Mitteilungsblatt Nr. 14 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. Juli 2018.

Nr. 14 / 2018 1 Nr. 14 · 19. Juli 2018 · Jahrgang 43 Die Abschlussklassen 9 und 10 der GMS Rheintal im Schuljahr 2017/2018 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten am Hochrhein Hohentengen

2 Nr. 14 / 2018 Nachruf Am 28. Juni 2018 verstarb im Alter von 67 Jahren Frau Roswitha Strobach Frau Strobach war ab Februar 1998 bei der Gemeinde als Raumpflegerin in der Schule beschäftigt. Diese Tätigkeit übte sie 16 Jahre bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand im Dezember 2014 aus. Für ihr Engagement für unsere Schule danken wir ihr ganz herzlich. Wir werden der Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Moderne Kommunikationstechnologie Die Moderne Kommunikationstechnologie Hohentengen a.H. feiert sein 10-jähriges Bestehen Feiern Sie mit uns! Am 4. August 2018, auf dem Rathausplatz Hohentengen laden wir Sie ab 17.00 Uhr herzlich ein. Für Speisen, Getränke und Unterhaltung ist bestens gesorgt.

Nr. 14 / 2018 3 Bekanntmachung Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Rechnungsjahr 2017 sowie deren öffentliche Auslegung (§ 95 Abs. 3 GemO) In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.07.2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2017 wie folgt festgestellt: I. Feststellung und Aufgliederung der Ergebnisse der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2017 2 Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Rechnungsjahr 2017 sowie deren öffentliche Auslegung (§ 95 Abs. 3 GemO) In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.07.2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2017 wie folgt festgestellt: I. Feststellung und Aufgliederung der Ergebnisse der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2017 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt € € € 1. Solleinnahmen 12.184.326,63 5.248.024,90 17.432.351,53 2. + neue Haushaltseinnahmereste 0 0 0 3. Zwischensumme 12.184.326,63 5.248.024,90 17.432.351,53 4. - Haushaltseinnahmereste aus dem Vorjahr 0 0 0 5. Bereinigte Solleinnahmen 12.184.326,63 5.248.024,90 17.432.351,53 6. Sollausgaben 12.184.326,63 5.248.024,90 17.432.351,53 7. + neue Haushaltsausgabereste 0 0 0 8. Zwischensumme 12.184.326,63 5.248.024,90 17.432.351,53 9. - Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr 0 0 0 10. Bereinigte Sollausgaben 12.184.326,63 5.248.024,90 17.432.351,53

4 Nr. 14 / 2018 3 II. Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Vermögensrechnung 2017 Stand 01.01.2017 Stand 31.12.2017 Zunahme / Abnahme € € € Aktiva Anlagevermögen 36.799.527,57 32.058.573,66 -4.740.953,91 Geldanlagen 568,22 568,22 0,00 Forderungen aus lfd. Rechnung 2.182.070,83 3.534.898,98 1.352.828,15 Summe Aktiva 38.982.166,62 35.594.040,86 -3.388.125,76 Passiva Deckungskapital 27.646.465,34 21.280.558,25 -6.365.907,09 Kapitalzuschüsse 8.948.952,77 9.146.286,77 -197.334,00 Schulden 204.109,46 1.631.728,64 -1.427.619,18 Kreditähnliche Rechtsgeschäfte - - Allgemeine Rücklage 1.208.450,75 3.060.566,08 1.852.115,33 Sonderrücklagen - Verpflichtungen aus lfd. Rechnung 974.188,30 474.901,12 -499.287,18 Summe Passiva 38.982.166,62 35.594.040,86 -3.388.125,76

Nr. 14 / 2018 5 III. Über-und außerplanmäßige Ausgaben Die im Haushaltsjahr 2017 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Sie sind durch Mehreinnahmen bzw. Ausgabeeinsparungen gedeckt. IV. Deckungskapital Das Deckungskapital verringert sich um 6.365.907,09 € auf 21.280.558,25 €. V. Kassenbestand Der rechnungsmäßige Kassenbestand (Gesamtkassenbestand) beträgt am 31.12.2017 3.079.516,93 € und gliedert sich wie folgt auf: Kassenbestand Gemeinde 3.079.180,64 € Kassenbestand Gemeindewerke 336,29 € Gesamtkassenbestand 3.079.516,93 € Die Jahresrechnung 2017 liegt in der Zeit von Freitag, 20. Juli 2018 bis Montag, 31. Juli 2018 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 3, zur Einsicht für Jedermann aus. Der Bürgermeister gez. Benz Wesentlichen Investitionen, Veräußerungserlöse, Beiträge und Zuweisungen (Vermögenshaushalt) Rechnungsjahr 2017 - in € - Einzelplan Ausgaben Einnahmen 0 Einrichtungen für die gesamte Verwaltung 1 Freiwillige Feuerwehr Beschaffung HLF 10 Abteilung Hohentengen 10.630,81 Zuweisung Feuerwehrgebäude Lienheim 25.000,00 2 Grund-, Haupt- und Werkrealschule Hohentengen 4 Kindergärten/soziale Einrichtungen Zuweisung Neubau Kita Hohentengen Ausgleichstock 200.000,00 Zuweisung Neubau Kita Hohentengen Fachförderung 87.500,00 Baukosten Kita Hohentengen (Verlegung Außenbereich Krippe) 19.720,24 Neubau Unterkunft Obdachlose/Asyl 14.366,77 5 Freibäder und Camping/Spielplätze Rasenmäher Freibad Hohentengen 756,30 Hochdruckreiniger + Tauchmotorpumpe Freibad Lienheim 912,94

6 Nr. 14 / 2018 Spielplatz Günzgen Baukosten u. Ausstattung 52.472,77 6 Bau- und Wohnwesen, Verkehr Zuweisung Land Neubau Gemeinschaftseinrichtung Herdern 295.680,00 Gemeinschaftseinrichtung Herdern (Baukosten) 457.117,01 Erschließungsbeiträge „Unter den Wiesen“ (Aufhebung Stundung) 12.054,72 Straßenbau Gemeindestraßen allgemein 11.691,72 Straßenbau „Im Winkel“ 630.334,76 Straßenbau Sanierung Schul- und Winkelstraße 17.875,10 Streutomat und Supergreifstege f. Winterdienst 11.507,30 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Kanal Kanalbaumaßnahmen Schul- und Winkelstraße 13.800,00 Entwässerungsbeitrag Ausbaustufe I diverse Grundstücke 5.517,60 Entwässerungsbeitrag Ausbaustufe I „Ausserdorf Ost“ 4.316,40 Entwässerungsbeitrag Ausbaustufe II diverse Grundstücke 4.217,64 Entwässerungsbeitrag Ausbaustufe II „Ausserdorf Ost“ 2.550,60 Friedhöfe Hohentengen: Anlage Abfallsammelstelle, Wassertröge für Brunnen 13.234,11 Lienheim: Neuanlage Baumurnengrabfeld, Wege 37.471,89 8 Sonstiges Grundvermögen Hochbau (Projekt Pfarwiese) 6.146,55 Grundstücksverkauf 654.468,00 Grundstückserwerb 1.970.061,73 Kapitaleinlagen 55.428,75 Kredittilgung 72.380,82 Kreditaufnahme 1.500.000,00 9 Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den 2.456.719,94 Vermögenshaushalt Rücklagenzuführung 1.852.115,33 5.248.024,90 5.248.024,90 Altersjubilare im Monat August 2018 24.8 Salomon Peter Rheinstr. 17 Herdern 85 Jahre 25.8 Wehrle Franz Unter Juckenhof 1 Hohentengen 90 Jahre

