Mitteilungsblatt Nr. 13 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 5. Juli 2018.

Nr. 13 / 2018 7 Fortbildung Schwarzwald-Baar-Heuberg) Anregungen, Ihre Bedürfnisse und Wünsche zu erkennen und finden heraus, wohin Ihr beruflicher Weg gehen soll. Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, 18.07.2018 von 09:00 – 12:30 Uhr im BiZ Raum E.14 der Agentur für Arbeit Lörrach, Brombacher Str. 2, 79539 Lörrach. Anschließend stehen die Referentin, Andreas Gässler (Regionalbüro für berufliche Fortbildung Südbaden) und die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Dorothea Trochim für weitere Fragen zur Verfügung. Die Veranstaltung ist kostenlos. Die Plätze sind begrenzt! Anmeldung bis Montag den 16.07.2018 unter loerrach.bca@arbeitsagentur.de WieDerEinstieg gelingt! Sie möchten gern nach einer längeren Familienphase zurück ins Berufsleben? Sie haben Fragen rund ums Thema Wiedereinstieg? Sie brauchen individuelle Unterstützung? Eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme ist möglich in der offenen Sprechstunde der Wiedereinstiegsberaterin Viviane Neff am Dienstag, 17.07.2018 von 09:30 bis 11:30 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Melden Sie sich beim Empfang der Arbeitsagentur Waldshut, Waldtorstr. 1a. Eine Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung ist darüber hinaus auch per E-Mail möglich unter Loerrach.Wiedereinstieg@arbeitsagentur.de Informationsveranstaltung „Berufe in Uniform“ Am Donnerstag, den 12. Juli 2018 findet ab 15:00 Uhr eine Informationsveranstaltung „Berufe in Uniform“ in der Agentur für Arbeit Lörrach, Brombacher Str. 2, Berufsinformationszentrum (BiZ), im Raum E.14 statt. Wie kann man Polizist/in, Soldat/in, Offizier/in oder Beamter/Beamtin in der Zollverwaltung werden? Welche Chancen bieten diese Berufe im mittleren und gehobenen Dienst? Die Landes- und die Bundespolizei, die Bundeswehr und die Zollverwaltung geben Informationen und beantworten Fragen zu ihren Berufen. Die Vorträge beginnen um 15:00 Uhr mit der Landespolizei, 15:45 Uhr - Bundespolizei, 16:30 Uhr – Bundeswehr, 17:15 Uhr – Zollverwaltung. Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Online-Patientenverfügung: Verbraucherzentralen nehmen kostenpflichtige Angebote unter die Lupe – Teurer ist nicht immer besser Stuttgart, 20.06.2018 – Kostenpflichtige Online-Patientenverfügungen versprechen eine schnelle, professionelle Erstellung individuell passender Unterlagen. Dabei reichen die Preise von 10 bis 140 Euro und die Bandbreite der Angebote vom reinen Download der Formulare bis hin zum persönlichen Kontakt mit Experten. Die Verbraucherzentralen haben das Geschäftsmodell unter die Lupe genommen und festgestellt: Teurer ist nicht immer besser. Eine Patientenverfügung legt den Willen des Patienten bezüglich möglicher medizinischer Behandlungssituationen in der Zukunft fest. Damit das möglich ist, macht der Patient vorsorglich Angaben zu häufig auftretenden Behandlungssituationen. Kostenpflichtige OnlineAngebote können dazu durchaus eine rechtswirksame Festlegung der eigenen Wünsche leisten. „Allerdings gibt es keinen Grund für die Annahme, die Formulierungen in einer Online-Patientenverfügung seien besser als gängige Vordrucke, die sich Verbraucher von Ministerien besorgen, aus dem Internet kostenfrei zum Ausfüllen herunterladen oder im Buchhandel kaufen können“, so Dr. Peter Grieble, Abteilungsleiter Versicherungen, Pflege, Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

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