Mitteilungsblatt Nr. 19 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 27. September 2018.

2 Nr. 19 / 2018 NACHRUF Am 16. September 2018 verstarb im Alter von 75 Jahren Herr Johann Hölderle aus Lienheim. Herr Hölderle gehörte von 1984 bis 2004 dem Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein an. Von 1989 bis 1994 hatte er das Amt des 1. Bürgermeisterstellvertreters inne. Daneben war der Verstorbene von 1999 bis 2004 Vertreter der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein im Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg. Mit Herrn Hölderle verlieren wir einen beliebten und geschätzten Mitbürger. Für sein großes Engagement zum Wohle unserer Bürger danken wir ihm recht herzlich. Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Gemeinde Hohentengen am Hochrhein - Landkreis Waldshut Satzung über die Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 13.09.2018 folgende Satzung über die Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlings- unterkünfte vom 12. November 2015 mit Änderungssatzungen vom 27.04.2017, 18.05.2017 sowie 17.05.2018 beschlossen: § 1 Der bisherige Text des § 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist der überlassene Wohnplatz. (2) Die Gebühr einschließlich der Betriebskosten beträgt für

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