Nr. 14 / 2018 7 Benutzungsordnung Schulgelände und Spielplätze Aus gegebenen Anlass weisen wir auf die folgende Benutzungsordnung hin. Wir bitten besonders um Beachtung der Benutzungszeiten (§ 3) und der Benutzungsregeln (§ 4). Benutzungsordnung für die öffentlichen Spielplätze und das Schulgelände des Schulstandortes Hohentengen einschließlich der Schulsportanlage („Roter Platz“) und des Minispielfelds, die Buswendeplatte und die angrenzende Parkfläche sowie das Gelände der Mehrzweckhalle Aufgrund von §§ 4, 10 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i. d. F. vom 24.07.2000, GBI. S. 581, berichtigt S. 698, hat der Gemeinderat am 02.10.2014 folgende Benutzungsordnung als Satzung beschlossen: § 1 - Allgemeines und Zweckbestimmung (1) Die öffentlichen Spielplätze sowie das Schulgelände des Schulstandortes Ho-hentengen einschließlich der Schulsportanlage („Roter Platz“) und des Minispielfelds, die Buswendeplatte und die an das Schulgelände angrenzende Parkfläche sowie das Gelände der Mehrzweckhalle sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein. (2) D ie öffentlichen Spielplätze dienen der Entfaltung der Kinder und der Jugendlichen, der Förderung der Spiel- und Bewegungsbedürfnisse sowie der Einübung sozialen Verhaltens. (3) Das Schulgelände des Schulstandortes Hohentengen einschließlich der Schul-sportanlage („Roter Platz“) und des Minispielfelds dienen dem Aufenthalt der Schüler und Lehrer während des Schulbetriebs. Außerhalb des Schulbetriebs dient das Schulgelände des Schulstandorts Hohentengen einschließlich der Schulsportanlage („Roter Platz“) und des Minispielfelds der Entfaltung der Kinder und der Jugendlichen, der Förderung der Spiel- und Bewegungsbedürfnisse sowie der Einübung sozialen Verhaltens. (4) D ie Buswendeplatte dient der Allgemeinheit zum Wenden von Bussen und Kraftfahrzeugen. (5) D ie Parkflächen dienen der Allgemeinheit zum Parken von Personenkraftwagen. (6) Das Gelände der Mehrzweckhalle dient Lehrern und Schülern während des Schulbetriebs sowie Benutzern und Besuchern der Mehrzweckhalle zum Betreten der Mehrzweckhalle. (7) Lage und Ausmaß der Plätze sind in den Lageplänen, die Bestandteile dieser Benutzungsordnung sind, dargestellt. Die Pläne können beim Hauptamt, Bauamt der Gemeindeverwaltung Hohentengen a. H. durch jede Person während der Dienststunden kostenlos eingesehen werden. (8) J ede von dieser Zweckbestimmung abweichende Nutzung bedarf der vorherigen Genehmigung der Gemeinde. § 2 - Benutzungsrecht (1) D ie Benutzung der öffentlichen Spielplätze ist zu den in § 1 Abs. 2 genannten Zwecken allen Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 14. Lebens-jahres im gleichen Maße entsprechend der nachfolgenden Regelungen gestattet. Kindern unter 6 Jahren ist die Benutzung nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet. (2) D ie Benutzung des Schulgeländes des Schulstandortes Hohentengen ein-schließlich der Schulsportanlage („Roter Platz“) und des Minispielfelds ist au-ßerhalb des Schulbetriebs zu den in § 1 Abs. 2 genannten Zwecken allen Be-suchern in gleichem Maße entsprechend der nachfolgenden Regelungen ge-stattet. (3) D ie Benutzung der Parkflächen und der Buswendeplatte zu den in § 1 Abs. 4 und 5 genannten Zwecken ist allen Besuchern in gleichem Maße gestattet.

8 Nr. 14 / 2018 (4) Die Benutzung des Geländes der Mehrzweckhalle zu den in § 1 Abs. 6 genannten Zwecken ist allen Benutzern der Mehrzweckhalle in gleichem Maße gestattet. (5) Einzelnen Personen kann die Benutzung der in § 1 Abs. 1 genannten öffentlichen Flächen oder der Aufenthalt auf solchen für eine bestimmte Frist oder auf Dauer untersagt werden, wenn sie eine Fläche ohne Zustimmung der Gemeinde ihrer Zweckbestimmung zuwider benutzen oder gegen die Benutzungszeiten (§ 3) oder die Benutzungsregeln (§ 4) verstoßen. § 3 - Benutzungszeiten Das Schulgelände des Schulstandortes Hohentengen einschließlich der Schul-sportanlage („Roter Platz“) und des Minispielfelds darf Während der Schulzeit Montag bis Freitag: 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr Samstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr Sonn- und Feiertag: 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Während den Schulferien Montag bis Samstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Sonn- und Feiertag: 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr benutzt werden. Vor und während des Unterrichts ist die Benutzung der genannten Plätze und Bereiche untersagt. § 4 - Benutzungsregeln (1) B eim Aufenthalt und der Benutzung der unter § 1 Abs. 1 genannten Flächen, sind unzumutbare Störungen, Belästigungen, Gefährdung und Schädigung anderer Personen zu vermeiden. (2) E s ist nicht zulässig, in störender Lautstärke Musikgeräte oder Autoradios spielen zu lassen oder Instrumente zu spielen bzw. sonst übermäßiges Geschrei oder übermäßigen Lärm zu verursachen. (3) D ie in § 1 Abs. 1 genannten Flächen und ihre Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Sie dürfen nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Der anfallende Müll ist von den Benutzern wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen, bzw. kann in den vorgehaltenen Müllbehältnissen entsorgt werden. Es ist verboten Gläser, Glasflaschen und Scherben zu hinterlassen. (4) 1. Der Genuss und das Mitführen von alkoholhaltigen Getränken außerhalb genehmigter Freischankflächen sind für die in § 1 Abs. 1 beschriebenen Flächen untersagt. Ebenso ist es nicht zulässig sich dort in betrunkenem oder sonst Anstoß erregendem Zustand aufzuhalten. 2. Von dem Alkoholverbot ausgenommen sind genehmigte Veranstaltungen, für die eine gaststättenrechtliche Erlaubnis oder die Zustimmung der Gemeinde erteilt wurde. (5) D as Übernachten und das Lagern, das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen o.ä., die Verrichtung der Notdurft sowie das Ausspucken auf den Boden sind unzulässig. (6) D as ungenehmigte Betreten oder Befahren der öffentlichen Spielplätze, des Schulgeländes einschließlich der Schulsportanlage („Roter Platz“) und des Mi-nispielfelds mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art (z. B. Mofa, Moped) ist nicht ge-stattet. (7) D as Rauchen ist auf den in § 1 Abs. 1 genannten Flächen untersagt.

