Mitteilungsblatt Nr. 19 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 27. September 2018.

Nr. 19 / 2018 9 Vorankündigung der Gemeindeverwaltung: Am Freitag, 12. Oktober 2018 und Montag, 15.Oktober 2018 bleiben das Rathaus und der Bauhof wegen Ausflug der Bediensteten geschlossen. Die Postagentur ist am 12. Und 15. Oktober 2018 zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Liebe Hundebesitzer, immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Beschwerden und Anzeigen über Hundebesitzer ein, die ihre Hunde nicht an der Leine führen oder die abgelegten Hundekot nicht beseitigen. Wir bitten Sie, die Vorschriften der Polizeiverordnung der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein einzuhalten. § 10 - Gefahren durch Tiere (3) Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Im Außenbereich auf dem Rheinuferweg Hohentengen von der Rheinbrücke Hohentengen–Kaiserstuhl bis zum Kraftwerk Eglisau sind Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. § 11 - Verunreinigung durch Hunde Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, Wiesen- und Ackerflächen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen diese Vorschriften eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld belegt werden können. Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung Die Meldebehörde der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein übermittelt nach § 58 Abs. 1 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) an das Bundesamt für Wehrverwaltung folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2019 volljährig werden (Geburtsjahr 2001): 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift. Nach § 58 Abs. 1 Satz 2 WPflG werden die Daten nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) der Datenübermittlung widersprochen hat. Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung nicht wünschen, werden gebeten, dies dem Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H. schriftlich oder per E-Mail, t.huesler@hohentengen-ah.de, bis spätestens 31.12.2018 mitzuteilen.

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