Mitteilungsblatt Nr. 19 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 27. September 2018.

6 Nr. 19 / 2018 Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs „Riedäcker-Höhen“ (Gewerbegebiet) im Ortsteil Hohentengen Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 13.09.2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Riedäcker-Höhen“ (Gewerbegebiet) im Ortsteil Hohentengen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Hohentengen: Flst.-Nr. 301, 299, 290, 291, 292, 294, 295, 296, 297, 298, 289/1, 287, 286, 285, 283/1, 325, 282, 83/Teil (L 161) Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 04.09.2018 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB die Durchführung einer Umweltprüfung erforderlich. In dieser werden die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt erfasst und in dem vorliegenden Umweltbericht beschrieben und bewertet. In der Bestandserfassung werden die Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB beschrieben und bewertet. Die Bewertung erfolgt anhand einer 5-stufigen Skala (sehr geringe Bedeutung, geringe Bedeutung, mittlere Bedeutung, hohe Bedeutung, sehr hohe Bedeutung). Durch das geplante Vorhaben sind folgende erhebliche und ausgleichspflichtige Eingriffe zu erwarten: Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanzen/Biotope durch Versiegelung und Überprägung. Verlust und Überprägung von biotisch aktiven Bodenflächen. Beeinträchtigung des Schutzgutes Tiere durch den Verlust von Jagdhabitaten Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser durch die Gefahr von Schadstoffeintrag Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den Verlust von Einzelbäumen Beeinträchtigung des Schutzgutes Fläche durch den Verlust und die Überformung von bisher unbebauten Flächen Um eine Kompensation dieser negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erreichen, werden folgende Maßnahmen festgesetzt: A1: Umwandlung von Ackerland/Grünlandeinsaat in private Grünflächen (Gärten)

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