Nr. 14 / 2018 9 (8) G efährliche, scharfkantige Gegenstände und Spielsachen, die Verletzungen verursachen können, sowie jegliche Art von Waffen, Feuerwerkskörper, Sprengsätze und offenes Feuer sind verboten. (9) A uf die öffentlichen Spielplätze sowie auf die Schulsportanlage („Roter Platz“) und das Minispielfeld dürfen keine Tiere mitgenommen werden. (10) Für die Schulsportanlage („Roter Platz“) und das Minispielfeld gelten ergänzend folgende Regelungen: 1. Es ist verboten, sich in die Netze zu hängen, Banden und Pfosten zu bemalen sowie Essen und Getränke auf die Spielfläche mitzubringen. 2. Das Betreten oder Befahren des Spielfeldes mit Fahrzeugen jeglicher Art (z. B. Fahrrad, Roller) ist nicht gestattet. 3. Nicht unmittelbar am Spiel beteiligte Personen dürfen sich nicht auf dem Spielfeld aufhalten. Die Benutzer sollen untereinander Rücksicht nehmen. 4. Das Mitbringen oder Benutzen von Skateboards ist nicht gestattet. § 5 - Hausrecht (1) D ie Gemeinde Hohentengen a. H. übt auf den in § 1 genannten Flächen das Hausrecht aus. Weisungen der von der Gemeinde beauftragten Personen oder der Polizei sind unverzüglich Folge zu leisten. (2) P ersonen, die gegen diese Benutzungsordnung verstoßen oder Weisungen der von der Gemeinde beauftragten Personen oder der Polizei nicht befolgen oder die offensichtlich unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, kann das Betreten der in § 1 Abs. 1 genannten Flächen untersagt werden. § 6 - Schadensersatzansprüche der Gemeinde Wer die in § 1 Abs. 1 genannten Flächen oder ihre Einrichtungen mutwillig oder fahr-lässig beschädigt oder zerstört, ist der Gemeinde Hohentengen a. H. gegenüber zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Entstandene Schäden sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. § 7 - Haftung der Gemeinde (1) Die Benutzung der in § 1 Abs. 1 genannten Flächen und ihrer Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. (2) D ie Gemeinde Hohentengen a. H. haftet nicht für Schäden, die einem Benutzer 1. durch vorschriftswidriges Verhalten, 2. durch unsachgemäße Benutzung von Einrichtungen und Spielgeräten, 3. durch das Verhalten anderer Benutzer entstehen. (3) Die Gemeinde Hohentengen a. H. übernimmt darüber hinaus keine Haftung für 1. abhanden gekommene oder liegen gebliebene Sachen, 2. die Sicherheit von mitgebrachten Spielsachen. (4) Auf den in § 1 Abs. 1 genannten Flächen erfolgt kein Winterdienst. Ausgenommen hiervon sind die Buswendeplatte und die Parkfläche. § 8 - Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Gemeindeordnung handelt, wer als Benutzender vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 1. § 1 Abs. 8 die in § 1 Abs. 1 genannten Plätze ohne Genehmigung der Ge-meinde abweichend von der Zweckbestimmung benutzt.

10 Nr. 14 / 2018 2. § 2 Abs. 1 die öffentlichen Spielplätze ab Vollendung des 14. Lebensjahres hinaus benutzt oder die öffentlichen Spielplätze von Kindern unter 6 Jahren ohne Begleitung benutzen lässt. 3. einem nach § 2 Abs. 5 ausgesprochenen Benutzungsverbot zuwiderhandelt. 4. § 3 die unter § 1 Abs. 3 genannten Plätze über die in § 3 genannten Benut-zungszeiten hinaus benutzt. 5. § 4 Abs. 1 andere Personen in unzumutbarer Weise stört, belästigt, gefährdet oder beschädigt, 6. § 4 Abs. 2 in störender Lautstärke Musikgeräte oder Autoradios spielen lässt oder Instrumente spielt bzw. sonst übermäßiges Geschrei oder übermäßigen Lärm verursacht. 7. § 4 Abs. 3 die in § 1 Abs. 1 genannten Flächen und ihre Einrichtungen nicht pfleglich und schonend zu benutzt, sie beschädigt oder verunreinigt oder an-gefallenen Müll oder Gläser, Glasflaschen und Scherben hinterlässt. 8. § 4 Abs. 4 Nr. 1 alkoholhaltige Getränke außerhalb genehmigter Freischank-flächen mitführt oder genießt oder sich auf den in § 1 Abs. 1 genannten Flächen in betrunkenem oder sonst Anstoß erregendem Zustand aufhält. 9. § 4 Abs. 5 auf den genannten Flächen übernachtet, lagert, Zelte, Wohnwagen o. ä. aufstellt, die Notdurft verrichtet oder auf den Boden spuckt. 10. § 4 Abs. 6 die genannten Flächen ungenehmigt mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art betritt oder befährt. 11. § 4 Abs. 7 auf genannten Flächen raucht. 12. § 4 Abs. 8 gefährliche, scharfkantige Gegenstände und Spielsachen sowie Waffen, Feuerwerkskörper, Sprengsätze mitführt oder ein offenes Feuer ent-facht. 13. § 4 Abs. 9 Tiere mitnimmt. 14. § 4 Abs. 10, Nr. 1 sich in Netze hängt, Banden und Pfosten bemalt sowie Essen und Getränke auf die Spielfläche mitbringt. 15. § 4 Abs. 10 Nr. 2 das Spielfeld mit Fahrzeugen betritt oder befährt. 16. § 4 Abs. 10 Nr. 4 Skateboards benutzt oder mitbringt. 17. e inem nach § 5 Abs. 2 ausgesprochenen Benutzungsverbot zuwiderhandelt. (2) Ordnungswidrigkeiten können nach § 142 Abs. 2 Gemeindeordnung und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens € 5,11 und höchstens € 1.022,58 und bei fahrlässiger Zuwiderhandlung mit höchstens € 511,29 geahndet werden. § 9 - Inkrafttreten (1) D iese Benutzungsordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Spielplatzordnung vom 29. September 2008 außer Kraft. (3) D ie Vorschriften der Polizeiverordnung der Gemeinde Hohentengen a. H. bleiben unberührt. (4) Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bleiben unberührt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Verordnung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Ordnung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor-

Nr. 14 / 2018 11 schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Verordnung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 02.10.2014 Benz, Bürgermeister

12 Nr. 14 / 2018 Ausnahme vom Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen Am Samstag, den 18.08.2018 soll anlässlich einer Hochzeitsfeier auf dem Firmengelände des Autohauses Strittmatter im Ortsteil Hohentengen ein Feuerwerk abgebrannt werden. Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung! Sammeltermine Gelber Sack 01.08.2018 Blaue Tonne 30.07.2018 Die GMS Rheintal lädt zum Sommerfest Am Donnerstag, 19. Juli 2018 ab 17 Uhr veranstaltet die GMS Rheintal gemeinsam mit allen Eltern, Schülerinnen und Schülern ein Sommerfest auf dem Schulhof in Rheinheim. In den Tagen zuvor finden die Projekttage statt, die unter dem Motto Gesundheit und Bewegung stehen. Die Kinder werden am Sommerfest ihre Ergebnisse der letzten Tage präsentieren und gemeinsam werden wir den Abschluss eines ereignisreichen Schuljahres feiern. Eingeladen sind auch alle zukünftigen Eltern, Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe, sowie die Gemeinderäte der beiden Gemeinden. Wir freuen uns auf tolle Präsentationen und einen schönen Abend mit allen Beteiligten. Tauchen im Unterricht Dank der Tauchschule Hochrhein wurde es Schülerinnen und Schüler der GMS Rheintal ermöglicht den Open-Water-Tauchschein zu erlangen. Die Jugendlichen des Sportprofils in Kl.8 haben seit März dieses Jahrs statt den üblichen Sportthemen im Profilfach das Thema Tauchen behandelt und mussten im Anschluss an die Theoriestunden einen Abschlusstest bestehen, bevor das Erlernte in die Praxis umgesetzt werden konnte. Nachdem dann im Freibad Hohentengen die Grundtechniken gelernt wurden, ist die Gruppe am letzten Wochenende nach Rheinau gefahren, um die ersten Tauchgänge im offenen Gewässer durchzurühren und damit den Tauchschein zu bekommen. Herzlichen Dank hiermit noch einmal an die Tauchschule Hochrhein. Fundsache Bei der Gemeindeverwaltung wurde dieser Mofa-Helm der Marke „Fox“ abgegeben. Wir bitten diejenigen, die diesen Helm vermissen beim Fundamt, Zimmer 1, vorzusprechen oder sich per Telefon bei Frau Hüsler 07742/853-60 zu melden.

