Mitteilungsblatt Nr. 19 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 27. September 2018.

Nr. 19 / 2018 7 A2: Erweiterung der bestehenden Feldhecke A3: Umwandlung von Ackerland/Grünlandeinsaat in eine Magerwiese A4: Pflanzung von heimischen standortgerechten Bäumen entlang der Straßen des BPlangebietes E1: Umwandlung einer Intensivgrünlandfläche in eine Magerwiese mittlerer Standorte Durch die Ausgleichsmaßnahmen A1-A4 und E1 können die Eingriffe in die Schutzgüter Pflanzen/Biotope, Tiere sowie Landschaftsbild schutzgutbezogen ausgeglichen werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Straßen- und Baugrenzenplan von Montag, den 08. Oktober 2018 bis einschließlich Montag, den 12. November 2018 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, 79801 Hohentengen am Hochrhein, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Hohentengen am Hochrhein, den 27.09.2018 Der Bürgermeister: gez. Benz

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