Mitteilungsblatt Nr. 19 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 27. September 2018.

Nr. 19 / 2018 3 a.) die Unterkunft Oberdorfstraße 2, 79801 Hohentengen a.H. eine Person 334,22 € je Wohnplatz und Kalendermonat b.) die Unterkunft Hauptstraße 15 a, 79801 Hohentengen a.H. eine Person 174,94 € je Wohnplatz und Kalendermonat zwei Personen in familiärer Gemeinschaft 349,87 € für zwei Wohnplätze je Kalendermonat drei Personen in familiärer Gemeinschaft 524,81 € für drei Wohnplätze je Kalendermonat vier Personen in familiärer Gemeinschaft 699,75 € für vier Wohnplätze je Kalendermonat fünf Personen in familiärer Gemeinschaft 874,68 € für fünf Wohnplätze je Kalendermonat sechs Personen in familiärer Gemeinschaft 1.049,62 € für sechs Wohnplätze je Kalendermonat sieben Personen in familiärer Gemeinschaft 1.224,55 € für sieben Wohnplätze je Kalendermonat (3) Bei der Errechnung der Gebühr nach Absatz 2 nach Kalendertagen, wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.10.2018 in Kraft. Hinweis über die Verletzung von Verfahrens- und/oder Formvorschriften nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn Sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 13.09.2018 Der Bürgermeister Benz

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