Nr. 14 / 2018 13 Der Caritasverband Hochrhein e.V. sucht zur Durchführung von Maßnahmen der Sprachförderung nach den Richtlinien „SPATZ“ im Kindergarten „Pfiffikus“ in Herdern baldmöglichst ein/e Erzieher/in / Lehrer/in Heilerzieher/in oder Heilpädagogen/in in Teilzeit Wenn Sie – Spaß an der Arbeit mit Kindern haben – Freude an der Sprachförderung haben – in Teilzeit am Vormittag arbeiten möchten – und zu einem netten Kollegen-Team gehören möchten, dann richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung an folgende Adresse: Caritasverband Hochrhein e.V., Bezirksstelle Bad Säckingen Frau Christina Gampp, Rathausplatz 17, 79713 Bad Säckingen Telefon: 07761/5698-47, c.gampp@caritas-hochrhein.de Weitere Informationen zur Sprachförderung finden Sie auf unserer Homepage www.caritas-hochrhein.de (Kinder und Jugend – Sozialpädagogische Beratungsstelle) Kindergarten Lienheim Anlässlich der Waldwoche sagen wir herzlich DANKE an: – die Jugendfeuerwehr für das Zelt, – die Eltern für ihre Bereitschaft, die Kinder zu fahren, – alle Eltern, die uns bei der Aufsicht im Wald unterstützt haben. Anlässlich der Vernissage bedanken wir uns ganz herzlich bei: – dem Elternbeirat für die Bewirtung, – der GMS Rheintal für die Stellwände, – dem Bauhof für den Transport der Stellwände, – dem RSV Lienheim für die Nutzung des Vereinsraumes, – der Kita Pfiffikus Herdern für die Anlage, – allen Eltern, die zur vielfältigen Auswahl an Häppchen beigetragen haben, – den interessierten Gästen, – allen, die in irgendeiner Form zum Gelingen der Vernissage beigetragen haben. Das Team vom Kindergarten Lienheim Freiwilliges Sozials Jahr (FSJ) Wir suchen Teilnehmer an einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) ab September 2018 bei der Gesellschaft für Familienhilfe in Waldshut für die Schulbegleitung eines blinden Mädchens in der Gemeinschaftsschule RHEINTAL (Standort RHEINHEIM) Wenn Sie Interesse haben ein blindes Mädchen zu unterstützen, indem Sie sie auf unbekannten Wegen begleiten, ihr Texte und Dateien am Computer bearbeiten, damit sie sie nut-

14 Nr. 14 / 2018 zen kann, Modelle basteln, um Inhalte für sie zu veranschaulichen und ihr zu versprachlichen, was man nur sehen kann, dann sind Sie die/der Richtige für uns Wir erwarten von Ihnen: Selbststrukturierte Arbeitsweise Teamfähigkeit Offenheit gegenüber Menschen mit Behinderung Selbstbewusstsein Wir bieten Ihnen einen Einblick in eine soziale Tätigkeit innerhalb unserer Familienhilfe. Mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr haben Sie die Möglichkeit eine Einrichtung im pädagogischen Bereich kennenzulernen. Bei Interesse senden Sie bitte Ihren Lebenslauf an monika.berchtold@gffh.de.. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Homepage: www.gffh.de Lienheimer Bücherregal im Bürgerhaus Lienheim im oberen Stockwerk „Kostenlos Bücher mitnehmen oder bringen.“ Öffnungszeiten: Jeden Dienstag von 16.00 bis 21.00 Uhr, Infos unter Telefon 07742 - 2114 Euro-WC-Schlüssel Über den Club behinderter und ihrer Freunde (CBF) gibt es weiterhin den Euro-WC-Schlüssel für 20 Euro und – zum „Paketpreis“ von 27 Euro – auch das Locus-BehindertentoilettenVerzeichnis. Bezugsberechtigt sind Menschen, die auf diese Toiletten mit europaweit einheitlichem Schließsystem (über 12 000 entsprechende Schlösser) an Raststätten, Autobahnparkplätzen und in Innenstädten angewiesen sind – zum Beispiel schwer Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer, Stomaträger, Blinde, Hilfsbedürftige oder auch an Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa Erkrankte. Der Schwerbehindertenausweis gilt als Berechtigung, wenn das Merkzeichen aG, B, H oder BL oder G und mindestens der Grad der Behinderung 70 vorliegt. Der ärztliche Nachweis genügt, wenn eine Behinderung nicht anders nachgewiesen werden kann. Kontakt: CBF-Zentrale (06151) 8122-0, bestellung@cbf-darmstadt.de, www.cbf-darmstadt.de Für Kurzentschlossene Familienfreizeit im Schwarzwald! Der Jugendverband DJO-Deutsche Jugend in Europa bietet vom 17. bis 28. August 2018 im Ferienheim Aschenhütte in Bad Herrenalb eine Familienfreizeit an. Eine schöne Möglichkeit mit dem eigenen Kind (bis 14 J.) zusammen in netter Gesellschaft die Ferien zu verbringen. Unter der Leitung eines ausgebildeten Leitungsteam gibt es ein buntes gemeinsames Programm, bestehend aus basteln, spielen, wandern, baden, Lagerfeuer, Schatz-

Nr. 14 / 2018 15 suche im Wald und einige Ausflüge in die Umgebung. Durchgeführt wird diese kostengünstige Familienfreizeit im „Ferienheim Aschenhütte“, einer DJO eigenen Jugendbildungsstätte. Jeder Familie steht ein eigenes Familienzimmer zur Verfügung. Da noch einige Plätze frei sind, freuen wir uns auf Anmeldungen an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138 Handy 0172-6326322, Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, Fax 0711-625168, e-Mail: zentrale@djobw.de Lebensretter gesucht DRK-Blutspendedienst bittet um Blutspenden in der Sommerzeit Viele Operationen, Transplantationen, Versorgung bei Unfällen und die Behandlung von Patienten mit bösartigen Tumoren sind nur möglich, wenn ausreichend Blutpräparate vorhanden sind. Der Anteil an Patienten mit einem hohen Alter oder mit komplexen chirurgischen Eingriffen in den Krankenhäusern steigt dazu stetig. Ebenso gibt es Notfallpatienten mit einer akuten Blutungssituation, bei denen die Transfusion von mehreren Fremdblutkonserven lebensrettend ist! Gerade in der Sommerzeit wenn Schwimmbäder, Freizeitparks und andere Aktivitäten in den Ferien locken und natürlich auch der Urlaub nah ist, bleiben die Spenderliegen schnell leer. Um die Versorgung mit den lebensrettenden Blutspenden gewährleisten zu können bittet der DRK-Blutspendedienst um eine Blutspende am Dienstag, dem 24.07.2018, von 15:00 Uhr bis 19:30 Uhr, in Rheinheim, Inselpavillon in Rheinheim, Gemeindezentrum 4 Jede Spende zählt. Blut spenden kann jeder Gesunde von 18 bis zum 73. Geburtstag, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Leben retten kann. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen. Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 0800-1194911 und im Internet unter www.blutspende.de Mit modernen Zügen zur historischen „Sauschwänzlebahn“ DB Regio Südbaden fährt an Sonn- und Feiertagen vom 15. Juli bis 21. Oktober Zubringerzüge von Waldshut nach Weizen zur historischen „Sauschwänzlebahn“ Seit dem 15. Juli fährt die Deutsche Bahn wieder Zubringerzüge von Waldshut nach Weizen zu den Dampfzügen auf der Sauschwänzlebahn. Die Fahrten sind in Weizen abgestimmt auf die Fahrpläne der Dampfzüge von und nach Blumberg (dort besteht Anschluss Richtung Tuttlingen) und in Waldshut auf die Ankunft der Anschlusszüge aus Basel. Die Triebwagen verkehren an allen Sonn- und Feiertagen vom 15. Juli bis 21. Oktober um 10.20 Uhr und um 14.20 Uhr ab Waldshut sowie in der Gegenrichtung um 11.42 Uhr und

