeamter Die Zahl der Fälle, in denen Kriminelle anrufen und sich als Polizisten ausgeben, steigt in den letzten Wochen rapide an! Die Betrüger rufen unter der Notrufnummer 110 (eventuell mit örtlicher Vorwahl) oder der Nummer der örtlichen Polizeidienststelle an und warnen meist vor bevorstehenden Einbrüchen. Dabei machen sie den Angerufenen (meist älteren Menschen) Angst und bieten an, die Wertgegenstände (Bargeld und Schmuck)durch einen „Kriminalbeamten“ abzuholen und bei der Polizei „sicher aufzubewahren“. Lassen Sie sich nicht von einer angeblichen Telefon-Nr. der Polizei (z.B. 0761/110) täuschen. Die Polizei wird zu keiner Zeit unter der Notrufnummer bei Ihnen anrufen! Die Polizei wird sich niemals anbieten, Wertsachen für Sie in Verwahrung zu nehmen. Beenden Sie das Telefonat, wenn Sie Verdacht schöpfen und sprechen Sie mit einer Person Ihres Vertrauens.

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