Mitteilungsblatt Nr. 14 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. Juli 2018.

Nr. 14 / 2018 9 (8) G efährliche, scharfkantige Gegenstände und Spielsachen, die Verletzungen verursachen können, sowie jegliche Art von Waffen, Feuerwerkskörper, Sprengsätze und offenes Feuer sind verboten. (9) A uf die öffentlichen Spielplätze sowie auf die Schulsportanlage („Roter Platz“) und das Minispielfeld dürfen keine Tiere mitgenommen werden. (10) Für die Schulsportanlage („Roter Platz“) und das Minispielfeld gelten ergänzend folgende Regelungen: 1. Es ist verboten, sich in die Netze zu hängen, Banden und Pfosten zu bemalen sowie Essen und Getränke auf die Spielfläche mitzubringen. 2. Das Betreten oder Befahren des Spielfeldes mit Fahrzeugen jeglicher Art (z. B. Fahrrad, Roller) ist nicht gestattet. 3. Nicht unmittelbar am Spiel beteiligte Personen dürfen sich nicht auf dem Spielfeld aufhalten. Die Benutzer sollen untereinander Rücksicht nehmen. 4. Das Mitbringen oder Benutzen von Skateboards ist nicht gestattet. § 5 - Hausrecht (1) D ie Gemeinde Hohentengen a. H. übt auf den in § 1 genannten Flächen das Hausrecht aus. Weisungen der von der Gemeinde beauftragten Personen oder der Polizei sind unverzüglich Folge zu leisten. (2) P ersonen, die gegen diese Benutzungsordnung verstoßen oder Weisungen der von der Gemeinde beauftragten Personen oder der Polizei nicht befolgen oder die offensichtlich unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, kann das Betreten der in § 1 Abs. 1 genannten Flächen untersagt werden. § 6 - Schadensersatzansprüche der Gemeinde Wer die in § 1 Abs. 1 genannten Flächen oder ihre Einrichtungen mutwillig oder fahr-lässig beschädigt oder zerstört, ist der Gemeinde Hohentengen a. H. gegenüber zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Entstandene Schäden sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. § 7 - Haftung der Gemeinde (1) Die Benutzung der in § 1 Abs. 1 genannten Flächen und ihrer Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. (2) D ie Gemeinde Hohentengen a. H. haftet nicht für Schäden, die einem Benutzer 1. durch vorschriftswidriges Verhalten, 2. durch unsachgemäße Benutzung von Einrichtungen und Spielgeräten, 3. durch das Verhalten anderer Benutzer entstehen. (3) Die Gemeinde Hohentengen a. H. übernimmt darüber hinaus keine Haftung für 1. abhanden gekommene oder liegen gebliebene Sachen, 2. die Sicherheit von mitgebrachten Spielsachen. (4) Auf den in § 1 Abs. 1 genannten Flächen erfolgt kein Winterdienst. Ausgenommen hiervon sind die Buswendeplatte und die Parkfläche. § 8 - Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Gemeindeordnung handelt, wer als Benutzender vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 1. § 1 Abs. 8 die in § 1 Abs. 1 genannten Plätze ohne Genehmigung der Ge-meinde abweichend von der Zweckbestimmung benutzt.

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