16 Nr. 14 / 2018 15.42 Uhr ab Weizen. Weitere Halte bestehen in Tiengen, Lauchringen-West, Wutöschingen, Eggingen und Stühlingen. In diesen Zügen gelten alle Angebote der Deutschen Bahn und des Waldshuter Tarifverbundes WTV, so zum Beispiel das Baden-Württemberg-Ticket, die 24-Stundenkarten oder Monats- und Jahreskarten. Wer gerne den Besuch der historischen „Sauschwänzlebahn“ mit einer Radtour verbinden möchte, kann die Heimreise auch wunderbar mit dem Rad antreten. Die Mitnahme in den Zubringerzügen ist kostenfrei. Es gibt Platz für insgesamt fünf Fahrräder. Auf dem Schwarzwald-Panorama-Radweg geht es von Weizen aus bequem talabwärts an der Wutach entlang bis zurück nach Waldshut. Zugleich kann beim Sonntagsausflug auch die Museumsmühle in Stühlingen-Blumegg besichtigt werden, eine der attraktivsten europäischen Mühlen. Weitere Radwege und –touren sind in der Radwanderkarte des Landkreises, die in Buchhandlungen oder bei den Tourist-Informationen der Gemeinden erhältlich ist, beschrieben oder unter www.radroutenplaner-bw.de abrufbar. Weitere Informationen gibt es auch unter www.bahn.de sowie bei den DB Verkaufsstellen und bei der Geschäftsstelle des Waldshuter Tarifverbundes (07751 8964-0). Familienzentrum Hochrhein Aktuelle Angebote sind auf der Homepage des Familienzentrums eingestellt. FaZ-Café, täglich von 09.30 -17.00 Uhr geöffnet. Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen. Das aktuelle vielseitige, umfangreiche Angebot des Familienzentrums Hochrhein finden Sie auf der Homepage: www.faz-hochrhein.de, oder setzen Sie sich mit Frau Ulla Hahn in Verbindung: Telefon 07741/9679923, E-Mail: u.hahn@faz-hochrhein.de. Zwei Stellenanzeigen Gemeinde Lottstetten (beide auf eine Seite) einfügen! Agentur für Arbeit In den Sommerferien ins BIZ Jede Menge Informationen rund um Arbeit und Beruf Umfassende Informationen über Ausbildung, Studium und Beruf sind für eine gute Berufswahl unumgänglich. Im Berufsinformationszentrum (BiZ) in der Lörracher Agentur für Arbeit kann man sich ausgiebig über die beruflichen Möglichkeiten informieren. Hier steht ein umfassendes Medienangebot mit einer Vielzahl von Informationsmappen, Büchern und Filmen rund um die Welt der Berufe zur Verfügung. Im „Internet-Center“ kann das World Wide Web für Informationen zu allen Fragen rund um Arbeit und Beruf genutzt werden – und das kostenfrei. Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) findet man wichtige Hinweise zur Berufs-wahl. Besonders empfehlenswert ist die Datenbank für Ausbildungs- und Tätigkeitsbeschreibungen

Nr. 14 / 2018 17 „BERUFENET“ – das derzeit umfassendste berufliche Selbstinformationssystem in Europa. Die Datenbank für Aus- und Weiterbildung „KURSNET“ hält fast 4,5 Millionen Bildungsangebote aus dem schulischen Bildungsbereich im gesamten Bundesgebiet bereit. Das Themengebiet „Karriere und Weiterbildung“ stellt Erwachsenen umfassende Informationen zu den Themen Berufswechsel, beruflicher Aufstieg, Wiedereinstieg in das Berufsleben und berufliche Qualifizierung zur Verfügung. Offene Ausbildungs- und Arbeitsplätze in Betrieben können über die „JOBBÖRSE“ gefunden und ausgedruckt werden. Wer sich in seiner Berufswahl noch nicht sicher ist, kann einen Berufsinteressentest machen, außerdem stehen Internet-Arbeitsplätze mit spezieller Software für die Erstellung von Bewerbungen zu Verfügung. Bei Fragen helfen die MitarbeiterInnen im BiZ gerne weiter. Sich gut zu informieren, lohnt sich. Einem späteren Ausbildungs- oder Studienabbruch wegen falscher oder mangelnder Vorinformationen wird so wirksam vorgebeugt. Das BIZ ist am Montag und Dienstag von 7:30 bis 15:30 Uhr, am Mittwoch und am Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und am Donnerstag von 7:30 bis 18:00 Uhr geöffnet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Melanie Payer. Tel.: 07621 178 470 oder E-Mail: Loerrach.PresseMarketing@arbeitsagentur.de Energetische Sanierung: Die wichtigsten Gesetzesänderungen 2018 Worauf Hauseigentümer in diesem Jahr achten sollten Energieberater helfen bei allen Neuregelungen zu Fördermitteln und Energieausweisen. Auch in diesem Jahr müssen Hauseigentümer gesetzliche Änderungen beachten. So haben am 1. Juli 2018 die ersten Pflicht-Energieausweise für Altbauten ihre Gültigkeit verloren. Beim Umstieg auf erneuerbare Energien gelten bereits seit Jahresbeginn neue Regelungen: Wer staatliche Fördermittel für seine Ökoheizung in Anspruch nehmen will, muss die Antragstellung noch vor Erwerb der Heizung abwickeln. Die Förderhöhe bleibt gleich. Bei der Förderung von Solarstromspeichern gibt es dagegen seit Januar weniger Zuschuss. Darauf weist Zukunft Altbau hin, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm. „Gerade bei der Förderung lohnt es sich, Bescheid zu wissen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „So sparen Hauseigentümer bares Geld.“ Detaillierte Auskunft zu allen Änderungen geben Gebäudeenergieberater vor Ort. Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 oder unter www.zukunftaltbau.de Pflegestützpunkt des Landkreises Waldshut Ansprechpartner für die Gemeinde Hohentengen ist Frau Daniela Roters, Tel. 07751-864255. Lebenshilfe Südscharzwald e.V. Persönliche Hilfen Landkreis Waldshut / Familienlotse / Familienentlastender Dienst Damit Sie sich selbst nicht vergessen……… Angebote des Familienunterstützenden Dienstes im Landkreis Waldshut

18 Nr. 14 / 2018 Wir bieten Unterstützung von Angehörigen, die ein Familienmitglied mit Behinderung zu Hause betreuen, durch unsere Alltagsbegleiter. Dank unserer Entlastungsangebote haben sie die Möglichkeit, eigenen Interessen nachzugehen und ihre Angehörigen dabei in guten Händen zu wissen. Wir beraten Sie bei individuellen Fragen rund um die Behindertenhilfe, z.B. Suche nach Kostenträgern, Stellung von Anträgen für Pflegestufen und Behindertenausweise, Abklärungen mit Versicherungen und Pflegekassen. Bei Interesse an unseren Angeboten melden Sie sich bitte ! Über Anfragen von engagierten Alltagsbegleiter/innen freuen wir uns immer ! Lebenshilfe Südschwarzwald e.V., Zeppelinstr. 2, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: 07741 96 57 277, pa.wt@lebenshilfe-ssw.de oder Lebenshilfe Südschwarzwald e.V., Nagaistraße 3, 79713 Bad Säckingen, Tel.: 07761 55 39 359, pa.wt@lebenshilfe-ssw.de Gruppenangebote Landkreis Waldshut Für Menschen mit einer Behinderung ist es oft schwer, ihre Freizeit zu gestalten und ihren Interessen nachzugehen. Gleichzeitig bedeutet unser Freizeitangebot auch freie Zeit für die pflegenden und betreuenden Angehörigen. Unsere Angebote: Ferienfreizeiten, Freizeitclubs, Sport und Bewegung, Tagesunternehmungen, Bildungsangebote Aufgrund einer Umstrukturierung haben sich einzelne gewohnte Angebote geändert. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne ! BeKi- Referentinnen gesucht Für Einsätze im westlichen Landkreis werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt 1-2 Referentinnen gesucht, die bei BeKi mitarbeiten möchten. Angesprochen sind Frauen, die auf Honorarbasis Bildungsarbeit bei Eltern, Schülern und Erzieherinnen leisten wollen. Voraussetzung für die Tätigkeit sind ein abgeschlossenes Studium (Bachelor/Master) der Oecotrophologie o. ä., Kommunikationsfähigkeit, sicheres Auftreten, PKW und die Bereitschaft zu Abendveranstaltungen. Die Vergütung geschieht durch das Land Baden-Württemberg. Zuständige Ansprechpartnerin vor Ort ist die BeKi-Koordinatorin im Landwirtschaftsamt beim Landratsamt. Haben Sie Interesse? Sehr umfassende Informationen gibt es hier: www.beki-bw.de . Für Ihre Bewerbung fordern Sie bitte unverbindlich per Mail das Infoblatt an: landwirtschaftsamt@landkreis-waldshut.de ; Betreff: BeKi Bezirksjugendwerk der AWO Baden e.V. Mit dem Jugendwerk in die Sommerferien! Wer ein actionreiches Programm für die Sommerferien sucht, der ist beim Jugendwerk der AWO genau richtig!

Nr. 14 / 2018 19 Für alle zwischen 14 und 17 Jahren, die sich nach Sonne sehnen, ist die Strandfreizeit Kroatien vom 25.08.-06.09.2018 genau das Richtige. Die Mischung aus Strand, Meer und tollen Ausflügen garantiert einen abwechslungsreichen Urlaub im sonnigen Süden. Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren können noch Teil der Besatzung eines Zweimasters werden und vom 28.07.-11.08.2018 gemeinsam eine Woche lang das holländische Watten- uns Ijsselmeer erkunden. Die andere Woche verbringt die Gruppe auf der Insel Texel und wohnt dort in einem Haus in Strandnähe. Freizeitprogramm, Ausflüge und sogar ein Leihfahrrad auf Texel sind mit dabei. Alle Ferienfreizeiten sind unter www.jugendwerk-awo-reisen.de buchbar. Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Bezirksjugendwerks unter 0721-8207340 gerne zur Verfügung. Die Polizei Baden-Württemberg sucht Nachwuchs Nacht der Bewerberinnen und Bewerber 2018. Am Freitag, den 20. Juli 2018, in der Zeit von 18.00 – 22.00 Uhr beim Polizeirevier Waldshut, Poststraße 4, 79761 Waldshut. Es findet ein Vortrag über die Voraussetzungen, die Bewerbung, den Auswahltest sowie über die Ausbildung bzw. das Bachelorstudium statt. Ein anschließender Rundgang durch das Polizeirevier, bei dem wir ins Gespräch kommen, schließt den Infoabend ab. Teilnehmen können Berufsinteressentinnen und Berufsinteressenten sowie ihre Eltern. Wir wollen Ihnen die Möglichkeit bieten sich auch außerhalb der regulären Zeiten für Berufsinformationsveranstaltungen gezielt über den Polizeiberuf mit seinen vielfältigen Aufgaben zu informieren. Wir bieten einen Blick hinter die Kulissen bzw. auf eine mögliche spätere Verwendung. Veranstaltungsbeginn ist jeweils 18.00 Uhr und 20.00 Uhr im Polizeirevier Waldshut. Da die Plätze begrenzt sind, ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich! Bitte melden sie sich per E-Mail unter freiburg.berufsinfo@polizei.bwl.de oder direkt beim zuständigen Einstellungsberater, Matthias Lüber, unter Tel.: 07741/8316-204, oder matthias.lueber@polizei.bwl.de, an. Handwerkskammer Konstanz Meister können was Zukünftige Schreinermeister aus Waldshut stellen ihre Meisterstücke aus Sie haben es fast geschafft! Die Teilnehmer der Schreinermeistervorbereitung in der Bildungsakademie sind derzeit in den letzten Zügen ihrer Meisterausbildung. Sie fertigen ihr Meisterstück an, um einen realen Kundenauftrag darzustellen und auf kundenspezifische Anforderungen situationsgerecht einzugehen. Ab dem 08. Juli sind ihre Meisterstücke dann in den Ausstellungsräumen der Stoll Vita Stiftung (Brückenstraße 15) in Waldshut zu sehen. Am 22. Juli, am traditionellen Schreinertag, wird für interessiertes Publikum eine Führung angeboten, um mit den Schreinermeistern in Kontakt zu treten. Sie können hier die Kreativität und die Leidenschaft der Jungmeister im persönlichen Gespräch erleben und sich

20 Nr. 14 / 2018 vom Beruf des Schreiners begeistern lassen. Gleichzeitig können auch die Gesellenstücke der Nachwuchsschreiner in den Räumlichkeiten der Bildungsakademie (Friedrichstraße 3) besichtigt werden. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.bildungsakademie.de/besser-meister. BErufs- und STudienorientierung (BEST) Abitur- und dann? Für Schüler aller Ober- bzw. Kursstufen, die unsicher sind oder nicht wissen, welchen Beruf sie anstreben wollen, bietet sich das ganztägige Seminar zur BErufs- und STudienorientierung (BEST) an. In zwei Etappen lernen sie ihre eigenen Fähigkeiten selbständig einzuschätzen. Sie können ihre persönlichen und beruflichen Ziele sowie ihren Informationsbedarf klären. Dieses Training bietet Recherchemöglichkeiten für künftige Berufsfelder und beinhaltet den verpflichtenden Orientierungstest für Studienbewerber. Die Anmeldung erfolgt unter „www.bw-best.de“ (Pfad: für Schüler - Landkarte: auf grünen Punkt ganz im Südwesten klicken - Bad Säckingen). Das Seminar findet im Schloss Schönau in Bad Säckingen (Hochrhein- bzw. Trompetenmuseum), Schönaugasse 5/1 am 2.10. und 11.10.2018, jeweils 8.00 bis 17.00 Uhr statt. Spitäler Hochrhein GmbH Geburtserleichterung Schmerzfrei und stressfrei durch die Geburt, wer wünscht sich das nicht! Dennoch haben viele werdende Mütter Angst davor, was an diesem Tag auf Sie zukommt? Dann freuen wir uns darauf, Sie am 10. Juli begrüßen zu dürfen. Dr. Jeanette Teuween-Mutter, Oberärztin der Geburtshilfe, referiert an diesem Tag über „Möglichkeiten der Schmerzerleichterung, medikamentöse Maßnahmen“. Termin: 10. Juli um 19:30 Uhr im Veranstaltungsraum, im EG des Spitals Waldshut. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Gesundheitsforum in Bad Säckingen Allein in Deutschland leiden Millionen von Frauen unter einer Erkrankung, die den Alltag stark einschränkt, die Lebensqualität beeinträchtigt und nicht selten zu Partnerschaftsproblemen und sozialer Isolation führt. Und das, obschon das Krankheitsbild mittlerweile gut zu behandeln ist. Dr. Henrik Lutz, Chefarzt der Gynäkologie im Spital Waldshut, und Eleonore Gisy, ltd. Oberärztin der Gynäkologie im Spital Waldshut, informieren am 11. Juli um 19 Uhr im Kursaal Bad Säckingen (Rudolf-Eberle-Platz 17) kostenlos über ein Problem, das kein Problem mehr sein muss. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Klangschalenmeditationskurs im Spital Waldshut Der erste Herzschlag, die erste Bewegung – unendliche Liebe. Niemals wieder, werden Sie und Ihr Kind sich so nahe sein wie jetzt. Diese Nähe zu vertiefen, sich für sich und sein Kind eine Wohltat zu verschaffen und dabei abzuschalten und zu entspannen, ist Ziel der Klangschalenmeditation im Spital Waldshut. Die wohlklingenden Schwingungen der Klangschalen harmonisieren Mutter und Kind weit über die Dauer der Anwendungen hinaus und fördern somit die pränatale Bindung. Der Kurs besteht aus fünf Terminen a 30 Minuten und ist

Nr. 14 / 2018 21 geeignet für Schwangere ab der 12. Woche und wird durch die Heilpraktikerin & TCM Therapeutin Nina Wolberg durchgeführt. Kursbeginn: auf Nachfrage, Zeit: 16 Uhr oder 17 Uhr, Kosten pro Kurs: 25 Euro, Ort: Spital Waldshut, Anmeldung: Tel.: 0160-8458817 Verkehrsamt E-Biketour: Küssaburgtour mit Charly Schneider Dienstag, 31. Juli 2018, Treffpunkt: 14:00 Uhr beim Rathaus Hohentengen Wir fahren den Rhein abwärts bis Reckingen, dann die Verbindungsstrasse nach Dangstetten. Ab hier kommt der Aufstieg nach Bechtersbohl und zur Küssaburg. Dort angekommen genießen wir die Aussicht bevor wir abwärts bis nach Lauchringen fahren und im Cafe Pinoccio eine verdiente Pause machen. Der Rückweg führt uns an der Wutach entlang bis Tiengen, über die Banschacherbrücke nach Ettikon und am Rhein zurück zum Ausgangspunkt. Länge: ca. 40 km, Dauer ca. 3,5 Stunden Wanderung zu den Bercherhöfen, Bergöschingen mit Besichtigung der Biogas-Anlage von Markus Wehrle Montag, 6. August 2018, Treffpunkt: 14.00 Uhr Rathausplatz Hohentengen Ausweichtermin bei Schlechtwetter: Mittwoch, 8. August Wir fahren zum Schützenhaus Bergöschingen. Dort starten wir unsere Wanderung über die Höhen zu den Bercherhöfen. Bei Familie Wehrle angekommen erwartet uns eine Führung durch die Biogasanlage (ca. 1 h). Im Anschluss laufen wir bergab zur Guggenmühle und wandern dann gemütlich am Rhein zurück zum Schwimmbad Hohentengen, wo wir unseren informativen Nachmittag beenden. Mindestteilnehmer: 8 Personen, Anmeldung bitte bis Samstag, den 4. August bei Jutta Boller Tel. 07742 4037 oder im Verkehrsamt Tel. 07742 853-50. Angebote mit dem Schwarzwaldverein Lottstetten e.V. Rhein-Thur-Fahrradtour Die Familiengruppe des Schwarzwaldvereins Lottstetten startet am Sonntag, den 15. Juli 2018 zu einer ca. 30 km langen Fahrradtour entlang des Rheins und der Thur. Treffpunkt ist um 10:00 Uhr am Parkplatz bei der alten Schule in Lottstetten. Von dort geht es via Rüdlingen zur Thurbrücke bei Alten und zurück via Ellikon am Rhein (Kosten für die Fähre inkl. Rad: 3.50 CHF/Erwachsene, 2.50 CHF/Kinder). In der Nähe der Thurbrücke ist eine ausgiebige Mittags- und Badepause geplant. Zurück an der Giesse können wir Grillen, Baden, Spielen und uns für die Rückfahrt nach Lottstetten stärken. Weitere Information bei Fam. Dinkel: 07745/927400. Wir bitten um Anmeldung. Krebsbachputzer, der Premiumwanderweg Am Sonntag, 29.07.2018 geht’s mit dem Schwarzwaldverein zu einer leichten Genießer-Wanderung für alle mit Roswitha. Die idyllische Tour beginnt in Eigeltingen an der Lochmühle und führt über schattige Waldwege durch das Kohltal und an sonnigen Wiesenwegen vorbei zur „Eckardsbrunner Steige“. Wir erreichen das Schwedenkreuz sowie die Burgruine Tudoburg, um dann einen Zwischen-

22 Nr. 14 / 2018 stopp im Landgasthaus Schwanen einzulegen. Zurück durch das Krebsbachtal erreichen wir dann wieder unseren Startpunkt. Gäste sind wie immer herzlich willkommen. Info zur Tour: 150 hm, Länge 13 km, Gehzeit ca. 3:40 Stunden, kleine Rucksackverpflegung, Einkehr geplant. Wanderführer: Roswitha Isele, Tel. 07745-7760, Abfahrt: 09:00 Uhr Lottstetten oberer Hallenparkplatz, Rückkehr: ca. 18:00 Wildes, schroffes Urnerland Eine anspruchsvolle Bergtour von Arnisee-Gurtnellen (1370 m) über den Sunnigrat zur Leutschachhütte unternimmt unsere Berggruppe I am Samstag, 18.08.2018. Mit der kleinen und historischen Intschi-Arnisee-Seilbahn fahren wir zum Arnisee und genießen von dort aus den Aufstieg durch Tannenwälder und Hochmoorwiesen zum ersten Aussichtspunkt Sunniggrat (1744m). Nun geht weiter aufwärts am Südhang entlang zur Leutschachhütte (2208 m). Gäste mit guter Kondition und Trittsicherheit sind wie immer herzlich willkommen. Wanderführer: Günther Haberstock: Tel. 07745-91037 oder 0171-6055887, Treffpunkt: 06:00 Uhr – oberer Hallenparkplatz Lottstetten, Rückkehr: 20:00 Uhr, Info zur Tour: 1000 hm, Länge ca. 12 km, Gehzeit ca. 7 Stunden, Rucksackverpflegung und reichlich Trinken, Einkehrmöglichkeit, komplette Bergausrüstung wie warme Wechselkleidung, Stöcke, Regen/Sonnenschutz und Kopfbedeckung, gute Kondition und Trittsicherheit, Fahrgemeinschaften. Preis für Seilbahn SFr. 15,00 Anmeldung: beim Wanderführer bis 17.08.2018, 18:30 – 20:00 Uhr Im Verkehrsbüro erhalten Sie: Ansichtskarten, Leporello vom Skulpturenweg, Wanderkarten, Radkarten; Bücher von Herbert Fuchs: Geschichte und Geschichten, Die alten Eichen erzählen; Buch Eva Baumgartner: Südschwarzwald und Hochrhein – Faszination und Vielfalt einer Landschaft im äußersten Südwesten Deutschlands; Buch von Johann Schmieder: HOCHRHEIN - 165 Regio-Entdeckungen zwischen Basel und dem Schaffhauserland WICKELFISCH: die wasserdichte Tasche wird an der Schulter befestigt und kann so zum Schwimmen im Rhein mitgenommen werden Veranstaltungskalender 28.07.2018 Open-Air-Konzert auf dem Rathausplatz, SC Hohentengen 29.07.2018 Patrozinium in Stetten 01.08.2018 Platzkonzert und Badfest, Schwimmbad Lienheim TelefonSeelsorge Lörrach-Waldshut e.V. Jedes Jahr sterben in Deutschland ungefähr 10.000 Menschen durch Suizid. Das ist eine erschreckend hohe Zahl, die wenig Beachtung findet. Für die Angehörigen ist der Verlust eines nahestehenden Menschen durch Suizid äußerst belastend. Viele fragen nach dem Warum und suchen sogar nach eigenen Fehlern. Die TelefonSeelsorge in Deutschland ist gegründet worden, um Menschen in ausweglos erscheinenden Situationen kompetente Gesprächspartner/innen anzubieten. „Bevor Sie sich das Leben nehmen, rufen Sie mich an!“ Mit dieser Zeitungsannonce stemmte sich die Tele-

Nr. 14 / 2018 23 fonSeelsorge gegen die zunehmende Zahl von Suiziden. Sie ist so ein wichtiges Angebot der Suizidprävention. Der Welttag der Suizidprävention – jedes Jahr am 10. September – macht zum einen auf die Problematik des Suizids aufmerksam; er ist aber auch ein Tag, an dem Angehörige besonders eingeladen sind, um mit gleichfalls Betroffenen zusammenzukommen und im Gedenken an ihre durch Suizid Verstorbenen gemeinsam zu trauern und über ihre Schicksale zu sprechen. Die TelefonSeelsorge Lörrach-Waldshut e.V. lädt darum Betroffene und ihre Freunde zu einem Ökumenischen Gottesdienst am Vorabend des Welttags der Suizidprävention (9. September 2018) nach Wehr ein. Im Anschluss an den Gottesdienst besteht die Möglichkeit zu Einzelgesprächen und Informationen zu Hilfsangeboten. Ökumenischer Gottesdienst am Sonntag, 9. September 2018, um 19 Uhr in der Evangelischen Friedenskirche in Wehr (Bahnstr. 4, 79664 Wehr) für Angehörige und alle, die helfen oder solidarisch sind, nach Suizid. Gebührenfreie Telefonnummer der TelefonSeelsorge: 0800 / 111 0 111 Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Hohentengen a. H. Freitag 20.07.2018 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Günzgen Samstag 21.07.2018 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim Sonntag 22.07.2018 10.45 Uhr Wortgottesfeier in Hohentengen Freitag 27.07.2018 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Bergöschingen Sonntag 29.07.2018 10.00 Uhr Patrozinium zu Ehren des Heiligen Bernhard von Clairvaux mit Musikverein Pfarrbüro geschlossen Vom 30. Juli 2018 bis einschließlich 14. August 2018 bleibt das Pfarrbüro in Hohentengen geschlossen. Als Vertretung ist das Pfarrbüro in Rheinheim für Sie da. Nur am Dienstag, den 14. August 2018 bleiben beide Büros geschlossen. Altenwerk St. Maria - Wallfahrt nach Todtmoos Am 19. September 2018 sind alle Senioren der Seelsorgeeinheit zur Wallfahrt nach Todtmoos eingeladen mit Diakon Wolfgang Spitznagel. Abfahrtszeiten: Abfahrt in Stetten 12.00 Uhr, Günzgen, Herdern, Hohentengen (Pfarrhaus), Guggenmühle, Lienheim, Reckingen, Dangstetten (Römerhof), Rheinheim, Kadelburg (Schuhhaus Hässig) und Ettikon. Die Abfahrt ist etwa im 5-Minuten-Takt. Dann Gottesdienst in Todtmoos, danach Fahrt durch den Südschwarzwald mit Einkehr unterwegs. Rückkehr ca. 19.00 Uhr. Fahrtkosten je nach Teilnehmerzahl ca. 12,00 bis 13,00 €. Anmeldung in den Pfarrbüros bis 12. September 2018. Krabbelgruppe Käfer (Alter ab 6 Mon.) jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sarah Boller-Berger, Tel.: 07742-978 99 74.

24 Nr. 14 / 2018 Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung Email: hohentengen@se-ch.de Internet: www.se-st-christophorus.de Das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr besetzt. Im Pfarrbüro kann auch das Pfarrblatt „Der Christophorus“, der ausführlichere Informationen enthält, bestellt werden. Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: Immer am ersten Freitag des Monats von 18.00 – 19.00 Uhr Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966 Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Gottesdienste in der Bergkirche/Kadelburg Sonntag, 22.07., 10.10 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser), parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe. Gottesdienst zum Abschluss des Familien-Open-Air Sonntag, 29.07., 10.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst der Evangelischen Kirchengemeinden Kadelburg und Klettgau mit Pfarrerin Kaiser, Pfarrer Dr. Kaiser und Band in Klettgau- Geißlingen, Rastplatz Angebote der Kirchengemeinde in Hohentengen: Mittagstisch „Essen für Leib und Seele“: Nächste Termine: 01. August 2018 An jedem ersten Mittwoch im Monat wird herzlich eingeladen zum Mittagessen in geselliger Runde ab 11.00 Uhr im Restaurant Saloniki. Anmeldung bei Gisela Kaminski: 07742/1760. 9. Familien-Open-Air, 28./29. Juli, Rastplatz Klettgau-Geißlingen Eintritt frei Am Wochenende vom 28. bis 29. Juli 2018 veranstalten die evangelischen Kirchen Gemeinden Kadelburg und Klettgau gemeinsam mit dem Verein `Natur erleben Küssaberg e.V.´ ihr neuntes Familien-Open-Air in Folge. In Geißlingen am Rastplatz wird auch in diesem Jahr wieder ein buntes kulturelles Programm für Jung und Alt geboten. Die Band am Abend wird in diesem Jahr die Beatles-Cover-Band `Help!´ sein. 14.00 Uhr: Irish Folk mit der „Dorfkapelle“ 14.30 Uhr: Seifenblasenparcours mit Otto Dacapo (in den Pausen) 15.00 Uhr: Hans Spielmann - Mitmachlieder für die Kleinsten 16.00 Uhr: Walking Acts mit Ingrid Irrlicht 17.00 Uhr: Irish Folk und Kreistanz mit der „Dorfkapelle“ feat. „Karamel“ 20.30 Uhr: The Beatles Tribute Band: „Help!“ Am Sonntagmorgen um 10.00 Uhr endet das Familien-Open-Air mit einem Open-Air Gottesdienst. Der Eintritt zum Familien-Open-Air ist frei, für Essen und Trinken ist gesorgt. Familien-Camping Abenteuerlustige können zum Familien-Open-Air gerne ein Zelt mitbringen und übernachten. Für Camper und Gottesdienstbesucher wird am Sonntag ab 8.00 Uhr ein kostenloses Frühstück angeboten.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0